Wenn man diese Falschinformation so massenhaft in die Bevölkerung trägt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn man
Herr Abgeordneter Richter, ich bitte Sie, Ihre Rede zu beenden. Die Redezeit ist vorbei, und das schon eine ganze Weile.
Es tut mir leid. - Der Antrag kann all diese Fragen nicht lösen. Die Möglichkeit, Musterklagen durchzuführen, gibt es schon.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Richter. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Beyer hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Tagesordnungspunkte - ein ähnlicher Beratungsgegenstand. Es geht zweimal um Wasser, aber die Debatte ist offensichtlich grundverschieden, zumindest nach den beiden Vorrednern.
Ich denke, wir alle haben es in unseren Wahlkreisen schon einmal erlebt, dass wir an diversen Veranstaltungen mit Betroffenen zur Altanschließer-Problematik teilgenommen haben, und wir wissen daher auch, wie kontrovers und emotional aufgeladen diese Debatten sind. Von daher ist es vielleicht nicht ganz schlecht, wenn sich das heute hier auch ein klein wenig in der Debatte des Plenums widerspiegelt. Aber ich möchte trotzdem versuchen, noch die eine oder andere Frage nach dem Hintergrund zu stellen, denn Herr Kollege Richter hat völlig Recht, wenn er festgestellt hat, dass das Thema extrem kompliziert und leider nicht so einfach zu durchdringen ist, wie man es sich vielleicht wünschen würde.
Als Folge des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg wurde das Brandenburger Kommunalabgabengesetz im Jahr 2009 geändert; das ist bekannt. Es wurden eine ganze Reihe Neuregelungen eingeführt und es besteht für die meisten angeschlossenen Grundstücke die Möglichkeit, verminderte Herstellungsbeiträge zu erheben; das ist ebenfalls bekannt.
gen bei unbilliger Härte wurde in den § 12 c aufgenommen, die Klarstellung, dass Investitionen vor dem 3. Oktober 1990, also dem berühmten Stichtag, grundsätzlich nicht in die Beitragskalkulation einfließen dürfen. Wenn man das also einmal ganz einfach auf die Ebene des materiellen Rechts herunterbricht, so besteht eigentlich Rechtsklarheit. Ich glaube nicht, dass wir ein Problem im Bereich der exakten Definition der Rechtsnorm haben, sondern wir haben ein Problem damit, dass in den Kommunen die Satzungen unterschiedlich ausgelegt werden und das Recht unterschiedlich angewandt wird.
- Doch, doch, so ist es. - Dabei sind wir letzten Endes bei einer sehr grundsätzlichen Frage. Wenn wir - das sagen wir als Liberale, das will ich hier noch einmal deutlich darlegen - sagen, wir wollen Entscheidungen so tief wie irgend möglich in der Hierarchie angegliedert haben, dann müssen wir damit leben, dass die Welt nun mal nicht perfekt ist. Diese Vielfalt an Reglungsmöglichkeiten, die wir den Kommunen an die Hand geben, führt dazu, dass wir auch eine Vielfalt an Fehlern haben. Aber man muss eben wissen, was man will. Wenn man keinen Zentralismus haben will, sondern Föderalismus bis auf die unterste Ebene herunter, dann haben wir nun einmal vielfältige Systeme, und mit einem Großteil muss man ganz einfach leben. Der heutige Artikel in der „Märkischen Oderzeitung“ - er ist heute bereits angesprochen worden - stellt dies, denke ich, eindrücklich dar.
Was den Antrag der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion betrifft - sie möchten ein Musterverfahren noch stärker ins Gesetz implementiert haben; so verstehe ich es zumindest -: Es gibt zwar im bestehenden Gesetz schon heute die Möglichkeit der Musterverfahren, allerdings beschränkt ab 20 Personen, die sich an einer Klage beteiligen, bzw. wenn die Zweckverbände dies für sich in ihren Satzungen regeln.
Aber das Problem ist, dass die Musterverfahren bis heute der deutschen Rechtsordnung in gewisser Weise wesensfremd sind. Das muss man klipp und klar so sagen. Ich finde es aber trotzdem richtig, wenn es so kommen sollte. Ich würde dafür plädieren, dass wir diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss verweisen und uns dort mit dieser komplexen Materie auseinandersetzen; denn eines ist mir natürlich auch aufgefallen, das sage ich an dieser Stelle durchaus auch als Nicht-Jurist: Die Gesetzesvorlage der Kolleginnen und Kollegen der CDU ist mit Sicherheit sehr umfänglich. Es ist ja ein recht dickes Papier, auch mit einer sehr umfänglichen Begründung. Wenn ich allerdings einmal nach Mecklenburg-Vorpommern schaue, dann habe ich meine Zweifel, ob diese Komplexität, die mit diesen Änderungen gewünscht ist, wirklich zu einer Versachlichung und einem etwas besseren Verstehen der ganzen Materie beiträgt.
Von daher möchte ich dafür plädieren - ich denke, das Thema ist es wert -, dass wir es in den Ausschuss verweisen und uns dort inhaltlich damit auseinandersetzen. Es ist ein Thema, das die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande in ganz erheblichem Maße bewegt. Deshalb herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen von der CDU für diese Arbeit. Ich hoffe, wir sprechen dann darüber weiter. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Beyer, vielen Dank. - Bevor wir die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fortsetzen, begrüße ich sehr herzlich eine zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Wittstock bei uns. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass ich das noch erleben durfte: die CDU als Vorkämpferin für die Interessen der Altanschließer! Das ist eine tolle Sache!
Es ist schon erstaunlich, welche Wandlungsfähigkeit die CDU als Oppositionsfraktion entwickelt hat. - Herr Wichmann, Sie sollten mal auf dem Teppich bleiben, wenn es Ihnen wirklich um eine Problemlösung geht.
Als die Problematik der Altanschließer 2008 und 2009 im Landtag heftig diskutiert wurde, zeichnete sich die damalige Regierungsfraktion CDU durch größtes Desinteresse aus.
Weil er offensichtlich keinen Handlungsbedarf sah, überließ Herr Petke, der damals noch etwas zu sagen hatte, dem Koalitionspartner SPD die volle Initiative. Die Linke hat sich energisch für die Belange der Altanschließer eingesetzt. Wir wollten eine konsequente Lösung mit einer Stichtagsregelung,
Sozusagen als Kompromiss entstand das von der SPD vorangetriebene und favorisierte Modell der differenzierten Herstellungsbeiträge, das allerdings nur mit spitzen Fingern angefasst wird. Seit dem Eintritt in die Regierungsverantwortung hat die Linke ihren Koalitionspartner gedrängt,
Herr Abgeordneter Scharfenberg, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass das Thema Verjährung, so wie Sie das beabsichtigt haben, vor Gericht keinen Bestand hätte?
Frau Blechinger, wir haben es ja überhaupt nicht probiert, und es ist zu diesem Zeitpunkt ernsthaft diskutiert worden. Sie wissen, dass es solide Rechtsauffassungen gab, die diese Möglichkeit gesehen haben.
Ich sage aber auch ganz deutlich: Es hätte zu dieser Zeit in diesem Sinne entschieden werden müssen.
Wir haben unseren Koalitionspartner gedrängt, konkrete Schritte zur Lösung des Altanschließerproblems zu gehen. D ist eine schwierige Diskussion, denn wir haben hierzu unterschiedliche Auffassungen.
Wir haben erreicht, dass das Innenministerium durch ein aktualisiertes Rundschreiben und mehrere gut besuchte Veranstaltungen mit den Vertretern der Wasser- und Abwasserverbände eine verstärkte Beratungsfunktion wahrnimmt und für die Anwendung der verschiedenen Modelle zur Entlastung der Altanschließer - auch für die differenzierten Herstellungsbeiträge wirbt. Das ist nicht im Selbstlauf entstanden.