Protocol of the Session on February 22, 2012

Gar keine Frage, völlig d'accord, ich war gerade gestern im Oderbruch - das ist ein wesentliches Thema und nicht nur im

Oderbruch! Und dann greift man einfach den Aspekt des Managements auf - das ist nämlich richtig als Ziel benannt. Dann fragt man sich: Warum wird denn nicht dort, wo wir Bedarf haben, ein konkretes Management angegangen? Nämlich beim Bibermanagement!

(Beifall FDP)

Das wäre auch eine ganz einfache Sache, denn seit einigen Jahren gibt das Bundesnaturschutzgesetz genau dieses her, und wir müssten uns im Land Brandenburg auch nicht allzu viel Arbeit machen. Es gibt ja heute bei diversen Textbearbeitungsprogrammen diese schöne Funktion: Suche/Ersetze. Wenn man die Bayerische Biberverordnung hernimmt, müsste man nur „Bayern“ suchen und durch „Brandenburg“ ersetzen, und wir hätten weitestgehend eine gute Biberrahmenrichtlinie und eine gute Verordnung, nach der wir handeln könnten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen konkrete Ziele für die ländlichen Räume. Die SPD-Fraktion hat vorgelegt, wir nehmen das gerne auf. Wir brauchen aber richtige und konkrete Umsetzungen für diese Ziele und daran hapert es. Wir nehmen natürlich auch gerne den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass etwas mehr als nur ein Punkt aus unserem Antrag aufgegriffen wird - unser Herangehen war da schon etwas ehrgeiziger -, aber es kommt ja gelegentlich vor, so habe ich mir sagen lassen, dass die Liberalen an der einen oder anderen Stelle auch die große CDU zu richtigen Entscheidungen anregen, und von daher nehmen wir auch das gerne auf. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie einen Änderungsantrag gestellt hätten, denn der geht weiter als das, was wir definieren; da würden wir auch zustimmen. Aber ein Entschließungsantrag, der zwölf Forderungen, die wichtig sind, ersetzen würde, das geht natürlich nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns richtige Ziele mit konkreten Umsetzungsvorschlägen diskutieren. Ich wünsche mir sehr, dass wir diesen Antrag in den Ausschuss verweisen - deshalb haben wir das auch beantragt -, damit wir zu tatsächlichen und nachhaltigen Entwicklungen für die ländlichen Räume kommen. Und vielleicht, sehr geehrter Minister Vogelsänger, finden wir im Zuge der dann anstehenden Debatte eine gemeinsame Definition für den Fachterminus Langdistanzwanderfische.

(Minister Vogelsänger: Ja, okay!)

- Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Der Abgeordnete Folgart setzt die Aussprache für die SPDFraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, auch im Namen meiner Fraktion, dass die Papiere, die wir erarbeiten und in die Gesellschaft hineintragen, gelesen werden - und so intensiv gelesen werden, wie Sie, Herr Beyer, das hier dargestellt haben - und dass Sie auch die 12 Punkte als durchaus sinnhaft und positiv herausgestellt haben.

Es ist aber schon eine ungewöhnliche Situation, dass ich jetzt auf einen FDP-Antrag reagieren muss, weil gerade wir mit unserem Positions- und Diskussionspapier den Anstoß für diese Diskussion gegeben haben. Ich denke, dass deshalb gleich von hier gesagt werden kann, dass wir für eine Überweisung in den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft sind und ihn keinesfalls ändern oder schon gar nicht ablehnen wollen. Das will ich eindeutig sagen, weil ich denke, es lohnt sich, über die Inhalte, die aus unserer Sicht wertvoll und wichtig sind, umfänglich zu diskutieren und sie zu bewerten.

Deshalb stimme ich hier Herrn Beyer zu. Die ausschließliche Fokussierung auf das Konzept der Entwicklung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung - wie im Entschließungsantrag der CDU formuliert ist aus meiner Sicht zu kurz gegriffen; denn das ist genau einer der Punkte in dieser Zielsetzung, Mittel und Wege zu finden, um das Positions- und Diskussionspapier, das ich beschrieben habe, mit Leben zu erfüllen.

Auch wir wollen eine umfängliche Diskussion unterstützen. Deshalb werden wir den Antrag an den AIL überweisen. Aus meiner Sicht wäre es aber durchaus sinnvoll - die Themen Wasser, Biber, Managementfragen sind von meinem Vorredner schon angesprochen worden -, den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ebenfalls damit zu befassen.

Meine Damen und Herren! Nur eine wettbewerbsfähige, unternehmerisch tätige und bodenständige Agrarwirtschaft kann langfristig ökonomisch und ökologisch nachhaltig sein. Mit Agrarwirtschaft meine ich hier nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Forstwirtschaft, die Fischerei und auch den Gartenbau. Genau das meinen wir auch in dem Papier, das hier der Anstoßgeber war.

Deshalb wollen wir eine intensive Diskussion haben und am Ende des Tages eine überparteiliche Positionierung erreichen, denn unser Diskussions- und Positionspapier sollte die Zeit bis zum Jahr 2020/2030 abbilden und wir wollen die Grundsätze für eine von mir eben beschriebene Politik für Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum, aber auch Bodenständigkeit untersetzen.

Wir sind auch davon überzeugt, dass die seit 1990 in der Brandenburger Agrarpolitik gewählte Prämisse weiterhin gilt, nämlich dass allen Rechts- und Bewirtschaftungsformen gleichrangige Entwicklungsmöglichkeiten zu gewähren sind, da dies bis heute zu nachhaltigen, stabilen und auch vielfältigen Agrarstrukturen geführt hat. Und, meine Damen und Herren, die Einführung von Degression und Kappungsgrenzen bei Förderprogrammen lehnen wir deshalb auch weiterhin ab. Ich habe auch die Zeit bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus beschrieben. Ich freue mich auf eine intensive Befassung in den Fachausschüssen. - Danke schön.

(Beifall SPD)

Der Abgeordnete Dombrowski spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Beyer, Ihr Antrag, den wir gerade beraten, stammt zur einen

Hälfte aus Ihrer Feder und zur anderen Hälfte aus der Feder der SPD und dem Positions- und Diskussionspapier der SPD-Fraktion. Das schreiben und sagen Sie auch in Ihrem Beitrag.

Mal abgesehen davon, dass Sie die Einführung eines Mindestlohns für die Agrarberufe in der einen oder anderen Art vergessen oder ausgelassen haben, kann ich einige Ihrer Forderungen durchaus unterstützen, zum Beispiel, dass es überflüssig ist, über neue Kreisstrukturen und -grenzen zu diskutieren, wie es der Ministerpräsident und die SPD derzeit unter dem Slogan „Brandenburg 2030“ tun,

(Frau Stark [SPD]: Ja!)

ohne dabei wesentliche Fragen zu beantworten.

Die SPD und ihr Vorsitzender führen hier, wie wir meinen, eine ziel- und inhaltslose Debatte. Einfach Großgemeinden ohne Identität, ohne Bürgerorientierung und ohne eine gründliche und ehrliche Aufgabendefinition zu schaffen, sind nicht der Anspruch der märkischen Union.

(Beifall CDU)

Hier sind zunächst die Ergebnisse der Enquetekommission gefragt und kein willkürliches Würfelspiel, das bei den Kommunen und vor allem bei den Bürgern für Verwirrung sorgt.

Darüber hinaus beinhaltet der Antrag eine Reihe von Arbeitsaufträgen an die Landesregierung, deren Ziele zu unterstützen sind, zum Beispiel die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und die Fischerei nicht als Gegner des Naturschutzes, sondern endlich als Partner zu verstehen. Aber, Herr Kollege Beyer, Sie wissen auch, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues Brandenburgisches Naturschutzgesetz dem Landtag bereits vorliegt. Das heißt, es ist jetzt Angelegenheit der Abgeordneten der Fraktionen, darüber zu sprechen, welche Änderungen erfolgen sollten. Das ist jetzt nicht mehr Aufgabe der Landesregierung.

In Punkt 4 fordern Sie von der Landesregierung, den Grundsatz im Brandenburgischen Naturschutzgesetz umzusetzen, dass Einschränkungen für die Landnutzung nicht über EU- und Bundesrecht hinausgehen sollen. Das ist richtig. Aber der Gesetzentwurf liegt vor, und jetzt ist es an uns, dem Gesetzgeber, zu entscheiden, welche Regelungen beschlossen werden sollen. Ich kann Ihrem Punkt 4 nur zustimmen. Die Landesregierung argumentiert bei den FFH-Gebieten stets so, dass die Schutzziele ausschließlich durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet erreicht werden können, was aus unserer Sicht nicht stimmt und fachlich nicht geboten ist. Denn die FFH-Richtlinie ermöglicht es auch, dass Erhaltungsziele auf Grundlage vertraglicher Maßnahmen mit den Landnutzern festgelegt werden können. Dies bedeutet natürlich auch, dass sich die Naturschutzverbände ernsthaft und von Angesicht zu Angesicht mit Land- und Forstwirten sowie Fischern auseinandersetzen müssten. Sie geht jedoch den Weg des geringsten Arbeitsaufwandes, sodass im Ergebnis immer mehr Naturschutzgebiete festgesetzt werden, anstatt endlich für eine praxisnahe und Vertrauen schaffende Lösung zu sorgen. Und das verpflichtende Moorschutzprogramm, das irgendwann kommen wird, wird die Situation für Landnutzer nicht vereinfachen.

Hinsichtlich der Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzgeld hat Niedersachsen bereits im März 2011 die erste In

itiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ergriffen. Ziel ist es, den Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche und damit von produktiven Flächen bei Ausgleichsmaßnahmen zu verringern. Minister Vogelsänger hat sich zusammen mit Sachsen, Bayern und Thüringen an den Bundesumweltminister gewandt und für eine entsprechende Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes geworben. Für die Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzgeld ist eine Öffnungsklausel im Bundesgesetz notwendig, bevor wir als Land etwas Eigenes im Landesgesetz regeln können.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss noch das landwirtschaftliche Versuchswesen aufgreifen. Die FDP fordert, daraus per Kabinettsbeschluss eine Pflichtaufgabe zu machen. Ich darf wiederholen: Die FDP fordert, daraus eine Pflichtaufgabe zu machen. Schon in der Ausschusssitzung am 16. Juni vergangenen Jahres hatte ich gesagt: Ein Euro ist ein Euro. - Ganz so einfach scheint es also nicht zu sein, wenngleich sich der Ausschuss fraktionsübergreifend zum Versuchswesen bekennt. Was noch viel bezeichnender für die Landesregierung ist: Seit mehr als 22 Monaten wartet der Fachausschuss auf ein entsprechendes Konzept des Ministers - 22 Monate! -, meine Damen und Herren.

Diesem trägt auch unser Entschließungsantrag hier Rechnung. Damit der Minister den einstimmigen Beschluss des Landwirtschaftsausschusses vor Ablauf der Wahlperiode nicht vergisst, liegt unser Entschließungsantrag hier vor. Wir sollten das Thema Sicherung des landwirtschaftlichen Versuchswesens nicht aus den Augen verlieren. Dafür benötigt der Fachausschuss aber das Gesamtkonzept, das der Minister vor 22 Monaten zugesagt, jedoch mehrmals verschoben hat. Auch in der Ausschusssitzung am vergangenen Donnerstag blieb unklar, wann und ob das Konzept überhaupt kommt.

Meine Damen und Herren! Noch einmal zu den spitzen Formulierungen des Kollegen Beyer: Wenn die FDP Ordnungs- und Finanzpolitik jetzt so versteht, dass man einfach nur freiwillige Aufgaben zu Pflichtaufgaben machen muss, um damit ein Problem zu lösen, dann habe ich doch das letzte Vertrauen in die FDP vielleicht mit einem Fragezeichen zu versehen; denn es ist schon unsere Aufgabe, genau zu betrachten, welche Aufgaben tatsächlich erfüllt werden müssen. Dann kann man über alles reden. Aber da geht Ihr Antrag, den Sie so formuliert haben, freiwillige Aufgaben zu Pflichtaufgaben zu machen und die Landesregierung zu beauftragen, dafür ein Gesetz vorzulegen, am Ziel vorbei. Der Überweisung stimmen wir gern zu, und wir hoffen dann auf eine gute Beratung. - Danke.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Dr. Luthardt spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin immer sehr froh, wenn wir Themen der Landnutzung und der ländlichen Räume hier im Plenum diskutieren. Das ist sehr gut. Eigentlich sind aus unserer Sicht viele Punkte des vorliegenden Antrags sehr begrüßenswert. Ich finde es aber etwas befremdlich, wenn eine Fraktion von der anderen Fraktion

wörtlich etwas abschreibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion: Ist das die neue Form des Parlamentarismus?

(Frau Stark [SPD]: Ja!)

Fällt Ihnen nichts Eigenes mehr ein?

(Frau Stark [SPD]: Nein!)

Ach so, Sie haben ja noch konkrete Handlungsfelder für die Landesregierung mit eingefügt, damit nichts schiefgeht.

Ich möchte hier zu den Punkten, zu denen wir eine klare Meinung haben, jetzt nicht weiter reden und möchte Punkte des Antrags nennen, bezüglich derer die Fraktion DIE LINKE einige Bauchschmerzen hat - und ich sage auch, aus welchem Grund.

Da ist erst einmal der Punkt 4. Darin wird eine flächendeckende Landbewirtschaftung gefordert. Soll das nun etwa wieder heißen, dass wir die Motorsägen oder den Harvester anwerfen und im Grumsin und anderen Reservaten wieder Buchen einschlagen? Auch wenn hier wohl gemeint ist, dass es keine neuen Flächen geben soll, muss dem doch widersprochen werden. Die Bundesregierung hat immerhin beschlossen, bis 2020 2 % der Fläche aus der Nutzung zu nehmen - und davon 5 % der Waldfläche. Diese Zahl haben wir in Brandenburg noch lange nicht erreicht. Wir haben zum augenblicklichen Stand 22 000 ha Fläche ohne Nutzung, das ist weniger als 1 % der Landesfläche.

Zu Punkt 7 und 8: Ja, auch die Fraktion DIE LINKE ist für eine Begrenzung des Flächenverbrauchs. Das ist ein wichtiges Anliegen und wurde auf dem Parteitag am letzten Wochenende in Blossin auch so beschlossen. Trotz aller Bekundungen gehen täglich 78 ha land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland verloren. Im Landkreis Barnim „verschwanden“ in den letzten 10 Jahren 5 % der Fläche, die eigentlich der Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung stehen sollte.

Im vorliegenden Antrag wird nur auf den Flächenverbrauch durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgehoben. Dabei geht jedoch ein Hauptteil der Flächen durch Infrastrukturmaßnahmen verloren, auch durch Beanspruchung für Wind- und Solarparks. Ich denke hier nur an die Diskussion zum geplanten Solarpark Schenkendöbern; weitere werden sicherlich folgen.

Kompensationsmaßnahmen in der Eingriffsregelung dienen der Beseitigung der Folgen dieses ungehemmten Flächenverbrauchs durch Infrastrukturmaßnahmen. Wir haben in Brandenburg mit der Flächenagentur einen Flächenpoolanbieter, dem landwirtschaftliche Betriebe gute Partner sind. Dies ist auch ein Garant für ein einvernehmliches Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz. Wollen wir hier wieder neue Konflikte herbeireden?

Last, but not least Punkt 12: Ist wirklich gemeint, Windmühlen und Solarpaneele in alle Schutzgebiete zu setzen? Hier ist keine Unterscheidung zwischen Landschafts-, Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten gemacht - da liegt doch eine wesentliche Unschärfe vor. Wir haben erst vor relativ kurzer Zeit die Wälder und auch die Landschaftsschutzgebiete für Windkraft aufgemacht, und auch das war und ist in der Öffentlichkeit um

stritten. Ich sage hier ganz deutlich: Brandenburg übt auf die Touristen, die ins Land kommen, darum eine solche Anziehungskraft aus, weil es hier große unzerschnittene Lebensräume und naturnahe Flächen gibt, die genutzt werden oder auch nicht. Wollen wir dies achtlos über Bord werfen? Ich erinnere an die Rede des Unternehmers Gunnar Hemme aus der Uckermark während der Anhörung zum Erdkabelgesetz im Wirtschaftsausschuss. Er sagte, dass diese herrliche Landschaft für ihn zu seiner Marke dazugehöre und das nicht leichtfertig über Bord geworfen werden solle.

Meine Damen und Herren, auch meine Fraktion schließt sich dem Vorschlag an, diesen Antrag in den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie in den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu überweisen. Lassen Sie uns noch einmal in Ruhe über diese Themen reden, auch über die Unschärfen, die ich andiskutiert habe. Ich hoffe auf eine konstruktive Mitarbeit der Kolleginnen und Kollegen aus der FDP-Fraktion. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)