Protocol of the Session on August 29, 2012

Auf den Punkt gebracht heißt dies: Die Entscheidung der Bund-Länder-Fachgruppe, in die unser Landesamt einbezogen ist, steht noch aus. Diese Entscheidung muss noch gründlich vorbereitet werden, damit es eine wirklich erfolgversprechende Lösung gibt. - Vielen Dank.

Damit kommen wir zur Frage 1026 (Unterstützung der Rekon- struktion des Brauchwasserwerkes Werder [Havel]), die vom Abgeordneten Bernig gestellt wird.

Nach Informationen der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ vom 20.07.2012 liegt der Stadt Werder (Havel) ein Gutachten zum Brauchwasserwerk vor, welches die Werderaner Obstplantagen mit dringend benötigtem Brauchwasser zur Aufrechterhaltung des Obstanbaus versorgt.

Das Brauchwasserwerk besteht seit den 1930er-Jahren. Das Gutachten besagt. Auch wenn die Sanierung teuer ist, gibt es für die Bewässerung der Plantagen keine Alternative. Sie ist zum Erhalt der Kulturlandschaft unabdingbar. - Diese Sanierung soll 1,7 Millionen Euro kosten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, um die Sanierung des Brauchwasserwerkes zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Erhalt des Obstanbaus in Werder (Ha- vel) und der Kulturlandschaft, die in Jahrhunderten gewachsen ist, zu leisten?

Minister Vogelsänger antwortet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die entsprechende Meldung in der „PNN“ ist richtig.

Die Stadt Werder (Havel) hat das Brauchwasserwerk Glindow gekauft, um vorrangig den Werderaner Obstbau ausreichend mit Wasser zu versorgen.

Das Brauchwasserwerk Glindow hat infolge seines Alters inklusive der ca. 350 km alten Versorgungsleitung und von ehemals 3 500 ha Obstanbaufläche zu hohe finanzielle Aufwendungen, sodass derzeit kein wirtschaftliches Kosten-NutzenVerhältnis erreicht werden kann. Daraufhin wurde durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung und der Stadt Werder (Havel) eine Betriebswirtschaftsanalyse veranlasst. Das Gutachten liegt seit April 2012 vor.

Die Stadt Werder (Havel) stellte das Gutachten dem Finanzund Wirtschaftsausschuss der Stadt Werder (Havel) am 8. August 2012 vor. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass die Verwaltung der Stadt Werder (Havel) bis zum Oktober 2012 einen umsetzbaren Vorschlag zum Nutzen der Obstbauunternehmen unterbreitet. Vorab werden dazu alle betroffenen Flächen per GPS auf Eigenleistung der Stadt Werder (Havel) vermessen. Ob bei dem Projekt das Land im Ergebnis mit einer Förderung helfen kann, vermag ich aktuell nicht abschließend zu beurteilen.

Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 1027 (Schreiben der PwC an die Landesregierung vom 06.03.2012 mit dem Ti- tel „Gefährdung der Inbetriebnahme“), die der Abgeordnete Dombrowski stellt.

Gemäß der Berichterstattung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 17.08.2012 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC am 06.03.2012 in einem Schreiben an die Landesregierung darauf hingewiesen, dass eine „zeitgerechte und geordnete Inbetriebnahme“ als „erheblich gefährdet“ eingestuft werden muss. Auf meine Frage nach diesem Schreiben antwortete der Ministerpräsident während der letzten Sitzung des Hauptausschusses, dass er sich an ein solches Schreiben nicht erinnern könne.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist das Schreiben der PwC mit dem Titel „Gefährdung der Inbetriebnahme“ wo eingegangen bzw. welchen Weg hat das Schreiben innerhalb der Verwaltung genommen, bis es dann den Mitgliedern des Aufsichtsrates zur Kenntnis gegeben wurde?

Der Finanzminister antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Dombrowski, es handelt sich bei dem erwähnten Schreiben um ein Schreiben des Bürgenmandatars im Rahmen des Bürgencontrollings an die Bürgschaftsverwaltung des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg. Das Schreiben Ihre Frage bezieht sich auf den Teil, der Brandenburg betrifft -, nach dem Sie gefragt haben, ging am 06.03.2012 per E-Mail um 18:59 Uhr beim Bürgschaftsreferat des MdF ein. In dem Schreiben nimmt die PwC Bezug auf einen am 05.03.2012 ak

tualisierten Bericht der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zum Probebetrieb und zu einzelnen Kernprozessen. In diesem Brief steht dann die von Ihnen zitierte Formulierung.

Entsprechend den im MdF festgelegten Abläufen informierte die Bürgschaftsverwaltung - Referat 41 - unmittelbar die Beteiligungsverwaltung - Referat 43 - über den Inhalt des Schreibens. Diese wiederum forderte mit E-Mail vom 07.03.2012, 9.21 Uhr, die Geschäftsführung der FBB auf, ihrerseits zu der Einschätzung des Bürgenmandatars Stellung zu nehmen und über ihre Erkenntnisse aus dem bisherigen Probebetrieb und die Perspektive für die Inbetriebnahme erneut zu berichten. Die Hausleitung des MdF, also ich, war über diesen Vorgang, diese Einberufung informiert.

Angesichts der Unterrichtung der PwC riefen die Bürgervertreter eine außerordentliche Sitzung des interministeriellen Ausschusses ein, der dann am 21.03.2012 tagte. Die PwC führte daraufhin laut Protokoll, das sie selbst angefertigt hat, am 29.03.2012 aus, dass mit der Formulierung „zeitgerechte und geordnete Inbetriebnahme“ im Schreiben vom 06.03.2012 der Inbetriebnahmetermin am 3. Juni 2012 nicht angezweifelt werden sollte. Man habe vielmehr darauf hinweisen wollen, dass zwar der Eröffnungstermin nicht in Gefahr sei, jedoch damit gerechnet werden müsse, dass nicht für sämtliche Bereiche zur Eröffnung eine vollständige Funktionalität gegeben sei.

Am weiteren Verlauf dieser Sitzung am 21.03.2012 nahm auch die Geschäftsführung der FBB teil, die die Bürgervertreter über den erreichten Stand der Bauarbeiten und die Ergebnisse des bis dahin abgewickelten Probebetriebs informierte und deutlich machte, dass - aus demselben Protokoll der PwC zitiert - „der Eröffnungstermin am 3. Juni nicht infrage“ stehe.

Das Schreiben der PwC vom 06.03.2012 wurde nicht an die Mitglieder des Aufsichtsrats weitergeleitet, da nach Klärung des Sachverhalts am 21.03. die Gegensteuerungsmaßnahmen und deren finanzielle Auswirkungen durch die FBB erarbeitet und vom Aufsichtsrat am 20.04. mit der Beschlussfassung von Maßnahmen zur Absicherung der Inbetriebnahme des BER bestätigt wurden.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1028 (Fahrradwege in der Gemeinde Am Mellensee) gestellt von der Abgeordneten Kaiser.

In einem offenen Brief der Gemeinde Am Mellensee wurde dem Landtag die Problemlage der fehlenden Radwege in der Gemeinde Am Mellensee geschildert. In dem Schreiben wird hervorgehoben, dass es Anfang 2009 eine Zusage des damaligen Infrastrukturministers zum Bau von Radwegen gab. Durch klare, veränderte Schwerpunktsetzungen der neuen Landesregierung kam es zu Umplanungen. Dennoch geht es der Gemeinde um - wenn auch längerfristige - Perspektiven.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche mittel- bzw. längerfristigen Planungen oder Überlegungen gibt es in Bezug auf die Radfahrstrecken um die Gemeinde Am Mellensee?

Vielen Dank. - Wenn Frau Wehlan einverstanden ist, rufe ich ihre Frage 1034 (Radweg zwischen Dahlewitz und Groß Kie- nitz) gleich mit auf.

Ja natürlich, Herr Präsident. - Seit vielen Jahren setzten sich Bürgerinnen und Bürger für einen Radweg entlang der L 402 zwischen Dahlewitz und Groß Kienitz ein. Im Sommer hatte sich auch eine Kindergruppe aus Groß Kienitz mit ihren Bildern für ihr Anliegen stark gemacht. Der Bau des Radweges soll insbesondere der Schulwegsicherung dienen. Die Planungen sind abgeschlossen, und Baurecht ist geschaffen. Überlegungen zur anteiligen Finanzierung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wurden bereits angestellt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Aussicht auf eine kurzbzw. mittelfristige Realisierung dieses Radweges entlang der L 402 sieht sie, insbesondere unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit für Schulkinder und dass die Region durch den Flughafen BER besonders betroffenen ist?

Das beantwortet unser Radwegeminister Vogelsänger.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

(Zuruf von der CDU)

- Die Spannung werde ich entsprechend auflösen; das ist gar kein Problem. - Frau Abgeordnete Kaiser, Sie haben Recht: Die finanzielle Situation 2012 ist eine andere als die 2009. Unsere rot-rote Koalition

(Zuruf von der CDU: Hat gekürzt!)

hat beschlossen - hat beschlossen! -, dass ab 2014 keine neuen Schulden auf Kosten zukünftiger Generationen gemacht werden. Dabei hat der Einzelplan 11, den ich zu verantworten habe, den größten Einsparbeitrag zu leisten, wie wir gerade in der Diskussion über den Haushalt 2013/2014 feststellen konnten.

Einsparungen haben zwangsläufig schmerzliche Auswirkungen auf Projekte in jeder Region. Das betrifft unter anderem den Neubau von Radwegen. Ich habe entschieden, dass wir uns im Bereich Infrastruktur und Landwirtschaft an dem Ziel orientieren, die ELER-Mittel - Herr Abgeordneter Folgart -, die dem Einzelplan 11 zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel und die Mittel für die Städtebauförderung vollständig kozufinanzieren.

(Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

Außerdem werden in Bezug auf die Planungsmittel für Bundesstraßen - dazu gehört auch die A 14 - Landesmittel in Höhe von jeweils 28 Millionen Euro nicht gekürzt, um alle zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes von über 280 Millionen Euro abzurufen; im vorigen Jahr habe ich sogar mehr Mittel abrufen können. Mit dieser Schwerpunktsetzung stehen für den Neubau von Radwegen an Landesstraßen nur noch begrenzt Mittel zur Verfügung. Da auch der Bund im Bereich der Rad

wege kürzt, trifft das auch für den Radwegebau an Bundesstraßen zu. Das von mir im vergangenen Jahr vorgestellte Bauprogramm für den Neubau von Radwegen hat somit zwar weiterhin Bestand, die Realisierung wird aber sowohl bei Landes- als auch bei Bundesstraßen einige Jahre länger dauern.

Ich komme auf die konkreten Nachfragen zu sprechen. Die von Frau Abgeordneter Kaiser angesprochenen Radwege in der Gemeinde Am Mellensee sind nicht Bestandteil dieses Bauprogramms. Insofern kann ich keinerlei Realisierung aus Landesmitteln in Aussicht stellen.

Der von Frau Abgeordneter Wehlan angefragte Radweg L 402 zwischen Dahlewitz und Groß Kienitz ist hingegen Bestandteil des Bauprogramms. Die Maßnahme befindet sich in der Bauvorbereitung. Die Realisierung erfolgt zeitnah im Jahr 2013.

Ich möchte eine abschließende Bemerkung machen: Wir haben viel erreicht. Ein Teil der Radwege ist allerdings schon über 15 Jahre alt. Damit steigt der Instandsetzungsbedarf stetig. Ich habe deshalb entschieden, dass jeweils 1 Million Euro für die Instandsetzung straßenbegleitender Radwege an Landesstraßen und Bundesstraßen aus dem Budget des MIL eingesetzt werden. Das ist dringend notwendig, geht aber auch - den Euro kann man nur einmal ausgeben - zulasten des Neubaus von Radwegen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt Nachfragebedarf. Herr Genilke.

Herr Minister, ich habe dennoch eine Frage: Heute Vormittag haben wir uns in der Debatte über die Einbringung des Haushaltes befunden. Können Sie für das Jahr 2014 die Summe nennen, die für die Planung und Ausführung von Arbeiten an straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen tatsächlich zur Verfügung steht?

Herr Genilke, ich antworte ein Stück umfassender; ich kenne die Zahlen. - Wir haben im Jahre 2012 5,4 Millionen Euro - Sie haben von mir eine Übersicht erhalten -, im Jahre 2013 3,3 Millionen Euro und im Jahr 2014 2,3 Millionen Euro für Radwege an Landesstraßen zur Verfügung.

Weil der Bund bei Ihnen immer einen Heiligenschein hat, möchte ich betonen: Auch der Bund hat die Mittel für Radwege insgesamt - das betrifft nicht nur Brandenburg - von 100 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro gekürzt. Das betrifft anteilig auch das Land Brandenburg.

Ich will uns aufrufen, kreativ zu sein. Ich bin in guten Gesprächen mit dem Kollegen Wirtschaftsminister. Dass wir in den vergangenen Jahren so viele Radwege an Landesstraßen bauen konnten, hängt auch damit zusammen - das ist sehr sinnvoll -, dass wir Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung dafür eingesetzt haben. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass es uns in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 gelingen wird, von der EU Mittel für nachhaltige Mobilität zu erhalten. Die Mittel kann ich jetzt nicht irgendwo einplanen. Ich habe erst einmal die Landesmittel eingeplant und darauf hingewiesen, dass der entsprechende Instandsetzungs

bedarf steigt. Ich habe Ihnen auch die Schwerpunkte genannt. Insbesondere ist zu bemerken, dass durch die Planungsmittel für Bundesstraßen auch Radwegebau an Bundesstraßen vorbereitet wird.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1029 (Bekämp- fung der Ambrosia im Land Brandenburg), die Frau SchulzHöpfner stellt.

Neben dem Ambrosia-Aktionsprogramm sowie dem Ambrosia-Erfahrungsbericht des Landes Brandenburg gibt es seit Jahren das Aktionsprogramm Ambrosia in Deutschland und das Ambrosia-Monitoring des Freistaates Bayern. Die Bekämpfung dieser allergieauslösenden Pflanze, deren Pollen unter Umständen auch zu Asthma und damit zu schweren Atemwegsbeschwerden führen können, ist besonders heimtückisch. Einerseits können neue Ambrosia-Nachkommen über Jahre ausbleiben, um sich danach über die Samenbank zu regenerieren. Andererseits sind Nachkontrollen an den mit Ambrosia bewachsenen Standorten regelmäßig notwendig, um eine konsequente Bekämpfung der Pflanze sicherzustellen. Aber gerade die finanziellen und personellen Mittel zur Ausrottung der Ambrosia sind in Brandenburg stark begrenzt. Die Gemeinden und die Bürger fühlen sich zunehmend allein gelassen.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht sie aus den Erfahrungen mit dem seit mehreren Jahren laufenden Ambrosia-Monitoring im Freistaat Bayern und dem Aktionsprogramm Ambrosia in Deutschland für eine wirkungsvolle und nachhaltige Bekämpfung von Ambrosia im Land Brandenburg?

Das beantwortet Frau Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Schulz-Höpfner, für Ihre Frage. Ambrosia hat uns hier im Parlament schon ab und an beschäftigt.

Wir wissen, dass Ambrosia längst zu einem europäischen Problem geworden ist. Obwohl die Vorkommen von Ambrosia in Deutschland unterschiedlich entstanden sind, kann man vergleichbare Schlussfolgerungen ziehen. Die wichtigste Schlussfolgerung aus den Aktionsprogrammen des Bundes und des Freistaates Bayern ist, dass sich die Erkenntnisse mit unseren Erfahrungen decken.