die Brandenburger selbst entsprechend einbringen müssen. Es ist selbstverständlich, dass die Politik jedem Bürger das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe garantiert und auch jedem Bürger die Chance gibt, sich so zu qualifizieren, dass er zum Beispiel mithilfe einer guten Bildungspolitik - einen Arbeitsplatz findet.
Frau Kollegin Nonnemacher - Sie haben nicht viel geredet, aber ich kenne Ihre Meinung aus Gesprächen: Was wir nicht möchten, sind festgelegte Quoten - in welchem Bereich auch immer -, insbesondere dann nicht, wenn dabei nicht die Ursache der Unterschiede bekämpft wird.
Meine Damen und Herren, das von Herrn Minister Baaske vorgelegte Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm ist richtig, ist in der Konsequenz und seiner Vision richtig. Allerdings ist auch völlig richtig, dass viele Maßnahmen eben unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Das ist nicht das, was meine Fraktion unter einer verlässlichen Gleichstellungspolitik versteht. Es kommt darauf an, das Programm den gesellschaftlichen Erfordernissen anzupassen und seine Umsetzbarkeit zu gewährleisten, und das muss - da haben Sie Recht - im Haushalt 2012 geschehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner - der die rote Lampe leuchten sah. Heute sehen alle die rote Lampe leuchten, aber es beeindruckt niemanden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in der letzten Landtagssitzung mit gleichstellungspolitischen Themen beschäftigt. Anlass war der 100. Jahrestag des Internationalen Frauentages. Heute reden wir über das am 8. März verabschiedete Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, und ich will einmal zitieren, was die Sprecherin des Frauenpolitischen Rates gesagt hat: Sie hofft, dass Brandenburger Frauen damit in puncto Chancengleichheit einen riesigen Schritt nach vorn machen. - Ja, auch wir hoffen das, und ich denke, anhand dieses konkretes Programms, das auch konkrete Maßnahmen enthält, ist unsere Hoffnung begründet.
Ich habe mich natürlich auch gewundert, dass die CDU-Fraktion am 8. März eine Presseerklärung herausgab, die diesen Satz enthielt, den ich Frau Schulz-Höpfner natürlich nicht zutrauen würde, weil sie sich sehr engagiert und an allen Regionalkonferenzen teilgenommen hat.
Deshalb dachte ich, der Satz kann nicht von ihr sein, weil: Ich kenne sie anders. Dieses Programm entstand also wirklich nicht im stillen Kämmerlein, sondern wurde in verschiedenen Veranstaltungen im Lande Brandenburg erarbeitet.
Und ich kann mich auch an Zeiten erinnern, zu denen Regierungsparteien höchst beleidigt reagierten, wenn der Frauenpo
litische Rat ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm einforderte. Die Zeiten sind Gott sei Dank vorbei.
Wir haben ein solches Programm. Es ist unter breiter öffentlicher Beteiligung entstanden und wird - und muss auch - in Zukunft öffentlich beraten und umgesetzt werden. Und es darf natürlich auch kritisiert werden - aber bitte mit Substanz!
Was ist das Neue an diesem Programm? Dieses Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm hebt die Geschlechtergerechtigkeit in den Rang einer ressortübergreifenden Aufgabe. Es bleibt eben nicht Herrn Baaske oder dem MASF überlassen, Frauenpolitik zu machen. Übrigens ist unser Frauenminister nicht mehr Landesgleichstellungsbeauftragter. Deshalb auch noch einmal Dank an Frau Dr. Haase und ihre Mitarbeiterinnen für die Erstellung dieses Programms.
Ich will noch kurz sagen, dass sich dieses Programm dadurch auszeichnet, sich nicht in Absichtserklärungen zu erschöpfen, sondern dass es im Detail Auskunft gibt, mit welchen konkreten Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen. Teil 2 verdeutlicht das intensiv, und ich würde Sie bitten, dies intensiv zu lesen; ich will nur auf einige Stellen aufmerksam machen.
Vielleicht noch eine kleine Kritik - da gebe ich Frau SchulzHöpfner Recht -: Es enthält auch einige Maßnahmen, die von den zuständigen Ministerien leider noch nicht finanziell untersetzt sind. Hierauf werden wir den Finger legen und uns das genau ansehen.
Ganz kurz einige Beispiele: Zur Verbesserung der Einstiegschancen junger Frauen hilft das Landesprogramm „Einstiegszeit“ weiter. Hier werden jährlich 3 Millionen Euro eingesetzt.
Für Existenzgründerinnen stehen im Landesprogramm zur Existenzgründungsförderung jährlich mindestens 7,6 Millionen Euro bereit.
Auch das finde ich interessant: Zur Unterstützung von betrieblichen Angeboten der Kita-Betreuung - Stichwort: Vereinbarkeit von Beruf und Familie - können Betriebe als Träger der Kita-Betreuung nach § 14 und, was die Finanzierungsregelung angeht, nach § 16 des Kita-Gesetzes jetzt weiterhin unterstützt werden. Diese Möglichkeit sollte man in der Praxis noch mehr popularisieren.
Wichtig ist für mich auch die Unterstützung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Auch an diesem Punkt müssen wir unbedingt weiter diskutieren. Wir haben uns die Frage zu stellen, ob es tatsächlich richtig ist, ab einer Einwohnerzahl von 30 000 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen. Angesichts der demografischen Entwicklung werden wir uns darüber noch einmal verständigen müssen. Vielleicht müssen wir sogar die Kommunalverfassung „anfassen“, um insoweit zu einer Veränderung zu kommen.
Ich will auf den letzten Punkt eingehen: Das im Maßnahmenpaket enthaltene Projekt „Frauen machen Kommunen“ soll dazu dienen, dass Frauen sich stärker in die Kommunalpolitik
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der dritte Teil des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms enthält eine Aktualisierung jener Maßnahmen, die zur Umsetzung und Verstärkung des Aktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder notwendig sind. Da gibt es noch eine Menge zu tun; das haben uns auch die Anhörungen am 8. Dezember 2010 gezeigt.
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, Herr Büttner. Deshalb muss neben den landespolitischen Maßnahmen auch endlich mit einem Bundesprogramm auf diese Problematik reagiert werden.
Ich will abschließend deutlich unterstreichen: Wir sind auf dem Weg, noch nicht am Ziel. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm zeigt uns Wege auf. Nun müssen Taten folgen. An dieser Stelle schlage ich den Bogen zurück zu 100 Jahre Internationaler Frauentag: Es ist wirklich ein langer Weg zu tatsächlicher Geschlechtergerechtigkeit. Eine weitere Etappe liegt vor uns. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Böhnisch. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Ich begrüße zu dieser Beratung insbesondere die Vertreterinnen des Frauenpolitischen Rates.
Am 11. Oktober 2008 forderte die Mitgliederversammlung des Frauenpolitischen Rates die Landesregierung und den Landtag auf, ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm und einen Maßnahmenplan zu entwickeln, um die strukturelle Benachteiligung von Frauen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu erreichen. Diese Forderung fand Eingang in den Koalitionsvertrag „Gemeinsinn und Erneuerung“ vom November 2009, der sich für die uneingeschränkte Gleichstellung von Frauen und Männern ausspricht und dies als Querschnittsaufgabe betrachtet.
Für uns Grüne, die wir nicht nur den Kampf gegen die Atomkraft in der Geburtsurkunde unserer Partei stehen, sondern auch die Geschlechtergerechtigkeit als Grundwert in der Präambel unseres Grundsatzprogramms verankert haben, ist beides erst einmal sehr begrüßenswert.
Schaut frau sich das Rahmenprogramm in seinen drei Teilen nebst Datenanhang und Glossar - an, so fällt die Bilanz allerdings durchwachsen aus. Das gleichstellungspolitische Maßnahmenpaket stellt sich vorwiegend als eine Ist-Stand-Beschrei
bung mit Auflistung bestehender Maßnahmen dar, auch wenn in der Spalte „Zeitraum“ teilweise recht unverfroren suggeriert wird, dass es sich um etwas Neues handele. Dies betrifft etwa das Mentorinnenprogramm für Frauen an Hochschulen, welches gerade wegen guter Erfolge verlängert wurde und schon länger existiert.
Die unter dem Teilziel „Unterstützung von Existenzgründerinnen“ angegebene Maßnahme „Förderung eines Gründerinnenzentrums“ wird dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zugeordnet. Es ist weder mit einer Zeitschiene noch mit einer Finanzierung oder irgendwelchen Indikatoren untersetzt.
Tatsächlich sind Konzepte für ein Gründerinnenzentrum seit mindestens 2004 im Gespräch. Die Auflistung von langjährigen Absichtserklärungen bringt uns in der Sache nicht weiter. Aber wir haben gerade von Minister Baaske gehört, dass er das zur Chefsache erklärt habe. Ich bin sehr gespannt, ob wir jetzt tatsächlich ein Gründerinnenzentrum bekommen.
Nicht fehlen dürfen natürlich die Hinweise auf bundespolitische Aktivitäten, etwa zur Einführung von Mindestlöhnen und zur Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Ein Teil der im Programm aufgeführten Maßnahmen ist sinnvoll, aber nicht erkennbar genderspezifisch, zum Beispiel die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und Qualifikationen, die Beratungsangebote für innovative Gründungen oder der Gründungsservice an den Hochschulen.
Die Standardaussagen in der Sparte „Finanzierung“ lauten: „keine haushaltsmäßigen Auswirkungen“, oder: „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu realisieren“. Sollte wirklich einmal ein konkreter Betrag auftauchen, so handelt es sich um seit längerem bestehende Summen, zum Beispiel die 900 000 Euro für die Finanzierung der Frauenhäuser, die seit langem nicht einmal um die zur Tarifangleichung und zur Bezahlung von ehrenamtlich absolvierten Rufbereitschaften notwendigen Beträge angehoben wurden.
Ich möchte mich aber in Zeiten von Haushaltskonsolidierung und rückläufigen Einnahmen nicht zu sehr über die fehlende finanzielle Untersetzung des Maßnahmenpaketes auslassen. Sicherlich kann sinnvolle und erfolgreiche Gender-Politik auch ohne große finanzielle Aufwendungen geleistet werden, obwohl immer wieder auffällt, dass Frauenpolitik als gesellschaftspolitischer Nebenschauplatz angesehen wird - ein sozialdemokratischer Kanzler sprach da einmal von „Gedöns“ - und wesentlich weniger finanzielle Ressourcen beanspruchen darf als etwa Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik.
Überhaupt taucht das Wirtschaftsministerium im Arbeitsteil überhaupt nicht auf, und auch die Vernetzung mit Wirtschaftsverbänden ist kein Thema. So wird man die Stellung der Frau im Erwerbsleben und in Führungspositionen der Wirtschaft kaum stärken können.
Richtig ärgerlich ist aber die vage Beliebigkeit der angegebenen Indikatoren. Wenn als Indikator für die Erreichung des Ziels „Erhöhung des Männeranteils in frauendominierten Arbeitsfeldern der Kinderbetreuung“ - ich erinnere daran: 93 % Erzieherinnen, also Frauen - die Gewinnung männlicher und weib
licher Fachkräfte angegeben wird statt eines konkreten Männeranteils bis Ende der Wahlperiode, so ist das symptomatisch für das völlige Fehlen verbindlicher Zielvorgaben.
Gut gefallen haben mir die Maßnahme „Erstellen eines Gender-Daten-Reports“ und die Prüfung der Einführung von „Gender Budgeting“ durch das Ministerium der Finanzen bis 2013. Herr Dr. Markov, wir zählen auf Sie.
Auch der Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein Pluspunkt des Programms und greift erfreulich viele Anregungen aus der Frauenhaus-Anhörung auf.
Ich komme zum Ende. Insgesamt ist es ein Programm mit positiven Ansätzen, das aber in der Formulierung überprüfbarer Vorgaben viel mutiger hätte sein müssen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Baaske, Sie haben die Möglichkeit, zu reagieren.
Zuvor begrüßen wir aber Besucher. Eigentlich sollten zwei Besuchergruppen da sein; ich vermute, Sie sind die Gäste von der BBW-Akademie. Ist das richtig? - Dann begrüßen wir Sie hier ganz herzlich.