Zur Umsetzung der von mir soeben genannten gesetzlichen Regelung bedarf es zunächst der Prüfung der Vorhaben durch
die Träger, für welche Vorhaben die Erdverkabelung anzugehen ist. Für die zuständigen Raumordnungs- und Planfeststellungsbehörden ergibt sich eine Reihe von Auslegungsfragen. Um insoweit Gleichbehandlung zu gewährleisten, hat mein Haus gegenüber dem Bund angeregt, dass durch eine Verwaltungsvorschrift bundeseinheitliche Regelungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass ähnliche oder gleiche Vorhaben nicht unterschiedlich behandelt werden, wenn Erdverkabelung möglich ist. Wir sind dazu in Fachgesprächen. Ich erhoffe mir deren zügigen Abschluss, um sicherzustellen, dass die bundeseinheitliche Umsetzung auch in diesem Bereich gelingt.
Darüber hinaus ist zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen bei Erhalt der Versorgungssicherheit eine Reihe technischer Detailfragen zu klären. Ab einem bestimmten Kabelanteil im Netzbereich ist aus physikalischen Gründen ein anderes Erdungssystem notwendig, um den Durchfluss der Strommengen zu gewährleisten. Gegenwärtig wird geprüft, wann und in welchem Umfang hier ein derartiges System neu konfiguriert werden muss.
Zur Unterstützung der Klärung der technischen Fragen hat mein Haus von der Leibniz-Universität in Hannover eine Untersuchung darüber durchführen lassen, welche technischen Anforderungen an die Erdverkabelung im Vergleich zu Freileitungen zu berücksichtigen sind. Das Gutachten steht auf der Internetseite meines Hauses und ist frei zugänglich. Es wird bereits sehr intensiv in Anspruch genommen, weil es bundesweit das erste Gutachten ist, das nicht nur auf ein Vorhaben bezogen die Vor- und Nachteile sowie die Kostensätze für Erdverkabelung darstellt, sondern auch auf ein System von Leitungen abzielt, um deutlich zu machen, welche weiteren Schritte wir gehen müssen.
Ich kann abschließend feststellen: Wir als Land Brandenburg haben zusammen mit anderen Bundesländern die Beschlusslage des Landtages umgesetzt. Wir haben die Erdverkabelung möglich gemacht. Jetzt geht es darum, in Ausformung der getroffenen gesetzlichen Bundesregelungen sicherzustellen, dass Erdverkabelung bundesweit einheitlich erfolgt. Wir werden Sie selbstverständlich über die weiteren Schritte auf dem Laufenden halten. Im September wird es eine weitere Beratung des Forums zum Netzausbau bei mir im Haus geben, wo die Zeitabläufe noch einmal präzisiert werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 663 (Standort Flug- hafen in Schönefeld) wird gestellt von der Abgeordneten Wehlan von der Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Wehlan.
Im Zusammenhang mit der Standortentscheidung zum Flughafen Schönefeld wird öffentlich diskutiert, dass langfristig eine Abkehr vom Standort Schönefeld der einzig sichere Weg gegen eine dauerhafte Lärmbelästigung sei. Die CDU-Chefin im Brandenburger Landtag erklärte - damals, kann man fast schon sagen -, dass sie nicht bereit sei, den Betroffenen die Folgen dieser Standort-Fehlentscheidung für die nächsten 100 Jahre aufzubürden.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den aktuellen Sachstand zur Standortfrage BER in Schönefeld, besonders
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Wehlan, die Landesregierung führt keine Standortdebatte. Der Landesregierung ist auch eine Neupositionierung des Gesellschafters Bund nicht bekannt.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Wir kommen damit zur Frage 669 (Gänsefraßschäden auf Agrarflächen im westlichen Havelland), gestellt vom Abgeordneten Dombrowski. Bitte sehr.
Das ist im weitesten Sinne eine Frage zu Flugrouten, allerdings zu denen der Wildgänse. - Im Mai 2010 stellte der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft in Aussicht, ein Projekt mit wissenschaftlicher Begleitung zur Reduzierung von Gänsefraßschäden auf Agrarflächen im Bereich des Naturschutzgebietes Gülper See zu initiieren. Dieses, so der Minister in der Landtagssitzung am 7. Mai 2010, soll unter Beteiligung des ZALF Müncheberg geschehen.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Arbeitsstand des wissenschaftlichen Projektes mit dem Ziel, Gänsefraßschäden auf Agrarflächen durch entsprechende pflanzenbauliche Anpassungsstrategien im Bereich des Naturschutzgebietes Gülper See nach einem Jahr Arbeit an der Sache zu reduzieren?
Frau Präsidentin, mein großes Haus ist für vieles zuständig. Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für durch Wildgänse verursachte Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen besteht im Land Brandenburg keine rechtliche Möglichkeit der Entschädigung.
Das hierfür verfügbare Programm „Wandernde Tierarten“ rein aus Landesmitteln finanziert - musste bereits Anfang der 90er-Jahre aufgegeben werden, um im Agrarhaushalt ausreichende Landesmittel für die Kofinanzierung von EU- und Bundesmitteln zur Verfügung zu stellen.
Die 2010 ins Auge gefasste Finanzierung von pflanzenbaulichen Anpassungsstrategien zur Minimierung von Gänsefraßschäden aus Mitteln des EU-Agrarfonds hat sich als nicht förderfähig erwiesen. Um Landwirten wirksame Abwehrstrategien an die Hand zu geben, sollte das von Ihnen genannte Projekt mit wissenschaftlicher Beteiligung durch das Zentrum für Agrarlandschaftsforschung in Müncheberg entsprechend vorbereitet werden.
Es gab Gespräche und Vorarbeiten zu dem Projekt. Unter den bestehenden Förderbedingungen ist es aber nicht gelungen, die Finanzierung zu klären. Die erforderlichen Finanzmittel des Landes Brandenburg - das wären reine Landesmittel - stehen nicht zur Verfügung. Deshalb wird nicht weiter an der Realisierung des Projektes gearbeitet.
Ich möchte noch eines sagen: Es wird nicht für alle Projekte Förderprogramme geben. Ich bin gleichzeitig aufgefordert, Mittel zum Ausgleich von Schäden im Obstbau zu finden. Es stehen mir aber nur begrenzte Landesmittel zur Verfügung. Ich bin gern bereit, das mit den Bauern im Havelland zu diskutieren; damit habe ich kein Problem. Auch wenn man keine bzw. noch keine Lösung gefunden hat, sollte man dazu stehen. Sie selbst haben gesehen: Es gibt mehrere Prüfungen. Vielleicht finden wir gemeinsam eine Möglichkeit in der neuen EU-Förderperiode.
Herr Minister, haben Sie persönlich oder Ihre Verwaltung gerade mit Verweis auf die EU-Förderperiode bezüglich dieser Frage Kontakt zur zuständigen Kommission in Brüssel aufgenommen, um nachzufragen, ob es hier Möglichkeiten gibt, die mit EU-Recht vereinbar sind?
Meine Verwaltung hat die Frage der Förderung aus dem EU-Agrarfonds geprüft. Konkret können wir das noch einmal untersetzen. Das würde ich gern entsprechend zuarbeiten.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 665 (Personelle Ausstattung des Landesinstituts für Lehrerbildung des Landes Brandenburg [LaLeb]) , gestellt vom Abgeordneten Büttner von der FDP-Fraktion. Bitte sehr.
In einem Artikel der „Lausitzer Rundschau“ vom 22. August 2011 wird auf die personelle Situation im LaLeb und auf die Situation der Seminarleiter im Rahmen der Lehrerausbildung hingewiesen. Der Landessprecher des Bundesarbeitskreises der Seminar- und Fachleiter kritisiert, dass der gestiegene Ausbildungsbedarf von jungen Referendaren, der auf dem erhöhten Einstellungskorridor und der Verkürzung der Ausbildungszeit durch die Masterabschlüsse von 24 auf 18 Monate beruht, nicht mit einer Anpassung der personellen Ausstattung im LaLeb einhergehe und die Verwaltungsarbeit nicht mehr geschafft würde.
Daher frage ich die Landesregierung: Inwieweit plant sie, das Personal im LaLeb entsprechend dem gestiegenen Ausbildungsbedarf angehender Lehrer angemessen aufzustocken?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner, zunächst einmal muss ich feststellen, dass die „Lausitzer Rundschau“ kein amtliches Verlautbarungsorgan ist. Insofern geht es jetzt nicht darum, den Wahrheitsgehalt konkret 1:1 zu überprüfen. Außerdem haben wir selbstverständlich Herrn Seibt auf dem Dienstweg darauf angesprochen, was seine Probleme sind.
Der erhöhte Einstellungskorridor für junge Lehrerinnen und Lehrer ist ein Gewinn für unsere Schulen, denn wir brauchen viele motivierte junge Lehrer, um Bildungsqualität im Land zu sichern. Das haben wir in den vergangenen Sitzungen bereits ausführlich diskutiert.
Wir haben die Anzahl der Referendare von 500 auf 900 erhöht und haben selbstverständlich auch Haushaltsvorsorge getroffen, um ihre Ausbildung in hoher Qualität zu sichern. Die Fachseminarleiter leisten hervorragende Arbeit und erhalten dafür angemessene Sonderzulagen. Der Eindruck von Herrn Seibt, den die „Lausitzer Rundschau“ in dem Artikel wiedergibt und auf den Sie sich beziehen, entspricht nicht den Tatsachen. Es stimmt nicht, dass wir der Seminarleitertätigkeit nicht die gebührende Wertschätzung entgegenbringen. Allein die Höhe der Zulage für die Seminarleiter zum Maßstab dieser Wertschätzung zu machen ist nicht legitim, denn die Höhe der Zulage ist durch Vorgaben des Bundesbesoldungsrechts begrenzt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keinen Nachfragebedarf. - Wir kommen zur Frage 666, gestellt vom Abgeordneten Jungclaus von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ach so, die Frage haben wir schon abgearbeitet. Richtig.
Wir kommen zur Frage 667 (Neue Methode zur Bombenent- schärfung), gestellt vom Abgeordneten Günther von der SPDFraktion. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Es gibt Neuigkeiten zu einer bekannten Problematik: Wissenschaftler der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus haben ein neues Konzept zur schnelleren und sichereren Entschärfung von Bombenblindgängern entwickelt und am 10. August der Öffentlichkeit vorgestellt; das fand im Rahmen eines Workshops an der BTU in Cottbus statt. Mit dem neuen Plasmaverfahren sollen die im Boden liegenden Kampfmittel vor Ort und ferngesteuert unschädlich gemacht werden. Nach Angaben der Wissenschaftler könnte durch diese Entschärfungsmethode der Sperrkreis reduziert werden, und in den durch Bombenblindgänger hoch belasteten Städten wie Oranienburg müssten somit weniger Menschen evakuiert werden eine wichtige Verbesserung.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie beurteilt sie die zukünftige Einsatzmöglichkeit dieser neuen Methode?
Für die Landesregierung und in Vertretung des Ministers des Innern antwortet Herr Staatssekretär Zeeb.
Herr Abgeordneter, erlauben Sie mir die Vorbemerkung, dass die Kampfmittelbeseitigung im Land noch über viele Jahrzehnte wie wir heute leider abschätzen müssen - eine große Aufgabe ist. Allein im letzten Jahr - daran möchte ich erinnern - mussten die Kolleginnen und Kollegen Kampfmittelbeseitiger über 52 Großbomben ab 100 Kilo aufwärts in unseren Städten beseitigen. Das ist auch der Grund dafür, dass die Landesregierung jede neue Entwicklung, jede Forschung an einer neuen Methode mit außerordentlichem Interesse verfolgt. Das von Ihnen in Ihrer Frage angesprochene neue Verfahren - ein Plasmaverfahren, um die Bombe zu öffnen - befindet sich allerdings noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Insofern kann die Landesregierung angesichts dieses Entwicklungsstadiums noch nicht bewerten, ob und wenn ja, wann und mit welchem Erfolg dieses neue Verfahren im Land eingesetzt werden kann.
Ich erlaube mir aber festzustellen, dass unser Kampfmittelbeseitigungsdienst mit der Wasserschneidtechnik bereits über ein bewährtes und im Land konkret erfolgreich eingesetztes technisches Verfahren verfügt, mit dem sich Großbomben aus der Ferne und ohne Gefährdung der Werker bei der Bombe selbst entschärfen lassen. Insofern - ich wiederhole - sind wir sehr gespannt, ob sich aus dieser neuen Entwicklung eine Einsatzfähigkeit mit Vorteilen ergibt.
Mit dem letzten Satz ist meine Nachfrage fast beantwortet. Die wäre nämlich gewesen: Können Sie mir zusichern, dass Sie a) die Entwicklung dieses Verfahrens im Auge behalten und b) prüfen, wie anwendbar es ist und ob es durch dieses Verfahren Möglichkeiten der Entlastung der Kommunen bzw. der Bürgerinnern und Bürger, die evakuiert werden müssen, geben kann?
Ja, Herr Abgeordneter, ich kann das gern bekräftigen, denn in der Tat geht es hier nicht nur - das Projekt ist in mehreren Stufen angelegt - um die erste Stufe, die Öffnung des Körpers und die gefahrlose Verbrennung, sondern auch - im späteren Entwicklungsstadium - um eine sinnvolle Eingrenzung der möglichen Gefahrenzone. Wir werden das gewissenhaft weiterbeobachten.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Bevor wir zur nächsten Frage übergehen, begrüße ich in unserem Plenum die Senioren vom Regionalverband Prignitz der Volkssolidarität. Seien Sie herzlich willkommen!
Wir kommen nunmehr zu Frage 668 (Zurückstellungen von der Einschulung), gestellt durch die Abgeordnete Wöllert. Bitte, Frau Abgeordnete.
Die Landesregierung hat sich vorgenommen, darauf hinzuwirken, dass weniger Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die absolute Zahl der Zurückstellungen und deren prozentualer Anteil an den Schülerinneren und Schülern der 1. Klassen in diesem Schuljahr dar?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, Frau Wöllert, vielen Dank für diese Frage; sie weist auf ein wichtiges Thema hin. Zurückstellungen vom Schulunterricht gibt es in Brandenburg häufiger als in den Bundesländern, die den traditionellen Stichtag 30.06. beibehalten haben, aber etwa genauso oft wie in den Bundesländern mit dem Stichtag 30.09.
In Brandenburg hat sich die Zahl der Kinder, die von der Einschulung zurückgestellt werden, seit dem Schuljahr 2005/06 mit dem Wechsel der Stichtagsregelung auf den 30.09. erhöht. Während zum Schuljahr 04/05 nur 6,8 % der Kinder zurückgestellt wurden, waren es zum Schuljahr 05/06, dem Wechseljahr, 11,4 %. Mit 10,5 % im Schuljahr 10/11 ist der Anteil an Kindern, die nicht fristgerecht eingeschult werden, hoch. Wir werden prüfen, wie wir das verändern können.
Wir müssen uns auch offen fragen, ob die frühe Einschulung wirklich im Interesse unserer Kinder liegt. Auch in anderen Bundesländern gibt es Überlegungen, die Stichtagsregelung noch einmal zu verändern. In Bayern wurde der Stichtag von Jahr zu Jahr auf spätere Termine verschoben und für das Schuljahr 11/12 wieder auf den 30.09. zurückverlegt. Nur Brandenburg und Baden-Württemberg sind beim Stichtag 30.06. geblieben. Berlin hat ihn sogar auf den 31.12. gelegt.
Ich möchte nicht, dass Kinder in die Schule kommen, die dafür noch nicht wirklich reif sind, die noch nicht alle dafür notwendigen Entwicklungsschritte gemacht haben. Deshalb werden wir noch einmal gemeinsam darüber nachdenken müssen, ob der frühe Einschulungstermin wirklich die richtige Entscheidung war. - Danke.