Protocol of the Session on March 22, 2012

Wir alle haben doch eine tiefe Sehnsucht danach, dass wir im Bereich der Inklusion auch vom Bund eine Leistung bekommen.

(Zustimmung bei der SPD)

Auf Bundesebene ist die Behindertenrechtskonvention unterschrieben worden, der Bund ist derjenige, der eine Unterstützungsleistung zu erbringen hat, damit wir diese Behindertenrechtskonvention auch umsetzen können.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Das geht nur, wenn wir ein Kooperationsgebot haben, ein Gebot und kein Verbot! Das ist in dieser Stunde angesagt und deswegen gibt es unseren Antrag mit dem kleinsten gemein

samen Nenner - die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich glücklicherweise auf den Weg gemacht und noch einmal gesagt: Lasst uns uns wenigstens darauf verständigen. - Ihr Antrag ist viel zu kurz gesprungen und wir werden ihn deswegen ablehnen. - Danke.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Wir haben eine Anmeldung zu einer Kurzintervention von Herrn Büttner bekommen. - Bitte sehr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Große, da Sie eben meine Zwischenfragen nicht zugelassen haben, muss ich zum Mittel der Kurzintervention greifen.

Sie haben offensichtlich zwei Dinge miteinander vermischt, haben uns aber nicht aufgeklärt, und ich würde Sie bitten, dass Sie uns noch eine Aufklärung geben.

Sie haben zum Thema Kooperationsverbot gesprochen. Sie wissen, dass das Thema Kooperationsverbot nichts, aber auch gar nichts mit mehr Zuständigkeiten im Bildungsbereich für den Bund zu tun hat, sondern es geht beim Thema Kooperationsverbot lediglich darum, dass der Bund den Ländern Mittel zur Verfügung stellen kann. Wir wissen aber alle - und das wissen auch Sie, und so habe ich Sie im Übrigen auch immer verstanden -, dass, wenn der Bund die Mittel gibt, die Länder letztendlich gezwungen sind, sich auf etwas einzulassen, was sie eigentlich nicht wollen.

Wir haben das beim Ganztagsschulausbauprogramm auch gesehen: Der Bund hat die Mittel zur Verfügung gestellt, die Ganztagsschulen wurden ausgebaut, und was haben wir für Problemlagen im Land? Wir haben nicht genügend Lehrer, damit das Ganztagsschulprogramm auch funktionieren kann! Das ist genau die Problemlage, und dorthin würde die Aufhebung des Kooperationsverbots auch wieder führen.

Dann haben Sie festgestellt: Sie möchten mehr Bildungskompetenzen beim Bund haben. Das ist etwas anderes! Dann würde ich Sie aber bitten, hier auch einmal zu erklären, was Sie wirklich wollen! Wollen Sie Mischzuständigkeiten von unterschiedlichen Gebietskörperschaften haben, die im Regelfall auch noch unterschiedliche parlamentarische Mehrheiten haben? Dann sagen Sie das! Oder wollen Sie, dass der Bund die Bildungszuständigkeit komplett übernimmt? Dann erklären Sie das den Menschen hier im Land, sagen Sie ihnen, was Sie wollen. Sie wissen, ich bin ein Wettbewerbsföderaler und ich werde einer bleiben, aber wenn man sich manchmal die Bildungspolitik in diesem Land anguckt, wäre es gar nicht so schlecht, wenn die gegenwärtig von CDU und FDP geführte Bundesregierung diese Bildungspolitik übernehmen würde.

(Beifall FDP - Görke [DIE LINKE]: Nein, wollen wir nicht!)

Aber dann sagen Sie bitte den Menschen, was Sie wollen, und vermischen Sie nicht das Kooperationsverbot und diese rein monetäre Frage, die da besteht, mit den Fragen der Bildungszuständigkeit. Im Übrigen: Eine Bundeszuständigkeit hätte

verfassungsrechtlich erhebliche Schwierigkeiten und ist nicht durchsetzbar. Aber erklären Sie bitte, was Sie wollen! So wie Sie es gesagt haben, kann man es nicht verstehen. Sie sind indifferent in Ihren Aussagen.

(Beifall FDP und Unmut bei der Fraktion DIE LINKE)

Herr Büttner, der Unterschied ist: Auf eine zugelassene Zwischenfrage muss man antworten, auf eine Kurzintervention kann man antworten. Also frage ich Frau Große: Möchten Sie antworten? - Sie möchte.

Herr Büttner, wir kennen uns ja auch schon eine Weile, und wir müssen darüber hier nicht in Streit geraten. Sie sind ein Wettbewerbsföderaler, ich bin jemand, der auf Chancengleichheit und gleiche Lebensverhältnisse setzt, und das geht im Wettbewerbsföderalismus nicht. Das widerspricht sich sehr wohl.

Ich möchte auch noch einmal ganz klar meine Position zum Ganztagsschulprogramm sagen. Damit geht es doch schon los, dass wir beide sehr unterschiedliche Wertungen haben, dass ich sehr froh darüber bin, dass es dieses IZBB gegeben hat,

(Beifall DIE LINKE und SPD)

das es uns ermöglicht hat, in Größenordnungen, in der Fläche bei uns Schulen dahingehend auszubauen. Das war ein Investitionsprogramm. Jetzt können wir das nicht einmal mehr machen! Wir können jetzt bei diesem Kooperationsverbot nicht einmal mehr Bund-Länder-Projekte auf den Weg bringen, die in Richtung vergleichbare Bildungsabschlüsse - zum Beispiel MINT-Fächer war Ihr Antrag auch heute - gehen. Das können wir alles wegen dieses Kooperationsverbots gar nicht machen. Und genau darum geht es. Aber natürlich ist das noch nicht alles. Wir wollen schon noch ein Stückchen mehr, aber es wäre ein Anfang! Und ich würde gerne sehen, dass wir durch so etwas wie das IZBB zum Ausbau der Ganztagsschulen auch noch eine Möglichkeit hätten, unsere Schulen behindertengerecht auszubauen, sie auf eine Inklusion vorzubereiten. Das wäre doch ein wunderbares Projekt, da können Sie doch auch nicht dagegen sein!

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Genau!)

Insofern lassen Sie uns darüber streiten, welche Visionen wir auch noch haben, wie weit man Bundeskompetenzen stärken könnte. Das muss ja gar nicht über das Grundgesetz geregelt werden, da gibt es auch noch viele Möglichkeiten mit einem Bildungsrahmenprogramm und ähnlichen Dingen, und über die lassen Sie uns uns dann weiter unterhalten.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau von Halem, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind eigentlich grundsätzlich nicht die größten Fans davon, im Landtag über Bundesthemen zu diskutieren,

und trotzdem sind wir froh, dass wir uns jetzt endlich eine Brandenburger Position zur Aufhebung des Kooperationsverbots bilden werden. Die Diskussion, die jetzt schon geführt wurde, zeigt ja auch deutlich, wo Trennlinien sind. Diese Trennlinien gibt es ja nicht nur im Brandenburger Landtag, sondern die gibt es auch auf Bundesebene,

(Frau Melior [SPD]: Genau!)

und da werden wir heute nur einen ganz kleinen Schritt tun. Das Thema schwelt schon lange und nicht immer wird am Ende gut, was lange währt. Aber nach der Anhörung des Bildungsausschusses im Deutschen Bundestag am vergangenen Montag denke ich, dass es ein guter Zeitpunkt ist, ausgerechnet heute darüber zu diskutieren, und mein Dank geht dafür an die FDP.

(Oh! bei der FDP)

Ja, sollen Sie kriegen.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat bereits im Dezember 2009 verlauten lassen, dass sie das ursprünglich selbst von ihr befürwortete Kooperationsverbot, das im Rahmen der Föderalismusreform 2006 ausgehandelt worden ist, für einen Fehler hält. Wir haben diese Einschätzung immer geteilt, nicht zuletzt aufgrund der guten Erfahrungen aus dem rot-grünen Ganztagsschulprogramm.

Ein Wort an die FDP: Wir sehen das tatsächlich auch positiv, wir teilen diese Einschätzung; aus unserer Sicht ist das ein ganz wichtiger Baustein gewesen. So etwas ist heute nicht mehr möglich, aber gleichzeitig wissen wir auch, dass, wenn wir unsere ehrgeizigen Ziele im Bildungsbereich - inklusive Bildung, Ausbau des Ganztagsschulbetriebs, Verringerung der Schulabbrecher, Steigerung der Studienanfängerzahlen sowie insgesamt eine bessere Qualität von Forschung und Lehre umsetzen wollen, haben wir in Deutschland einen massiven Investitionsbedarf.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben - das ist noch nicht allzu lange her - einmal beschlossen - daran können wir ruhig manchmal denken -, 10 % in Bildung und Forschung zu investieren. Dieses Ziel liegt noch in weiter Ferne, und um es umzusetzen, brauchen wir alle Ebenen. Die Tatsache, dass Bund und Länder bei der Finanzierung insbesondere des Schulwesens nicht kooperieren dürfen, hat in den letzten Jahren merkwürdige Blüten getrieben. Zum Beispiel das Konjunkturprogramm II des Bundes: Hier wurde die Bundeskompetenz für eine energetische Sanierung öffentlicher Gebäude gewählt, damit der Bund den Schulen Geld zukommen lassen konnte; an den Schulen wurde das Geld aber nicht ausschließlich für die energetische Sanierung, sondern auch für Aus- und Anbauten zu pädagogischen Zwecken verwendet - das wissen wir alle.

Ein anderes Beispiel für die kruden Folgen dieses Kooperationsverbots ist das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Das ist ein aberwitziges Bürokratiemonster, mit dem sich keine Zweckdienlichkeitspreise gewinnen lassen.

(Beifall GRÜNE/B90 und DIE LINKE)

Und das ist ein Vorhaben der CDU gewesen.

(Büttner [FDP]: Das sind die Sozialdemokraten gewesen, die uns das versaut haben! - Zurufe von der SPD: Nein!)

Für solche Bürokratiemonster sollte uns das Anliegen zu wichtig und das Geld zu teuer sein, um sich solche Umwege zu leisten.

Jetzt scheint es ja zum Glück gerade eine relativ breite Zustimmung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zu geben, strittig ist der Umfang. Die FDP will nur die Aufhebung im Wissenschaftsbereich.

Ich gehe davon aus, dass nach der Anhörung am vergangenen Montag auch in die Regierungsfraktionen auf Bundesebene Bewegung kommt. Selbst die Sachverständigen, die von den Regierungsfraktionen benannt worden sind, sprachen sich mit Blick auf die großen Herausforderungen dafür aus, das Kooperationsverbot auch im Bildungsbereich aufzuheben.

Wir Bündnisgrüne wollen deshalb Artikel 91b Abs. 2 Grundgesetz ändern, damit Bund und Länder zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens und zur Förderung der Wissenschaft auf der Basis von Vereinbarungen zusammenarbeiten können. Wir wollen darüber hinaus einen neuen Artikel 104c Grundgesetz diskutieren, der Bund und Ländern auf Basis von Vereinbarungen befristete oder dauerhafte Finanzhilfen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens sowie der Wissenschaft gewähren sollte.

Damit wollen wir in der Verfassung Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern ermöglichen, die der Zustimmung von jeweils einer Dreiviertelmehrheit der Länder bedürfen. So ist unsere Auffassung. Das bedeutet: Niemand wird zu irgendetwas gezwungen. Gleichzeitig ist es ziemlich blauäugig sich vorzustellen, der Bund würde für bestimmte Projekte Geld geben, ohne eine politische Intention damit zu verfolgen. Das muss auch klar sein.

Über die konkrete Ausgestaltung ist weiter zu beraten. Wir stellen uns einen Reformkonvent vor. Die verschiedenen Auffassungen werden noch konkretisiert werden. Dass sich SPD und die Linke unserem Entschließungsantrag angeschlossen haben, freut uns sehr.

(Frau Melior [SPD]: Wir haben uns auch sehr gefreut!)

Vielleicht wird am Ende doch noch irgendwann alles gut, was lange währt.

(Beifall GRÜNE/B90, SPD und DIE LINKE)

Frau Ministerin Dr. Kunst spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag der FDP- Fraktion spricht von erweiterten Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern. Das hört sich positiv an. Ob es für Brandenburg auch positiv ist, hängt davon ab, mit welchem Ziel kooperiert wird.

Ich habe von der Bundesregierung in Sachen Änderung des Artikels 91b Grundgesetz bislang nur gehört, dass sie möglicherweise die mit der Exzellenzinitiative geschaffenen Struk