Auch wenn das Termsheet einen rechtlich unverbindlichen Charakter hat - das liegt in der Natur der Sache -, ist hieran und an dessen Abfassung die Ernsthaftigkeit des Interesses des Investors am Einstieg bei der Odersun AG zu erkennen. Der Investor hatte angekündigt, dass für ihn ein Einstieg jedoch erst nach Klärung weiterer Fragestellungen und erst Anfang März 2012 infrage komme. Das bedeutet, dass der von November 2011 bis März 2012 entstehende Liquiditätsbedarf gedeckt werden musste. Das geschah in der Weise, dass 3,5 Millionen Euro durch die Hauptaktionäre des Unternehmens selbst gestellt worden sind und 3 Millionen Euro durch das Brückendarlehen - sprich: die Rettungsbeihilfe - des Landes.
Die Verhandlungen über den Einstieg des Investors dauern derzeit an. Die Verantwortlichen bei der Odersun AG stehen überdies in Verhandlungen mit einem zweiten potenziellen Investor.
Brandenburg hat sich im Rahmen der Anmeldung der Rettungsbeihilfe verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der Rettungsbeihilfe, die am 9. Februar 2012 erfolgte, den Nachweis zu erbringen, dass entweder die Rettungsbeihilfe zurückgezahlt worden ist oder ein Umstrukturierungsplan vorgelegt wird, der von der Kommission zu genehmigen ist. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte aus Landesmitteln, und zwar zulasten des Einzelplans 08.
Dieses Darlehen ist selbstverständlich gesichert. Die Sicherheit für das gewährte Darlehen besteht in einer erstrangigen Grundschuld zulasten des der Odersun AG zustehenden Erbbaurechts an dem Betriebsgrundstück in Fürstenwalde und durch die Verpfändung der geistigen Eigentumsrechte, die die Patente, Patentanmeldungen, Marken und das übrige technische Knowhow der Odersun AG umfassen, an das Land Brandenburg.
Meine Damen und Herren, die Frage, die Frau Meier aufgeworfen hat, bezog sich auch darauf, ob es in der Vergangenheit bereits Förderungen für die Odersun AG gegeben hat. Die Odersun AG ist seit mehr als zehn Jahren in Brandenburg aktiv. Sie hat in diesem Zeitraum mehrere Bürgschaften erhalten und Zuschüsse überwiesen bekommen - erstmals 1998 aus dem Programm der GRW; darüber hinaus sind 7 Millionen Euro Betriebsmittelkredit von der Kreos Capital 2002 verbürgt worden. Es gibt eine Liste, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Ich würde darum bitten, dass wir diesen Teil dann möglicherweise im Ausschuss zur Kenntnis geben können. - Vielen Dank.
Herr Minister Christoffers, wir wurden durch Ihren Staatssekretär mehr oder weniger in einer nichtöffentlichen, „konspirativ“ abgehaltenen Sitzung am Rande der ITB...
(Unruhe bei SPD und DIE LINKE - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Ich hatte Sie gefragt, ob wir das da machen wollen!)
- Konspirativ in Anführungsstrichen, das war jetzt gar nicht böse gemeint. - Wir saßen da in einem öffentlichen Raum und wurden in einer nichtöffentlichen Sitzung informiert. Wenn ich Ihren Staatssekretär richtig verstanden habe - das ist meine erste Frage, Herr Minister; wie gesagt, wir mussten sehr leise sein, weil es ein öffentlicher Raum am Rande einer großen Messe war -, hat er gesagt: Bis zum 31. März muss klar sein, dass es einen neuen Investor mit frischem Geld gibt; bis dahin hat die Landesregierung dem Unternehmen Zeit gegeben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Minister, haben Sie eben von einem halben Jahr gesprochen, in dem das Unternehmen Zeit hat, einen Investor zu finden. Dazu hätte ich gerne eine Klarstellung von Ihnen.
Und zweitens, Herr Minister: Es handelt sich ja hier um ein ganz normales Bewilligungsverfahren, um ein Notifizierungsverfahren der EU, aber es handelt sich nicht um EU-Gelder,
sondern um GRW-Gelder. Wir wissen, wie die Verfahren dann laufen. Meine Frage lautet: Ist es richtig, dass Ihr Haus und auch die bearbeitende ILB Ihnen geraten haben, das nicht zu bewilligen, und dass Sie es als Ministerentscheidung dann doch bewilligt haben?
Frau Präsidentin, ich bitte darum, dass die Anführungszeichen des Kollegen Homeyer in die Frage mit aufgenommen werden. Es gab eine Anfrage von Abgeordneten im Zusammenhang mit einer Sitzung des Ausschusses auf der ITB, die die entsprechenden Örtlichkeiten so nicht zur Verfügung stellen konnte. Selbstverständlich beantworten wir die Anfragen der Abgeordneten da, wo sie gestellt werden.
Zu Ihrer ersten Frage: Die Rettungsbeihilfe hat eine Laufzeit von sechs Monaten. Nach sechs Monaten muss entweder ein Umstrukturierungsplan vorliegen, das Problem gelöst sein oder das Geld muss zurückgezahlt werden. Die Gelder, die bereitgestellt werden - das führte ich aus -, kommen aus dem Einzelplan 08. Sie wissen, wir haben das KoSta-Programm - aus diesem Bereich kommt es -, und das ist dann auch der Titel, der notfalls in Anspruch genommen wird.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Homeyer: ich halte es für die Pflicht meines Hauses, mich umfassend zu beraten und selbstverständlich Argumente für und wider abzuwägen, bevor man eine Entscheidung trifft. Dass man eine Entscheidung dann alleine zu treffen hat, erscheint mir selbstverständlich, und Sie können davon ausgehen, dass mein Haus mir alle Argumente
sowohl für als auch wider - zugearbeitet hat. Möglicherweise haben Sie Kenntnis von einem Teil dieser Argumentationsschienen, daraus erklärt sich vielleicht Ihre Frage. Die Entscheidung, eine Rettungsbeihilfe zu beantragen, ist eine Einzelfallentscheidung, ist eine Ministerentscheidung. Das ist nun einmal so. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Christoffers. - Wir setzen mit der Frage 903 (Abstandsregelungen für Windkraftanlagen), die der Abgeordnete Jungclaus von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt, fort. Bitte, Herr Abgeordneter.
Beim Scopingtermin für den Sachlichen Teilregionalplan „Windkraftnutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wurde vorgegeben, dass eine Abstandsregelung für Windkraftanlagen von 1 000 Metern als „hartes Kriterium“ auch für Wochenendhäuser, Einzelgehöfte und Forsthäuser gelten soll. Legt man dieses Kriterium zugrunde, wird es nahezu keine neuen Windeignungsgebiete in der Region geben. Außerdem werden die Möglichkeiten des Repowerings stark beschnitten. Dies würde der Energiestrategie 2030 widersprechen, die vorsieht, dass 2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Vorgehensweise widerspricht außerdem dem postulierten Ziel des Vorrangs der erneuerbaren Energien.
Daher frage ich die Landesregierung: In welcher Form sieht sie eine Vereinbarkeit dieser Abstandsregelungen mit dem Ziel, 2 % der Landesfläche für Windeignungsgebiete zur Verfügung zu stellen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jungclaus das geht auch gleich an den Fraktionsvorsitzenden Herrn Vogel; es hat ja heute schon in der Aktuellen Stunde eine Rolle gespielt -, um die sogenannten Tabuzonen zu ermitteln, beabsichtigt die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unter anderem, den Abstand von Windkraftanlagen zu Wochenendhäusern, Einzelgehöften und Forsthäusern auf mindestens 1 000 Meter festzulegen. Diese Entscheidung fußt nicht auf einer generellen Vorgabe oder einer entsprechenden Äußerung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung BerlinBrandenburg. Insofern würde ich darum bitten, mir mitzuteilen, auf welcher Grundlage diese Information fußt; da müssten wir uns noch einmal austauschen. Ich habe auch noch einmal bei der Regionalen Planungsgemeinschaft nachgefragt.
Herr Minister Vogelsänger, vielleicht können Sie uns ja trotzdem sagen, ob Sie die Kriterien, die die Regionale Planungsgemeinschaft dort aufgeworfen hat, teilen würden.
Herr Abgeordneter, es gilt weiterhin der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 16. Juni 2009. Die Empfehlung lautet: Abstand von 1 000 Metern - allerdings zu Wohnsiedlungen und nicht zu Wochenendhäusern, Einzelgehöften und Forsthäusern. Insofern besteht da keine Einigkeit und wir müssen dann sehen, ob die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald auch entsprechend Windeignungsgebiete ausweisen kann.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Wir kommen zur Frage 904 (Europäischer Fiskalvertrag), gestellt vom Abgeordneten Görke von der Fraktion DIE LINKE. Bitte, Herr Görke.
Die Staats- und Regierungschefs von 25 EU-Mitgliedsstaaten haben Anfang März den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Dieser Fiskalvertrag soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Er muss vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit ratifiziert werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, mal keine Einzelfallentscheidung. - Das Bundeskabinett hat das Ratifizierungsgesetz zum Fiskalpakt am 7. März 2012 verabschiedet und damit das Verfahren zur Umsetzung des Paktes auf nationaler Ebene eingeleitet. Das Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats. Die Landesregierung wird sich daher intensiv mit den Inhalten des Paktes auseinandersetzen und eine gemeinsame Position erarbeiten. Diesem Ergebnis kann und werde ich nicht vorgreifen. Ziel des Fiskalpaktes ist es, die Haushaltskonsolidierung der Euro-Mitgliedsstaaten weiterzuentwickeln und festzuschreiben. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten und weiterhin zum Abbau der Gesamtverschuldung. Sie unterwerfen sich bei bestimmten Verstößen auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Stärker als die bisherigen Instrumente konzentriert sich der Fiskalpakt auf das - an sich richtige - Ziel des Schuldenabbaus. Ohne eine Harmonisierung von Geld- und Fiskalpolitik kann man keine Währungsunion haben. Aber mit dem Sanktionsmechanismus und dem Klagerecht der Euro-Mitgliedsstaaten gegenüber dem Europäischen Gerichtshof geht das Fiskalpaket über die deutsche Schuldenregelung hinaus und greift tief in die Haushaltsrechte der Parlamente ein. Vor einer Zustimmung zum Ratifikationsgesetz sind von der Bundesregierung noch Fragen zum Fiskalpaket zu beantworten, zum Beispiel: Wie wirkt sich das Fiskalpaket auf die Übergangsbestimmungen im Grundgesetz zur Einhaltung der Schuldenbremse auf der Ebene des Bundes und der Länder aus? Ist aus diesem Grund eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich? Wird durch das Fiskalpaket die Möglichkeit der Länder zur Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes für eine Kreditaufnahme in Notfällen weiter eingeschränkt? Wie müssen etwaige finanzielle Sanktionen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden? Das sind nur einige Fragen, deren Beantwortung noch nicht abschließend vorliegt und zu denen innerhalb der Landesregierung noch ein Meinungsbildungsprozess stattfinden wird.
Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf eine Problematik aufmerksam zu machen. Wir erleben im Zusammenhang mit der Bewältigung der Eurokrise eine sehr starke Konzentration auf die an sich richtige Frage nach der Schuldenbegrenzung und dem Schuldenabbau. Wir brauchen dringend mit gleicher Intensität die politische Debatte um Wachstumsentwicklung, Strukturentwicklung und Beschäftigungsentwicklung. Daneben brauchen wir dringend Regelungen zur Regulierung der Finanzmärkte einschließlich der Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Ich hoffe sehr, dass die Diskussion um das Fiskalpaket dazu beitragen wird, diese notwendigen Handlungsstränge zusammenzubinden und zu politischen Entscheidungen zu kommen.
Gestatten Sie mir zum Abschluss eine persönliche Bemerkung: Ich halte im Rahmen der Eurokrise jede Diskussion, dass ein Land aus der Eurozone ausbrechen sollte, für wirtschaftlich und strukturell verheerend. Denn das würde die Spekulationen über die Wirkungen auf Struktur, Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand im gesamten Euroraum mit Sicherheit maßgeblich negativ beeinflussen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Christoffers. - Die Frage 905 (Deichrückverlegungen an der Schwarzen Elster) stellt die Abgeordnete Heinrich.
In der Hochwasserkonferenz, die am 09.02.2011 in Anwesenheit der Landräte in Potsdam stattfand, sagte Frau Ministerin Tack zu, dass die Schwarze Elster das neue Pilotprojekt wird. Im Sinne des Hochwasserschutzes sollen die Deiche entlang eines Teilstücks der Schwarzen Elster zurückverlegt werden, um dem Fluss so mehr Raum zu geben. Konkrete Planungen bestehen seit mehreren Jahren. Zudem gab es seitens der zuständigen Ministerin die mündliche Zusage, dass man hier Handlungsbedarf sehe und entsprechende Unterstützung - auch personell - geben wolle.
Ich frage die Landesregierung: Welcher konkrete Arbeitsstand besteht derzeit innerhalb der zuständigen Umwelt- und Hochwasserschutzverwaltung im Hinblick auf die geplante und politisch befürwortete Deichrückverlegung an der Schwarzen Elster?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Die Frage richtet sich an das MUGV. Frau Ministerin Tack hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Heinrich, für Ihre Anfrage. Genau so ist es: Zu unserer Hochwasserkonferenz haben wir den Startschuss für das Pilotprojekt Schwarze Elster gegeben. Das erfolgte vor dem Hintergrund des Hochwassers an der Schwarzen Elster im Jahr 2010 und der beispielhaften Ausrichtung, dem stark kanalisierten Fluss wieder mehr Raum zu geben. Das ist zutreffend.
Das Pilotprojekt Schwarze Elster fügt sich ein in die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, wonach bis Ende 2011 die vorläufige Bewertung vorzunehmen, bis Ende 2013 die Hochwassergefahren und -risikokarten sowie bis Ende 2015 die Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen sind. Das ist der Zeitplan; er ist bekannt. Im Rahmen der vorläufigen Bewertung wurden im Land Brandenburg - auch die Zahl will ich nennen, weil sie widerspiegelt, wie viel Arbeit damit verbunden ist - insgesamt 2 212 km Gewässer als potenziell risikobehaftet identifiziert. Hierzu gehören auch die Schwarze Elster und deren Nebengewässer.
Die Ergebnisse des Abschlusses der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos, insbesondere grafische und tabellarische Darstellungen der identifizierten Gewässer, sind im Internetangebot des MUGV unter der Rubrik „Hochwasserrisikomanagementrichtlinie“ dargestellt. Dort kann man sie einsehen und sich bezüglich der Bewertung sachkundig machen.
Die Erarbeitung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ist bereits weit fortgeschritten. Die Karten, in denen die Wahrscheinlichkeit bestimmter Hochwasserereignisse sowie deren Umfang und Auswirkung dargestellt werden, sollen für die Schwarze Elster noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.
Im Hinblick auf die dritte zu bewältigende Aufgabe - bis 2015 befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt vier der neun im Land Brandenburg zu erarbeitenden Pläne in Bearbeitung, darunter der Hochwasserrisikomanagementplan für die Schwarze Elster. Der Planentwurf soll nach gegenwärtigem Stand Ende 2013 vorliegen. In dem Plan werden die untersuchten Varianten dargestellt, und selbstverständlich wird auch das, was Sie erwähnt haben - Deichrückverlegung und Retentionsflächen -, untersucht. Derzeit findet ein Vergabeverfahren bezüglich der Erstellung des Planes und der strategischen Umweltprüfung statt. Das ist also im Verfahren.
Ich möchte ergänzend sagen, dass seit dem Hochwasser an der Schwarzen Elster im Jahr 2010 bereits Mittel für den Hochwasserschutz eingesetzt wurden. Es waren Notreparaturen notwendig. Zur Beseitigung der Schäden wurden Landesmittel in Höhe von 3,8 Millionen Euro aufgebracht. Die Reparaturen wurden zum Beispiel in den Bereichen Herzberg, Alt-Herzberg, Elster
werda, Bad Liebenwerda, Haida, Saathain und Schraden vorgenommen. Im Haushalt 2012 sind rund 1,9 Millionen Euro für die weitere Schadensbeseitigung angemeldet.
Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir setzen mit der Frage 906 (Auswirkungen des KMK-Beschlusses zum Zentral- abitur), gestellt vom Abgeordneten Krause, fort.
Die Kultusministerkonferenz hat vor einigen Tagen beschlossen, dass die gymnasialen Oberstufen aller Bundesländer ab dem Schuljahr 2016/17 auf einen gemeinsamen „Aufgabenpool“ zurückgreifen können. Hintergrund ist die Vereinheitlichung der Abituraufgaben, insbesondere in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch. Das Berliner Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen ist in unserer Region dafür verantwortlich, diesen „Aufgabenpool“ zu erstellen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Veränderungen ergeben sich aus dem Beschluss für die gymnasiale Oberstufe?