Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht jetzt um eine Raupe, die auch nachts fliegt. Hoffentlich müssen wir da nicht auch etwas tun. Ich denke aber, wir müssen etwas tun. Es geht um den Eichenprozessionsspinner. Wer hat vor drei oder vier Jahren schon einmal etwas über diesen Nachtfalter gehört, vor allen Dingen auch über seine Wirkungen?
Der Klimawandel macht es möglich. Immer mehr Tiere und Pflanzen aus anderen Breiten wandern in Brandenburg ein und bringen unsere Ökosysteme durcheinander. Eichenprozessionsspinner waren in Brandenburg über Jahrzehnte ausgesprochen selten. Seit 2002 gibt es eine starke Zunahme und schnelle Ausbreitung.
Inzwischen ist der gesamte Nordwesten Brandenburgs betroffen. Die Medien waren in diesem Sommer voll von entsprechenden Nachrichten.
Mit einer weiteren Ausbreitung ist zu rechnen. Das Vorkommen wird durch warmes, niederschlagsarmes Wetter im Frühjahr und den frühen Eichenaustrieb begünstigt, wodurch die Überlebensrate der empfindlichen ersten Raupen steigt. Fraßschäden können sich auch vor dem Hintergrund der ohnehin vorhandenen Schädigungen vieler Eichen negativ auf die Baumvitalität auswirken. Für gewöhnlich können Fraßschäden durch einen zweiten Trieb kompensiert werden. Doch im Extremfall kann mehrjähriger Kahlfraß auch zum Absterben von Bäumen führen. Die von Fraßschäden betroffene Waldfläche in Brandenburg stieg von unter 1 000 Hektar 2008 auf fast 4 000 Hektar im Jahre 2011.
An dieser Stelle möchte ich sagen: Wir haben in Brandenburg noch ein ausgezeichnetes Forstschutzmeldewesen, welches durch die Landesforstverwaltung für alle Eigentümer flächendeckend vorgehalten wird. Dieses Frühwarnsystem muss weiter betrieben werden - übrigens durch Menschen, durch Förster.
Was die Öffentlichkeit aber viel mehr bewegt, das sind die gesundheitlichen Risiken für den Menschen. Die giftigen Brennhaare der Raupen führen bei Berührung zu Hautreizungen, können aber auch Atemnot und Augenreizungen hervorrufen. Die Raupenhaare bleiben auch nach dem Tod der Raupen in den Nestern. Bei starkem Befall können sie verdriftet werden und so auch ohne Berührung der Raupen zu gesundheitlichen Problemen führen.
Eine Meldepflicht gibt es in Brandenburg nicht. Eine nicht vollständige Umfrage bei Medizinern ergab im Jahre 2010 213 Fälle und im Jahre 2011 bereits 2 033 Fälle von gesundheitlichen Beschweren durch Eichenprozessionsspinner in Brandenburg.
Was können wir dagegen tun? Neben der mechanischen Beseitigung der Raupennester, die aber viel zu aufwendig und teuer ist, ist die chemische Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln bzw. Bioziden das letzte Mittel der Wahl. Dazu müssen im frühen Larvenstadium Ende April/Anfang Mai die Baumkronen vornehmlich durch Hubschrauber benetzt werden.
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für die Bekämpfungsmaßnahmen zuständig. Was die Sache aber kompliziert macht, sind die unterschiedlichen Rechtsräume, in denen wir uns dabei bewegen. Zu unterscheiden ist zwischen der Anwendung zu Zwecken des Pflanzenschutzes bei der Vermeidung von Fraßschäden und zu Zwecken des Gesundheitsschutzes.
Zugelassene Pflanzenschutzmittel können im Forst eingesetzt werden. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz können auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden. Die Mittel werden als Biozide eingestuft und unterliegen dem Chemikalienrecht. Wir haben also zwei Zuständigkeiten, die unter ein Dach gebracht werden müssen. Das ist nicht immer so ganz einfach, obwohl ich aus meiner früheren Tätigkeit weiß, dass das Mitwirken des Pflanzenschutzdienstes Brandenburg immer sehr unkompliziert war.
Welche Mittel haben wir derzeit zur Verfügung? Für den Wald sind das Dimilin 80 WG - das ist ein Häutungshemmer - und Dipel ES. Dipel ES ist ein Fraßgift, das selektiv auf Schmetterlingsraupen wirkt. In Brandenburg wird vorzugsweise Dipel ES eingesetzt, obwohl es etwas teurer und schwieriger in der Anwendung ist. Ein Vorteil aber ist die Wirkungsspezifität, die negative Auswirkungen auf andere Organismen - auch von Nützlingen - einschränkt.
Dipel ES gilt als ungiftig für Menschen, kann aber Hautreizungen auslösen. Bei Anwendungen im Wald werden die Flächen sicherheitshalber bis zu zwei Wochen für die Öffentlichkeit gesperrt. Das Problem, das wir haben, ist, dass es bei Dipel ES derzeit keinen Antrag auf Zulassung als Biozid zur Gefahrenabwehr im Siedlungsbereich gibt. Für ein Zulassungsverfahren, welches vom Hersteller beantragt werden muss, ist eine umfangreiche Risikoanalyse notwendig, die bislang nicht stattgefunden hat. Hier ist also Handlungsbedarf.
Wir brauchen das Mittel Dipel ES auch für den Siedlungsbereich und fordern die Landesregierung daher auf, sich für die Zulassung auf Bundesebene stark zu machen. Sollte der Hersteller diese Zulassung nicht einleiten, so wäre ein Zulassungsverfahren von Amts wegen möglich. Auch muss eine Ausbringung des Mittels mit Hubschraubern möglich sein. Dafür hat das Land einen Antrag an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gestellt.
Um es aber hier noch einmal klar zu sagen: Wir halten die Ausbringung eines Mittels für eine Gefahrenabwehr ohne Zulassung für die letzte Möglichkeit. Wer will die Verantwortung übernehmen, wenn es durch das nicht zugelassene Mittel zu gesundheitlichen Schäden bei Anwohnern kommt?
Hier in Brandenburg muss es für das nächste Jahr ein koordiniertes Verfahren der verschiedenen Behörden geben.
Dies betrifft das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und den Landesbetrieb Forst, den Pflanzenschutzdienst sowie die Gemeinden und Landkreise. Die Landesregierung hat eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des MIL eingesetzt, die die Schadenssituation analysieren und gemeinsam mit den Kommunalvertretern für 2013 Bekämpfungsmaßnahmen vorbereiten und koordinieren soll. Dazu soll im I. Quartal 2013 ein Maßnahmenplan vorgelegt werden, wie es in dem Antrag der Fraktionen der SPD und der Linken zum Ausdruck kommt.
Wir denken, dass wir so für das nächste und die folgenden Jahre besser gewappnet sind; denn so schnell werden wir dieses Problem nicht mehr loswerden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Luthardt. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Dombrowski hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Michael Jungclaus und ich haben während der parlamentarischen Sommerpause jeweils eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zum Eichenprozessionsspinner gestellt. Über die Gefahren und die möglichen Beschwerden, die dieser von der iberischen Halbinsel eingewanderte Fraßschädling zunächst im Forst, mittlerweile aber überall hervorruft, brauche ich nicht mehr viel zu sagen. Mein Vorredner hat darauf hingewiesen und zu viele Brandenburger haben leider in den letzten Jahren persönlich erfahren, was bei Kontakt mit den Brennhaaren der Raupe geschehen kann.
Als ich meine erste Kleine Anfrage im Februar 2010 zum Eichenprozessionsspinner stellte, konnte ich mir persönlich wirklich nicht vorstellen, dass Brandenburg nur zwei Jahre später von einer Invasion betroffen sein wird, wie wir es in diesem Frühjahr und Sommer erleben mussten. Wenn ich mir die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners auf den Karten ansehe, die die Landesregierung der Antwort auf die Kleinen Anfragen beifügte, stelle ich fest, dass sich das Gebiet nur innerhalb eines Jahres wenigstens verdoppelt, wenn nicht sogar verdreifacht hat und mittlerweile acht Landkreise betroffen sind.
Das Problem ist, dass sich der Eichenprozessionsspinner nicht mehr nur auf die Eichenforstbestände beschränkt, sondern auch Straßenbegleitgrün, Alleen und Einzelbäume in besiedelten Gebieten befallen hat. Ich will gar nicht auf die Gründe eingehen, die dazu führten, warum sich dieser iberische Gast auch in Brandenburg heimisch fühlt. Jetzt geht es um die Frage, was wir machen können und machen müssen, um die weitere Ausbreitung dieses Schädlings im nächsten Jahr bereits heute zu verhindern. Dass Handlungsbedarf besteht, steht fraktionsübergreifend völlig außer Frage.
Meine Damen und Herren, ich will es nicht spannend machen, denn es stand bereits in der Presse: Wir werden dem Antrag zustimmen, weil er hoffentlich nutzt, aber auf keinen Fall schadet. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und der Einsatz bestimmter chemischer Mittel unterliegen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Handelt es sich um Maßnahmen zum Schutz befallener Eichen im Forst und an Alleen, greift das Pflanzenschutzgesetz. Müssen Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor den gesundheitlichen Auswirkungen der Brennhaare der Raupen ergriffen werden, greifen die Bestimmungen des Chemikaliengesetzes, da es sich nicht nur um ein Insektizid, sondern um ein Biozid handelt.
Mehr oder weniger handelt es sich bei den zum Einsatz kommenden Mitteln um ein und dieselben: Dipel ES oder Dimilin. Das Problem ist, dass sie einerseits unterschiedliche Zulassungsverfahren durchlaufen, andererseits entweder nur im Wald, aber nicht in besiedelten Gebieten oder im öffentlichen Grün eingesetzt werden dürfen oder die Ausbringung des einen Mittels, nämlich Dimilin, außerorts mit Helikoptern zugelassen ist und für die Ausbringung von Dipel ES mit Luftfahrzeugen wiederum eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingeholt werden muss. Ich habe es im Ausschuss schon gesagt: Im Grunde genommen kann man vor der Bürokratie, die sich hier offenbar abspielt, die man zur Kenntnis nehmen muss, fast genauso viel Angst haben wie vor der eigentlichen Gefährdung.
Das, was uns die Erfahrung aus diesem Jahr zeigen sollte, ist, dass insbesondere die Landkreise und Kommunen endlich Rechtssicherheit in der Anwendung entsprechender Bekämpfungsmittel und bei der Wahl der Methoden gegen den Schädling brauchen. Einige Landkreise - darunter der Landkreis Havelland - haben entsprechende Abwehrmaßnahmen in Eigenregie verfügt und mit der Begründung der unmittelbaren Gefahrenabwehr übernommen und damit im Sinne und zum Schutz der betroffenen Bürger gehandelt. Das war sicherlich mutig. Man kann es auch nicht von jedem Landkreis und jedem Landrat verlangen. Aber einfach zuzusehen und auf Besserung zu hoffen, geht natürlich auch nicht.
Daher begrüßen wir den Arbeitsauftrag an die Landesregierung, nicht nur die Fragen der Zulassung und Abstimmung mit den verantwortlichen Bundesbehörden zu klären, sondern auch das Zuständigkeitsgerangel im Land zu beenden.
Abschließend möchte ich noch einen Satz sagen. Den sachlich begründeten Eifer, den wir jetzt für die wirksame Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an den Tag legen, sollte insbesondere auch das von Frau Tack geführte Ministerium für die wirksame Bekämpfung der ebenfalls als schädlich geltenden Ambrosiapflanze aufbringen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fortgesetzt. Der Abgeordnete Folgart wird dies tun.
sehr, dass ich jetzt sagen kann, nachdem ich von Herrn Dombrowski soeben in seiner Rede erfahren habe, dass er dem Antrag der Koalitionsfraktionen beitreten wird, und aus dem gemeinsamen Fernsehauftritt von Herrn Beyer, Herrn Jungclaus und mir vor wenigen Minuten weiß, dass dieser Antrag über alle Fraktionen hinweg begleitet wird: Ich kann es wirklich kurz machen.
Michael Luthardt hat die Gemengelage erklärt. Wir haben ein ernsthaftes Waldschutz- und Hygieneproblem. Der Ruf: „Houston, wir haben ein Problem!“, ist jetzt auch in Potsdam angekommen: Potsdam, wir haben ein Problem! Wir haben den Eichenprozessionsspinner mit seinem Gefährdungspotenzial als Problem ernst zu nehmen.
Ich möchte nur noch einen Satz sagen: Als Vertreter der Bauernschaft habe ich aus der Prignitz erfahren, dass in der Tat schon Reizungen der Magenschleimhäute bei Tieren festgestellt worden sind. Die Aufnahme von kontaminiertem Futter hat nachweislich dazu geführt, dass man dies als begründete Ursache bezeichnen kann.
Die schwierige Gemengelage bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners wurde von meinen beiden Vorrednern schon dargestellt. Die Rechtsräume wurden aufgetan, sodass ich mir sparen kann, darauf einzugehen. Ich möchte mich ausdrücklich bei den kommunalen Organisationen und Institutionen bedanken, die bei dieser schwierigen Gemengelage im Jahr 2012 gehandelt haben und die einen erheblichen Aufwand bei der Beantragung von Sondergenehmigungen betreiben mussten.
Aufgrund dessen, dass sich diese Gemengelage so kompliziert zeigt, wie hier heute schon beschrieben, ist es genau richtig, mit diesem Antrag jetzt die Zeit zu nutzen, hier in die Koordinierung zu gehen, klare Rahmenbedingungen zu schaffen sowie Aktions- und Maßnahmenpläne zu erstellen. Eine wirksame Bekämpfung ist auch hier Gesundheitsschutz und Wirtschaftsschutz, denn uns wurde die Gefährdungssituation beim Forst oder bei den Bäumen schon beschrieben.
Der Bund muss aufgefordert werden, das Mittel zuzulassen vielleicht gibt es auch ein anderes Mittel, das uns in der Zukunft helfen kann -, damit hier gehandelt wird. Insofern bitte ich darum, dass wir das einhalten, was wir alle schon gesagt haben, und dem Antrag zustimmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Folgart. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Beyer wird zu uns sprechen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Man zieht am Abend oft Bilanz und rekapituliert die diversen Redebeiträge. Alles in allem gehe ich heute Abend nach Hause und sage: Das war ein erfolgreicher Tag. Dem trägt auch Rechnung, dass es mir schon Spaß macht, im letzten Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt zu einer Sache zu reden, die in mein originäres Fachgebiet fällt.
Ich hatte vor, die fünf Minuten Redezeit exakt auszunutzen und diverse fachliche Aspekte, vor allen Dingen die Entwicklung der Eichenprozessionsspinner vom Ei über die sieben Larvenstadien bis zum fertigen Imago, zu erklären. Gott sei Dank ich mache es kurz - hat der Fachkollege Luthardt vor mir gesprochen und das alles völlig korrekt dargestellt. Da sind wir uns wirklich einig; daher kann ich mir das schenken.
Kollege Folgart, ich glaube, es ist berechtigt und richtig, wenn ich mir hier doch die eine Doppelung erlaube. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass „die Helden“ in dieser Angelegenheit unsere Landräte sind, die in einer ganzen Reihe von Landkreisen den Einsatz dieses Mittels - Kollege Luthardt hat darauf hingewiesen - angeordnet haben, obwohl es noch keine Bundeszulassung besitzt. Das ist eine nicht einfache Entscheidung. Sie war aber meiner Ansicht nach richtig. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen.
Es macht aber auch deutlich, wo unsere Verantwortung liegt und nicht nur die Verantwortung im Land, vor allen Dingen auch die Verantwortung im Bund -, denn wir brauchen eine Bundeszulassung für das Mittel Dipel ES. Dazu müssen wir so schnell wie möglich kommen. Das wird uns wahrscheinlich nicht bis zur nächsten Populationsentwicklung gelingen. Deswegen werden wir uns mit Sicherheit darüber auseinandersetzen müssen, wie wir zu entsprechenden Maßnahmen kommen.
Ich möchte daher mit einer Bitte schließen. Ich mache das ganz emotionslos und meine es einfach nur fachlich: Es wird darauf ankommen, dass sich das Infrastrukturministerium mit dem Umweltministerium in dieser Frage ins Benehmen setzt. Das ist eine große Herausforderung, vor der wir stehen. Ich hoffe, dass uns das gelingt, denn es haben schon einige gesagt. Ich selbst war oben in der Prignitz und habe mir das angesehen. Ich habe nicht zum ersten Mal in meinem Leben Befallsflächen des Eichenprozessionsspinners gesehen. Aber das, was ich dort gesehen habe, hat wirklich alle Vorstellungen gesprengt. Von daher ist es nicht nur ein Problem der Prignitz, sondern mittlerweile ein brandenburgweites Problem. Wir müssen handeln. Ich glaube, der Antrag bietet dafür eine gute Grundlage. Daher werden wir ihm natürlich zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Jungclaus erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Beim Eichenprozessionsspinner haben wir es im wahrsten Sinne des Wortes - mit einem Dauerbrenner zu tun. Seine Brennhaare haben mit bis zu sieben Jahren nicht nur eine anhaltend lange Wirkung; neben dem Chaos-Flughafen BER war er in diesem Sommer auch eines der häufigsten Themen in der Presse. Das hat seinen Grund.
Die Befallsflächen und auch die Zahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die unter Hautausschlägen und starkem Juckreiz leiden, haben in diesem Jahr erneut zugenommen. Den Antworten auf die Kleinen Anfragen von Kollegen Dom
browski und mir ist zu entnehmen, dass sich nach einer Umfrage in den Arztpraxen die Zahl der Patientinnen und Patienten im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht hat; Zahlen für dieses Jahr lagen leider noch nicht vor. Mittlerweile ist wie wir schon gehört h - etwa die Hälfte der Landesfläche befallen. Selbst vor dem Landtag hat dieser kleine Falter mit seinen haarigen Raupen nicht Halt gemacht.