Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nunmehr Frau Abgeordnete Nonnemacher zu uns.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zu dem Punkt nicht sprechen. Das könnte sonst dazu führen, dass ich zum fünften Mal meiner Verwunderung Ausdruck verleihen müsste, dass zu diesem Thema tatsächlich eine Debatte anberaumt worden ist. Wir sind uns nämlich alle einig, dass die wenigen interessanten Punkte im Innenausschuss ausführlich besprochen werden können. Der Überweisung in den Innenausschuss stimmen wir selbstverständlich zu.
Ich glaube, diese Debatte wird in die Geschichte eingehen, und zwar als Rekord der kürzesten Landtagsdebatte. Ich frage dennoch die Landesregierung, ob sie noch einmal ein kurzes Wort ergreifen möchte. Herr Minister Dr. Woidke, Sie wären jetzt noch einmal an der Reihe. - Ich sehe aber, dass die Landesregierung auf einen weiteren Redebeitrag verzichtet.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/3140 Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes - an den Ausschuss für Inneres.
Wer dieser Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig an den Ausschuss für Inneres überwiesen worden.
Das Wort erhält die Landesregierung. Herr Minister Dr. Markov, Sie haben Gelegenheit, hier zu sprechen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach bisheriger Fassung des Landesgrundstücksverwertungsgesetzes - § 4 Abs. 2 - bedarf es beim Verkauf landeseigener Liegenschaften mit einer Wertgrenze von 1,5 Millionen Euro und einer Flächengrenze von 50 ha der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Da das MdF am 17. November 2010 per Erlass die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung, Nr. 4.9 zu § 64, geändert hat das ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten -, erfolgt jetzt dementsprechend die Änderung des Gesetzes, damit wieder einheitliche Wert- und Flächengrenzen zwischen diesen beiden Dokumenten hergestellt werden.
Der Grund: Sie alle wissen, dass es im Land Brandenburg viele Debatten über den Verkauf von Grundstücken gab. Demzufolge hat das MdF entschieden, dass es richtig ist, das Parlament schon erheblich früher, also bei geringeren Größen und geringeren Wertumfängen, zu beteiligen, damit eine allgemeine Debatte über die Verkäufe dieser Grundstücke stattfindet. Deswegen haben wir die Grenzen herabgesetzt. Das sind jetzt nicht mehr 1,5 Millionen Euro, sondern 500 000 Euro. Das sind jetzt nicht mehr 50 ha, sondern 15 ha. Ich denke, das trägt zur allgemeinen Transparenz und zum besseren Miteinander bei. Deswegen haben wir das so geändert. Jetzt muss man das Gesetz ebenfalls entsprechend ändern. - Danke.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Markov. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Burkardt hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir erhalten erhöhte Zuständigkeiten. Welcher Politiker könnte der Versuchung widerstehen, dies gut zu finden? - Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Wertgrenzen für Grundstücksgeschäfte, die der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses bedürfen, an die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung angepasst werden.
Das hat ein Geschmäckle. Erst ändert der Minister die Verwaltungsvorschriften, und dann darf der Gesetzgeber seine Gesetzgebung danach ausrichten. In der Begründung zum Gesetz wird sogar von einer Vorgabe durch die Verwaltungsvorschriften für den Gesetzgebungsakt gesprochen. Das ist erstaunlich. Der Minister gibt etwas vor, was wir als Gesetzgeber zu regeln haben.
Man muss sich deshalb mit der Legende der Verwaltungsvorschrift befassen, wenn man den Sinn dieses Gesetzentwurfes erfassen will. Die Herabsetzung der Wertgrenzen in den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung dient der Transparenz, so der Minister. Wir haben es soeben noch einmal gehört. Tatsächlich ist es eine Konsequenz aus der Causa Krampnitz, so die Medien und auch der Ministerpräsident in seinem Pressegespräch am 20. Dezember letzten Jahres.
Dabei müssten alle Beteiligten wissen: Das Parlament - hier: der Ausschuss für Haushalt und Finanzen - war mit dem Ver
Dem Ausschuss war die Vorlage des - damaligen - Finanzministers mit der Empfehlung zugeleitet worden, diesem Verkaufsvorgang zuzustimmen. Nur, die Vorlage war - freundlich formuliert - mangelhaft.
Das Problem war und ist also nicht die fehlende Beteiligung des Parlaments; das Problem ist die Arbeit der Exekutive, in diesem Fall: die des Finanzministeriums. Denn das Parlament ist auf die Zuarbeit der Regierung, der Haushalts- und Finanzausschuss auf die Vorlagen des Finanzministers angewiesen. Das Parlament muss, insbesondere bei seiner Beteiligung an exekutiven Vorgängen, darauf vertrauen können, dass ihm alle entscheidungsrelevanten Informationen - und zwar zutreffend! zur Verfügung gestellt werden. Die Vorlagen sollen nicht mit irgendwelchen Informationen zugemüllt, sondern mit den relevanten - zutreffenden! - Informationen versehen sein. Ist das nicht der Fall, dann hat die Beteiligung des Parlaments an solchen Vorgängen nur Alibifunktion.
Was ist, wenn diese Informationen in wichtigen Fällen und in wichtigen Punkten falsch sind? Das gibt es nicht? In der Causa Krampnitz waren die Angaben in der Vorlage mehrfach falsch. Ich verweise dazu - statt längerer Ausführungen - auf den Bericht des Landesrechnungshofes vom 27. Oktober 2010 und die Vorlage des damaligen Finanzministers vom 22. Oktober 2007.
Wer dort hineinschaut, wird sich kaum der Feststellung entziehen können: Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist dabei offenkundig mehrfach getäuscht worden. Und jetzt sollen wir dem vertrauen, was uns künftig aus diesem Haus vorgelegt wird?
Nun könnte jemand einwenden: Gut, Krampnitz war ein Einzelfall. - Dazu noch ein kleines Beispiel: Sie erinnern sich sicherlich an die öffentliche - auch meine - Aufregung über den erstaunlich niedrigen Kaufpreis für ein Grundstück „in schlechter Lage“
- Herr Kollege Görke, „in schlechter Lage“; ich hoffe, ich kann die Anführungszeichen deutlich genug aussprechen -, zwischen dem Friedhof und dem Finanzministerium. Dem Vorhalt wegen des niedrigen Kaufpreises begegnete der Minister in einer Pressemitteilung mit dem Hinweis auf die angeblich „fehlende Erschließung“. Wer Zeit hat, kann hinfahren - drei, vier Minuten von hier - und sich davon überzeugen, wie die „fehlende Erschließung“ eines an der Friedhofsgasse liegenden Grundstücks ausschaut. In derselben Pressemitteilung verwies der Minister auf die Mehrerlösklausel von 50 %; er verschwieg aber, dass sie vom absoluten Betrag her limitiert ist, nämlich auf die Hälfte zwischen dem Kaufpreis und dem Bodenrichtwert.
Nächste Frage - nächstes Problem: Wir erhalten mehr Zuständigkeiten. Was ist aber, wenn der Ausschuss gar nicht beteiligt
wird, obwohl er nach dem Gesetz hätte beteiligt werden müssen? Keine Frage? Gibt es nicht? Schauen Sie sich wiederum die Causa Krampnitz an. Der Kaufvertrag wurde durch Vertrag vom 24. Februar 2010 - diesmal vom neuen Finanzminister wesentlich geändert und teilweise rückabgewickelt. Die erforderliche Zustimmung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen wurde nicht eingeholt. Wir haben davon aus der Presse erfahren.
Herr Burkardt, bevor Sie hier die Arbeit des Untersuchungsausschusses in Gänze - übrigens völlig konträr zum Thema des Tagesordnungspunktes - weiter einschätzen, möchte ich gern wissen: Sind Sie für die Veränderung der Beteiligungsgrenze des zuständigen Ausschusses von 3 Millionen Deutsche Mark auf 500 000 Euro? Denn das wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen. Es geht um eine stärkere Beteiligung Ihres Ausschusses, Herr Burkardt. Nun sagen Sie als Ausschussvorsitzender uns doch bitte, ob Sie dafür oder dagegen sind, damit wir uns ein wenig danach richten können. - Danke.
Frau Mächtig, es ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass wir erst am Beginn des Beratungsprozesses stehen
und dass der Gesetzentwurf, wie es üblich ist, nach der Beratung hier im Plenum in den Ausschuss überwiesen wird. Dann werden wir schauen, ob sich an dem Gesetzgebungsvorhaben noch dergestalt etwas ändern lässt, dass wir die Besorgnisse, die ich hier vorgetragen habe, künftig nicht mehr haben müssen.
Ich hoffe. - Herr Kollege Burkardt, werden Sie in Zukunft als Ausschussvorsitzender in Ihren Redebeiträgen auch aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haushaltsausschusses zitieren? Diese Frage möchte ich an Sie richten.
Ich habe hier nicht aus einer nichtöffentlichen Sitzung zitiert. Ich habe aus einem Dokument zitiert, das öffentlich zugänglich ist.
- Herr Görke, ich weiß, dass Sie Probleme damit haben, Dinge, die für diese Landesregierung nicht sehr angenehm sind und die für Mitglieder der Vorgängerlandesregierung gleichermaßen nicht angenehm sind, öffentlich zu behandeln. Aber die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf. Wenn Sie das nicht so sehen, dann können Sie das hier deutlich sagen.