Wir haben uns vor vielen Jahren, bevor wir uns entschieden haben, die Fortentwicklung des alten oder die Entwicklung eines neuen Modells näher in Augenschein zu nehmen, sehr wohl auch ausführlich mit dem von der FDP propagierten Modell auseinandergesetzt. Aber es fand nun einmal - so ist das manchmal im Leben - keine weitere Unterstützung, sodass es am Ende zu dem jetzigen Modell gekommen ist, das hoffentlich heute die Zustimmung des Landtages finden wird.
Auch haben wir mehrfach informiert. Ich habe im vergangenen Jahr dreimal im Hauptausschuss und einmal im Wirtschaftsausschuss zu diesem Thema Stellung genommen und Rede und Antwort gestanden. Und das war auch gut so. Eine Reihe von Anregungen, die einmal über den Petitionsausschuss, aber auch in den Debatten gekommen sind - Herr Wichmann hat dankenswerterweise darauf hingewiesen -, ist in den Vertrag eingeflossen. Vor allem der Punkt, dass wir die freiwilligen Feuerwehren mit einem sehr ordentlichen und handhabbaren Finanzierungsbeitrag heranziehen, ist nicht zuletzt auch auf Druck der Abgeordneten und des Petitionsausschusses sowie auch dank der Einsichtsfähigkeit der Landesregierung schließlich in die Verhandlungen hineingekommen.
Ich will zwei Gründe nennen, aus denen dieses neue Modell gerade für uns in Brandenburg und für den rbb so wichtig ist; zum Teil ist schon darauf hingewiesen worden. Wir haben einerseits eine bundesweit überdurchschnittlich hohe Befreiungsquote aufgrund der sozialen Situation im Land und andererseits eine überdurchschnittlich hohe Schwarzseherquote. Auf bestimmte Stadtteile einer großen Stadt in dieser Gegend ist schon hingewiesen worden, ich will das nicht wiederholen. Das ist für ein Beitragsmodell, wie wir es bisher hatten, natürlich eine doppelte Schwierigkeit, was die Finanzausstattung betrifft. Insofern hat der rbb und haben damit auch wir ein besonderes Interesse daran, auf das neue Modell umzusteigen.
Zum Finanzausgleich innerhalb der ARD und zum Strukturausgleich, solange wir das jetzige Modell noch haben: Ich freue mich darüber, dass es Unterstützung für einen ordentlichen Finanzausgleich und einen Strukturausgleich gibt. Ich wäre allen
politischen Parteien dankbar, wenn sie bei den Gelegenheiten, die sie in der Debatte haben, die dazu in den verschiedenen Gremien noch zu führen sein wird, dieses Thema und dieses Ansinnen unterstützen würden. - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 5/3195 die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu dem Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vor. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen und einer Enthaltung ist diese Beschlussempfehlung angenommen und damit das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Auch hier gibt es das Bedürfnis, nach § 70 Abs. 2 eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abzugeben. Bitte, Herr Abgeordneter Maresch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verspreche Ihnen, das ist das letzte Mal für heute.
Es gibt im Land Brandenburg 10 534 blinde und hörgeschädigte Menschen mit dem Markenzeichen RF und 17 287 behinderte Menschen mit wenigstens G-Grad der Behinderung ab 80 %, die auch das Kennzeichen RF haben. Dieses Kennzeichen befreit von der GEZ-Gebühr.
Dieser Personenkreis, den ich gerade skizziert habe, wird mit diesem neuen Vertrag nicht mehr grundsätzlich befreit. Die GEZGebühr - oder wie Sie es dann nennen - wird nur noch auf ein Drittel ermäßigt, wenn überhaupt. Es gibt zu diesem Vertrag auch eine Protokollnotiz, deren Rechtsverbindlichkeit nicht sehr sicher ist, die besagt:
„Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderung haben auch einen Beitrag zu entrichten, mit dem die Finanzierung barrierefreier Angebote von ARD und ZDF erleichtert werden kann.“
Das halte ich für einen Treppenwitz. Wir sind hier in bzw. bewegen uns hin zu einer sogenannten inklusiven Gesellschaft. Das ist also eine Selbstverständlichkeit, die schon lange hätte sein müssen und die sein muss. Aber die Finanzierung dieser Selbstverständlichkeit auch noch durch die Betroffenen vorzusehen und als Begründung für die Erhebung der Gebühr heranzuziehen macht die betroffenen Menschen mit Behinderung zum Financier einer ihnen zustehenden Situation. Es gibt grundsätzlich eben schwere Einschränkungen, die es Menschen unmöglich machen, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Aber hier wird ein echter Nachteilsausgleich abgeschafft. Diese Meinung habe nicht nur ich, sondern haben durchaus zahlreiche Behindertenverbände. Der letzte, der dies auch öffentlich gesagt hat, war bei der Verleihung des „Betonkopfes“ der ABB zugegen.
Für mich ist bemerkenswert, dass in der heutigen Debatte Menschen mit Behinderung gar nicht vorkamen. Für diese ist
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch Gesetze, die sich im Großen und Ganzen bewährt haben, müssen hin und wieder renoviert und überarbeitet werden. So ist es auch mit dem Landesdisziplinargesetz des Landes Brandenburg, das nach nunmehr neun Jahren in einigen Einzelregelungen Anpassungsbedarf aufweist.
Im Wesentlichen geht es hier um die Anpassung an Bundesrecht. Eine Anpassung ist zum Beispiel die Änderung der Gebühren für gerichtliche Disziplinarverfahren. Diese sollen auch in Brandenburg eingeführt werden. Beim Bund wurden sie schon im Jahre 2009 mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz eingeführt. So haben wir in diesem Punkt eine Angleichung an das Bundesrecht.
Weiterhin soll eine Kürzung der Bezüge auch bei abgewählten, vorher aber nicht des Dienstes enthobenen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit möglich werden. Bisher geht das so nicht, weil die Einbehaltung von Bezügen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens an eine vorläufige Dienstenthebung gebunden ist.
Weiter sollen die Vorschriften zur Zulassung der Berufung und zum Beschwerdeverfahren an die zwischenzeitlich geänderten Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung geändert werden. Außerdem sollen die Vorschriften des Lebenspartnerschaftsgesetzes berücksichtigt werden. Sie werden in dem Entwurf ferner weitere redaktionelle Änderungen und auch Klarstellungen finden.
Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt dringend erforderliche Anpassungen, Änderungen und auch Klarstellungen im Landesdisziplinargesetz vor. Ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss. - Danke sehr.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Petke hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich die Redezeit vorhin etwas überzogen habe, möchte ich jetzt dafür die Redezeit nicht ausschöpfen.
Ich finde, das, was der Minister gesagt hat, ist ganz treffend. Ich freue mich für die CDU-Fraktion ebenfalls auf die Debatte im Innenausschuss. - Vielen Dank.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Ziel hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es hat sich natürlich die Frage gestellt: Warum jetzt, nach rund zehn Jahren, ein Änderungsgesetz? Der Minister hat darauf hingewiesen, dass sich im kommunalen Bereich im Laufe der Zeit Dinge ergeben haben, die wir nachregeln müssen. Aber vor allem müssen wir der Rechtsprechung in unserem Land und in Deutschland folgen. Das ist ein wesentlicher Punkt, den wir aufnehmen.
Ein weiterer Punkt ist schon erwähnt worden. Es ist die Gebührenordnung, die ab 01.01.2012 für Verfahren, die vor den Verwaltungsgerichten laufen, zur Anwendung kommen wird. Da besteht Diskussionsbedarf. Wir haben Einlassungen seitens des Deutschen Gewerkschaftsbundes erhalten. Wir haben auch Einlassungen seitens des Beamtenbundes dazu bekommen. Auch seitens des Deutschen Richterbundes gab es Einlassungen. Dies wird im Innenausschuss und in den Arbeitskreisen durchzudeklinieren sein. Darüber wird zu reden sein. Ich freue mich ebenfalls auf diese Diskussion. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ziel. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Goetz hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Auch ich habe mich gefragt, warum dieses Thema, das in den Innenausschuss verwiesen werden soll, einer großen Erörterung bedarf. Irgendjemand wollte aber offenkundig darüber reden. Also tun wir das jetzt.
Es gibt ein Thema für den Innenausschuss, das wirklich streitig ist. Das ist die Tatsache, dass für Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten die Erhebung von Gebühren eingeführt werden könnte. Es geht um Verfahren, in denen der disziplinarisch zur Verantwortung gezogene Beamte verwaltungsgerichtlich nachprüfen lässt, ob das Verfahren ordnungsgemäß gelaufen ist. Es geht darum, ob die verhängte Maßnahme in Ordnung ist. In solchen Fällen steht jetzt die Frage der Erhebung von Kosten an. Das ist neu. Das käme zum 1. Januar 2012.
Dahinter steht die Frage - erhoben unter anderem vom Deutschen Beamtenbund und von Gewerkschaften -, ob das nicht eine doppelte Bestrafung ist. Über die Disziplinarmaßnahme hinaus können so nämlich weitere Kosten entstehen. Ein doppelter Strafcharakter könnte vermutet werden.
Die Antwort auf diese Frage ist aber ganz klar: Nein! Kosten solcher Verfahren sind keine Strafe. Gleichwohl entstehen bei solchen Verfahren Kosten. Das ist bei jedem Gerichtsverfahren der Fall. Das gilt unabhängig davon, wann und wo ein Verfahren stattfindet. Am Ende stellt sich lediglich die Frage, wer diese Kosten tragen soll.
Bleibt man bei der bisherigen Regelung, dann heißt das: Die Kosten trägt in jedem Fall das Land. Die Alternative lautet: Die Kosten soll der Verursacher tragen. Gemeint ist damit derjenige, der sich gegen eine aus seiner Sicht unberechtigte Disziplinarmaßnahme wehrt, oder der Dienstherr, der unberechtigt eine Disziplinarmaßnahme verhängt hat. Die Überlegung, die dahinter steckt - wenn man sie denn anstellen wollte -, müsste aber viel grundsätzlicher sein als die nach einer doppelten Strafe. Die Überlegung dahinter müsste dann die nach einem effektiven Rechtsschutz sein. Das Grundgesetz und die Landesverfassung gewährleisten das für uns. Deshalb müsste die Frage richtigerweise lauten: Ist es tatsächlich so, dass effektiver Rechtsschutz nur unter der Voraussetzung gewährleistet wird, dass dafür auch bezahlt wird? Diese Frage ist bereits in der Vergangenheit des Öfteren erörtert worden. Die kann hier weitergeführt werden.
Kollege Kuhnert sprach heute Vormittag über den Ewigen Landfrieden von 1495. Das ist genau der Punkt, der zu effektivem Rechtsschutz führte. Es gibt dafür ein staatliches Gewaltmonopol. Inzwischen haben wir das seit gut 500 Jahren zunehmend durchgesetzt. Wenn man das haben will, wenn man also vom Fehderecht weg will, wenn man davon weg möchte, dass zur Behebung eines Streits der Eine dem Anderen den Kopf abschlägt und so die erste Instanz beendet wird, dann sind dafür die Gerichte zuständig. Dort sollte man hingehen. Man mag deshalb darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, dafür Gebühren zu erheben. Das tun wir im Innenausschuss. Auf die Debatte freue ich mich. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Ludwig wird zu uns sprechen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist hier ein Gesetzgebungsvorhaben in der Diskussion, das möglicherweise nicht ganz so im öffentlichen Scheinwerferlicht stattfinden wird, weil das für andere Gesetzgebungsvorhaben dieser Landesregierung gilt. Wir haben uns deshalb ebenfalls gewundert, warum die CDU hier großen Debattenbedarf sah. Ich teile Ihre Auffassung, Herr Petke: Das ist ein Gesetz, das hier in 1. Lesung eingebracht und anschließend im Innenausschuss diskutiert werden muss.
Wir werden die möglicherweise notwendigen Änderungen mit den Betroffenenvertretern unter Berücksichtigung der Beweg
gründe der Landesregierung diskutieren. Danach werden wir hoffentlich sehr schnell zu einer Entscheidung kommen. Es ist die Krux des Beamtenrechts, dass dazu der Landesgesetzgeber gefordert ist. Das ist aber möglicherweise auch ein Vorzug. Denn die Mitglieder dieses Hauses müssen sich nunmehr darüber eine Meinung bilden. Hinterher kann keiner sagen, er hätte es nicht gewusst. Wir freuen uns auf die Diskussion im Innenausschuss. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nunmehr Frau Abgeordnete Nonnemacher zu uns.