Protocol of the Session on March 24, 2011

Auf Initiative einer Gruppe von Lehrbeauftragten an der Universität Potsdam, die sich „Intelligenzija Potsdam“ nennt, wurden in den letzten Wochen Unterschriften für eine Verbesserung der Situation von Studierenden und Lehrenden gesammelt. Diese Petition, die vier zentrale Forderungen enthält, ist von über 1 200 Menschen unterschrieben und am 2. März bei der Landesregierung eingereicht worden.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie dieses Anliegen?

Frau Ministerin Kunst wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Jürgens, es ist zutreffend, dass im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur der von Ihnen angesprochene Forderungskatalog eingegangen ist. Ihm ist eine große Anzahl von Unterschriften beigefügt; über den Daumen gepeilt stimmt die genannte Zahl. Der Forderungskatalog wie auch die beigefügten Materialien werden zurzeit in meinem Ministerium gründlich geprüft. Wir nehmen das, was die Petenten geschrieben haben, ernst. Nun werden Sie sich fragen, was das konkret bedeutet. Eine Möglichkeit ist, sich die zur Novellierung anstehende Kapazitätsverordnung auch unter dem Blickwinkel der Forderung der Initiative noch einmal anzuschauen sowie - das ist ja eine sehr konkrete Forderung - Maßnahmen für eine Flexibilisierung der Vergütungssätze für Lehrbeauftragte zu prüfen. Dabei muss man wissen, dass diese Vergütungssätze jeweils aus den Budgets der Hochschulen zu erbringen sind. Diese beiden von mir angeschnittenen Thematiken sind dezidiert von den Petenten angesprochen worden.

Grundsätzlich muss man sich aber auch darüber im Klaren sein, was Lehrbeauftragte im Hochschulsystem sind. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass es die Funktion von Lehrbeauftragten ist, das Angebot der Hochschulen sinnvoll zu ergänzen, und zwar dezidiert um Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis, um diese Erkenntnisse in die Lehre einfließen zu lassen. Sie sind also nicht dazu da, eine Grundversorgung zu gewährleisten. Sie sind von der Systematik nebenberufliches wissenschaftliches oder künstlerisches Personal deswegen sind die Sätze so, wie sie sind - und gehen im Hauptberuf einer anderen Erwerbstätigkeit nach, zum Beispiel in der Gesellschaft, der Wirtschaft oder der Politik. Wie dem auch sei.

Neben dieser grundsätzlichen Bemerkung möchte ich Ihnen sagen, dass eine umfassende Bewertung der Zuschrift in Arbeit ist. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass meine erste Reaktion etwas grundsätzlicher Natur ist. Die Antwort an die Petenten ist in Vorbereitung. Mein Hinweis, dass die Mai-Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Unterrichtung und Erörterung genutzt werden kann, ist sicherlich sachdienlich. Es dient der angemessenen Bearbeitung dieser Petition.

Dennoch gibt es Nachfragebedarf. Herr Jürgens.

Danke, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort und auch für die Ankündigung; damit hat sich meine erste Frage erledigt.

Ich habe eine zweite: Würden Sie die Einschätzung der Initiatoren teilen, dass an einigen Hochschulen, gerade an der Universität Potsdam, Lehrbeauftragte als Kapazitäten für die grundständige Lehre genutzt werden, und nicht, wie Sie es richtigerweise ausgeführt haben, lediglich eine Ergänzung darstellen?

Es ist immer die Frage, mit welchen Mitteln man was im Detail voranbringen muss, sodass es sicherlich nicht an allen Ecken der Hochschulen ausgeschlossen ist, dass Lehrbeauftragte temporär für die grundständige Lehre eingesetzt werden. Es wäre nicht integer, etwas anderes zu behaupten. Als Grundeinschätzung gilt, dass die Versorgung in Brandenburg gut ist, was den Bestand an festem Personal für die grundsätzlichen Aufgaben in Forschung und Lehre angeht. Lehraufträge zusätzlich zu übernehmen ist aber auch immer ein erster Karriereschritt. Insofern ist es ein zweischneidiges Schwert, zu entscheiden, an welcher Stelle man richtet und an welcher Stelle man sich auch im Sinne der Lehrbeauftragten wertschätzend Stundensätze noch einmal anschaut, sofern man es sich leisten kann. Das ist immer die Frage. Man kann jeden Euro nur einmal verteilen.

Vielen Dank. - Die Frage 513 (Tarifabschluss im öffentlichen Dienst) stellt der Abgeordnete Krause.

Sie erinnern sich sicherlich daran, dass vor einigen Tagen nicht weit von hier entfernt Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst stattgefunden haben. Am 9. März 2011 wurden sie mit einer Einigung beendet. Das Ergebnis wird von beiden Seiten als „ordentlich“ bezeichnet. Dennoch gibt es vonseiten der Lehrervertretung Kritik, die sich daran ausrichtet, dass für die angestellten Lehrer keine verbindliche Einordnung in Entgeltgruppen vorgenommen werden konnte und damit die Einkommensunterschiede zwischen den Bundesländern zementiert werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die kritische Äußerung der Bildungsgewerkschaft?

Frau Ministerin Dr. Münch wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Krause, die kritischen Äußerungen der GEW beruhen auf der gewerkschaftlichen Forderung, in einer Entgeltordnung für Lehrkräfte bundeseinheitlich bessere Eingruppierungen festzuschreiben. Mit diesem Ansinnen war die GEW bei den abgeschlossenen Tarifverhandlungen nicht erfolgreich. Das führte zu den entsprechenden Äußerungen in der Presse.

Die in der Presse gelegentlich zu findende Formulierung, es gäbe einen „tariflosen Zustand“ ist indes nicht zutreffend. Tarifvertragliche Grundlage für die Eingruppierung der tariflich beschäftigten Lehrkräfte ist der geltende Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O. Danach sind tariflich Beschäftigte in der Tätigkeit von Lehrkräften in der Entgeltgruppe eingruppiert, die der Besoldungsgruppe entspricht, in welche der Angestellte eingestuft wäre, wenn er im Beamtenverhältnis stün

de. Das heißt, es sind ganz klar vergleichbare Bedingungen vorhanden.

Für den weit überwiegenden Teil der tarifbeschäftigten Lehrkräfte in Brandenburg erfolgt somit eine unmittelbare Zuordnung der Entgeltgruppe zu den Besoldungsgruppen vergleichbarer verbeamteter Lehrkräfte. Ausnahmen gibt es dort, wo Lehrkräfte nicht die Voraussetzungen für das Lehramt erfüllen; ich denke, das ist gerechtfertigt. Damit ist sichergestellt, dass die Lehrkräfte im Land Brandenburg für die gleiche Tätigkeit auch ein vergleichbares Einkommen erhalten. Die konkrete Höhe verhandeln freilich die Tarifvertragsparteien, wie mit der kürzlich vereinbarten Erhöhung geschehen, bzw. es entscheidet natürlich auch der Landtag als Besoldungsgesetzgeber.

Dass andere, finanzstärkere Bundesländer verbeamtete Lehrkräfte zum Teil in höhere Ämter einstufen und von Anfang an höher bezahlen, bringt über die vergleichbare Zuordnung zweifelsohne auch Vorteile für die dortigen tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Aber den finanzschwächeren Bundesländern wie Brandenburg sind Grenzen gesetzt. Trotzdem ist unsere Regelung, junge Lehrer von Anfang an zu verbeamten, offensichtlich so attraktiv, dass wir ein doppelt so hohes Angebot an Lehrkräften haben, wie wir einstellen können. Insofern scheint Brandenburg trotz der beschriebenen Probleme und der Unterschiede, die es bundesweit zwischen den Bundesländern gibt, für junge Lehrer ein attraktives Land zu sein. - Danke.

Danke. - Die Frage 531 (Baumfällungen innerhalb eines [ehe- maligen] Totalreservates im Biosphärenreservat Schorfheide- Chorin) stellt der Abgeordnete Vogel.

Im Jagen Nr. 2230, im NSG Nr. 8 „Arnimswalde“/Totalreservat 8 im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, der ursprünglich zur Schutzzone I - Totalreservat - gehörte und nun wegen einer angeblichen fehlerhaften Grenzziehung zur Schutzzone III Landschaftsschutzgebiet - umgewidmet wurde, gab es in der letzten Woche bereits Holzeinschläge in Kiefernbeständen. Auch sehr hohe und alte Buchenbestände sind angeblich zur Fällung markiert worden.

Das Gebiet wurde in den vergangenen Jahren - seit 1990 - als Totalreservat geschützt. Nun wurde die Grenze der Schutzzone I geändert, weil angeblich bei der Erstellung der Karten in den 90er Jahren die Grenzen falsch gezogen worden sein sollen. Beim Aktualisieren der Karten in einem anderen Maßstab sei dann der Fehler bei der Grenzziehung aufgefallen. Dabei bleibt für uns allerdings unverständlich, wie es sich dabei um einen Zipfel in der Größe eines Jagens in der Größe von rund 30 bis 40 ha handeln kann. Kartierer, die damals die Grenzziehung vorgenommen haben, bestätigen, dass sie ihre Arbeit in einem relativ exakten Maßstab von 1:5000 durchgeführt hatten.

Daher frage ich die Landesregierung: Wie erklärt sie die grobe Abweichung von Dutzenden von Hektar bei der Aktualisierung der Karten und der Neufestlegung der Schutzzonen?

Die Antwort gibt Frau Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Vogel, meine Antwort lautet folgendermaßen: Die rechtsverbindliche Grenzziehung des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin ergibt sich aus der amtlichen Karte zur Biosphärenreservatsverordnung vom 12. September 1990. Sie wurde bisher nicht verändert, und dies ist auch nicht beabsichtigt, soll also auch nicht infrage gestellt werden. Es bleibt so, wie in der Verordnung von 1990 dargestellt.

Die Flächen des Jagens 2230 liegen in der Schutzzone III und sind entgegen der Darstellung, die Sie in Ihrer Frage gebracht haben, somit nicht Bestandteil des Totalreservats Arnimswalde.

Nach der Biosphärenreservatsverordnung ist in der Zone III die ordnungsgemäße naturnahe forstwirtschaftliche Nutzung zulässig. Diese umfasst die Durchforstung des Waldes, also die gezielte Entnahme von Einzelbäumen aus forstwirtschaftlichen Gründen, und in dieser Zone sind auch Kahlhiebe bis zu drei Hektar von den Verboten der Verordnung freigestellt. Im Vorfeld dieser Arbeiten haben Gespräche zwischen der Oberförsterei in Milmersdorf und der Biosphärenreservatsleitung stattgefunden. Sie leistet die Arbeiten, und ich glaube, es ist alles in Ordnung.

Es gibt Nachfragebedarf. Bitte!

Frau Ministerin, dann kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass die zugrunde liegende Information, die mir von Kartierern gegeben wurde, die der Auffassung waren, dass der Jagen Nr. 2230 Bestandteil der Schutzzone I sei, falsch ist?

Davon gehen wir beide jetzt aus.

Ich bleibe beim Nationalpark und erteile zur Frage 529 (Aus- einandersetzungen um Flächen im Nationalpark Unteres Oder- tal) dem Abgeordneten Dombrowski das Wort.

In der Vergangenheit gab es zwischen dem Land Brandenburg und dem Verein der Freunde des Nationalparks immer wieder juristische Auseinandersetzungen um Flächen im Nationalpark Unteres Odertal und zuletzt auch um die Verwendung von Fördermitteln durch den Verein. Das Land Brandenburg hat den Verein im Dezember vergangenen Jahres aufgefordert, die Verwendung der Fördermittel aus dem Gewässerrandstreifenprogramm abschließend nachzuweisen.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Klärungsbedarf gibt es nach Ihrer Auffassung derzeit zwischen dem Land Brandenburg und dem Verein der Freunde des deutsch-polnischen Nationalparks Unteres Odertal e. V.?

Wiederum antwortet Frau Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Dombrowski, die Frage ist berechtigt, und Sie sind ja sicherlich auch bestens informiert. Ich will es hier noch einmal deutlich sagen: Das Land Brandenburg - vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat den Verein der Freunde des Nationalparks im letzten Jahr per Bescheid aufgefordert, einen Abschlussverwendungsnachweis über die im Rahmen des Gewässerrandstreifenprojekts erhaltenen Fördermittel vorzulegen. Dagegen hat der Verein im Januar dieses Jahres vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben. Eine Entscheidung steht noch aus. Das ist die aktuelle Auseinandersetzung, die wir juristisch führen.

Aus Sicht des Landes - also aus Sicht meines Ministeriums - ist der Verein nach den Zuwendungsbescheiden - das wissen Sie alles -, nach den Mittelverteilungsschreiben des Bundes, nach der Landeshaushaltsordnung und den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Landes Brandenburg verpflichtet, nach Projektende - Projektende war bereits 2006 - die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendungen gemäß Zuwendungszweck nachzuweisen. Dazu gehört zum Beispiel, eine Gesamtbilanzierung der Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit Flächenerwerb, Flächennutzung und der Durchführung von Naturschutzmaßnahmen vorzulegen.

Wir haben seit 2006 - also mein Kollege Vorgänger und ich im vergangenen Jahr - versucht, auf dem Verhandlungswege eine Einigung zu erzielen, dass der Nachweis erbracht wird. Das ist nicht der Fall, und deshalb gibt es jetzt das Klageverfahren des Vereins.

Es gibt eine Nachfrage vom Kollegen Dombrowski.

Frau Ministerin, wie begründet der Verein seine Weigerung, diese Abrechnung vorzunehmen?

Das habe ich nicht im Einzelnen hier, weiß aber, dass dies nicht gerechtfertigt ist. Der Verein ist verpflichtet, er hat die Zuwendungen erhalten. Es geht da um sehr viel Geld, um mehrere Millionen. Projektende war 2006, und ich glaube, es ist unstrittig, dass das abgerechnet werden muss. Die Argumente liegen mir jetzt nicht im Einzelnen vor, haben uns aber veranlasst, den Verein per Bescheid aufzufordern.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Vielen Dank. Wir wünschen Ihnen Glück vor Gericht.

Ich rufe Frage 532 (Geplante Schulgründung in Großziethen) auf, die der Abgeordnete Lakenmacher stellt.

Für das Schuljahr 2011/12 plant die evangelische Schulstiftung, in Großziethen ein Gymnasium zu errichten. Der Antrag wurde fristgerecht zum 30.09.2010 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereicht. Es liegen bereits 55 Interessenbekundungen vor.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand zur Genehmigung des Antrags der evangelischen Schulstiftung?

Frau Ministerin Münch antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lakenmacher, die Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat am 29. September 2010 die Genehmigung zur Errichtung eines evangelischen Gymnasiums in freier Trägerschaft am Standort Schönefeld zum Schuljahr 2011/12 beantragt. Der Träger möchte schrittweise - beginnend mit Jahrgangsstufe 7 - ein zweizügiges Gymnasiums mit offenen Ganztagsangeboten einrichten. Die formale und schulfachliche Prüfung des vorliegenden Antrags ist seit Anfang März 2011 abgeschlossen. Der Träger wird in Kürze über das Prüfergebnis informiert und erhält die Möglichkeit, Mängel nachzubessern. Wenn die Schulstiftung es wünscht, können dazu auch gern Gespräche im Ministerium geführt werden. Sobald die notwendigen Unterlagen vorliegen, ergeht nach deren Prüfung der endgültige Bescheid. Das wird rechtzeitig vor dem Schuljahresbeginn der Fall sein.

Vielen Dank. - Ich rufe die Frage 533 (Schließung des Mauer- radweges durch die Unterführung der Dresdener Bahn) auf, die der Abgeordnete Jungclaus stellen wird.

Die Unterquerung der Dresdener Bahntrasse in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow würde den 160 Kilometer langen berlinbrandenburgischen Mauerradweg vollenden. Ende Dezember 2010 sagte die Berliner Senatswirtschaftsverwaltung die notwendigen Finanzmittel für die Unterquerung der Dresdener Bahn zu. Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow würde nach der Fertigstellung die Unterhaltung der Unterquerung übernehmen. Eine anteilige Finanzierung durch brandenburgische Landesmittel ist nun nicht mehr notwendig.

Daher frage ich die Landesregierung: Wann beantragt sie die Integration der Unterquerung in das Planfeststellungsverfahren für den Wiederaufbau der Fernbahngleise der Dresdener Bahn?

Minister Vogelsänger antwortet.