Sie können die Nachfragen auch gern gemeinsam beantworten, wenn Sie damit einverstanden sind. - Bitte, Frau GregorNess.
Herr Dr. Markov, Sie sind, von den unstrittigen Dingen abgesehen, auch auf die Ausschreibung eingegangen. Das ist sicherlich aus Sicht des Landesbetriebes sinnvoll und günstig, weil man gegebenenfalls Kosten sparen kann, aber natürlich vor allem für regionale Anbieter und für Stadtwerke zum Teil bedauerlich und ein herber Einschnitt in ihr Geschäftsfeld. Ich gehe zum Beispiel davon aus, dass die Stadtwerke Senftenberg die Hochschule Lausitz versorgen. Dieser große Abnehmer droht uns wegzubrechen, weil wir mit hundertprozentiger Sicherheit die Konditionen nicht anbieten können.
Ich bitte, vor diesem Hintergrund die Frage betriebswirtschaftlich ein Stück weit zu überdenken und volkswirtschaftlich für das Land Brandenburg zu denken und zu schauen: Wie kann man auch regionale Anbieter vernünftig in die Konzepte einbinden und nicht alles in Richtung Konzerne lenken?
Zur ersten Frage: Wie hoch werden die jährlichen Einsparungspotenziale voraussichtlich sein? Eine hundertprozentig exakte Zahl kann ich Ihnen jetzt nicht geben, aber ich denke, dass die Einsparung zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro liegt.
Die Antwort auf die zweite Frage, wie hoch die getätigten Investitionen sind, würde ich gern nachreichen. Die kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, das weiß ich ad hoc nicht. Ich würde Ihnen ungern geschätzte Zahlen sagen.
- Ja, zuerst zu den Stadtwerken: Selbstverständlich möchte auch ich, dass die Stadtwerke gut arbeiten, denn sie beschäftigen Menschen aus der Region. Eine europaweite Ausschreibung heißt nicht a priori, dass die Stadtwerke den Auftrag nicht bekommen können. Es muss nicht immer das billigste Angebot genommen werden, sondern das günstigste. Da kann man durchaus verschiedene Betrachtungsweisen anstellen.
Ich denke, dass unsere Stadtwerke mittlerweile sehr flexibel und selbst in der Lage sind, Preise anzubieten, mit denen sie mit jedem großen Unternehmen konkurrieren können. Europaweite Ausschreibung heißt nicht zwangsläufig, dass damit die Vergabe an irgendeinen großen Europäer verbunden ist. Wir werden genau hinsehen und sorgfältig prüfen.
Vielen Dank. Es gibt weiteren Bedarf. - Noch einmal zur Information für die neuen Kollegen: Für Nachfragen dürfen die Mikrofone nur während der Erstbeantwortung der Frage gedrückt werden. Da wir aber im toleranten Brandenburg leben, lasse ich Ihre Nachfrage zu, Herr Jungclaus. Bitte.
Okay, vielen Dank für diese Ausnahmeregelung. - Ich knüpfe allerdings mit meiner Frage an die Antwort auf die soeben gestellte Frage an, in der es um die Differenzierung zwischen „günstig“ und „billig“ ging. Darauf würde ich gern noch etwas tiefer eingehen. Lassen Sie in die Ausschreibung auch Kriterien wie Ökostrom und nachhaltige Energieerzeugung einfließen, um die Günstigkeit ein bisschen langfristiger darzustellen, oder geht es wirklich nur um das billigste Angebot?
Es gibt gesetzliche Vorschriften, an die sich jeder zu halten hat, der eine Ausschreibung macht. Wenn man eine Vergabe an einen Lieferanten tätigt, dann erfolgt diese bei der Lieferung von Energie, also Strom oder Gas, nicht für zwei oder drei Monate, auch nicht für ein Jahr, sondern das ist ein längerer Vertragszeitraum. Selbstverständlich betrachtet man bei solchen Zeiträumen in derartigen Verträgen sehr wohl, was insgesamt für ein Nutzen für die Region entsteht. Unter diesem Aspekt des Nutzens kann man sehr unterschiedliche Parameter berücksichtigen.
Ich denke, ich habe eine Teilfrage noch nicht beantwortet. Vielleicht sind Sie so nett und helfen mir?
Sie wissen, dass die Energieeinsparverordnung kontinuierlich fortgeschrieben wird und dass die Anforderungen immer höher werden. Das ist auch richtig so.
Wenn ich die Zahl richtig in Erinnerung habe, erfüllen wir bisher bei etwa 50 % die Parameter, die zu erreichen sind. Wir sind bei weitem noch nicht am Ziel. Wir müssen noch eine Menge sanieren, erneuern, verbessern; das ist vollkommen klar. Aber ich habe Ihnen ja gesagt, dass wir auf dem Weg sind und bei Neuinvestitionen bzw. Modernisierungen entsprechende energetische Sanierungen auch vornehmen.
Dazu muss natürlich die Planung gemacht werden. Dazu müssen die Gelder bereitgestellt werden; das sind unterschiedliche Finanzquellen. Wir werden jedenfalls bei allen Investitionen egal ob es Erneuerungsinvestitionen oder Wartungsinvestitionen sind - den Weg gehen, dass wir energiegünstige Varianten einbauen und die alten Anlagen auswechseln.
Schönen Dank. - Meine Damen und Herrren! Es ist das Wesen eines Disputs, dass jede Antwort neue Fragen provoziert. Wir
sind aber im Tagesordnungspunkt „Fragestunde“ und nicht „Disput“. Deshalb sind keine weiteren Nachfragen zu den Antworten auf Nachfragen möglich.
Wir kommen zur Frage 27 (Beirat für Nachhaltige Entwick- lung und Ressourcenschutz), die von der Abgeordneten von Halem gestellt wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wird sie auch in dieser Legislaturperiode erneut einen Beirat für Nachhaltige Entwicklung und Ressourcenschutz berufen, um die Regierung bei ihrem Handeln beraten zu lassen und gleichzeitig die Öffentlichkeit für nachhaltiges Denken und Handeln zu sensibilisieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von Halem, ich könnte es mit der Beantwortung kurz machen: Ja.
Das hat zum Beispiel in der konstituierenden Sitzung des zuständigen Ausschusses am 2. Dezember schon eine Rolle gespielt, als wir die Schwerpunkte unseres Hauses, des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, vorgestellt haben.
Ich will noch einmal unterstreichen, dass das Prinzip der Nachhaltigkeit nach dem Willen der Landesregierung künftig eine große Rolle spielen soll. Das haben Sie, denke ich, auch aus dem Koalitionsvertrag zur Kenntnis genommen. Maßstab wird sein, wirksam alle Politikfelder zum Prinzip der Nachhaltigkeit miteinander zu verknüpfen und in einen integrierten Politikansatz zu bringen.
Zum einen - das haben Sie mit Ihrer Frage schon deutlich gemacht - geht es uns darum, das nötige Wissen zur Verfügung zu stellen und öffentlich zu machen, und zum anderen darum, den Dialog über Ziele und Wege nachhaltiger Entwicklung in unserer Gesellschaft in Brandenburg zu führen, um zukunftsfähig zu werden.
Beides hat der Beirat in seinem Abschlussbericht, den Sie erwähnt haben und der uns vorliegt - er ist allen zugegangen -, noch einmal deutlich unterstrichen. Er hat Vorschläge für die nächsten Schritte unterbreitet. Deshalb, denke ich, ist der Abschlussbericht sehr wesentlich.
In der Koalitionsvereinbarung ist festgehalten, dass wir uns mit dem Entwicklungsstand zur Nachhaltigkeit in Brandenburg auseinandersetzen und daran anknüpfend gemeinsam die Handlungsfelder entwickeln, um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu gestalten.
Ich verweise nochmals auf die konstituierende Sitzung des Ausschusses, in der ich die Arbeitsschwerpunkte des Ministeri
ums vorgestellt habe. Wir werden das tun, was ich soeben beschrieben habe: den Stand analysieren, Handlungsfelder beschreiben, Schritte, Ziele und Wege ableiten und auch den Beirat berufen. Wir sind uns mit dem Koalitionspartner darüber einig, dass wir über dessen Funktionsweise, Rolle und Zusammensetzung noch beraten werden. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, im Schlussbericht hat der Nachhaltigkeitsbeirat gefordert - oder: vorgeschlagen, je nachdem, welche Rechte man ihm zubilligen will -, dass er in der Staatskanzlei und nicht im Ministerium angesiedelt werden möge. Haben Sie dazu eine Meinung? Gibt es dazu eine Festlegung in der Landesregierung?
Dazu habe ich sehr wohl eine Meinung; das wird Sie nicht überraschen. Das hat mit der eigentlichen Frage, ob wir den Beirat berufen werden, nichts zu tun. Aber wir sprechen von einem integrierten, ressortsübergreifenden Ansatz in der Nachhaltigkeitspolitik und werden uns in der Koalition noch darüber verständigen, wo wir den richtigen Ort für den Beirat finden. Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 28 (Finanzielle Unter- stützung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin), gestellt von der Abgeordneten Kircheis. Bitte sehr.
Presseberichten war zu entnehmen, dass von einigen Landtagsabgeordneten der Vorschlag geäußert wurde, die Landesregierung möge den Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) beim geplanten Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zum BBI finanziell unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, vielen Dank für diese Frage. Sie gibt der Landesregierung die Möglichkeit, ihre klare Auffassung zu diesem Thema heute bekanntzugeben.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass es sich bei dem vom damaligen Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung erlassenen Verwaltungsakt, das heißt dem hier infrage stehenden Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“, um eine aus unserer Sicht rechtmäßige und ausgewogene Entscheidung meiner Behörde handelt. Diese Verwaltungsentscheidung erfüllt vollständig die Anforderungen des Bundesverwaltungsge
richts vom 16.03.2006 und regelt somit den notwendigen Schallschutz sowie die entsprechenden Entschädigungen für die von Lärm Betroffenen. Andererseits trägt sie auch den flugbetrieblichen Anforderungen der Luftverkehrswirtschaft Rechnung, soweit der Flugbedarf nachgewiesen werden konnte.
Potenziellen Klägern eine gesetzlich nicht vorgesehene staatliche Zuwendung zur Prozessführung zu gewähren, also im Rechtssinne Prozesskostenhilfe zu leisten, hieße, die Rechtmäßigkeit des Handelns des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in Zweifel zu ziehen. Ich persönlich und auch meine Behörde haben jedoch keinerlei Veranlassung, an der Rechtmäßigkeit des Ergänzungsbeschlusses zu zweifeln, ebenso wenig wie an anderen Rechts- und Verwaltungsakten meines Hauses. Diejenigen, die eine gerichtliche Überprüfung verfolgen, müssen auch die dafür vorgesehenen Kosten- und Gebührentatbestände akzeptieren. Es besteht für eine wie auch immer geartete Prozesskostenhilfe keine Ermächtigung und keine Rechtsgrundlage. Die bestehenden Kosten- und Gebührentatbestände bei der Beschreitung des Klagewegs sind von allen Beteiligten zu akzeptieren.
Ungeachtet dieser Sach- und Rechtslage wird das MIL bemüht sein, keine unnötigen klägerischen Kosten im Sinne des Prozesses entstehen zu lassen. Sofern sich im Bereich der Prozesskostengestaltung Möglichkeiten der Kostenreduzierung ergeben sollten, wird das MIL im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten versuchen, diese Kostentatbestände nicht entstehen zu lassen. Das hat seinerzeit schon das MSWV im Hauptklageverfahren gegen den luftrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 getan. Hierzu ist auch das MIL als beklagte Prozesspartei gewillt, wenn es so weit kommt.