Protocol of the Session on April 13, 2011

Zweites Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/3021 (2. Neudruck)

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Tack hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Punktlandung haben wir geschafft mit dem Kabinettsbeschluss am 22. März dieses Jahres, dem Weltwassertag. Dort haben wir das Zweite Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht und dazu den entsprechenden Beschluss gefasst.

Sie wissen es, es ist lange angekündigt und erarbeitet worden: Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vorwiegend um die Anpassung von Landesrecht an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie um Folgeänderungen in anderen wasserrechtlichen Vorschriften.

Die Bundes- und Landesbestimmungen bilden künftig ein modernes Wasserrecht, weil die nachhaltige, an ökologischen Zielen orientierte Gewässerbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Herausforderung klimatischer Veränderungen in den Vordergrund rückt. Wir sind der festen Überzeugung, dass das mit unserer Gesetzesänderung zum Ausdruck kommt.

Gleichzeitig, meine Damen und Herren, setzt die Landesregierung mit der Novelle einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: Es geht um die Regelung zur Erhebung des Wassernutzungsentgelts für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser in Bezug auf Bergbaubetriebe. Im Ergebnis dieser Prüfung hat sich die Landesregierung auf eine schrittweise Erhöhung des Wassernutzungsentgelts verständigt. Von derzeit 2 Cent pro Kubikmeter für verbrauchtes und genutztes Grundwasser aus der Wasserhaltung ist bis 2012 eine Steigerung auf 6 Cent und ab 2014 auf 10 Cent pro Kubikmeter vorzusehen.

Die stufenweise Anhebung des Entgelts ist - so sehen wir es eine sehr moderate Lösung. Die betroffenen Firmen und Unter

nehmen haben jetzt Klarheit über die künftige Belastung und können sich langfristig auch darauf einstellen. Diese Mittel, an denen uns sehr gelegen ist - wie Sie wissen, haben wir ein sehr großes Interesse daran, diese zu erheben - stehen zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung. Sie fließen also nicht in den Gesamthaushalt, sondern bleiben speziell und aufgabenbezogen für Maßnahmen des Gewässerschutzes erhalten, beispielsweise für den Betrieb von bestimmten Stauanlagen, die wir zur Förderung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalts brauchen. Auch hier kann ich mich auf die Koalitionsvereinbarung beziehen, worin das ausdrücklich als Aufgabenstellung festgeschrieben ist.

Neu im Gesetzentwurf sind auch Bestimmungen zur Umsetzung eines landesweiten Hochwasserrisikomanagements. Wie Sie wissen, haben wir darüber hier bereits mehrmals gesprochen. Wir haben es zur Hochwasserkonferenz am 9. Februar vorgestellt und mit den Landkreisen diskutiert und werden es zur Internationalen Hochwasserkonferenz am 8. Juni zusammen mit unseren ostdeutschen Nachbarländern sowie mit Tschechien und Polen gemeinsam beraten und untersetzen. Wir sind aufgefordert - dies ist per Gesetz festgeschrieben -, bis zum Jahresende 2011 eine Erstbewertung des Hochwasserrisikos in Brandenburg vorzunehmen. Bis 2013 sind für Brandenburg insgesamt neun Risikomanagementpläne aufzustellen. Vorher sind, um die Grundlage dafür zu schaffen, Gefahrenund Risikokarten zu erstellen. Das ist eine große Aufgabe; sie ist hier gesetzlich fixiert. Diese Arbeitsergebnisse werden die bisherigen Hochwasserschutzpläne ablösen.

Ich will daran erinnern: Wir haben uns zum Hochwasserschutz und zum Risikomanagement hier schon oft ausgetauscht. Im Jahr 2010 und zu Beginn des Jahres 2011 wurden uns durch Extremniederschläge und den daraus resultierenden Hochwasserereignissen die Folgen des Klimawandels spürbar vor Augen geführt. Wir wollen uns auch auf der Grundlage des modernen Wasserrechts vorbereiten, hydrologische Ausnahmesituationen auf Grundlage des Risikomanagements besser zu meistern. Wir müssen uns auf Dürreperioden und auch auf Zeiten des Hochwassers vorbereiten.

Meine Damen und Herren, es gibt darüber hinaus noch einige weitere kleinere Regelungen, die nichts mit dem Bundesrecht zu tun haben. Ich möchte hier nur eine erwähnen: Die derzeit nur befristet geltenden Ratsbeschlüsse aus DDR-Zeiten zu den Trinkwasserschutzzonen sollen fortgelten, damit da niemand unter zeitlichen Druck gerät. Wir sichern damit die Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung; das ist eine wichtige Aufgabe. Neben dieser Regelung gibt es weitere Einzelregelungen, und diese werden Sie alle zur Kenntnis nehmen.

Ich meine, wir werden eine Anhörung im zuständigen Ausschuss und in weiteren Ausschüssen haben, sodass auch noch trefflich gestritten werden kann, was Sinn macht und was die Abgeordneten vielleicht geändert haben wollen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Dombrowski hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lange war die Änderung der wasserrechtlichen Vorschriften durch die Ministerin angekündigt worden. Vor dem Hintergrund der neuen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, das am 1. März des vergangenen Jahres in Kraft trat, wurde eine Reihe landesrechtlicher Regelungen durch Bundesregelungen insofern abgelöst, als der Bund sie im Rahmen des neuen Wasserhaushaltsgesetzes geregelt hat. Frau Ministerin Tack hat es bereits ausgeführt: In der Novellierung der brandenburgischen wasserrechtlichen Vorschriften geht es deshalb auch um eine Rechtsbereinigung und Rechtsanpassung.

Allerdings werden den Ländern durch das Wasserhaushaltsgesetz Spielräume eingeräumt. So hat der Bundesgesetzgeber in einigen Regelungsbereichen ausdrücklich die Regelung durch Landesrecht vorgesehen und selbst keine Regelungen getroffen, unter anderem auch in der Frage der Erhebung eines Wassernutzungsentgelts. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Linke sah eine Prüfung durch die Landesregierung vor, inwieweit für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser, für die Freimachung und Freihaltung von Lagerstätten ein Wassernutzungsentgelt erhoben werden kann. Erfahrungen anderer Bundesländer sollten bei der Prüfung berücksichtigt werden.

Meine Damen und Herren, ich kann mich noch gut an die Debatte zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP „Prüfbericht zur Wasserentgeltregelung im Tagebau vorlegen“ im Mai vergangenen Jahres erinnern. Hintergrund des Antrags war, dass einer der ersten Referentenentwürfe des Umwelt- und Gesundheitsministeriums die ausnahmslose Streichung des § 40 Abs. 4 Nr. 7 vorsah. Danach wird keine Gebühr für die Freimachung von Lagerstätten erhoben, sofern das Sümpfungswasser nicht verbraucht oder kommerziell genutzt, sondern wieder eingeleitet wird.

Der Gesetzentwurf, der uns nun zur Beratung vorliegt, sieht von der ausnahmslosen Streichung der Wasserentgeltbefreiung für Bergbaubetriebe aus guten Gründen ab. Warum? Ein Rechtsgutachten von Prof. Waldhoff von der Universität Bonn sah damit gravierende verfassungsrechtliche Bedenken verbunden. Herr Kollege Vogel, im gerade von mir angesprochenen Gutachten wird auch konstatiert, dass der Braunkohlenbergbau keine Wasserdienstleistungen in Anspruch nimmt und Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie die Hebung von Sümpfungswasser im Braunkohlentagebau tatbestandlich nicht erfasst. Von daher ist die jetzt im Gesetzentwurf enthaltene Regelung, also nicht genutztes Grund- und Oberflächenwasser, das wieder eingeleitet wird, weiterhin von einem Entgelt zu befreien, durchaus richtig.

Ich meine, dass wir die im Ausschuss anstehenden Beratungen dazu nutzen sollten, diesen Punkt noch einmal aufzugreifen und zu beleuchten. Der Ausschuss ist auch der richtige Ort, um den Änderungsantrag der Grünen zu diskutieren.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend auf einen weiteren Punkt eingehen. Wenn zum Beispiel Vattenfall gehobenes Grundwasser verbraucht und in der Vergangenheit dafür nur einen reduzierten Satz, nämlich den für Oberflächenwasser, zahlte, dann ist die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, für entnommenes Grundwasser ab 2014 den vollen

Kostensatz für Grundwasser zu zahlen, unseres Erachtens durchaus gerechtfertigt und damit auch zu begrüßen.

Meine Damen und Herren, wenn ich heute nicht auf alle Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen kann, zum Beispiel Fragen der Gewässereinteilung, der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes, so wird uns der Vorschlag sicher dennoch sehr intensiv und über einen längeren Zeitraum im Fachausschuss begleiten. Von daher stimmen wir der beantragten Überweisung selbstverständlich zu und wünschen uns dort die konstruktiven Beratungen, die es dazu auch braucht. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Gregor-Ness hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute findet die 1. Lesung des zweiten Änderungsgesetzes des Brandenburgischen Wassergesetzes statt. Deshalb will ich mich sehr kurzfassen.

Die Gründe, die zur Änderung des Gesetzes führen, sind hier benannt worden. Die Föderalismuskommission hat Teile der Gesetzgebungskompetenz auf den Bund übertragen. Wir haben die übrigen Teile zu regeln. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist am 1. März letzten Jahres in Kraft getreten. Demzufolge haben wir unser Recht anzupassen.

Wir haben natürlich unsere Koalitionsvertragsverpflichtungen mit der Änderung des Gesetzes umgesetzt, und wir müssen dem, was sich in den letzten Jahren im Vollzug an Rechtsbereinigungsbedarf ergeben hat, Rechnung tragen, und das soll auch geschehen.

Da dies die 1. Lesung ist, verblüfft es mich, dass jetzt schon der erste Änderungsantrag vorliegt. Ich hätte mir gewünscht, erst einmal in die Ausschussberatungen zu gehen. Selbstverständlich werden wir eine umfangreiche Anhörung durchführen müssen, weil davon sehr viele Bereiche betroffen sind. Ich sehe schon, dass Herr Wichmann wieder mit dem Kanal zwischen Ober- und Unteruckersee in die Diskussion einsteigen wird. Ich sehe, dass wir noch einmal über die Einteilung in Gewässer 1. und 2. Ordnung diskutieren müssen, auch vor dem Hintergrund, dass wir neue Managementpläne für die Risikobewertung des Hochwassers erstellen müssen. Dabei kann es durchaus zu Verschiebungen kommen. Wir werden uns noch einmal über die Schöpfwerksproblematik unterhalten müssen.

Selbstverständlich wird der größte Block, den wir behandeln müssen, das Wassernutzungsentgelt sein. Ich warne die Grünen allerdings davor, zu euphorisch zu sein; denn es kann auch passieren, dass wir die Falschen treffen. Die Freihaltung von Gasspeichern wird in Zukunft vermehrt benötigt, wenn der Bund wie angekündigt komplett aus der Atomenergie und Braunkohleverstromung aussteigen will, dann wird es nur auf Erdgasbasis gehen. Die Freihaltung dieser Speicher wird kostenpflichtig sein, und wir werden Speicherkapazitäten auch im Bereich der Speichermedien für erneuerbare Energien brau

chen. Auch hier besteht die Notwendigkeit, Grundwasser fernzuhalten. Das ist ein breites Themenspektrum. Auch Gewässerrandstreifen werden uns noch einmal beschäftigen. Demzufolge sehe ich den Beratungen im Ausschuss mit Spannung und Freude entgegen. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes wird noch viel Wasser die Flüsse hinabfließen.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gregor-Ness. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Beyer hat das Wort.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Gott sei Dank hat die Ministerin erklärt, warum die zeitliche Landebahn verfehlt wurde. Es ging auch darum, die thematische Landebahn einzuhalten. Immerhin, aber gut, die Landesregierung hat nun, nach einem halben Jahr Verzögerung, den Entwurf für eine Änderung des Wassergesetzes vorgelegt.

Um es gleich vorwegzunehmen: Der Entwurf enthält einige sinnvolle Punkte, denen wir Liberale uns durchaus auch anschließen werden. Hierzu gehört vor allem eine ganze Reihe von Punkten zum Abbau von Bürokratie und Verwaltungsvorschriften. So würde nach Änderung des Gesetzes die bislang gesetzlich festgelegte Verpflichtung zur Befristung von Erlaubnissen entfallen. Dies schafft Planungssicherheit für die Betreiber. Gleichzeitig behält die Verwaltung aber mit der regelmäßigen Überprüfung von Zulassungen auch künftig ein Steuerungselement in der Hand, mit dem sie den Betrieb im begründeten Fall regulieren kann.

Auch die Abkehr von der Genehmigungspflicht für die öffentliche Abwasserbeseitigung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dass es künftig nur noch eine Anzeigepflicht geben soll, trägt auch dem sich aus dem demografischen Wandel ergebenden Anpassungsdruck für die Infrastruktur in Brandenburg Rechnung. Künftig wird es weniger darum gehen, Abwasserkanalisation neu zu bauen. Vielmehr wird der Um- und Rückbau im Mittelpunkt stehen, und insofern sind die geplanten Erleichterungen im Gesetz auch ein Unterstützungsangebot an die kommunalen Versorger.

Nicht zuletzt ist die Regelung, dass künftig die Verbandsaufsichtsbehörden fehlerhafte Beschlüsse der Gewässerunterhaltungsverbände aufheben und somit langwierige und kostenintensive Prozesse umgehen können, ein richtiges Signal. Fehlentscheidungen werden künftig dort behoben, wo sie entstehen, und nicht erst auf der höchstrichterlichen Ebene.

Der hier vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet gleichwohl auch Schwächen auf der finanziellen Ebene. Meine Fraktion ist der Überzeugung, dass die geplante schrittweise Anpassung der Wassernutzungsentgelte bis 2014 nicht der große Wurf ist, den wir im Land brauchten, um die Aufgaben, die aus den Mitteln des Wassernutzungsentgelts bestritten werden sollen, auch künftig wirklich umzusetzen. Wir Liberale sprechen uns dafür aus, dass die Eingriffe in den Wasserhaushalt und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Qualität und die Quantität der betroffenen Grundwasser- und Oberflächenwas

serkörper in den Entgelten für die Wasserentnahme abgebildet werden müssen.

Die bisherigen Ausgleichs- und Sanierungsmaßnahmen Vattenfalls reichen nicht aus - das ist übrigens in den Erläuterungen auch treffend dargestellt -, um die Folgen der Wasserentnahmen vollständig zu kompensieren. Umwelt- und Ressourcenkosten müssen ein selbstverständlicher Teil der Preiskalkulation werden und dürfen kein Mittel der Wettbewerbsverzerrung sein. Liebe Frau Ministerin, man hat so ein ganz klein wenig den Eindruck, als hätten Sie nicht den Mut, sich mit Vattenfall anzulegen. Wir schauen aber einmal wie das weitergeht.

Auch das Umweltbundesamt hält die Einführung entsprechender Entgelte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für geboten. Sie sehen: Auch bei einem beherzteren Herangehen an die Tarife können Sie sich externer Unterstützung sicher sein. Weitere Defizite werden wir im Laufe des Verfahrens mit Sicherheit herausarbeiten. Herr Kollege Dombrowski hat schon ein Beispiel genannt. Wir müssen dringend darüber nachdenken, ob wir im Land Brandenburg nicht wieder zu Gewässern 3. Ordnung kommen.

Ein weiteres Thema muss auch dringend angegangen werden: die direkte Mitgliedschaft der Grundeigentümer in den Unterhaltungsverbänden. Deshalb müssen wir das Gesetz noch viel weiter diskutieren, nämlich bis in das Wasserverbandsgesetz hinein.

Ich freue mich in diesem Sinne auf die sicherlich spannenden Beratungen im Umweltausschuss, und ich freue mich ganz besonders, dass wir mit Sicherheit konstruktiv das eine oder andere Thema angehen werden. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes dient vor allem der Umsetzung der bundesrechtlichen Veränderungen. Darauf sind meine Vorredner bereits eingegangen. Ausführungen dazu erspare ich mir an dieser Stelle.

Es gibt einen weiteren Grund, aus dem wir als rot-rote Koalition das Wassergesetz neu regeln möchten. Es war die Linke, die sich seit Jahren für eine Änderung des Wassernutzungsentgelts in Brandenburg eingesetzt hat. Diese Forderung stieß im parlamentarischen Raum immer auf knallharte Ablehnung. Deswegen ist es der Linken zuzusprechen, dass es einen Passus zur Änderung des Wassernutzungsentgelts im Koalitionsvertrag gibt, aus dem ich zitieren darf:

„Die Landesregierung wird prüfen, inwieweit für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser zum Zwecke der Freimachung und Freihaltung von Lagerstätten, Erdgasspeichern sowie zur Wasserhaltung von Tagebaulöchern ein Nutzungsentgelt erhoben werden soll.“

Genau dieser Aufgabe wollen wir uns stellen. Es verwundert, glaube ich, niemanden, wenn ich an dieser Stelle sage, dass ich mir hier weit mehr gewünscht hätte. Für unsere Fraktion ist diese Position auch klar. In den zurückliegenden Landtagstagungen sind die Themen Hochwasser und Hochwasserschutz immer wieder behandelt worden. Diese Bereiche werden aus den Wassernutzungsentgelten im Haushalt finanziert. Zudem haben wir uns der Haushaltskonsolidierung zu stellen. Aus all diesen Gründen erachte ich eine Mehreinnahme für den Haushalt als dringend erforderlich.