Protocol of the Session on November 14, 2012

Modellprojekt zur Anwendung der Elektronischen Fußfessel

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/6237

Zudem liegen Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktion BRÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6304 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6309 vor.

Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Eichelbaum erhält das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns heute fraktions- und parteiübergreifend einig, dass der vorliegende Staatsvertrag richtig und gut ist und hier und heute die Zustimmung fast aller Fraktionen finden kann.

Die CDU-Fraktion hat die elektronische Aufenthaltsüberwachung gefährlicher Schwerstverbrecher seit langem gefordert. Wir sind froh, dass nach einigem Zeitverzug nun auch die Landesregierung ihren Widerstand gegen die elektronische Fußfessel aufgegeben hat.

Ich weise darauf hin, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung bereits seit zwei Jahren geltendes Recht ist und sich Brandenburg damit in Verzug befindet. Umso dringender ist es, dass wir heute nun den Staatsvertrag ratifizieren. Die Justiz in Brandenburg braucht endlich Rechtssicherheit, um das neue Mittel der Führungsaufsicht auch anzuwenden.

An dieser Stelle darf ich daran erinnern, dass die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgelöst wurde, der zum Teil die Sicherungsverwahrung infrage gestellt hat. Die elektronische Fußfessel schafft nunmehr die Voraussetzung dafür, entlassene Schwerst- und Sexualstraftäter, von denen eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung ausgeht, weiterhin zu überwachen.

Was wäre die Alternative gewesen? Die Alternative wäre, dass entlassene gefährliche Sicherungsverwahrte weiterhin rund um die Uhr von der Polizei hätten überwacht werden müssen. Insofern war die Entscheidung des Bundesgesetzgebers, die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht einzuführen, richtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die gemeinsame Anhörung im Hauptausschuss und im Rechtsausschuss im September verdeutlichte noch einmal, dass die elektronische Fußfessel ein Baustein für mehr Sicherheit sein kann. Sie ist kein Allheilmittel und kein Ersatz für den Strafvollzug oder den Maßregelvollzug, aber die elektronische Fußfessel kann dem subjektiven Sicherheitsinteresse der Bevölkerung und der objektiven Sicherheitslage in unserem Land Rechnung tragen. Sie verhindert Rückfälle und führt zu einem verbesserten Opferschutz. Gleichzeitig hat die Fußfessel auch resozialisierenden Charakter; denn die Wiedereingliederung der entlassenen Straftäter kann in der gewohnten Umgebung erfolgen. Insofern bringt die elektronische Fußfessel einen Mehrwert an Sicherheit.

Die Umsetzung dieser bundesrechtlichen Verpflichtung durch ein abgestimmtes Verhalten der Länder ist nicht nur zweckmäßig, sondern hat auch den Vorteil, dass sie für Brandenburg kostengünstiger ist, da die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder gemeinschaftlich von allen beteiligten Ländern finanziert wird.

Auch den Belangen des Datenschutzes wurde in Verbindung mit § 463a StPO Rechnung getragen. Nach zwei Monaten werden nicht mehr benötigte Daten gelöscht. Wem das zu kurz ist, der kann gemeinsam mit uns für die Vorratsdatenspeicherung kämpfen - dann hätten wir eine Speicherungsfrist von sechs Monaten.

(Beifall CDU)

Was wir in Brandenburg auch benötigen, ist eine konzentrierte Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden. Dies verdeutlichte noch einmal die Anhörung. Hier darf es keinen Behördenwirrwarr geben, sondern es muss von Beginn an alles rund laufen. Im Ernstfall benötigen wir einen schnellen Zugriff auf den Überwachten, abgestimmte Alarmierungspläne sowie eine gute Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten.

Weiterhin müssen Fallkonferenzen durchgeführt werden. Zudem sollten die Probanden dauerhaft begleitet werden. Ich hoffe, wir sind uns darüber einig, dass es nicht genügt, den Probanden nur etwas um den Fuß zu hängen, bis ein roter Punkt aufleuchtet. Wir müssen schon etwas mehr tun; denn es kann nicht unser Anliegen sein, einfach nur abzuwarten und nichts zu tun.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Einführung der elektronischen Fußfessel zu einem neuen und modernen Strafvollzug führen wird. Sie wird mittlerweile in vielen europäischen Staaten - unter anderem in Schweden, England, in der Schweiz und in Österreich - erfolgreich eingesetzt. Jedoch müssen wir gar nicht so weit schauen; denn auch das Land Hessen hat in den vergangenen Jahren diesbezüglich einige Pionierleistungen erbracht und bereits frühzeitig die Vorteile der Fußfessel erkannt. So wendet Hessen die Fußfessel bei sogenannten Bewährungsversagern oder zur Entlassungsvorbereitung im Jugendstrafvollzug an. Die Ergebnisse können sich sehen lassen: Mehr als 700 Probanden haben die Maßnahmen in Hessen bislang durchlaufen, wobei es lediglich in 10 % der Fälle zu Rückfällen kam.

Auch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg kam beim hessischen Pilotprojekt zu dem Ergebnis, dass die Vorteile die Nachteile eindeutig überwiegen. In der Zusammenfassung der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse heißt es: Die elektronische Überwachung bietet „allen Beteiligten Vorteile, die auch außerhalb des hessischen Modellprojekts genutzt werden sollten“.

Deshalb ist es gut und richtig, dass der uns heute vorliegende Staatsvertrag in Artikel 4 eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der elektronischen Fußfessel vorsieht. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dennoch möchte ich noch einmal betonen das ist mir sehr wichtig -: Die Fußfessel ist kein Ersatz für Freiheitsstrafen. Das möchte ich noch einmal ganz klar unterstreichen. Freiheitsstrafe muss auch Freiheitsstrafe bleiben.

(Beifall CDU)

Mit unserem Antrag wollen wir im Rahmen eines Modellprojektes überprüfen lassen, ob die Fußfessel zum Beispiel bei Freigängen oder während des Hafturlaubs erfolgreich angewendet werden kann. Möglicherweise lassen sich so auch Entweichungen von Gefangenen verhindern; denn mittlerweile verzeichnen wir in Brandenburg den elften Gefangenenausbruch

seit 2009. Von dem Straftäter, der im Oktober 2012 aus dem Maßregelvollzug floh, fehlt bis heute jede Spur. Man hat ihn also noch nicht aufgefunden.

Wenn Sie darüber hinaus mit einem neuen Strafvollzugsgesetz weitere Vollzugslockerungen für Gefangene planen und den Hafturlaub bzw. Freigänge ausweiten wollen, sollten Sie zumindest auch Sicherheitsvorkehrungen für die Bevölkerung schaffen; denn die Bevölkerung hat ein Recht darauf, vor gefährlichen Straftätern geschützt zu werden. Insofern fordern wir Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Kuhnert erhält für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eben gehört: Bei der Einbringung des Gesetzes bzw. des Staatsvertrages gab es große Einigkeit, dass das Vorgeschlagene für unter Führungsaufsicht stehende Personen gut dafür geeignet ist, ihnen bei der Resozialisierung - dies wurde gerade genannt - ein Stück weit zu helfen, aber vor allem auch die Gesellschaft vor Straftaten zu schützen. Natürlich ist es kein Allheilmittel, aber zumindest ein Beitrag von vielen, der geleistet werden muss.

In Brandenburg sind von diesem Staatsvertrag - darüber waren wir uns in allen Debatten einig - relativ wenige Straftäter betroffen. Insofern ist es nicht sinnvoll, für Brandenburg eine Evaluierung anzuberaumen. Dies ist vielmehr - wenn ich es richtig sehe - für den Bund vorgesehen; denn es ist schließlich auch eine bundesweite Gesetzgebung bzw. ein bundesweiter Staatsvertrag.

Zudem hat der Minister bereits im Rechtsausschuss - wenn ich mich recht entsinne - zugesagt, dass er jährlich über den Vollzug dieser elektronischen Überwachung berichten wird. Falls er es dennoch vergessen sollte, können die drei Oppositionsfraktionen das auf die Tagesordnung setzen. Insofern sehe ich diesbezüglich kein Problem.

Auch die Richterweiterbildung ist im Blick und bereits angeschoben, sodass die Anträge der Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP zwar nicht falsch sind, sich aber erübrigen.

In dem CDU-Antrag, Herr Eichelbaum, schlagen Sie ein Modellprojekt vor. Der Staatsvertrag mit all seinen rechtlichen und uns vorliegenden Regelungen ist aber bereits das Ergebnis einiger Modellversuche und Studien. In Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt habe ich mich noch einmal ein wenig durch den Blätterwald gepirscht. Es war hochinteressant zu lesen, welche Möglichkeiten und Modelle es gibt. Jetzt ist aber die Zeit der Studien - der Vergleichsstudien, wissenschaftlichen Studien sowie der Modellversuche - vorbei. Vielmehr befinden wir uns nun in der Phase der praktischen Umsetzung. Das ist der Sinn des Staatsvertrages, deshalb lehnt die SPD-Fraktion den CDU-Antrag ab.

Der Hauptausschuss hat - so habe ich das in meinem Demokratieunterricht gelernt - einstimmig beschlossen, dem Landtag zu

empfehlen, diesem Staatsvertrag zuzustimmen; denn eine Enthaltung ist ja keine Gegenstimme.

Wie Sie es auch immer haben wollen: Bei einer Enthaltung war eine große Mehrheit für Zustimmung, und diese empfehlen wir Ihnen heute auch. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Goetz spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Grundkurs Geschichte, Teil 2: Wenn vor langer, langer Zeit jemand eine Straftat begangen hatte, dann wurde darauf ganz unmittelbar reagiert. Es hieß: Auge um Auge, Zahn um Zahn.

(Zuruf des Abgeordneten Kuhnert [SPD])

Wenn jemand gestohlen hatte, wurde ihm die Hand abgehauen. In einigen Ländern der Welt ist es heute noch so. Adlige wurden enthauptet, das einfache Volk wurde gehenkt. So war es früher. Später hat man festgestellt - bei unseren Nachbarn, den Holländern, einem findigen kleinen Völkchen -, dass es, wenn die Hand ab war, demjenigen schwergefallen ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Er lag also der Gemeinschaft auf der Tasche. Das führte dazu, dass holländische Kaufleute in Amsterdam eine tolle Idee hatten. Sie haben eine Erfindung gemacht - nicht die des Wohnwagens, das waren die Engländer -: Sie erfanden den Strafvollzug. Und so kam aus Holland die Idee, dass man Straftaten doch auch anders als mit Körperstrafen ahnden könne: Die Täter wurden in den Strafvollzug überstellt. Dies verband sich mit einem Resozialisierungsansatz, aber auch mit dem Anliegen, dass sie für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen mögen und durch die Arbeit, die sie im Strafvollzug leisten, auch einen Teil dazu beitragen, dass der Schaden, den sie durch ihre Straftaten vorher angerichtet hatten, durch sie selbst wiedergutgemacht würde.

Diese Idee kam aus Holland, hat sich in der Welt verbreitet und ist heute das Standardmodell, von dem auch unser Strafrecht ausgeht: dass also auf Straftaten Freiheitsstrafen folgen, unabhängig davon, ob sie später zur Bewährung ausgesetzt werden und wann wo jeweils welche Erleichterung eintritt. Der Grundsatz unserer Strafe ist eigentlich die Freiheitsstrafe - neben älteren Modellen der Geldstrafe, die ebenfalls tradiert sind.

Nun soll eine Variation dieser Freiheitsstrafe hinzutreten, nämlich elektronische Fußfesseln. Durch diese wird festgestellt, wo sich jemand befindet und ob er insbesondere Auflagen für seinen Freigang, bestimmte Regionen nicht zu verlassen, sich an bestimmten Orten aufzuhalten, erfüllt.

Das ist eine gute Idee, die sich auch in anderen Ländern bewährt; und dass eine zentrale Überwachung in Hessen erfolgen wird, ist auch der richtige Ansatz, weil gerade kleinere Länder wie Brandenburg so etwas wirtschaftlich nicht bewältigen können und nur so bundesweit der nötige Sachverstand vorhanden ist, um dieses Anliegen zum Erfolg führen zu können. Insofern ist die Fußfessel im Vergleich zum Strafvollzug in einer Reihe

von Fällen das mildere Mittel, der mildere Eingriff, und also geeignet, zur Resozialisierung beizutragen, wie auch Kosten, auch für die öffentliche Hand, zu sparen. Das ist ebenfalls bedenkenswert, weil im Unterschied zu den Holländern des 18. Jahrhunderts, als der einzelne Strafgefangene Geld in die Stadtkasse hineinbrachte, unsere Strafgefangenen heute im Regelfall Geld kosten. Auch das mag durchaus ein Ansatz sein, den man berücksichtigen sollte und der dazu führt, nach anderen Möglichkeiten der Bestrafung, der Resozialisierung und der Überwachung zu suchen. Insofern ist die Fußfessel völlig in Ordnung.

Nun haben Sie einige Entschließungsanträge auf dem Tisch, einen von den Grünen, einen von uns und einen von der CDU, und wenn Sie diese Anträge aufmerksam gelesen haben, werden Sie unschwer feststellen, dass der Antrag der FDP-Fraktion das Gegenteil des Antrages der CDU-Fraktion ist. Wir wollen nicht, dass das Motto - vereinfacht dargelegt - künftig lautet: Fußfesseln für alle! Dass in Modellprojekten in größerem Umfang Fußfesseln zur Anwendung kommen, das mag man noch irgendwo einsehen. Aber größere Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht darf es nicht geben.

Fußfesseln sind ein weitgehend neues Mittel. Wir wollen, dass der Einsatz der Fußfesseln, bis die Evaluierung dieses neuen Mittels erfolgt ist und wir sehen, ob es sich bewährt hat - es ist in Teilen angekündigt, wir hätten nur gern eine entsprechende Beschlussfassung dazu -, nicht ausgeweitet wird. Die gesetzliche Möglichkeit dazu ist vorhanden. Unser Antrag ist das Gegenteil davon. Wir wollen festschreiben, dass von der Ausweitungsmöglichkeit, die unstreitig vorhanden ist und die die CDU gern hätte, gerade kein Gebrauch gemacht wird, dass wir also beim Ausgangspunkt bleiben und in zwei Jahren schauen, wie sich die Fußfessel bewährt hat, und darüber nachdenken, wie in Zukunft mit ihr umgegangen werden soll.

Im Ergebnis ist klar: Wir stimmen dem Staatsvertrag zu. Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu, und wir stimmen unserem Antrag zu. Teilweise wird unser Antrag den der Grünen konsumieren; er geht etwas weiter. Aber ansonsten besteht eine große Ähnlichkeit. Natürlich lehnen wir den Antrag der CDU-Fraktion ab. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)

Der Abgeordnete Groß setzt für die Linksfraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Zunächst, Herr Kollege Eichelbaum: Die Kollegin Mächtig ist leider gesundheitlich ans Bett gefesselt, daher werde ich hier sprechen - dies nur für den Fall, dass Herr Homeyer wieder eine Bemerkung bezüglich der Vertretbarkeit des fachpolitischen Sprechers macht.

Aber zur Sache. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist bundesgesetzlich im Neuordnungsgesetz zur Sicherungsverwahrung vorgesehen. Richter können diese als Mittel der Führungsaufsicht anordnen; dazu ist bereits ausgeführt worden. Deshalb muss das Land Brandenburg diese gesetzliche Regelung umsetzen, auch wenn sie voraussichtlich nur in wenigen Fällen zur Anwendung kommen wird.

Es geht also nicht um das Ob, sondern um das Wie; und diese wenigen Fälle werden erst in den nächsten Jahren wirklich zur Anwendung kommen können. Ob das so sein wird, lässt sich nicht wirklich voraussagen. Deshalb ist der vorgeschlagene Weg, sich der gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle in Hessen anzuschließen, sinnvoll. Wir als Linke stimmen dem Staatsvertrag zu. Ich wiederhole: Es sind nur sehr wenige Fälle, nach meiner Kenntnis bundesweit nicht einmal 30 Personen. Daher ist das, was Sie, Herr Kollege Eichelbaum, hier mit Ihrem Modellprojekt eingebracht haben - die Fälle, in denen sich Bürger dieser Maßnahme freiwillig unterziehen -, von der Anzahl her und vom Anliegen her mehr als fraglich. Insofern sehe ich keine tatsächliche fachlich oder wirtschaftlich bessere Alternative.

Die Anhörung, auf die Sie, Herr Kollege Eichelbaum, bereits hingewiesen haben, zeigt, dass mit der Aufenthaltsüberwachung ein umfassender Schutz nicht zu erreichen ist. Die Richter werden an unserer Richterakademie in Wustrau im nächsten Frühjahr mit den Möglichkeiten der Fußfessel vertraut gemacht. Auch die Datenschutzfragen sind mit der Übertragung an den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen hinreichend geklärt.