Protocol of the Session on February 22, 2012

Die Verbindung über Posen und Frankfurt (Oder) soll von den Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen der PKP Intercity eigenwirtschaftlich betrieben werden; das halte ich auch für richtig. Die Verbindung über Gorzów soll durch Fahrzeuge der DB Regio AG abgesichert werden; hier stellt sich noch die Frage, wie das finanziert werden kann. DB Regio hat deutlich gesagt, dass ein Zuschussbedarf besteht. Nach meiner festen Überzeugung handelt es sich um Fernverkehr. Deshalb sehen wir den Bund und die Bundesregierung in der Pflicht, und es wird auch entsprechende Verhandlungen geben.

Ich sage das auch vor einem anderen Hintergrund: Wir haben die große Aufgabe, dass der Landesnahverkehrsplan für die Jahre 2013 bis 2017 fortgeschrieben wird. Ich erwarte eine sehr spannende Diskussion im Landtag und in den Wahlkreisen. Bis jetzt sind mir nur Mehrbestellungen bekannt, die ich realisieren soll. Insofern sind die Mittel entsprechend dem Regionalisierungsgesetz auch endlich, und wir können nicht Leistungen übernehmen, die eindeutig den Fernverkehr betreffen.

Nichtsdestotrotz bedanke ich mich bei beiden Abgeordneten, dass diese Anfrage hier gestellt wurde. Ich bin optimistisch, dass wir diese Zugverbindung hinbekommen, die nicht nur zur Fußball-EM für Berlin und Brandenburg wertvoll und wichtig ist. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. Es gibt Nachfragen - zurück vom Aschermittwoch. Frau Abgeordnete Lieske hat die ersten Nachfragen.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Klarstellung, wer in der Verantwortlichkeit ist. Trotzdem meine Nachfrage an die Lan

desregierung: Welche Haltepunkte werden, wenn die Verbindung zwischen Gorzów und Berlin aus Ihrer Sicht angesteuert wird, dann auch in der Verhandlung mit der Bundesregierung anvisiert? Ist auch geplant, die Anbindung an den BER abzusichern?

Jetzt wird es ein Stück weit komplizierter. Die Anbindung an den BER muss dann über den Berliner Hauptbahnhof realisiert werden. Wir haben den Flughafenexpress zwei Mal pro Stunde, und in einer halben Stunde erreicht man dann auch den BER. Ich gebe Ihnen Recht, dass es auch ein großes Potenzial auf der polnischen Seite hinsichtlich des Flughafens BER gibt.

Bezüglich der Haltepunkte in Märkisch-Oderland werden wir mit Sicherheit einen guten Weg finden. Ich denke, im Bereich Seelow oder Seelow-Werbig und im Bereich Strausberg sollte auch ein entsprechender Haltepunkt abgesichert werden.

Der Abgeordnete Büchel stellt die nächste Nachfrage.

Auf diesen Punkt, der die Haltestellen im Landkreis MärkischOderland angeht, möchte ich kurz zurückkommen. Es ist sicherlich bekannt, dass in der öffentlichen Diskussion zurzeit sowohl Berlin-Mahlsdorf als auch die Gemeinde Hoppegarten ihr Interesse bekundet haben, auch von dieser Ostbahn zu profitieren.

Daher frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Diskussion zwischen der Gemeinde Hoppegarten und BerlinMahlsdorf, und wie ist die Landesregierung unterstützend tätig, dass eventuell ein zusätzlicher Haltepunkt in der Gemeinde Hoppegarten in Brandenburg und nicht in Berlin-Mahlsdorf geschaffen wird?

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will es grundsätzlicher beantworten. Ich habe zuerst ein Interesse daran, dass das Land Brandenburg mit dem schienengebundenen Personennahverkehr leistungsfähig erschlossen wird - und das möglichst mit schnellen Verbindungen in Richtung Berlin. Insofern muss man bei zusätzlichen Haltepunkten immer abwägen. Dieser Abwägungsprozess findet gegenwärtig statt. Ich habe gegenüber Berlin deutlich gemacht, dass ich von einem Haltepunkt in Mahlsdorf nichts halte. Die Frage Hoppegarten muss in diesem Zusammenhang natürlich auch entsprechend erörtert werden.

Ich will ein weiteres Beispiel nennen: Der Berliner Koalitionsvertrag enthält auch einen Halt des Regionalexpresses in Berlin-Köpenick. Auch das unterstütze ich nicht, weil ich denke, dass Köpenick über die S-Bahn gut angebunden ist. Ich habe ein großes Interesse daran - da sind wir wieder bei Ostbrandenburg -, dass man von Eisenhüttenstadt, von Frankfurt (Oder) - Frau Alter - von Fürstenwalde schnell nach Berlin kommt.

(Frau Alter [SPD]: Genau!)

Insofern unterstütze ich die Berliner Bemühungen bezüglich eines zusätzlichen Haltepunktes in Köpenick nicht. Ich möchte dies auch untersetzen: 2016 werden wir die Eröffnung des Bahnhofs Ostkreuz haben. Das wird der wichtigste Umsteigepunkt. Deshalb ist es immer kritisch zu sehen, wenn weitere zusätzliche Umsteige- bzw. Haltepunkte auf diesen Strecken geschaffen werden sollen. Wir befinden uns schon mitten in der Diskussion zum Landesnahverkehrsplan, und Sie sehen, wie wichtig das für die Menschen in Berlin und in Brandenburg ist. Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Die nächsten drei Fragen beschäftigen sich mit dem Thema „Inklusionsschulen“. Auch hierzu gibt es den Vorschlag für eine gemeinsame Beantwortung. Wir beginnen mit der Frage 864 (Ganztagsangebote in Pilotschulen für Inklu- sion), die der Abgeordnete Hoffmann stellt.

Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung nehmen in Brandenburg mehr als 90 % der Kinder am Ganztagsangebot der Grundschulen teil. Dieses Angebot wird zum größten Teil durch die Horte der Kommunen abgesichert. Für das nächste Schuljahr plant die Landesregierung, bis zu 90 Grundschulen als Pilotschulen für Inklusion zu führen, und sie hat auch Rahmenbedingungen für das pädagogische Personal des Landes festgelegt. Ausführungen, wie in den Pilotschulen auch das Ganztagsangebot von allen Kindern, mit und ohne Behinderungen, wahrgenommen werden kann, wurden bei den Rahmenbedingungen aber nicht festgelegt.

Deshalb frage ich die Landesregierung, wie sie gewährleisten kann, dass auch in den Horten von Pilotschulen Kinder mit und ohne Behinderung qualitativ hochwertig durch das Personal betreut werden können.

Vielen Dank. - Es folgt die Frage 865 (Umsetzung der Inklusion an Brandenburgs Schulen), die der Abgeordnete Folgart stellt.

Die Umsetzung der Inklusion in den Schulen des Landes Brandenburg „Auf dem Weg zu einer Schule für alle“ soll zunächst in den Bildungseinrichtungen erfolgen, die sich am landesweiten Pilotprojekt beteiligen. Kein Kind soll wegen seiner Behinderung von seiner Schule in Wohnortnähe ausgeschlossen werden. Das bedeutet jedoch einen höheren sachlichen und personellen Aufwand, der vor allem viele Schulträger vor größere Investitionen und damit verbunden vor Finanzierungsprobleme zu stellen scheint.

Ich frage die Landesregierung, bezogen auf den Landkreis Havelland: Welche Schulen sind der Landesregierung bekannt, die in diesem Landkreis teilnehmen wollen, und welche Förderungsmöglichkeiten durch das Land stehen für dieses Pilotprojekt zur Verfügung?

Es folgt die Frage 866 (Auswahlkriterien für Pilotschulen für Inklusion in Brandenburg), die der Abgeordnete Maresch stellt.

In Brandenburg sollen 90 Schulen die Möglichkeit erhalten, sich als Pilotschule zum Projekt Inklusion in Schulen zu bewerben. Diesbezüglich müssen die Schulen, die sich bewerben, umfangreiche Unterlagen beibringen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Kriterien führen zur Auswahl einer Schule als Pilotschule?

Frau Ministerin Münch hat die dankbare Aufgabe, dies jetzt der Reihe nach abzuarbeiten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Fragen sehr unterschiedliche Aspekte berühren, würde ich doch etwas trennen und sie nicht in einer großen Antwort gemeinsam beantworten.

Zunächst einmal zu Herrn Hoffmann: Ich freue mich natürlich sehr, dass insbesondere die CDU-Fraktion sich so engagiert für Pilotschulen einsetzt.

(Beifall DIE LINKE)

- Diesen Applaus haben Sie sich verdient, Herr Hoffmann.

(Zurufe)

Für unser bildungspolitisches Vorhaben einer inklusiven Schullandschaft ist das nämlich wirklich ein gutes Zeichen. Ich stimme Ihnen zu, dass natürlich Ganztagsangebote auf diesem Weg wichtig sind, denn inklusive Bildung endet selbstverständlich nicht nach der letzten Unterrichtsstunde.

Die Pilotschulen für Inklusion werden Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache aufnehmen. In den Kindertageseinrichtungen werden diese Kinder schon gemeinsam mit Kindern ohne besonderen Förderbedarf betreut. In den rund 1 700 Regelkitas, darunter 78 Integrationskitas, findet im Grunde diese Gemeinsamkeit schon statt. Damit haben wir gute Voraussetzungen für inklusive Ganztagsangebote an unseren Pilotschulen.

Damit aber jedes Kind mit den entsprechenden Förderbedarfen auch nach dem Unterricht noch im Hort betreut werden kann, ist es natürlich wichtig, dass Schule und Horte gut zusammenarbeiten und diese gemeinsame Verantwortung auch wahrnehmen. Das passiert auch heutzutage schon in den verlässlichen Halbtagsgrundschulen. Das findet bereits jetzt statt und bedarf deshalb keiner zusätzlichen gesonderten Maßnahmen seitens des Landes.

Auch die rechtlichen Voraussetzungen für die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarfen in den Kitas sind schon gegeben; denn Kitas sind gemäß § 12 Kita-Gesetz verpflichtet, Kinder mit besonderem Förderbedarf aufzunehmen, wenn eine Förderung und Betreuung gewährleistet werden kann, die diesem Förderbedarf entspricht. Insbesondere bei der größten Gruppe, Kinder mit dem Förderbereich Lernen, ist dies zumeist ohne zusätzliches

Personal möglich. Für die Finanzierung eines erforderlichen Mehrbedarfs über die Regelausstattung hinaus ist der entsprechende Sozialleistungsträger zuständig.

(Aha! bei der CDU)

Wir sind mit den Kommunen und den Trägern im Gespräch; denn es ist einfach wichtig, dass man sich vor Ort verständigt, wie wir diese gemeinsamen Voraussetzungen eben nicht nur in der Schule, sondern auch im Hort weiterentwickeln können. Wir prüfen derzeit die Möglichkeiten, Mittel des ESF einzusetzen, um Mehrbedarfe abzudecken, die Gespräche hierzu sind aber noch nicht abgeschlossen.

Es kann jedoch nicht darum gehen, die kommunale Aufgabe der Kindertagesbetreuung durch Landesmaßnahmen zu ersetzen oder auszugestalten, denn da geht es tatsächlich um die kommunale Hoheit.

Herr Präsident, wie verfahren wir nun mit den Nachfragen des Abgeordneten? Sollen wir sie gleich behandeln, oder soll ich alle zusammen beantworten?

(Präsident Fritsch gibt einen Hinweis.)

Also komme ich nun zur Frage des Abgeordneten Folgart. Ja, Herr Folgart, im Landkreis Havelland haben sich insgesamt neun Grundschulen als Pilotschulen beworben. Das sind im einzelnen die Erich-Kästner-Grundschule in Falkensee, die Geschwister-Scholl-Grundschule in Falkensee, die Adolph-Diesterweg-Grundschule in Falkensee, die Grundschule Am Wasserturm in Dallgow-Döberitz, die Grundschule im Glien in Schönwalde-Glien im Ortsteil Perwenitz, die Grundschule „Menschenskinder“ in Schönwalde-Glien/Ortsteil Schönwalde, die Robinson-Grundschule in Brieselang, die ZeeBr@ Grundschule in Zeestow-Brieselang - und als neunte die Karibu-Grundschule in Paulinenaue. Die Unterlagen dieser Bewerber werden derzeit in meinem Haus geprüft, und wir werden im März dieses Jahres die Pilotschulen endgültig auswählen.

Sie hatten gefragt, welche Bedingungen wir diesen Pilotschulen gewähren. Sie erhalten einheitliche Rahmenbedingungen als Basis für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler: Es stehen für 5 % der Gesamtschülerzahl 3,5 Lehrerwochenstunden pro Schüler als Basisausstattung für förderdiagnostische Lernbegleitung in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache zur Verfügung. Zusätzlich stehen bei den staatlichen Schulämtern 0,5 Lehrerwochenstunden je Schülerin bzw. Schüler als Pool für besondere Problemlagen im sozialen Umfeld einzelner Pilotschulen bereit. Diese Summe brauchen wir, um gegebenenfalls nachzusteuern, denn wir verzeichnen schon jetzt ein relatives Ungleichgewicht an den Schulen: Es gibt Schulen, in denen relativ viele Kinder mit Förderbedarf beschult werden, und es gibt andere Schulen, in denen dieser Punkt kaum eine Rolle spielt.

Für Schülerinnen und Schüler mit anderen sonderpädagogischen Förderbedarfen werden wie bisher auf der Grundlage des Feststellungsverfahrens zusätzliche Stunden für den gemeinsamen Unterricht zur Verfügung gestellt - gemäß dem bisher abgestimmten Verfahren.

Bei der Bildung von Klassen - das ist der zweite wichtige Punkt an den Pilotschulen - sollen der Frequenzrichtwert 23 Kinder

pro Klasse und die obere Grenze der Bandbreite für die Bildung von Klassen in der Regel 25 Schülerinnen und Schüler betragen. Das ist eine Verbesserung im Vergleich zur jetzigen Situation, weil die Klasse ab 25 Schülern geteilt wird.

Als weitere unterstützende Maßnahme der Pilotschulen werden die Lehrkräfte eine prozessbegleitende Fortbildung und Beratung nutzen können. Zusätzlich erhalten alle Pilotschulen in besonderen Problemlagen Unterstützung durch wissenschaftliche und fachliche Begleitung. Mit diesen zusätzlichen Ressourcen, der geringeren Klassenfrequenz und dem Fortbildungskonzept für Lehrkräfte können die Pilotschulen ihre Schülerinnen und Schüler individuell fördern und damit ab dem Jahr 2015 eine wichtige Brückenfunktion bei der Entwicklung einer inklusiven Bildungslandschaft für das ganze Land Brandenburg erfüllen.

Ich komme nun zur Frage von Herrn Maresch. Herr Maresch, vieles ist sicherlich schon in den Antworten auf die vorherigen Fragen enthalten. Sie fragen, welche Unterlagen die Pilotschulen beibringen müssen. Grundsätzlich konnten sich als Pilotschulen alle Grundschulen sowie Ober- und Gesamtschulen mit Grundschulteil bewerben, also nicht der Ober- oder Gesamtschulteil, sondern der Grundschulteil. Dies haben wir den Schulen mit Schreiben vom 11. November 2011 mitgeteilt.

Im Einzelnen geht es darum, dass uns vonseiten der Schulen eine Begründung und Motivation für die Interessenbekundung dargelegt werden soll. Ferner geht es um den Beschluss der Schulkonferenz gemäß § 91 Abs. 2 Nr. 1 sowie den Beschluss der Lehrerkonferenz gemäß § 85 Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz zur Teilnahme am Pilotprojekt. Außerdem werden ein Personalkonzept mit Aussagen zum Einsatz der zusätzlichen Ressourcen sowie das Schulprogramm, die Förderkonzeption und die Ergebnisse der Zentralen Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 3 - Vera 3 - gefordert. Es geht um den ZVA 6 und den Visitationsbericht, außerdem um Informationen über Besonderheiten der Schule wie die Programme Ganztag, FLEX, Verbünde und Netzwerke.

Darüber hinaus sollte die Zustimmung des Schulträgers zur Bewerbung einschließlich der Bestätigung über die Standortsicherheit für die kommenden fünf Jahre vorliegen. Diese Stellungnahme des Schulträgers hat für Diskussionen gesorgt, und wir haben noch einmal sehr intensiv mit den Schulträgern gesprochen. Es geht nicht darum, dass der Schulträger sich verpflichtet, zusätzliche Ressourcen in diese Schulen zu geben, sondern um die Standortsicherheit und um das, was an dieser Schule tatsächlich vorhanden ist. Es war uns einfach wichtig, den Schulträger in diesen Prozess einzubeziehen.

Um die Arbeit bei der Beratung und die Vorabauswahl der Bewerberschulen zu erleichtern, hat mein Ministerium den staatlichen Schulämtern eine Checkliste übersandt. Diese Checkliste dient als Kontroll- und Sicherheitsmechanismus für die untere Schulaufsicht, denn mit der Checkliste überprüfen die Schulämter anhand von Parametern vereinfacht die Erfüllung der Kriterien. Um das Verfahren für die interessierten Schulen jedoch möglichst transparent zu gestalten, haben die Schulen vorab von den staatlichen Schulämtern diese Prüfkriterien auch erhalten.