Protocol of the Session on June 7, 2012

Diese Antwort habe ich fast erwartet und hätte sie mir auch notfalls selber geben können. Herr Minister, in der heutigen Debatte über die Schulämter ist gesagt worden, dass Sie vorausdenken und an morgen denken müssen, dass Sie Vorschläge für die Zukunft machen müssen. Deswegen die Frage: Was sagen wir der BASF, wenn es um die Zukunft geht? Was passiert zukünftig mit den anderen Metern Straße vor dem Gelände? Wie gesagt, die BASF Schwarzheide ist in der Region der größte Arbeitgeber. Daran hängen auch viele Arbeitsplätze außerhalb der BASF. Ich glaube, dass diesem Arbeitgeber gegenüber deutlich gemacht werden muss, dass das Land Brandenburg Interesse daran hat, dass er dauerhaft in der Region bleibt und gute Rahmenbedingungen bekommt. Dazu gehört die entsprechende Infrastruktur.

Herr Senftleben, der BASF kann gesagt werden, dass der dringlichste Abschnitt vor der BASF realisiert wird. Ansonsten würde ich auch mit Vertretern der Wirtschaft ehrlich umgehen.

Der Lausitz möchte ich sagen: Mir und den Kollegen aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ist es gelungen, den Bund zu überzeugen, für die Braunkohlesanierung - ganz wichtig für die Lausitz - mehr Gelder zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet auch, dass das Land Brandenburg für diesen Bereich mehr Gelder zur Verfügung stellen muss. Ich kann Ihnen das Geheimnis verraten, welchen Einzelplan das betrifft. Das ist der Einzelplan 11. Auch das ist eine Prioritätensetzung. Ich scheue mich nicht, das Gespräch mit der BASF zu suchen und ihnen die Wahrheit zu sagen. Das tue ich auch gegenüber Abgeordneten.

Vielen Dank. - Ich setze voraus, dass Sie einverstanden sind, dass die beiden folgenden Fragen zum Thema GEMA-Gebüh

ren zusammen beantwortet werden. Es folgt die Frage 1002 (GEMA-Gebühren gefährden Feierabendbier und Tanzveran- staltungen) , gestellt vom Abgeordneten Kosanke.

Am 2. April dieses Jahres hat die GEMA neue Tarife für Livemusik- und Tonträgerveranstaltungen veröffentlicht, die nach Beispielrechnungen Erhöhungen von bis zu 3 000 % für Musikkneipen vorsehen. Tarifsteigerungen in dieser Höhe gefährden die Existenz der betroffenen Unternehmen und stehen in keinem Verhältnis zu dem beabsichtigten Schutz geistigen Eigentums.

Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Welche Aktivitäten für eine Modifizierung der Tarifreform der GEMA unternimmt sie?

Es folgt die Frage 1003 (Tariferhöhung der GEMA), gestellt vom Abgeordneten Domres.

Ich schließe mich den Vorworten von Herrn Kosanke an und ergänze die Anfrage wie folgt: Der Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg hat in einem Schreiben die Vorgehensweise der GEMA heftig kritisiert und befürchtet dramatische Auswirkungen für die Branche und vor allem für die Gäste. So werden unter anderem im besagten Schreiben die Aufsichtsbehörden, das Deutsche Patent- und Markenamt sowie das Bundeskartellamt aufgefordert, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen und gegen diese Gebührenerhöhung einzuschreiten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, der Branche in besagter Auseinandersetzung Unterstützung zu geben?

Der Justizminister wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kosanke! Herr Abgeordneter Domres, die geänderten Tarife der GEMA sollen am 1. Januar 2013 wirksam werden. Sie sorgen - Sie haben es schon dargestellt - bei Musikveranstaltern für große Verunsicherungen. Vorher gab es elf Tarife. Die Zahl soll auf zwei reduziert werden. Insbesondere Veranstalter, die großflächige Veranstaltungsräume haben, die lange Musik spielen, Livemusik oder von Tonträgern, sind besonders betroffen. Es sind einschneidende Gebührenerhöhungen zu erwarten, die existenzbedrohende Auswirkungen besitzen können.

Die GEMA hat jedoch zugleich mit Vorlage ihrer neuen Vergütungssätze einen Antrag auf Einleitung eines Schiedsstellenverfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt, um eine Einigung mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, der größten Vereinigung dieser Art, herbeizuführen. Mittlerweile sind auch andere Verbände und Vereinigungen mit der GEMA in Verhandlungen getreten, um einen Kompromiss auszuhandeln.

Die Ergebnisse des Schiedsverfahrens sind auch seitens der Landesregierung abzuwarten. Wir hoffen, dass ein tragfähiger Kompromiss zustandekommt, der sowohl die Interessen der GEMA, der Musikveranstalter, aber auch die Interessen derjenigen, die an ihren Urheberrechten partizipieren wollen, gerecht wird. Nach dem Ergebnis dieses Schiedsstellenverfahrens ist zu überlegen, ob man in irgendeiner Form vonseiten der Landesregierung eingreifen kann.

Nur sekundär sind für uns die hier insbesondere von Ihnen, Herr Kosanke, angesprochenen aufsichtsrechtlichen Belange. Das Aufsichtsrecht liegt beim Patent- und Markenamt. Da wiederum ist die aufsichtführende Behörde das Bundesjustizministerium. Da sind dem Land die Hände gebunden.

Auch die urheberrechtliche Frage betrifft die Bundeskompetenz. Das, was an Kompetenzen für die GEMA urheberrechtlich geregelt ist, entzieht sich insofern der landesrechtlichen Regelung. Da wären nur Bundesrats- oder ähnliche Initiativen denkbar. - Danke schön.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1004 (Finanzvolu- men der Richtlinie zur Verbesserung des Landschaftswasser- haushaltes), gestellt vom Abgeordneten Senftleben.

Anfang Mai brachte der Landeswasserverbandstag Brandenburg seine Sorge gegenüber der zuständigen Umweltministerin Frau Tack schriftlich zum Ausdruck, dass für den aktuellen EU-Förderzeitraum der Finanzrahmen für die Teile A und B der Richtlinie des MUGV über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes völlig unzureichend sei und die Finanzmittel für Teil A sogar gekürzt werden sollen. Kürzungen haben natürlich wie überall auch unmittelbare Auswirkungen auf die Tätigkeit der Verbände, insbesondere auch deshalb, weil diese bereits mit konkreten Projektplanungen in Vorleistungen gegangen sind auch im guten Glauben, dass Finanzmittel in dieser Form ausgezahlt werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie im Einzelnen die Finanzausstattung der Richtlinie zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts vor dem Hintergrund drohender Klagen der Gewässerunterhaltungsverbände gegen das Land?

Frau Ministerin Tack antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Senftleben, der Brief des Landeswasserverbandstags lag schon in der Ausschusssitzung im Mai vor. Ich glaube, wir haben ihn angesprochen. Wenn Bedarf besteht, werden wir in der nächsten Ausschusssitzung gern noch einmal in Einzelheiten informieren.

Sie haben Recht, der hohe Mittelbedarf und die nicht ausreichenden EU-Mittel für den Hochwasserschutz machten es

erforderlich, dass wir im Umweltministerium mit dem Fünften Änderungsantrag zum Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Berlin-Brandenburg eine Prioritätensetzung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zugunsten des Hochwasserschutzes und hier ganz konkret zugunsten des Deichbaus vorgenommen haben. Dies führte zu einer Mittelumschichtung in der Summe von 24 Millionen Euro. Das ist eine Menge. Daraus ergab sich im Haushaltsjahr eine reduzierte Mittelbereitstellung in Höhe von 4 Millionen Euro für das Förderprogramm Landschaftswasserhaushalt.

Bestehende Mittelbindungen - das kam hinzu - haben darüber hinaus das verfügbare Mittelvolumen für Neubewilligungen erheblich reduziert. Das ist Fakt. So schlägt zum Beispiel das Projekt „Automatisches Wassermanagementsystem zur Optimierung der hydrologischen Verhältnisse im Oderbruch“ mit über 2,3 Millionen Euro für die Jahre 2012 und 2013 zu Buche. An dieser Stelle kann ich nur sagen: Das haben wir alle so gewollt. Das müssen wir in der Prioritätensetzung dann auch so berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund musste in diesem Jahr nach vorliegender Antragslage erstmals - das hat mit den Konsequenzen aus den Hochwasserereignissen der vergangenen Jahre zu tun - eine Projektauswahl getroffen werden. Die Projektauswahl erfolgt nach einem festgelegten Verfahren anhand von Projektauswahlkriterien, separat - danach fragen Sie ja - für die Richtlinie A - große Vorhaben mit einem Fördersatz von 100 %; das ist das Spannende - und B - kleinere Wasserbauvorhaben mit einem Fördersatz von 90 % und der Möglichkeit, Eigenleistungen zu erbringen.

Das Umweltministerium hat Anfang Mai die Liste der ausgewählten Projekte an die zuständige Bewilligungsbehörde als Grundlage für die Förderentscheidung übergeben, und den Gewässerunterhaltungsverbänden wurde die aktuelle Sachlage dargelegt und empfohlen, keine weiteren Vorhaben im Rahmen der Richtlinie vorzufinanzieren. Darüber hinaus sind die Wasser- und Bodenverbände aufgefordert worden, ihre schon vorfinanzierten Planungskosten, die nicht durch bewilligte Projekte abgegolten werden können, zu beziffern und uns mitzuteilen. Sobald uns alle Zahlen vorliegen, werden wir entscheiden, wie wir damit umgehen. Was Sie daran erkennen können, ist: Wir stehen selbstverständlich mit den Boden- und Wasserverbänden im Gespräch. Niemand hat uns signalisiert, dass er klagen will, wie das dem Brief zu entnehmen war. Wir stehen selbstverständlich mit den Kollegen im Gespräch und werden eine Lösung finden.

Herr Senftleben hat Nachfragen.

(Senftleben [CDU]: Hat sich erledigt!)

- Hat sich erledigt. Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, ich schließe die Fragestunde und damit den Tagesordnungspunkt 2.

Vor der Mittagspause wollen wir noch, wie gestern verabredet, eine 2. Lesung durchführen, und ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/5375

2. Lesung

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen.

Wer dem Gesetzentwurf in 2. Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und entlasse Sie bis 12.30 Uhr in die Mittagspause. - Bitte übermitteln Sie beste Grüße an Ihr neues Mitglied.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.03 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 12.32 Uhr)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, das sieht sehr schwierig aus - unverdienterweise bei diesem Thema. Es war zu befürchten, dass wir es bei einer halben Stunde Mittagspause nicht schaffen, alle wieder pünktlich im Saal zu sein. Ich bitte die Anwesenden, die Kollegen einmal anzurufen. Es geht wirklich um 12.30 Uhr weiter, so hatte es der Präsident angekündigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

Gesetzentwurf der Landesregierung

1. Lesung

Herr Minister Schöneburg, das ist hier nicht die große Bühne. Das tut mir sehr leid. Wir fahren trotz alledem mit der Sitzung fort. - Sie haben das Wort.

(Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU])

- Wenn der Abgeordnete Bretz da ist, bin ich schon voll zufrieden. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde natürlich nicht für die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Abgeordneten plädieren. Das halte ich nicht für adäquat und will es gleich als Idee abwehren.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE und SPD)

Spaß beiseite! Meine Damen und Herren, die Verhinderung von schwerster Kriminalität, insbesondere von schwerer Ge

waltkriminalität und Sexualstraftaten, ist vornehmste Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Man sollte nicht unbeachtet lassen, dass das nicht primär bei der Justiz angesiedelt ist, sondern das alte Wort des großen Strafrechtslehrers Franz von Liszt, dass die beste Kriminalpolitik eine gute Sozialpolitik ist, berücksichtigen.