Protocol of the Session on August 29, 2012

Meine Damen und Herren! Wir sind uns bewusst, dass dieses Gesetz einen Kompromiss darstellt zwischen den berechtigen Anliegen von Menschen mit Behinderungen und dem, was für das Land und die Kommunen finanzierbar ist. Wenn dabei die Prioritäten beachtet würden, die von den Behindertenverbänden eingefordert werden, könnten wir damit leben.

Leider ist das nicht der Fall, wie ich anfangs bereits ausführte und wie schon bei der Debatte um das behindertenpolitische Maßnahmenpaket, das erhebliche Kritik durch die Verbände erfahren hat, festzustellen war. Natürlich geht es nicht nur um Geld. Es geht auch nicht nur um die Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung sowie die bessere Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es geht vor allem um Respekt vor der Andersartigkeit, den an

deren Bedürfnissen und Empfindungen sowie um die Abkehr vom Hochmut des Staates, dass er am besten wisse, was für die Menschen mit Behinderungen gut ist.

(Vereinzelt Beifall CDU und DIE LINKE)

Wenn dieses Gesetz einen Beitrag dazu leistet, hat es schon ein wichtiges Anliegen der Betroffenen erfüllt. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Blechinger. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Lehmann hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Diesem Gesetzentwurf liegt schon eine recht umfangreiche Diskussion zugrunde, deshalb war der zeitliche Weg etwas länger, und er konnte auch nicht zeitgleich mit dem behindertenpolitischen Maßnahmenpaket diskutiert werden.

Aber wenn ich mir das Gesetz auf den ersten Blick anschaue, stelle ich fest, es hat sich vonseiten des Sozialministeriums gelohnt, diese Zeit in Abstimmungsgespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Sozialdezernenten und den Behindertenvertretungen zu investieren.

Uns liegt ein guter und - ich sage auch - mutiger Gesetzentwurf vor. Er trägt den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention und ist somit eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Insofern ist es nur konsequent, den Begriff Behinderung in Bezug auf die UN-Konvention neu zu definieren. Nicht allein die Behinderung beeinträchtigt die Teilhabe an der Gesellschaft, sondern auch einstellungs- und umfeldbedingte Barrieren.

Gut an dem Gesetzentwurf ist auch, dass er ohne Wenn und Aber und damit klar und deutlich Barrierefreiheit und das Vorliegen einer Diskriminierung definiert und konsequenterweise auch das Diskriminierungsverbot regelt. Das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs ist es schließlich, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in Brandenburg zu verhindern und zu beseitigen.

Die Einführung des Rechtsschutzes durch Verbände, das sogenannte Verbandsklagerecht, stärkt die Rechtsstellung der Verbände und verbessert die Durchsetzung der Ansprüche der Menschen mit Behinderung. Im Streitfall muss künftig die Gegenseite die Diskriminierung widerlegen. Das Verbandsklagerecht wird übrigens von den Behindertenverbänden seit Jahren eingefordert. Insofern ist diese Regelung nur konsequent.

Mutig ist das Gesetz, weil es auch für die Kommunen gilt. Aber mutig nur wegen des Konflikts der Konnexität. Die Einbindung der Kommunen ist absolut konsequent. Denn sie spielen bei der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft eine wichtige Rolle. Die Behindertenrechtskonvention ist verbindliches Recht für Bund, Land und auch für Kommunen. Es ist völlig nachvollziehbar, wenn dieses Gesetz bei der Bereitstellung von Ge

bärdendolmetschern, barrierefreier Informationstechnik, Bescheiden und Vordrucken in leicht verständlicher Sprache die Kommunen mit in die Verantwortung nimmt.

Dafür werden im Landeshaushalt 2013/2014 vorsorglich 100 000 Euro eingestellt. Das ist klug und nimmt den Druck aus dem Konnexitätskessel.

Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, der Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der parlamentarischen Debatte. Im Fachausschuss werden wir dazu auch eine Anhörung durchführen. Neben der bereits angesprochenen Konnexität werden wir dann mit Sicherheit auch über den Landesbeirat, über die Aufgaben und Stellung des Landesbehindertenbeauftragten, über Frauen mit Behinderung zu sprechen haben. Die Anzuhörenden werden uns mit Sicherheit auf die entsprechenden Schwerpunkte lenken. Ich freue mich auf die Diskussion und bitte sehr herzlich, diesen Gesetzentwurf in den Fachausschuss zu überweisen. - Danke schön.

(Beifall SPD, DIE LINKE und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Büttner hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange auch einmal mit den Gemeinsamkeiten an. Herr Minister Baaske, es ist völlig richtig, dass wir uns verpflichtet haben - und Sie kennen unsere Position dazu -, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Ich bin dankbar, dass wir einmal nicht nur über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen reden, sondern auch über die Umsetzung in allen anderen Bereichen des Lebens sprechen. Das ist meines Erachtens wichtig, da es manchmal in den Debatten hier im Landtag etwas untergeht, weil wir oftmals nur über Inklusion im Schulbereich diskutieren. Es geht natürlich viel weiter; ich habe es schon einmal ausgeführt. Wir reden bei der UN-Behindertenrechtskonvention letztendlich über eine Menschenrechtskonvention. Natürlich geht es darum, gesellschaftsverändernde Strukturen herbeizuführen, um - Sie haben es gesagt und Sie haben auch Recht - Barrieren in den Köpfen abzubauen.

Wir sind sehr dankbar, dass jetzt der Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes vorliegt. Ihr Staatssekretär hatte am 23. November 2011 in der Sitzung des Ausschusses eher beiläufig, so harmlos erwähnt, es gebe da noch Beratungsbedarf mit den Kommunen und den Landkreisen. Was wir im Nachhinein jedoch gehört haben, ist, dass es einen grundsätzlichen Dissens zwischen Land, Landkreisen und Kommunen gibt.

Frau Kollegin Lehmann, Sie haben es gerade ein wenig heruntergespielt und gesagt: Wir wollen den Druck aus dem Konnexitätskessel nehmen. Das Problem ist, da ist noch so viel Druck drin, dass dieses Gesetz am Ende in eine erneute Diskussion, in einen erneuten Rechtsstreit mit den Kommunen zu münden droht. Es wäre sinnvoll, wenn man dies vorher noch verhindern könnte. Ich will dazu einige Beispiele nennen, wo unterschiedliche Bewertungen vorgenommen werden müssen: Ich habe letztens eine Bürgermeisterin, die von den Kollegen

der LINKEN gestellt wird, in ihrer Gemeinde besucht, und es bestand völlige Übereinstimmung mit der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention und der Inklusion. Diese Bürgermeisterin sagte mir: Ich habe eine Grundschule. Wenn ich dort die Inklusion umsetzen muss, muss ich an diese Grundschule einen Aufzug anbauen. Das kostet mich 500 000 Euro, ich habe aber nur 470 000 Euro überhaupt für Investitionen jährlich zur Verfügung. Wie soll ich das denn machen? Es geht ja nicht nur um den Anbau des Aufzuges, sondern die gesamte Schule muss barrierefrei umgebaut werden. Das blockiert mich über Jahre.

Der zweite Punkt ist: Wir haben natürlich in der Diskussion zum Ausführungsgesetz zum SGB XII auch die Frage der sozialräumlichen Planung angesprochen. Da habe ich ausdrücklich gesagt: Einige Kommunen haben es auch 20 Jahre lang verschlafen, die sozialräumliche Planung so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderung durch die Innenstädte gehen können. Es sieht immer toll aus, wenn man Kopfsteinpflaster hat. Aber Kopfsteinpflaster ist eben ein Problem.

(Beifall FDP)

Das muss man dann auch erkennen. Ich habe da erkannt, dass das Land durchaus eine Verantwortung hat. Wir werden uns natürlich intensiv mit den Inhalten dieses Gesetzes im Ausschuss befassen. Ich bin sicher, dass wir in der vereinbarten Anhörung eine intensive Diskussion haben werden.

Ich habe durchaus einige Probleme, ich will diese am Beispiel des Konnexitätsprinzips ein wenig untermauern. Das wird insbesondere bei der Finanzierung zusätzlicher Aufwendungen etwa bei der Gestaltung von Bescheiden oder Vordrucken deutlich. Hier sieht der Gesetzestext zwar recht konkrete Anforderungen an die Träger der öffentlichen Verwaltung vor, wie diese aber unter den finanziellen Gesichtspunkten erfüllt werden sollen, bleibt im Entwurf der Landesregierung leider völlig unklar. Wenn man Formulare barrierefrei gestaltet, dann gehören nicht nur das Papier und die Drucker dazu, das ist das eine. Es gehören auch die Mitarbeiter, die die Materialien erstellen, dazu. Viel wichtiger: Es sind auch die Mitarbeiter, die den Betroffenen am Ende kurzfristig zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass gegebenenfalls Mitarbeiter geschult oder neu eingestellt werden müssen. Aussagen, wer diese zusätzlichen Kosten tragen soll, sind leider Fehlanzeige in diesem Entwurf. Deswegen haben wir ein enormes Problem damit, dass Sie, wenn es um konkrete Aussagen zur Finanzierung einzelner Maßnahmen geht, im Gesetzentwurf nichts zum Konnexitätsprinzip sagen.

Im § 10 erleben wir dann eine Regelung, die für mich momentan - vielleicht sagen Sie dazu nachher etwas - völlig unverständlich ist. Wieso sollen denn, wie in diesem § 10 vorgesehen ist, Unternehmen bzw. Unternehmensverbände mit den Landesverbänden von Menschen mit Behinderungen Zielvereinbarungen schließen? Es handelt sich dabei um eine Soll-Bestimmung, während für die Träger der öffentlichen Verwaltung lediglich eine Kann-Bestimmung in das Gesetz aufgenommen werden soll. Ich halte es für einen Fehler, wenn hier unterschieden und mit zweierlei Maß zwischen privaten Unternehmen, die der Soll-Bestimmung unterliegen, und der öffentlichen Hand, die der Kann-Bestimmung unterliegt, gemessen werden soll. Ich denke, das ist nicht vernünftig. Das müssen wir bei der Beratung des Gesetzentwurfs berücksichtigen.

Ein weiterer Punkt ist: Wir sollten uns auch über die Mitglie

derstruktur des Landesbehindertenbeirates unterhalten. Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht neben der Gleichstellung in den Bereichen Gesundheit, Rehabilitation und Arbeit insbesondere auch die Inklusion im Bildungsbereich vor. Der Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes lässt nicht erkennen, dass ein Vertreter einer Bildungsinstitution Mitglied des Beirats sein soll. Hier gilt es nachzusteuern. Wir denken, dass alle Betroffenen sowie ein Vertreter der Schulen im Landesbehindertenbeirat an einem Tisch sitzen müssen.

Kurzum: Wir werden natürlich noch erheblichen Diskussionsbedarf im Ausschuss haben. Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf die Anhörung und die Diskussion. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir kommen nun zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Maresch hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lehmann hat gerade einen sehr schönen Begriff geprägt: Konnexitätskessel. Seit 20 Jahren höre ich: Das geht nicht. Das geht nicht, weil wir kein Geld haben. Die Menschen mit Behinderung leben in den Kommunen. Ich bekomme wirklich 20 Jahre lang gesagt: Wir können das nicht für Ihren Sohn machen, das funktioniert nicht und das funktioniert nicht. Ich will das nicht mehr hören! Die Menschen mit Behinderung leben in den Kommunen, und die Kommunen haben eine Verantwortung!

(Beifall DIE LINKE)

Das Verhalten der Spitzenverbände der Kommunen bei diesen Verhandlungen empfinde ich persönlich als einen Skandal.

(Beifall DIE LINKE)

Sich hinzustellen und zu sagen: Ja, wir wollen Verbesserungen, aber es darf uns kein Geld kosten. - Wo leben wir denn? Entschuldigung, das regt mich auf.

Was lange währt, wird gut, wie sich an der Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes weitgehend zeigt. Denn dass ein Landesbehindertengleichstellungsgesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention direkt gebunden und auf die Kommunen übertragen wird, ist nicht nur ein Novum, sondern vor dem Hintergrund der in den Kommunen lebenden Menschen mit Behinderung auch der einzig sinnvolle Weg. Damit ist eine der Hauptforderungen der Behindertenbewegung erfüllt. Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e. V., der Landesbehindertenbeirat und viele andere Betroffene forderten in ihren Stellungnahmen zu Recht die Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Kommunen. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass den berechtigten Interessen der Betroffenen an dieser Stelle endlich Rechnung getragen wird.

(Beifall DIE LINKE)

Das folgt auch dem Prinzip der politischen Teilhabe, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festlegt. Letztendlich bildet diese Menschenrechtskonvention nun auch die Grundlage des neuen Landesbehindertengleichstellungsgesetzes. Allein dies zeigt, dass das Land Brandenburg willens ist, den Weg in die richtige Richtung zu beschreiten.

Hoch anzuerkennen ist auch die Änderung des Behindertenbegriffes, der sich nun allein auf die Definition der UN-Behindertenrechtskonvention stützt und damit auf die Wechselwirkung zwischen den Einschränkungen der Betroffenen und den umweltbedingten Barrieren eingeht; denn diese Wechselwirkung ist es maßgeblich, die die Betroffenen an der sozialen Teilhabe und einem selbstbestimmten Leben hindert. Hier ist den Wünschen und Forderungen der Betroffenen und vor allem der aktuellen Gesetzeslage ebenso Rechnung getragen worden.

Der Paradigmenwechsel weg von der desorientierten Sichtweise hin zu einer übergreifenden Sicht, die alle personenbezogenen und umweltbezogenen Faktoren bzw. deren Wechselwirkung berücksichtigt, ist als deutlicher Fortschritt erkennbar und ausdrücklich zu begrüßen. Schwierig hingegen ist nach wie vor die Stellung der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung. Völlig zu Recht bestand die ausdrückliche Forderung, diese Position vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zu lösen und eine unabhängige Wahrnehmung der Aufgaben zu gewährleisten. Der beauftragten Person wurden zwar die Rechte dahin gehend erweitert, dass sie Stellungnahmen und Auskünfte einholen darf bzw. Akteneinsicht erhält, jedoch ändert sich grundlegend an deren Position nichts.

Ich finde es schade, dass das nun vorliegende Gesetz in diesem Punkt weit hinter den begründeten Forderungen und Erwartungen aller und sogar hinter den aktuellen Gesetzen anderer Bundesländer zurückbleibt.

Ebenso findet sich in den Gesetzen anderer Bundesländer oder eines - die Ausstattung mit Personal- und Sachkosten, die weder bezogen auf die beauftragte Person noch auf den Landesbehindertenbeirat Eingang in das Gesetz des Landes Brandenburg findet. Es finden sich zahlreiche gute Ansätze - das ist hier dargestellt worden - im Gesetz wieder, so auch die Beweislastumkehr, die nun den Angeklagten dazu zwingt, eine mögliche Diskriminierung zu widerlegen, und nicht, wie bisher, den Betroffenen als Kläger in die fast aussichtslose Lage versetzt, eine Diskriminierung nachzuweisen. An anderen Stellen jedoch bleiben Dinge auf der Strecke bzw. wird im jetzt vorliegenden Entwurf zurückgerudert. So sind in einigen Punkten sogar deutliche Verschlechterungen zum Erstentwurf ersichtlich. Da sehe ich Diskussionsbedarf. Wie erklärt es sich beispielsweise, dass im Erstentwurf des Landesbehindertenbeirats von der Landesregierung vor dem Einbringen von Gesetzentwürfen unter anderem anzuhören ist, während in der jetzt vorgelegten Fassung nur noch angehört werden soll? In dieser Form wurden weitere sinnvolle Forderungen zunächst anerkannt und aufgenommen, dann aber an anderer Stelle wieder eingeschränkt oder aufgeweicht. Zu nennen ist die Finanzierung der Gebärdendolmetscher. Diese Verankerung im Gesetzestext ist ein großer Fortschritt, und er ist anzuerkennen. Jedoch bleibt auch diese Forderung in sich beschränkt und wird nicht mit aller Konsequenz vollendet. Warum wird die Finanzierung der Gebärdendolmetscher für den Bereich Schule gesi

chert, für andere Bereiche, zum Beispiel Kita, bleibt sie ausgespart? Warum dürfen eine gehörlose Mutter oder ein gehörloser Vater ab sofort an Elterngesprächen des schulpflichtigen Kindes teilnehmen, gehörlose Eltern, deren Kinder noch im Vorschulalter sind, aber nicht in den Elterngesprächen in der Kindertagesstätte mitreden?

Letztendlich sind die sehr guten Ansätze des vorliegenden Gesetzentwurfes deutlich ersichtlich, und es ist anzuerkennen, dass auch die Forderungen der Betroffenen zum Teil Eingang fanden. Wenn man sich jedoch den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich verpflichtet fühlt, wie es das Gesetz vorgibt, bleibt Nacharbeit unausweichlich. Die Konvention ist und bleibt ein Prozess, der stetig mit aller Kraft voranzutreiben ist, und zwar von uns allen gemeinsam. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Maresch. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gilt seit 2009 verbindlich auch in der Bundesrepublik Deutschland. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die Ziele dieses völkerrechtlichen Vertrages umzusetzen. Deshalb muss geltendes Recht entsprechend angepasst werden. Dazu legt uns die Landesregierung nunmehr den Entwurf zum novellierten Behindertengleichstellungsgesetz vor.

Leider lag der Gesetzentwurf mindestens ein Dreivierteljahr auf Eis. Die kommunalen Spitzenverbände hatten an höchster Stelle interveniert und führten verschiedene Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfes an. Ihre Hauptkritikpunkte waren der Geltungsbereich des Gesetzes, die Zielvereinbarung, das Verbandsklagerecht sowie die Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber dem Landesbehindertenbeauftragten. Und - wir würden uns wundern, wenn dieses Argument fehlen würde - zentraler Punkt: Im Gesetzentwurf sei keine Kostenerstattung gemäß des strikten Konnexitätsprinzips der Landesverfassung vorgesehen. Na sowas!

Die versuchte Ausbremsung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes reiht sich nahtlos in eine Reihe ähnlich gelagerter Fälle ein. Sobald irgendeine Gesetzesinitiative auch die Kommunen berührt, wird die Konnexitätskeule geschwungen und gemauert. Die „Märkische Oderzeitung“ spricht in einem Kommentar von einem „Pawlowschen Reflex“. Herr Minister Baaske ist auch darauf eingegangen. Es geht wohlgemerkt nicht darum, die Kommunen mit explodierenden Kosten im Regen stehen zu lassen. Aber Fortschritte im Sinne der Betroffenen dürfen nicht a priori mit der Befürchtung, es könne etwas kosten, abgeblockt werden.