Protocol of the Session on November 19, 2009

Darüber hinaus will ich sagen, dass mich die Art des Umgangs mit diesem Antrag, der mit Blick auf die Konfrontation wenig Material und mit Blick auf die Polemik auch wenig Streitsubstanz liefert, als neues Mitglied dieses Hauses in den letzten Tagen wirklich sehr geärgert hat. Ich bin noch nicht so professionell wie Sie alle hier, glaube aber, es wäre eine Überlegung wert, daran zu arbeiten und in den nächsten Wochen und Monaten hier auf einen Normalstand zu kommen.

(Zuruf von der SPD)

- Sie machen mir keinen Vorwurf; ich bin das erste Mal hier am Rednerpult.

Darüber hinaus gibt es weitere gute Gründe für den Antrag. Wir wissen alle, welche jahrzehntelange Bedeutung eine funktionstüchtige freiwillige Feuerwehr vor Ort für unsere Menschen hat - natürlich hoffentlich nicht aus eigener Erfahrung; den Spruch von Sankt Florian kennen Sie.

Aber: Mit der Feuerwehr ist es wie mit einer guten Versicherung. Beides kostet richtig Geld. Wir wollen die Sicherheit vor der Gefahr, auf die tatsächliche Gefahrensituation können wir jedoch gut verzichten. Daraus abzuleiten, dass man dort sparen könnte, kann dann plötzlich sehr schnell sehr teuer werden.

Wir sind der Meinung, dass die Kostenbeteiligung - wie hier vorgetragen wurde - an der Ausbildung von Fahrzeugführern für

die Einsatzfahrzeuge - Herr Petke hat es gesagt; die Fahrzeuge sind bei den freiwilligen Feuerwehren oft schon vorhanden - eine notwendige, überfällige und wichtige Geldausgabe ist. Diese auf einen reinen Kassenvorgang „herunterzustreichen“ und den dann hier im Haus zu organisieren, und dann muss man noch einmal und wieder beraten, ist von der Idee her zwar richtig, aber aus folgenden Gründen zu überdenken: Ich darf Sie an die gesellschaftliche Bedeutung der Feuerwehr erinnern, die mein Vorredner zitiert hat, die sich ja nicht auf den Brand- und Katastrophenschutz reduziert.

Eine gut motivierte freiwillige Feuerwehrkameradschaft vor Ort ist im Zusammenhang mit der Nachwuchswerbung besser aufgestellt, und jeder, der sich im Gemeinderat, im Stadtverband, im Kreistag mit den Problemen der freiwilligen Feuerwehr beschäftigt, weiß, dass das Problem der Nachwuchsfindung derzeit wohl eines der schwierigsten ist, das die freiwillige Feuerwehr hat. Ein gut organisierter Einsatz für die Jungen und Mädchen, die dann da aktiv werden, wirkt sich auf ihre gesamte Einstellung zur Feuerwehr aus.

Es gibt auch einiges, worauf wir fleißig zurückgreifen und worüber wir uns freuen, beispielsweise, wenn die Kameraden der freiwilligen Feuerwehr bei manchem Dorffest dazu bereit sind, hier und da Aufgaben zu übernehmen, darüber moderat mit ihrer Heimatkommune kommunizieren und dann ein echter kultureller Effekt für die Gemeinden sind.

Ich darf Sie auch daran erinnern: Als Landesvorsitzender der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker ist mir wie Ihnen sicher bekannt, dass so mancher Ortsbeirat vor Ort als gesellschaftliche Aufgabe fast komplett von der freiwilligen Feuerwehr gestellt wird. Manche Gemeindevertretung wird von Freunden, Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehr besetzt, weil die Parteien dazu oftmals nicht in der Lage sind. Die freiwillige Feuerwehr agiert nicht gegen die Politik der Parteien, sondern für sie. All diese Dinge werden eher unterlaufen, wenn die Dienstdurchführung und die Einsatzbereitschaft gehemmt werden. Wir sind mit dem vorliegenden Beschluss dabei, in dieser Richtung etwas zu tun.

Die Sonntagsreden, die die Kameraden sich zu Jubiläen anhören, oder womöglich, wenn der Jahresbericht vor dem Kreis oder vor den Gemeinden vorgetragen wird, sind ja ganz spannend. Da wird dann geklatscht; dann sind alle zufrieden. Auch wir sind zufrieden. Für den Wehrleiter gibt es noch einen Blumenstrauß, das war's. - Das alles reicht nach meinem Dafürhalten nicht.

Wir sollten den vorliegenden Antrag unterstützen. Wir haben heute damit Gelegenheit, Anerkennung und Unterstützung zu signalisieren. Die Ablehnung wäre nach meinem Dafürhalten ein demotivierendes Signal an die Kameradinnen und Kameraden. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, den vorliegenden Antrag mitzutragen. - Danke schön.

(Beifall FDP und CDU)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Linksfraktion fort, für die der Abgeordnete Dr. Scharfenberg spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Probleme der freiwilligen Feuerwehren sind umfangreich. Ich will aber versuchen, mich auf das unmittelbare Anliegen des vorliegenden CDU-Antrags zu konzentrieren.

Das Problem fehlender Führerscheine bei den freiwilligen Feuerwehren wird seit längerem diskutiert; denn die Vorgaben der EU sind nicht über Nacht gekommen. Die EU-Regelungen gibt es seit 1991. Mit Wirkung vom 1. Januar 1999 sind sie in nationales Recht überführt worden. Trotzdem liegt eine wirksame Lösung noch nicht vor.

Die Fraktionen von SPD und CDU hatten im Juli dieses Jahres einen Beschluss herbeigeführt, mit dem die Landesregierung beauftragt wurde, die Problematik unter verschiedenen Gesichtspunkten zu prüfen. Wir haben diesem Prüfauftrag zugestimmt. Wir wollten allerdings auch mit einem Entschließungsantrag - ich denke, Werner-Siegwart Schippel kann sich daran erinnern - eine größere Verbindlichkeit erreichen, indem die Landesregierung noch im September dieses Jahres über das Prüfergebnis informieren sollte. Das ist leider abgelehnt worden.

Um noch innerhalb der vergangenen Wahlperiode einen spürbaren Fortschritt zu erreichen, habe ich in der letzten Sitzung des Innenausschusses im September eine erste Information eingefordert. Der dort gegebene Bericht war allerdings sehr bescheiden. Ich hätte mir schon gewünscht, dass sich der Abgeordnete Petke bei dieser Gelegenheit etwas mehr interessiert und engagiert hätte. Das ist nicht geschehen. Wahrscheinlich war er wieder mit seinem Handy beschäftigt.

Die interessanteste Information bestand darin, dass die vorher aufgezeigten Lösungsansätze für Fahrzeuge bis zu 4,75 t nicht viel bringen, da vor allem für die 1 600 Fahrzeuge zwischen 4,75 und 7,5 t und die 2 700 Fahrzeuge ab 7,5 t zu wenig ausgebildete Fahrzeugführer verfügbar sind. Das waren die Angaben des Innenministeriums bei dieser Gelegenheit. Viel mehr an verbindlichen Aussagen hat es in der bewussten Ausschusssitzung allerdings nicht gegeben. Anscheinend hat die CDUFraktion selbst diesen spärlichen Angaben misstraut, denn sie geht in ihrem Antrag von anderen Zahlen aus.

Da das MI im September nicht einmal eine belastbare Ermittlung des Bedarfs an ausgebildeten Fahrzeugführern vorlegen konnte, steht das Ergebnis der vom Landtag angeforderten Prüfung aus und muss vom Innenminister noch erbracht werden. Darauf drängen nicht nur wir. Die freiwilligen Feuerwehren - ich denke, das ist hier deutlich geworden - warten auf konkrete Unterstützung, um auch in den nächsten Jahren ihrer Verantwortung im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes für uns alle nachkommen zu können.

Der mit dem CDU-Antrag vorgeschlagene Weg einer Zweckbindung der für den Führerscheinerwerb notwendigen Mittel über das Finanzausgleichsgesetz ist nicht neu. Er hat aus unserer Sicht allerdings den großen Nachteil, dass nach diesem Verfahren letztlich alle Kommunen zur Kasse gebeten werden; denn die Mittel werden aus der Gesamtmasse der kommunalen Finanzmittel herausgenommen. Ich will gar nicht darüber fabulieren, dass die Rücknahme von Zweckbindungen und die Erhöhung der frei verfügbaren Mittel für Städte und Gemein

den sowie Landkreise eine Grundlinie der Überarbeitung des damaligen Gemeindefinanzierungsgesetzes und für die Umstellung auf das Finanzausgleichsgesetz war.

Für das weitere Vorgehen gibt es verschiedene Ansatzpunkte. So ist gegenwärtig noch offen, ob es zum Beispiel über zentrale Vereinbarungen mit dem Fahrschullehrerverband Erleichterungen geben könnte oder ob die LSTE die entsprechende Kapazität schaffen kann. Für uns gilt der Maßstab, dass zum Ausfüllen der noch offenen Positionen bei den freiwilligen Feuerwehren keine provisorische, sondern eine grundsolide Ausbildung in einer Lkw-Führerscheinklasse erforderlich ist. Diese kostet nach den örtlichen Gegebenheiten zwischen 2 000 und 3 000 Euro. Die Förderung einer solchen Ausbildung durch den Aufgabenträger wäre dann mit einer entsprechenden zeitlichen Dienstverpflichtung zu verbinden, wie es zum Beispiel in der Prignitz gehandhabt wird.

Da wir an einer zügigen und optimalen Lösung interessiert sind, stimmen wir einer Überweisung des vorliegenden Antrags an den Innenausschuss unter der Voraussetzung zu, dass das Ergebnis des Mitte des Jahres ausgelösten Prüfauftrages noch vorzulegen ist. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Während für die Fraktion GRÜNE/B90 die Abgeordnete Nonnemacher an das Rednerpult tritt, begrüße ich unsere Gäste, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 60 plus, und wünsche ihnen einen spannenden Nachmittag hier im Landtag Potsdam.

(Allgemeiner Beifall)

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Der Antrag der CDU-Fraktion greift ein relevantes Problem auf, welches zunehmend die Einsatzfähigkeit gerade kleinerer freiwilliger Feuerwehren gefährdet. Zwar hat der Bundestag im Juli dieses Jahres durch die Einführung eines sogenannten Feuerwehrführerscheins eine erleichterte und verbilligte Ausbildung sowie Prüfungen für das Führen von Fahrzeugen bis 4,75 t und für Fahrzeuge zwischen 4,75 und 7,5 t beschlossen. Aber auch diese kostengünstigere Ausbildung von ca. 700 Euro muss bezahlt werden. Darüber hinaus weist ein Großteil der Löschfahrzeuge sowieso ein Gesamtgewicht von deutlich über 7,5 t auf und bedarf eines Führerscheins der Klasse C bzw. CE, der erheblich kostenintensiver ist. Mein Vorredner hat hier von 2 000 bis 3 000 Euro gesprochen. Ich habe mich erkundigt, es sind eher 3 000 Euro bei uns in der Region. Das ist viel Geld.

Für die Mitglieder der Berufswehren ist ein Führerschein der Klasse C oder CE für Fahrzeuge mit Anhängern obligatorisch. Bei den freiwilligen Feuerwehren stellt die altersbedingt nötige Nachschulung, aber auch die Rekrutierung von Nachwuchskräften mit Fahrerlaubnis für große Fahrzeuge über 7,5 t zunehmend ein Problem dar.

Junge Männer und Frauen, die sich für die freiwillige Feuerwehr interessieren, wollen nicht nur Hydranten kontrollieren und Schläuche aufwickeln, sondern sie wollen auch aktiv am Dienst

teilnehmen und auch große Fahrzeuge fahren. Es ist den ehrenamtlich Tätigen aber kaum zuzumuten, hohe Summen für den Erwerb von Lkw-Führerscheinen aus eigener Tasche zu bezahlen.

Schon im Juli dieses Jahres wurde hier im Landtag ein Antrag der SPD- und CDU-Fraktion angenommen, der die Regierung aufforderte, zu prüfen, wie die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzes im Hinblick auf die Fahrerlaubnis sichergestellt werden kann. Es wurde außerdem der Auftrag erteilt, eine gemeinsame Finanzierung durch das Land und die Kommunen zu prüfen. Der damalige Innenminister Schönbohm hat den freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg zugesagt, dass er sie mit diesen Problemen nicht alleinlassen wird.

Meine Damen und Herren von der neuen Regierungskoalition! Sie widmen in Ihrem Koalitionsvertrag dem Nachwuchsproblem bei der freiwilligen Feuerwehr ca. eine halbe Seite - mehr als dem Bürgerrecht, nebenbei gesagt.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

Zur Nachwuchssicherung wird von Ihnen sogar eine Zusatzrente ins Gespräch gebracht. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen lieber in Ausbildung statt in Zusatzrenten, die für junge Leute sehr abstrakt sind, investieren.

(Beifall DIE LINKE)

Die Einsatzfähigkeit beim Brand- und Katastrophenschutz lässt sich durch Kofinanzierung der Führerscheine sowohl kurzfristig als auch durch die gesteigerte Attraktivität der Feuerwehr für Nachwuchskräfte langfristig sichern.

Auch bei der Feuerwehr gilt, dass modernste Technik niemandem nützt, wenn die Menschen fehlen, die sie bedienen oder einsetzen können. Es mehren sich Fallberichte, dass Löschzüge nicht zu Einsätzen ausrücken konnten, weil es an Fahrern mit der erforderlichen Fahrerlaubnis fehlte.

Die freiwilligen Feuerwehren und die Kommunen dürfen mit dem Problem der Ausbildung nicht alleingelassen werden.

(Beifall CDU)

Den Finanzierungsweg nach § 16 FAG analog der Finanzierung der Löschfahrzeuge halten wir für schlüssig. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätte dem Antrag direkt zugestimmt. Wir stimmen selbstverständlich auch der Überweisung in den Innenausschuss zu. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall GRÜNE/B90, FDP, CDU und DIE LINKE)

Für die Landesregierung spricht der Innenminister. Bitte, Herr Minister Speer.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die alten Probleme sind die neuen Probleme. Dabei hatte man mir versprochen, dass dieses Haus, wenn ich einziehe, baustellen

frei sein würde. Es ist schon, wenn ich aus dem Haus gucke, eine Riesenbaustelle zu sehen, an der ich natürlich meinen Anteil habe.

Das Thema, das wir hier besprechen, ist in unterschiedlicher Weise ständig wiederkehrend, betrifft es doch die Frage: Sind die Kommunen in der Lage, ihre Aufgaben selbst zu erfüllen, und wo sind die Grenzen? Es handelt sich bei dieser Angelegenheit unzweifelhaft um eine rein kommunale Zuständigkeit.

Die Frage, die sich uns stellt, lautet: Lassen wir die Kommunen mit diesem Problem allein? Wir haben versucht, das gesetzgeberisch zu beeinflussen, damit die Belastungen nicht zu groß sind. Das ist nur in geringem Umfang gelungen. Wir haben die Aufgabe, dies in mehreren Richtungen zu begleiten. Es ist meine Sicht, dass wir zuerst versuchen, die Kosten der Ausbildung so gering wie möglich zu halten.

Da bietet sich Verschiedenes an. Zu Zusammenarbeitsformen ist schon etwas gesagt worden. Auch die Bundeswehr hat eine große Stelle für Führerscheinausbildung für Lkw in Eiche. Vor dem Hintergrund müssen wir sehen, ob wir selbst etwas machen - das wird regelmäßig nicht unbedingt billiger als private Konkurrenz, wie wir wissen - oder Zusammenarbeitsformen mit Dritten finden, die uns ermöglichen, in einem größeren Paket Leistungen einzukaufen, die dann auch funktionieren und billiger sind als das, was jetzt auf dem Markt zu bekommen ist, wenn sich jede Kommune das selbst holt.

Wir wissen aber, dass der § 16 vielen Begehrlichkeiten ausgesetzt war, ist und sein wird. Wir reden jetzt über die Übernahme der Technik - Herr Kollege Schippel hat dies angesprochen -, die der Bund zur Verfügung stellt. Es handelt sich um ABCWagen, die instand gesetzt, die auf den neuesten Stand gebracht werden müssen, bevor sie übernommen werden. Auch da erwarten die Aufgabenträger von uns, dass wir uns an der Finanzierung beteiligen. Wir werden das auch in dem Umfang tun, in dem es Landesaufgabe ist. Genau da ist immer der spannende Punkt: Wo ist die Schnittstelle? Wo hört die Landeszuständigkeit auf, und wo beginnt die kommunale Zuständigkeit? Denn auch im Katastrophenschutz gibt es eine Zuständigkeit der Landkreise als untere staatliche Behörde, als Katastrophenschutzbehörde.

Wir werden die gestellten Fragen - um wie viel handelt es sich denn? - aufarbeiten bis hin zu der Frage, welche Technik welchen Führerschein erfordert. Denn das, was wir über den § 16 in den Schwerpunktfeuerwehren anschaffen, ist nicht ausschließlich das, was jetzt zu den Problemen bei der Fahrerlaubnis führt. Das müssen wir ein wenig auseinanderfisseln und werden dies im Ausschuss tun. Wir werden da eine Lösung finden, denke ich, die dem Anspruch, der in diesem Antrag zum Ausdruck kommt, gerecht wird. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)