Im Kern geht es um zwei Punkte. Zum einen wurde gerade mit diesem Programm wieder einmal ein echtes Bürokratiemonster geschaffen. Zum anderen reichen die Mittel nur für symbolische Gesten. Nach dem derzeitigen EU-Schulobstprogramm reicht das Geld gerade aus, einmal in der Woche - und nicht jeden Tag - Obst oder Gemüse bereitzustellen. Zielgruppe sind ohnehin nur die sechs- bis zehnjährigen Schüler. Die Umsetzung des Programms ist mit einem hohen Aufwand für Schulen, Lieferanten und die Verwaltung verbunden, sodass sich derzeit sieben Bundesländer nicht daran beteiligen. Auch Berlin,
Die EU-Vorschriften stellen mit der Kontroll- und Demonstrationspflicht, den Sanktionsregelungen und Evaluationsvorschriften sehr hohe Anforderungen an eine rechtskonforme Umsetzung auch für Antragsteller und Nutzer. Damit steigen für uns Anlastungsrisiken bei der Europäischen Union. Veränderungen am Programm sind zwar in der Diskussion, aber ob sie kommen und wann, ist derzeit noch vollkommen offen. Aus diesen Gründen wird sich auch das Land Brandenburg nicht am EUSchulobstprogramm beteiligen.
Im Rahmen unserer Projekte zur Absatzförderung und des Agrarmarketings - zum Beispiel die Aktion mit dem Verband Pro Agro oder mit dem Landesgartenbauverband - werden wir das Thema gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche weiterhin engagiert betreiben. Ich lade Sie ein, sich in der Brandenburg-Halle auf der Grünen Woche im kommenden Monat davon zu überzeugen und die Leistungsfähigkeit unserer Agrarunternehmen in Augenschein zu nehmen.
Die Leistungsfähigkeit der Agrarbetriebe wird hier in keiner Weise angezweifelt. Können Sie mir aber bitte den Widerspruch erklären zwischen der politischen Forderung gerade der Linken, Schülerinnen und Schülern ein kostenloses Mittagessen anzubieten, um Kindern eine gesunde Ernährung bieten zu können, und Ihren Vorhaben, diesen ersten, wenn auch nur symbolischen Schritt, dass Schülerinnen und Schüler zumindest frisches Obst und Gemüse in der Mittagszeit bekommen, nicht zu gehen?
Frau Richstein, ich glaube, darin besteht eigentlich kein Widerspruch. Wenn man das Thema gesunde Ernährung aufgreifen und den Kindern und Jugendlichen dieses Thema nahebringen will, muss das mehr sein, als nur einmal in der Woche.
- Vielen Dank, Herr Bischoff. Wir haben mit dem Thema Biobrotboxen und ihrer flächendeckenden Verteilung im Land Brandenburg zum Start jeder ersten Klasse in jedem Jahr ein ganz geeignetes Instrument, um weiterführend tätig zu sein.
Wir schließen eine zukünftige Teilnahme an diesem Programm überhaupt nicht aus, wenn Bürokratie vermindert wird und die Leistungsfähigkeit in der Versorgung mit Obst dadurch steigt.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 31 (KBV zum Zulas- sungsverfahren für niedergelassene Ärzte), die von der Abge
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, hat Anfang Dezember in den Medien einen Vorschlag zur Änderung des Zulassungsverfahrens für niedergelassene Ärzte geäußert. Demnach sollten Ärzte nur noch dann eine Praxis eröffnen dürfen, wenn der Zulassungsausschuss für diesen Standort eine freie Stelle anbietet. Die Rigidität dieses Vorschlags wird mit der Dimension des drohenden Ärztemangels in ländlichen Regionen begründet. Bei der Verteilung der Arztsitze wird ferner die Mitwirkung von Patientenvertretern und der Landespolitik vorgeschlagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Prof. Heppener, ich will Ihnen gern verraten, wie wir das einschätzen. Sie wissen es zwar, aber ich will es dennoch noch einmal benennen: Für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung ist gemäß SGB V die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung erfolgt auf der Basis der „Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überund Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung“. Die räumliche Grundlage für die Ermittlung des Versorgungsstandes bildet dabei der Planungsbereich, der zumeist flächendeckend angesehen wird, Landkreis oder kreisfreie Stadt. Eine ambulante medizinische Tätigkeit kann in den Planungsbereichen aufgenommen werden, in denen der Versorgungsgrad für die entsprechende Arztgruppe 110 % noch nicht erreicht hat oder die Nachbesetzung einer bestehenden Praxis erfolgen soll. Das ist die Grundvoraussetzung und darum geht es.
Nun hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Vorschläge unterbreitet, was sein gutes Recht ist. Ich denke, wir sind alle daran interessiert, gute Vorschläge aufzugreifen. Er möchte dieses Verfahren gern verändern. Zum einen gehen seine Äußerungen in Richtung einer kleinräumigen Versorgungsanalyse. Er setzt damit auf eine Neuordnung. Unbeantwortet bleibt dabei die Frage, wie kleinräumig diese Neuordnung sein soll. Der Bedarfsbegriff bleibt in der öffentlichen Diskussion.
Neu ist der Vorschlag des Kollegen Vorstandsvorsitzenden, dass die Versorgungsplanung durch einen Regionalverbund aus Kassenärztlicher Vereinigung, Landeskrankenhausgesellschaft, Landesärztekammer und dem Land koordiniert werden soll. Gemeinsame sektorenübergreifende Koordinierung von Versorgungsplanung, auch unter Einbeziehung von Patientenvertretern, ist eine Überlegung, die nach unserer und ganz speziell auch meiner Auffassung in die richtige Richtung geht. Das ist ein Vorschlag, den wir aufgreifen und weiter diskutieren sollten.
Einen Konfliktpunkt sehen wir in der Tatsache, dass die Krankenkassen hier lediglich beratende Funktion haben sollen. Das wird sicherlich nicht ausreichen. Das wird möglicherweise nicht zukunftsfähig und auch nicht mehrheitsfähig sein. Abschließend möchte ich Ihnen sagen, dass wir die Vorschläge gern aufgreifen; denn wir haben ein Interesse daran, dass alle Ideen unterbreitet werden, um ärztliche Versorgung im ländlichen Raum nachhaltig und flächendeckend zu organisieren. Wir werden diese Vorschläge weiter prüfen. - Vielen Dank.
Der Steller der nächsten Frage möchte gerne die Frage 32 mit der Frage 35 tauschen. Da die Antwort auf diese Frage lediglich eine Zahl sein wird, lasse ich diese Frage noch zu, bevor wir die Fragestunde beenden. Herr Minister, enttäuschen Sie mich nicht. Herr Görke, stellen Sie bitte die Frage 35 (Ein- kommensteuer in Brandenburg).
Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung angekündigten Steuersenkungen und dem anstehenden Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird eine öffentliche Debatte darüber geführt, wer von den Steuerentlastungen insbesondere profitiert. Pressemeldungen zufolge sollen 40 % der Deutschen keine Einkommensteuer zahlen.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele steuerpflichtige Brandenburgerinnen und Brandenburger zahlen aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Görke, ich gebe mir Mühe, es schnell zu machen, aber ganz so einfach ist dies nicht.
Finanzämter erfassen nur Steuerpflichtige, die tatsächlich Steuern zahlen bzw. eine Steuererklärung abgeben. Das heißt also, Hartz-IV-Empfänger, Arbeitslose und Minijobber, Personen mit sehr geringem Einkommen oder Rentner mit einer sehr geringen Rente sind dort nicht nachweisbar. Insofern kann man, wenn man diese Frage beantworten will, nur versuchen, es anhand aus statistischen Jahrbüchern vorliegenden Daten in etwa zu extrapolieren. Diese Daten sind nicht ganz jahreskongruent; deshalb ist meine Antwort eine grobe Antwort.
Im Jahr 2009 gab es im Land Brandenburg 1 332 000 Haushalte. Wenn man gleichzeitig die Anzahl der Steuerpflichtigen mit Lohnsteuerkarte feststellt - allerdings bezieht sich das auf ein anderes Jahr -, erkennt man, dass es 963 000 waren. Davon haben ungefähr 720 289 Steuern gezahlt. Das heißt, unter dem Grundfreibetrag bleiben 243 014. Das sind ungefähr 25 %, die keine Steuern zahlen. Hinzu kommen noch diejenigen, die keine Lohnsteuerkarte haben. Das sind zum Beispiel Selbstständige mit geringem Einkommen oder die, die ich vorhin genannt habe, aus oben genannten Gründen. Man kann also durchaus konstatieren, dass die in den Presseveröffentlichungen genannten 40 % für Brandenburg zutreffen.
Generell kann man zwei Bemerkungen machen. Erstens: Steuervergünstigungen kommen immer nur dem zugute, der Steuern zahlt. Zweitens: Je höher das Einkommen, desto höher die Steuer und desto größer auch die Steuerentlastung. Der Besserverdienende wird also immer stärker entlastet als der Geringverdienende. Das halte ich nicht für den richtigen Weg. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung erfolgt die Wahl geheim. Gibt es über den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE hinaus weitere Wahlvorschläge? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich bitte daher die Schriftführer, ihre Positionen einzunehmen, damit die Wahl durchgeführt werden kann, und gebe Ihnen die obligatorischen Hinweise zum Wahlverfahren.
Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir auf den Regierungsbänken. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen der Kandidatin, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. So viel zum Wahlverfahren. Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit den Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben.
Haben jetzt alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? - Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich möchte das Ergebnis der Wahl bekanntgeben. An der Wahl haben sich 83 Abgeordnete betei
ligt. Es gab keine ungültigen Stimmen, also 83 gültige Stimmen. Davon waren 53 Ja- und 30 Neinstimmen.
Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist noch nicht beendet. Bitte halten Sie sich etwas zurück und zerdrücken Sie mir nicht meine Vizepräsidentin. Ich habe Sie, Frau Vizepräsidentin, zu fragen: Nehmen Sie die Wahl an?
- Herzlichen Dank. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 3. Ich entlasse Sie bis 13.15 Uhr in die Mittagspause.