Protocol of the Session on March 22, 2012

Ich stelle den Antrag in Drucksache 5/4912 in der Sache zur Abstimmung. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei zwei Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich darf diesen Tagesordnungspunkt einmal versöhnlich zusammenfassen: Das Problem ist bei allen Fraktionen angekommen und wohlwollend aufgenommen worden, lediglich der Antrag ist durchgefallen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10:

Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern erweitern - Wissenschaft sichern und stärken

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 5/4869

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/4962, Neudruck, vor.

Die FDP-Fraktion eröffnet mit dem Abgeordneten Lipsdorf die Debatte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 4. März dieses Jahres hat der Koalitionsausschuss auf Bundesebene beschlossen, die Möglichkeiten der Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulen auszuweiten. Bisher ist im Artikel 91b des Grundgesetzes ein Zusammenwirken bei der Förderung von Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen möglich. Nun wird die Bundesregierung aber noch im Laufe der aktuellen Legislaturperiode eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes initiieren, damit auch eine institutionelle Förderung von Bund und Ländern ermöglicht werden kann. Das hätte zur Folge, dass der Bund die Wissenschaft in den Ländern dauerhaft fördern kann, und zwar über thematisch und temporär begrenzte Projekte wie Exzellenzinitiative und Hochschulpakt hinaus.

Gerade vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2017 die Exzellenzinitiative und 2015 der Hochschulpakt auslaufen, ist eine Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten sinnvoll; denn so sollen langfristige und solide Finanzierungen der Hochschulen und der Forschung gewährleistet werden, und dies letztlich als Beitrag zur Qualitätssicherung.

Mit Blick auf die gestiegenen Studierendenzahlen fordert auch die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Frau Prof. Dr. Margret Wintermantel, in einer Pressemitteilung vom 19. März 2012 eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Förderung der Hochschulen.

Dem bundesweit stagnierenden bzw. sinkenden Wissenschaftsetat steht ein immer umfassender werdender Aufgabenkomplex der Hochschulen gegenüber. Sie sollen qualifizierte Fachkräfte und wissenschaftliches Personal ausbilden und sich dem nationalen und vor allem dem internationalen Wettbewerb stellen. Sie sollen weltweit beachtete Forschung betreiben. Doch all die Aufgaben der Wissenschaft müssen verlässlich und angemessen finanziert werden, sodass die Qualität von Lehre und Forschung konsequent verbessert werden kann. Das trifft in besonderem Maße auch auf die Hochschulen unseres Bundeslandes zu. Im Land Brandenburg werden bundesweit die wenigsten Mittel pro Studierendem ausgegeben, auch wenn man die Statistik vom Medizinstudiengang - was immer wieder angebracht wird - bereinigt. Auch im Bereich der Forschungsausgaben hält Brandenburg seit Jahren im Ländervergleich unverändert die rote Laterne. Gerade einmal 0,3 % des Bruttoinlandsproduktes werden für Forschungsaktivitäten ausgegeben. Damit liegt Brandenburg nicht nur unter dem Bundesdurchschnitt, sondern auch unter dem Mittel der neuen Bundesländer. Und damit nicht genug, auch in diesem Haushaltsjahr müssen sie trotz gestiegener Studierendenzahlen eine globale Minderausgabe in Höhe von 12 Millionen Euro verarbeiten, natürlich ohne die Qualität einzubüßen.

Die Landesregierung täte also gut daran, endlich mehr in die Wissenschaft zu investieren. Das würde sich weit in die Zukunft auszahlen. Flankierend dazu sind die geplanten finanziellen Mittel vom Bund ein Gewinn für die Hochschulen. Daher haben wir Ihnen, meine Damen und Herren, diesen Antrag vorgelegt. Wir wollen und brauchen in diesem Land eine leistungsfähige, exzellente Wissenschaft, und dies ist ein Beitrag dazu.

Derzeit wird im Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Referentenentwurf erarbeitet, der dem Kabinett noch vor der Sommerpause vorgelegt wird. Im Herbst wird dann im Bundesrat und im Bundestag darüber beraten und abgestimmt. Diese Beratungen sollen im Sinne unserer Hochschulen erfolgen. Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich konstruktiv an diesem Prozess zu beteiligen und ihn zu begleiten, damit am 1. März 2013 die institutionelle Förderung von Bund und Ländern in Kraft treten kann. - Danke schön.

(Beifall FDP)

Die Abgeordnete Melior setzt für die SPD-Fraktion fort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Sonntag wurde Joachim Gauck ja bekanntlich als Bundespräsident gewählt, ein Vorschlag von Rot-Grün, dem die FDP im Koalitionsausschuss vom 19. Februar zum Erfolg verholfen hat. Vielen Dank dafür! Am 4. März tagte dann der Koalitionsausschuss von CDU und FDP auf der Bundesebene erneut. Man wollte die Friedenspfeife rauchen und wieder lieb zueinander sein. Herausgekommen ist unter anderem ein Vor

schlag zur Änderung des Grundgesetzes in Artikel 91b Abs. 1 Nr. 1 zur Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Hochschul- und Wissenschaftsbereich. Ich sage mal: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Und jetzt erwarten Sie von uns auch noch, dass wir das Mäuschen niedlich und schön finden.

Die von Bundesministerin Schavan vorgeschlagene Änderung ist aus unserer Sicht nicht zielführend bzw. führt überhaupt nicht weit genug. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP,

(Zuruf des Abgeordneten Lipsdorf [FDP])

Sie wissen natürlich, dass wir das Kooperationsverbot, das nach der Föderalismusreform I und II zustande gekommen ist, gerne wieder kippen würden, um mehr finanzielle Mittel für bessere Bildung zu haben. Das wollen wir nicht nur - wie Sie gesagt haben - im Hochschulbereich, sondern auch für den Bildungsbereich insgesamt, und das wollen wir nicht nur im Land Brandenburg, sondern auch andere Bundesländer sind da gemeinsam unterwegs.

Deswegen gibt es auch verschiedene Vorschläge, wie man zum Ziel kommt. Zum einen gibt es die Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein. Sie umfasst den Bildungs- sowie den Wissenschafts- und Hochschulbereich, geht am weitesten und wäre uns am liebsten, ist aber, wenn man genau hinsieht, wohl nur Wahlkampfgetöse und mit keinem der anderen Länder abgestimmt. Für die Änderung des Grundgesetzes bedarf es einer Zweidrittelmehrheit, das heißt, damit hat es sich wohl erledigt.

Zum anderen gibt es die Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg, der Brandenburg und Berlin bereits beigetreten sind und die eine Erweiterung des Grundgesetzes um einen Bildungsfinanzartikel 104c fordert. Mit der darin enthaltenen dauerhaften Finanzierungsmöglichkeit geht der Antrag über den Schleswig-Holsteins sogar noch hinaus.

Des Weiteren gibt es die Idee der Gemeinschaftsaufgabe, die allerdings auf die Projektebene beschränkt bliebe und damit für uns zu kurz greift.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie bieten uns nun die vierte und schmalste Variante an, um dem Ziel näherzukommen. Die Bundesministerin will den Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 lediglich um das Wort „Einrichtung“ ergänzen. Damit wäre dann nicht nur gemeinsame Forschungsförderung, sondern auch die institutionelle Förderung von Hochschulen als dauerhafte Grundfinanzierung möglich. Das klingt zunächst einmal ganz schick, allerdings - jetzt kommt der Haken - bleibt im Artikel 91 Abs. 1 Grundgesetz als Voraussetzung bestehen, dass es einer überregionalen Bedeutung bedarf. Das grenzt erheblich ein. Es ist eben kein Beitrag zum Bildungsföderalismus und stärkt wieder nur die nationale Spitzenforschung und die Exzellenzuniversitäten. Für den Großteil unserer Hochschulen bliebe es beim Verbot von Einwerbung institutioneller Bundesmittel. Brandenburg hätte nichts davon. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen.

Zurzeit liegen die Vorschläge im Bundesrat. Die weiteren Verhandlungen sind bis September ausgesetzt. Sie haben einen weitergehenden gemeinsamen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegen. Darin ist beides aufgenommen: Artikel 91 und 104c. Damit

würden wir zum Ziel kommen. Wenn Sie es mit der sicheren und langfristigen Finanzierung unserer Bildungs- und Hochschullandschaft in Brandenburg wirklich ernst meinen, verehrte Kollegen von der FDP, sollten Sie diesem Antrag zustimmen und sich nicht mit dem Schmalspurangebot der Bundesministerin zufrieden geben. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und der Abgeordneten von Halem [GRÜNE/ B90])

Während der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack für die CDUFraktion ans Rednerpult tritt, begrüße ich die zweite Gruppe der Frauen Union aus Paderborn. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg.

(Allgemeiner Beifall)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste aus Paderborn! Wir begrüßen, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Grundgesetzänderung anstrebt, die es im Bereich der Wissenschaftsförderung ermöglicht, dass Bund und Länder nicht nur bei Projekten, sondern auch bei institutioneller Förderung von Hochschulen zusammenwirken können. Uns ist dabei wichtig, dass die Kultur- und Bildungshoheit der Länder bei einer solchen Änderung des Grundgesetzes gewahrt bleibt, der Föderalismus und die Autonomie unseres Landes müssen für uns Parlamentarier einen hohen Wert besitzen.

(Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren! International konkurrenzfähige Hochschuleinrichtungen bedürfen der Planungssicherheit und einer angemessenen Finanzierung, damit sie national als auch international weiterhin ihre bedeutende Stellung halten können. Wissenschaftliche Institutionen bilden nicht nur regional für ein Bundesland, sondern deutschlandweit, sogar weltweit aus. Nur klare, stabile Strukturen können für die Ausbildung und Entwicklung von Spitze im Weltmaßstab garantieren. Daraus ergibt sich auch die Logik hinsichtlich des zunehmenden Engagements der Bundesregierung für unsere Hochschulen und Universitäten, dass nun wieder institutionalisiert werden soll.

Die Märkische Union hat in ihrem Konzeptpapier zur Wissensgesellschaft bereits im Januar betont, dass sie die aktuellen Initiativen einzelner Bundesländer zur kooperativen Finanzierung zwischen Bund und Ländern unterstützt, mit dem Ziel, eine bessere Finanzierung unserer Hochschulen zu erreichen. Zudem muss die Bundesregierung unserer Meinung nach gemeinsam mit den Ländern Kriterien für eine dauerhafte Exzellenz aufstellen. Es hat sich in den letzten Monaten gezeigt, dass sich ein breiter Konsens zur Modifizierung oder zur Aufhebung des Kooperationsverbotes entwickelt hat, welches wir jedoch im Bereich der Schulpolitik noch nicht erkennen können. Bei diesem länderbezogenen Thema, das so intensiv die Kultur- und die Bildungshoheit der Länder betrifft, wäre mit vergleichbaren Standards in der Ausbildung und in den Prüfungen sowie mit einheitlichen und gleichzeitigen Prüfungsklausuren konsensual viel mehr erreicht, als wenn man gleich das Kind mit dem Bade ausschüttet.

Bei aller Sympathie für die Aufhebung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich muss für unsere Hochschulen garantiert werden, dass dies zu einer besseren finanziellen Ausstattung unserer Hochschulen führt. Es darf nicht geschehen, dass in dem Maße, wie sich die Bundesregierung verstärkt engagiert, das Land seine finanzielle Beteiligung zurückführt, das heißt, dass sich das Land auf Kosten der Hochschulen und des Bundes konsolidiert.

(Beifall CDU und FDP)

Brandenburg hatte nämlich in der Vergangenheit keine Vorbildwirkung. Die mit dem Hochschulpakt zusammenhängenden Mittel sind mindestens um die globalen Minderausgaben in Höhe von 12 Millionen Euro reduziert worden, kommen also nicht ausschließlich den Hochschulen zugute. Hier werden Sparleistungen seitens der Hochschulen, die nur durch Bundesmittel kompensiert werden können, erbracht. Das eigentliche Ziel der besseren Finanzierung unserer Hochschulen wird so nicht erreicht. Aufgrund dieser Erfahrungen mit der kooperativen Finanzierung erwarte ich vom Bund, dass die Bundesmittel an klare Bedingungen und Standards gebunden sind, die mindestens eine deutschlandweite durchschnittliche Mittelausstattung unserer Hochschulen garantieren. Wenn man die heutige finanzielle Ausstattung betrachtet, so ist Brandenburg in den meisten Fällen auf dem letzten Platz. Eine Anhebung auf das deutschlandweite Niveau wäre schon ein gewaltiger Schritt.

Als Märkische Union stehen wir für eine Politik, die der Bildung und Wissenschaft einen zentralen Platz einräumt. Die Aufhebung des Kooperationsverbots ist ein richtiger Schritt, wenn auch ein kleiner. - Danke.

(Beifall CDU und FDP - Frau Melior [SPD]: Es nützt uns in Brandenburg nichts, wir haben nichts davon!)

Die Abgeordnete Große spricht für die Linksfraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daran, dass ich hier spreche und nicht mein Kollege Peer Jürgens, sehen Sie schon, dass das Ganze jetzt eine etwas andere Richtung bekommt.

Ich möchte der FDP zumindest dafür Lob zollen, dass sie den Antrag eingebracht hat. Das ermöglicht uns, uns noch einmal zum Kooperationsverbot zu verhalten. Immerhin haben Sie sich mit diesem Antrag auch sehr deutlich auf die Seite von drei Vierteln aller Menschen in der Bundesrepublik gestellt, die sagen: Es braucht mehr Bundeskompetenz. Von denen, die in der DDR sozialisiert worden sind, werden es wahrscheinlich noch mehr sein, die den Wunsch haben, dass es mehr Bundeskompetenz im Bildungsbereich gibt.

Wir alle wissen, welche historischen Gründe zum Föderalismus und zur Kulturhoheit geführt haben. Daran will auch von uns niemand kratzen. Was aber durch die Föderalismusreform I und II eingetreten ist - wir als Linke hatten gute Gründe, sie abzulehnen -, ist nichts anderes als Wettbewerbsföderalismus. Dieser wird zunehmend zu einem Bremsklotz im gesamten Bildungsbereich, und zwar hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, der In

novationsfähigkeit, der Effizienz, der Kosten, der Vergleichbarkeit, der Mobilität der Lernenden, der Europafähigkeit - auf europäischer Ebene muss jedes Mal mit 16 Bundesländern verhandelt werden, um alle möglichen Programme auf den Weg zu bringen - sowie der Chancengleichheit, woran uns Linken besonders liegt. Das ist eine Maßgabe, deretwegen wir sagen: Es geht um Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse; dazu gehört Chancengleichheit im Bereich der Bildung.

Nun macht die FDP diesen Vorstoß - löblich, aber eben etwas spät. Zur Kritik an dem am 04.03.2002 gefassten Beschluss hat meine Kollegin Melior schon etwas gesagt; dem habe ich nichts hinzuzufügen. Es geht in Ihrem Antrag schlichtweg erst einmal nur um die Hochschulen, und wir wittern natürlich - das hat Herr Lipsdorf ja auch gesagt - die fehlende Finanzierung ab 2017 für die Exzellenzinitiative. Das war der Hauptgrund für Frau Schavan für das Ganze. Da sagen wir ganz klar: Dieser Sprung ist zu kurz.

(Beifall DIE LINKE)

Wir möchten gern, wenn es um das Kooperationsverbot geht, über Bildung als auch berufliche Bildung als auch Weiterbildung reden. Was die berufliche Bildung angeht, so gibt es in dieser Bundesrepublik über 100 Gesetze - das muss man sich mal vorstellen -, die allein klären, welche Abschlüsse wie miteinander vergleichbar sind.

Frau Große, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich führe zu Ende aus.

Es ist ein Flickenteppich, es ist Kleinstaaterei. Wir alle wissen, wie es gerade im Bereich Bildung - und deswegen kommt ja auch unser Entschließungsantrag, Herr Kollege Büttner, den Sie in Ihrer Partei offensichtlich so deutlich und umfassend nicht hinbekommen konnten - aussieht, was uns dieses Kooperationsverbot gebracht hat: unterschiedlichste Schulformen, Bildungsgänge, Übergänge, sogar unterschiedliche Schulpflicht, unterschiedliche Verpflichtungen bezüglich der Fächer und Unterrichtsstunden, unterschiedliche Lehrerausbildung, und in all dem Gewusel wollen wir jetzt ein Zentralabitur schreiben - das ist aber ein anderes Thema. Das Gleiche gibt es im Bereich der Weiterbildung.

Wir alle haben doch eine tiefe Sehnsucht danach, dass wir im Bereich der Inklusion auch vom Bund eine Leistung bekommen.