Protocol of the Session on August 30, 2012

Insofern: Pauschale Korrekturen und Forderungen lehne ich ab. Wir müssen uns gemeinsam zu der Erkenntnis durchringen, dass Netzausbau und Energiewende auf der einen Seite ein mindestens genauso hohes schützenswertes Gut ist wie naturschutzrechtliche Belange auf der anderen Seite, und anschließend gemeinsam entsprechend handeln. Wenn alle Beteiligten von diesem Grundsatz ausgehen, werden wir auch Kompromisse bei bestehenden Konflikten finden. - Vielen Dank.

Herr Bretz hat Nachfragebedarf.

Herr Minister, vielen Dank für Ihre Antwort. - Ich habe zwei Nachfragen.

Erste Frage: Habe ich Sie recht verstanden, dass Sie der Auffassung sind, die bestehenden Spielräume innerhalb zu treffender Abwägungen seien ausreichend? Sie sehen also keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung, um mögliche Spielräume klarzustellen?

Die zweite Frage, die ich gern stellen möchte, ist: Sind Sie der Auffassung, dass die Rahmenbedingungen im Hinblick auf den Netzausbau allumfassend gut geregelt sind?

Sie haben mich missverstanden. Insofern wiederhole ich es: Mit der pauschalen Forderung nach Korrektur des Naturschutzrechts hat uns der Bundeswirtschaftsminister - um das einmal im Klartext zu sagen - einen Bärendienst erwiesen; denn das untermauert und untersetzt natürlich all jene Befürchtungen, die davon ausgehen, dass zunächst naturschutzfachliche Belange infrage gestellt werden sollen.

Nicht umsonst hat sich 50Hertz als einer der großen Netzbetreiber gegen diesen Vorschlag gewandt; denn aus dem Verfahren wissen wir, wie wenig hilfreich so etwas ist. Das ist schlicht und ergreifend eine Forderung gewesen, die aus der politischen Vorwahlkampfsituation der FDP resultierte und insofern nicht zielführend war.

Zweitens: Sie wissen, dass gegenwärtig zwischen Bund und Ländern die Frage der Trassenführung debattiert wird. Dabei geht es um die Definition der Trassenkorridore. Ich bin mir sicher, dass wir, wenn dies geschehen ist, auf der Grundlage des bestehenden Regelwerks diese Trassenkorridore so konditionieren können, dass die Trassen auch gebaut werden können. Insofern noch einmal, Herr Abgeordneter Bretz: Dabei helfen uns keine Pauschalforderungen.

Aufgrund der Nachfrage habe ich noch ein Anliegen - wenn ich das darf, Herr Präsident - an die CDU- und FDP-Fraktion: Gegenwärtig sprechen wir über die Profilierung und Konditionierung von vier Trassen in Deutschland. Drei davon befinden sich in den alten Bundesländern und eine geht durch Thüringen. Ich sage sehr deutlich: Wenn der Trassenkorridor in Thü

ringen nicht gebaut wird, stehen wir vor der Situation, dass die Milliarden von Euro, die im Osten und Norden Deutschlands im Bereich erneuerbarer Energien investiert wurden, volkswirtschaftlich an Bedeutung verlieren, denn wir werden dann nicht mehr in der Lage sein, den Strom abzuführen.

Es ist also nicht nur für Brandenburg, sondern für ganz Ostdeutschland sowie für den Norden Deutschlands wichtig, dass bei einer Priorisierung der Stromtrassen, die ja auch diskutiert wurde, der Korridor D - Thüringen - tatsächlich umgesetzt wird. Diese Gespräche führten wir unter anderem mit der Bundesregierung. Ich bitte alle Fraktionen hier im Landtag, uns bei der Verwirklichung dieses Anliegens zu unterstützen. - Danke.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Die Frage 1045 (Olympische Spiele in Bran- denburg) stellt der Abgeordnete Senftleben.

(Oh! des Abgeordneten Dr. Luthardt [DIE LINKE] - Frau Wehlan [DIE LINKE]: Ein bisschen spät!)

Sicherlich ist die Überschrift sehr vielsagend, jedoch geht die Frage ein wenig mehr ins Detail.

(Görke [DIE LINKE]: Ich würde mal sagen: zu spät!)

Ich denke, die Frage sollte ruhig gestellt werden. Anschließend kann das von den einzelnen Fraktionen gern kommentiert werden.

Im Zuge der Debatte über das Sportfördergesetz haben wir bereits gestern erfahren, wie sich die Rahmenbedingungen in unserem Bundesland auf die guten Ergebnisse unserer brandenburgischen Sportlerinnen und Sportler in London ausgewirkt haben. Sicherlich sind gute Rahmenbedingungen sehr wichtig, jedoch sind sie nicht ausschließlich für gute Erfolge maßgeblich.

Ich frage die Landesregierung: Bei welchen brandenburgischen Sportstätten wären die Rahmenbedingungen im Falle einer erfolgreichen Bewerbung Berlins für Olympische Spiele gegeben, um als Austragungsort für einzelne Sportarten infrage zu kommen?

Darauf wird uns Frau Ministerin Münch antworten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Senftleben, das ist wirklich eine hochspannende Frage, die Sie gestellt haben. Jedoch stellt sich die Frage, welche Sportstätten in Brandenburg die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Olympia-Bewerbung Berlins vorweisen können, derzeit nicht. Dennoch kann darüber nachgedacht werden; denn das weckt Fantasien.

Eine erneute Bewerbung Berlins wäre frühestens für das Jahr 2024 möglich. Sollten sich Berlin und der Deutsche Olympi

sche Sportbund für eine Bewerbung entscheiden und sollte Brandenburg diese Bewerbung unterstützen - davon gehe ich aus -, hätten wir hervorragende Sportstätten anzubieten. Vor allem die Regattastrecke in Brandenburg an der Havel ist bestens für die Austragung internationaler Wettbewerbe im Rudern und im Kanu-Rennsport geeignet.

Für die Olympischen Spiele - wenn man das einmal weiterspinnt - wäre noch eine Erweiterung für die Medienübertragung und für die Zuschauer erforderlich. Vergleicht man die Bedingungen unserer Regattastrecke auf dem Beetzsee mit der olympischen Strecke am Dorney Lake in Eton, wäre das durchaus umsetzbar. Das kann ich so sagen; denn ich hatte Gelegenheit, mir die Situation vor Ort in Eton anzuschauen.

Die Sportstätten unseres Olympiastützpunktes würden sicher hervorragende Bedingungen für die Nutzung als Trainingsquartier für die Mannschaften bieten. Ähnliches gilt natürlich für das Sportzentrum Kienbaum.

Bereits im Konzept für die Olympia-Bewerbung Berlins 2000 war die Durchführung einer Reihe von Sportveranstaltungen und -wettwerben auf neu oder temporär errichteten Sportanlagen im Land Brandenburg geplant - unter anderem für die Sportarten Reiten, Schießen, Radsport und Kanu-Slalom.

Ich gehe davon aus, dass für den Fall einer Olympia-Bewerbung der Stadt Berlin für 2024 auch wieder Sportveranstaltungen in Brandenburg vorgesehen sind. Das ist gegenwärtig zwar nur hypothetisch, aber wir stehen noch unter dem Eindruck von Olympia, sodass ruhig noch Hypothesen formuliert werden dürfen.

Möglicherweise ist das alles Zukunftsmusik, aber die Erfahrungen von London haben gezeigt, dass im Sinne von Nachhaltigkeit Olympischer Spiele für temporäre Sportanlagen oft städtebaulich oder landschaftlich besonders attraktive Standorte genutzt werden können. Dafür haben wir im Land vielfältige Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten zu nutzen könnte durchaus ein Beitrag für eine Olympia-Bewerbung der Stadt Berlin hinsichtlich ökologischer Verträglichkeit und infrastruktureller Nachhaltigkeit sein. - Danke schön.

Vielen Dank. - Weitere Fragen bzw. Vorschläge gibt es vom Abgeordneten Jürgens.

(Dr. Luthardt [DIE LINKE]: Winterspiele!)

- Winterspiele wären mit der Sprungschanze in Bad Freienwalde sicherlich eine Möglichkeit.

Aber nun eine ernste Frage. Frau Ministerin: Wird sich das Land Brandenburg an den Vorgesprächen bzw. der Vorsondierung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Stadt Berlin beteiligen, wenn es um die Frage geht, ob man sich überhaupt bewirbt?

Diese Gespräche, an denen selbstverständlich auch die Länder beteiligt sein werden, erfolgen über den Deutschen Olympi

schen Sportbund. Diesbezüglich gibt es Gremien, unter anderem die Kultusministerkonferenz und die Sportministerkonferenz, in denen darüber gesprochen wird.

Vielen Dank. - Gestern wurde die Frage 1030 mit der Frage 1046 getauscht, sodass die Frage 1030 (Geplante Modernisierung europäischer Verwertungsgesellschaften) nun von Frau Hackenschmidt gestellt wird.

Am 11.07.2012 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Modernisierung der Verwertungsgesellschaften im europäischen Raum vorgelegt.

Ziel ist neben der Schaffung eines einheitlichen und transparenten Rechtsrahmens für die Verwertungsgesellschaften auch eine schnellere und faire Vergütung der Urheber.

Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Vorschläge der Kommission im Rahmen der von der GEMA angekündigten Tarifreform zum nächsten Jahr?

Minister Christoffers antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die kollektive Wahrnahme von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Onlinenutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt vom Juni 2012 strebt die Kommission eine Modernisierung von Verwertungsgesellschaften im europäischen Raum an. Kernpunkte des Vorschlagsentwurfs sind mehr Transparenz und ein besseres Management der Verwertungsgesellschaften. Ausgehend davon soll im Bereich der Onlineverbreitung das Vorgehen erleichtert und befördert werden.

Dieser Richtlinienentwurf greift eine europaweite Debatte auf, in der immer wieder darauf hingewiesen wird, dass Verwertungsgesellschaften sehr verschieden arbeiten und nicht immer sachgerecht entscheiden bzw. sachgerechte Tarife erlassen. Diese Richtlinie befindet sich in einem sehr frühen Status. Sie wird frühestens nächsten Monat das erste Mal im Bundesrat zu behandeln sein.

Die Landesregierung befindet sich gegenwärtig in einem Abstimmungsprozess; dieser ist noch nicht abgeschlossen. Ich bin gerne bereit, Frau Hackenschmidt, das Parlament über die Ergebnisse des Meinungsbildungsprozesses der Landesregierung, den wir selbstverständlich mit anderen Landesregierungen und auch vor dem Hintergrund der gestern geführten Debatte zur GEMA abstimmen, zu unterrichten. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1047 (Stand der Arbeiten zum Hochwasserschutz im Oderbruch), die die Abgeordnete Fortunato stellt.

Im Zusammenhang mit dem Binnenhochwasser im Oderbruch hat die Landesregierung die Beschleunigung des Investitionsprogramms zur Verbesserung der Vorflut sowie die Beförderung von Projekten zur besseren Wasserableitung in betroffenen Kommunen in die Wege geleitet.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Planung und Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Oderbruch?

Frau Ministerin Tack wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Fortunato, vielen Dank für die Nachfrage, denn am 9. August hatten wir uns vor Ort in Golzow getroffen. Wir konnten feststellen, dass die kommunalen Entwässerungsprojekte bald in trockenen Tüchern sind. Wir haben vor Ort mit den Bürgermeistern, dem Landrat, vielen weiteren Betroffenen und Experten geredet. Wir sind übrigens froh gewesen, dass wir den Kollegen Prof. Quast als wasserwirtschaftlichen Experten in die Entscheidungsfindung einbezogen haben. Er ist ja bekannt, er hat ehemals ein Institut beim ZALF in Müncheberg geleitet. Das war eine sehr kluge Entscheidung, er konnte uns viele Fragen beantworten, die im Planungsverfahren aufgetreten sind.

Wir haben feststellen können - das ist die sehr gute Nachricht -, dass wir mit zehn Vorhaben in sieben Oderbruchgemeinden dafür sorgen können, dass durch die kommunalen Projekte die extremen Niederschläge, wenn sie denn auftreten, wirksam und nachhaltig abgeleitet werden. Für die Maßnahmen in den Gemeinden Ortwig, Sophienthal, Gorgast, Alt-Tucheband, Dolgelin, Manschnow und Golzow ist in diesem Jahr das Planfeststellungsverfahren durchzuführen, sodass im nächsten Jahr ab Frühjahr die Bagger rollen können. Die Finanzierung - auch das wissen Sie - haben wir nachgesteuert, indem wir die Förderrichtlinien zum Landschaftswasserhaushalt modifiziert haben.

Wir haben uns vor Ort getroffen, die Bürgermeister und die Amtsdirektoren waren alle da. Frau Lieske war nicht da - sie stellt gleich eine Nachfrage -, aber viele andere waren dort. Wir sind uns darüber einig, dass die kommunalen Projekte unter anderem deshalb neu geplant und realisiert werden müssen, weil es auch Probleme in der Wahrnehmung der Eigenverantwortung der Bürger in den Gemeinden gibt. Wir haben uns in Golzow getroffen und standen auf einem ehemaligen Graben. Dort stehen heutzutage große Bäume, es werden Kürbisse gezüchtet und vieles andere. Das soll heißen: Wenn wir jetzt diese Maßnahmen umsetzen, besteht natürlich auch eine Verantwortung dafür, diese Ableitungs- und Entwässerungsanlagen zu pflegen, auch dann, wenn über einen längeren Zeitraum Trockenheit herrscht.

Das ist das sehr gute Ergebnis, das wir gemeinsam erreichen konnten. Wir haben als Arbeitsgruppe verabredet, dass das die letzte Sitzung war, weil alles gut geplant und gut vorbereitet ist.

Ich will noch eine Bemerkung zum Sonderprogramm zur Instandsetzung der Gewässer I. Ordnung - also das Programm