Protocol of the Session on May 18, 2011

Dann wird die Öffentlichkeit Ihnen sagen, was sie von Ihren Vertuschungsaktionen hält.

(Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren! Solange es bei dem Gesetzestext, so wie er vorliegt, bleibt, wird uns damit nur weiße Salbe verabreicht.

Herr Abgeordneter Burkardt.

Ich bin beim letzten Satz. - Die Beteiligung des Parlaments an exekutiven Aufgaben ist kein Ersatz für mangelnde Qualität und Solidität der Exekutive. - Schönen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Burkardt. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Bischoff hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen Abgeordneten! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Abgeordneter

Burkardt, Sie sollten ein wenig mehr darauf achten, dass ein Mindestmaß an Sachlichkeit in der Parlamentsdebatte die Oberhand behält.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Sie haben hier von „Geschmäckle“, der „Causa Krampnitz“ und einem Ausschuss, der mehrfach getäuscht worden sei, gesprochen; das alles werden wir im Protokoll nachlesen können. Ich will an dieser Stelle ruhig und sachlich sagen: Ihre Unterstellungen weise ich mit Entschiedenheit zurück!

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte mich eher der Zukunft unserer parlamentarischen Arbeit widmen und dazu übergehen, den vorgelegten Gesetzentwurf, der hier zur 1. Lesung ansteht, zu kommentieren. Ich werde jedoch nicht mehrfache Pirouetten aufführen, wie Sie es gerade versucht haben, um den Untersuchungsausschuss, interne Protokolle oder nichtöffentliche Sitzungen bewerten zu können.

Es geht aus meiner Sicht und aus der Sicht der gesamten SPDFraktion um einen Beitrag zu mehr Transparenz. Diesen hat der Minister der Finanzen von sich aus vorgeschlagen. Er selbst war nicht derjenige Minister, der die Verkaufsvorlage zu Krampnitz erstellt hatte.

Ich will daran erinnern, dass es in der Verantwortung des Landtages liegt, sich jetzt in der Debatte zu dem Gesetzentwurf zu positionieren. Sie können gern einen Änderungsantrag stellen, die entsprechenden Zustimmungsgrößen hoch- oder herunterzusetzen. Wir können darüber umfangreich im Ausschuss für Haushalt und Finanznen diskutieren.

Aber ich will eines betonen, lieber Kollege Burkardt, auch wenn Sie sich hier gern als Ausschussvorsitzender gerieren: Der Gesetzentwurf ist ein Beitrag zu mehr Transparenz und führt auch dazu, dass dieses Parlament mehr Verantwortung übernehmen muss. Wenn wir fordern, stärker eingebunden zu werden, dann müssen wir akzeptieren, dass unser Maß an Verantwortung im gleichen Verhältnis ansteigt. Wir können uns dann bei klaren Voten im Haushalts- und Finanzausschuss nicht mehr abducken und hinter irgendwelchen Ministerien oder Ministern verstecken. Das wird in Zukunft für die Opposition nicht mehr möglich sein.

Ich persönlich begrüße die Entscheidung, die Wertgrenzen zu senken; ich begrüße auch deren Höhe. Sie sind sportlich. Im Ergebnis werden im Haushalts- und Finanzausschuss deutlich mehr Vorlagen zur Beratung anstehen. Ich erinnere auch daran, dass in den vergangenen Jahren - bei einer Wertgrenze von 1,5 Millionen Euro! - Veräußerungen von Grund und Boden in aller Regel einvernehmlich erfolgt sind. Ich bin mittlerweile zwölf Jahre Mitglied des Ausschusses für Haushalt und Finanzen und kann mich nicht erinnern, dass es jemals eine Gegenstimme gab, wenn überhaupt, dann nur ganz selten. Meist ist die Zustimmung einstimmig erfolgt, so auch im Fall Krampnitz.

Es überrascht mich sehr, dass Sie jetzt hektisch versuchen, Ihre damalige Zustimmung zur Veräußerung mit der Behauptung in ein schönes Licht zu rücken, die Vorlage sei nicht richtig gewesen, zumal Sie Ihren Ankündigungen und Vorwürfen keine har

ten Fakten folgen lassen. Da Sie das Thema schon angerissen haben: Der Untersuchungsausschuss ist in eine Sackgasse geraten. Das merken Sie, das wissen Sie. Deshalb starten Sie hier einen hilflosen Versuch, indem Sie wild mit den Armen herumrudern.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Holzschuher [SPD])

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will abschließend bemerken, dass die Veräußerung von Grundstücken in den nächsten Jahren für das Land Brandenburg eher schwieriger als einfacher wird. Insbesondere in den 90er Jahren haben wir eine Reihe von Grundstücken veräußert, unter denen echte Filetstücke waren.

Aber was jetzt noch im Regal liegt, sind im Kern die Sachen, die keiner gern haben will:

(Frau Dr. Ludwig [CDU]: Wie die Schlossstraße! Stimmt?)

auch mit Altlasten belegte Grundstücke, Grundstücke, die schlecht geschnitten sind, in unattraktiver Lage liegen, die Naturschutzauflagen unterliegen. Insofern wird der Prozess schwieriger. Er wird auch für uns schwieriger, weil wir immer Stück für Stück eine Entscheidung treffen müssen.

Ich gehe davon aus, dass wir mit dem Mehr an Transparenz, mit dem Mehr an Mitbestimmung, mit dem Mehr an Einbindung des Parlaments sehr verantwortungsvoll umgehen und auch mit Augenmaß der Haushaltslage des Landes Brandenburg entgegenkommen werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Vogdt erhält Gelegenheit, die Aussprache fortzusetzen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Veränderung der Wert- und Flächengrenzen bei der Veräußerung landeseigener Grundstücke, zu der der Ausschuss für Haushalt und Finanzen seine Zustimmung geben muss.

Die Absenkung der Wertgrenze von 1,5 Millionen Euro auf 500 000 Euro und die Absenkung der Flächengrenze von 50 ha auf 15 ha sollen nun auch im entsprechenden Gesetz geändert werden. Die Verwaltungsvorschrift dazu, das haben wir schon gehört, hat der Finanzminister bereits im November des vergangenen Jahres geändert.

Grundsätzlich begrüßt die FDP-Fraktion die Änderung dieser Verwaltungsvorschrift, erhöht sie doch die Transparenz des Regierungshandelns. Dass dies notwendig ist, zeigt uns die jüngste Geschichte. Wäre die Landesregierung frühzeitig um Transparenz und Offenheit bemüht gewesen, hätte sie nun eine Affäre weniger, denn die Veräußerung landeseigener Grundstücke trägt einen Namen: Krampnitz.

Wir alle wissen, dass es nun einen Untersuchungsausschuss zum Verkauf des Kasernengeländes gibt, einen Untersuchungsausschuss, den die Opposition gefordert hat, einen Untersuchungsausschuss, der sich mit der Frage befasst, ob das Kasernenareal nach landesrechtlichen Vorschriften oder nach vetternwirtschaftlichen Regeln verkauft wurde, einen Untersuchungsausschuss, der klären soll, ob dem Land durch den Verkauf ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Eines ist schon jetzt klar geworden: Mit Transparenz und Offenheit hatte und hat dieser Grundstücksverkauf nichts zu tun. Selbst bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses sah die Landesregierung keine, aber auch gar keine Veranlassung, die laufenden Grundstücksverkäufe der BBG zu überprüfen.

Zurück zur Verwaltungsvorschrift, derentwegen das Gesetz nun geändert werden soll. Auch hier ist wieder festzuhalten, dass die Änderung dieser Vorschrift alles andere als transparent und parlamentarisch vonstatten ging. Der Finanzminister senkte ich sagte es eingangs - im vergangenen November die Grenzen von Grundstückswert und Grundstücksgröße. Zugleich informierte er hierzu - nein - nicht die Ausschussmitglieder, sondern ausschließlich die Presse. Einen Tag später gab es dazu noch eine Pressemitteilung seines Ministeriums mit der Überschrift „Transparenz bei Grundstücksgeschäften“. Als dann irgendwann auch der Finanzausschuss über die Änderung der Verwaltungsvorschrift informiert wurde, war der Transparenzgedanke eher nur eine Randerscheinung. Die Begründung des Ministers ist schon denkwürdig. Ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll:

„Die Tendenz gehe dahin, dass sich die Wertigkeiten der Flächen, die verkauft werden, reduzieren. Damit reduzierten sich die Geschäfte, die dem Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt werden, drastisch.“

Herr Minister, das ist schon eine eigenartige Begründung für die Änderung der Wertgrenzen bei der Veräußerung von Grundstücken des Landes. Sie informieren die Mitglieder des Haushaltsausschusses darüber, dass Sie deren Einwilligung bei Grundstücksverkäufen nun eher einholen möchten, weil das Land nur noch über wenige, geringwertigere Flächen verfügt? Nun gut.

Für die FDP-Fraktion möchte ich festhalten: Auch wenn sie viel zu spät kommt, begrüßen wir die Herabsetzung der Wertund Flächengrenzen bei der Veräußerung landeseigener Grundstücke. Es ist wichtig, dass das Parlament in der Frage von Eigentumsübertragungen frühzeitig eingebunden wird. Ein transparentes Verwaltungshandeln hierbei ist richtig und notwendig. Wir werden daher dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Vogdt. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Görke erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Burkardt, sicherlich kennen Sie die Spruchweisheit: Jedermann Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.

Ich habe den Eindruck: Egal, was diese rot-rote Landesregierung oder diese Koalition hier versucht zu gestalten, Sie skandalisieren es nach dem Motto „ohne Wenn und Aber“ mit Bezeichnungen wie Geschmäckle - der Kollege Bischoff hat es auch noch einmal verstärkt - oder Bemerkungen wie: der Ausschuss sei mehrfach getäuscht worden.

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie führen Ihre eigene Glaubwürdigkeit und Seriosität ad absurdum. Sie nehmen billigend in Kauf, dass wir uns hier mittlerweile auf einem Niveau austauschen, das im Lande oft nur noch mit Kopfschütteln dokumentiert wird.

(Beifall DIE LINKE)

Diesbezüglich habe ich die Hoffnung - ich gebe sie nicht auf -, dass die Zeit kommen wird, in der wir wieder zu einem sachlichen Austausch über ganz praktische und sachliche Fragen zurückkommen werden.

Deshalb komme ich zum Sachverhalt. Die Linksfraktion unterstützt ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Grundstücksverwertungsgesetzes. Damit bekräftigen wir unsere Auffassung als Fraktion, die Transparenz und Kontrolle bei der Veräußerung landeseigener Grundstücke zu erhöhen.

Sehr geehrte Kollegin Vogdt, noch einmal zur Richtigstellung: Diese Regierung hat die Liegenschaft Krampnitz nicht veräußert. Nicht einmal der Verkauf ist vollzogen. Das sollten Sie zur Richtigkeit einmal aufnehmen.

(Zuruf)

In dem Zusammenhang bedanke ich mich persönlich als fachpolitischer Sprecher auch beim Finanzminister, der im Zusammenhang mit den Berichten über die BBG zügig gehandelt und zunächst alle Grundstücksveräußerungen der BBG unter einen Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums gestellt hat. Auch die stärkere Einbeziehung des Parlamentes durch die Herabsetzung der Wertgrenzen und der Grundstücksgrößen ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Jetzt kommt die Frage: Was war zuerst da - das Ei oder das Huhn? Hatte diese Verwaltungsvorschrift Bindungswirkung für diesen Gesamtprozess? Die Frage nach der Bindungswirkung einer veränderten Verwaltungsvorschrift für die Arbeit des Parlaments wurde inzwischen geklärt. Eine Verwaltungsvorschrift richtet sich an die Verwaltung und besitzt damit eine Innenwirkung. Genau diese Innenwirkung wollte der Finanzminister erreichen. Um das Anliegen einer besseren Transparenz auch gesetzlich abzusichern, liegt in der Folge der Gesetzentwurf auf dem Tisch. Damit werden landesrechtliche Vorschriften wie die Landeshaushaltsverordnung, die Verwaltungsvorschrift und das Gesetz in Übereinstimmung gebracht.

Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Burkardt! Damit ist das Ziel eigentlich erreicht, sofern wir das Gesetz in der 2. Lesung hier im Parlament verabschieden, ist das Ziel, die parlamentarische Kontrolle zu stärken, eigentlich erreicht.

Es gibt eine weitere Redewendung, mit der ich meinen Beitrag beenden möchte: Viele Wege führen nach Rom. Ich glaube, dieser auch. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)