Die Abgeordnete Vogdt stellt Frage 523 (EFRE-Zahlungs- unterbrechung und Auswirkungen auf weitere Fördermittel).
Im Oktober 2010 veranlasste die EU-Kommission eine Zahlungsunterbrechung bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung an das Land Brandenburg in Höhe von 42,6 Millionen Euro. Grund hierfür waren Mängel in der Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems des Operationellen Programms. Der Presse war zu entnehmen, dass das Land wegen der Probleme einen weiteren, längst vorbereiteten 150-Millionen-Euro-Antrag gar nicht erst stellte.
Ich frage daher die Landesregierung: Konnte dieser Fördermittelantrag zwischenzeitlich vom Land gestellt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie entnommen haben, ist die Zahlungsunterbrechung aufgehoben worden. Ich darf Ihnen sagen, dass sich der Zahlungsfluss in Höhe von 42 Millionen Euro nach unseren Informationen gegenwärtig auf dem Weg ins Land Brandenburg befindet; diese Tranche wird also ausgezahlt.
Ich habe vor drei Tagen den nächsten Antrag - in Höhe von ca. 150 Millionen Euro - unterschrieben. Er ist eingereicht und wird gegenwärtig bei der Europäischen Union bearbeitet. Ich gehe davon aus, dass er innerhalb der Bearbeitungszeiträume positiv entschieden, und das Geld dem Land Brandenburg zugeleitet wird. Das heißt, der Antrag konnte aufgrund der Zahlungsunterbrechung vorher nicht gestellt werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frage 524 (Energiebeirat der ZukunftsAgentur Brandenburg) stellt der Abgeordnete Jungclaus.
Die Arbeit der ZukunftsAgentur Brandenburg wurde bis vor geraumer Zeit von einem Energiebeirat begleitet, der sich aus Vertretern von Verbänden und Fachleuten zusammensetzt. Seine Aufgabe war die Begleitung der Aktivitäten der Energieabteilung der ZukunftsAgentur. Seit ca. vier Jahren wurde der Energiebeirat nicht mehr einberufen, ohne dass er aufgelöst worden wäre oder aus eigenem Antrieb seine Arbeit eingestellt hätte.
Daher frage ich die Landesregierung: Wie will sie vor diesem Hintergrund die energiefachliche und energiewirtschaftliche Begleitung der Arbeit der ZAB auf breiter Basis in Zukunft sicherstellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jungclaus, Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass der Energiebeirat seit vier Jahren nicht mehr einberufen wurde. Diesen Sachstand habe ich bei der Übernahme der Funktion des Ministeramtes vorgefunden.
Wir haben uns im Zusammenhang mit dem Umbau der ZukunftsAgentur Brandenburg - wie Sie wissen, ist dort der Energiebereich verstärkt und ist sein eigenständigen Sektor innerhalb der ZAB ausgebaut worden - selbstverständlich entschieden, das satzungsmäßige Gremium Energiebeirat neu zu beleben und neu zu berufen.
Deswegen haben wir am 17.03. auf der Aufsichtsratssitzung der ZAB entschieden, dass wir noch vor der Sommerpause den Energiebeirat zur strategischen Beratung der ZukunftsAgentur Brandenburg bei der Umsetzung der energiepolitischen Zielsetzungen neu berufen und mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verbänden besetzen werden.
Als Reaktion auf die Ergebnisse des Ländervergleichs im vergangenen Jahr in den Fächern Deutsch und Englisch hat das Bildungsministerium im Dezember angekündigt, ein Maßnahmenpaket aufzulegen. Ziel war unter anderem die Stärkung der Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern und auch ein verbindlicher Grundwortschatz für die Klassenstufen 1 bis 4 im Fach Deutsch. Er sollte zum Schuljahr 2011/2012 eingeführt werden.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie weit sind die Vorbereitungen zur Einführung eines solchen Grundwortschatzes?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Günther, ich bin Ihnen dankbar für die Gelegenheit, hier in aller Kürze skizzieren zu können, wie sich die Arbeit an dem Maßnahmenpaket zur Qualitätssicherung an den Schulen im Land Brandenburg gestaltet, das von meinem Ministerium im Dezember vorgestellt wurde.
Es gibt Handlungsfestlegungen in fünf Feldern. Neben dem Ausbau und der Weiterentwicklung des Beratungs- und Unterstützungssystems, der Verbesserung der Qualität des Englischunterrichts, der Flexibilisierung von Lernzeiten und der Überprüfung von Zielen und Standards gilt der Stärkung von Basiskompetenzen eine besondere Aufmerksamkeit. Verbindliche Orientierungsarbeiten in den Jahrgangsstufen 2, 4 und 8 sowie
Schon vor sechs Jahren hat das Landesinstitut für Schule und Medien zur Unterstützung der Lehrkräfte einen sogenannten Implementationsbrief zum Rahmenlehrplan Deutsch herausgegeben. Da wir heute über den Grundwortschatz Deutsch sprechen, will ich diesen Fachbegriff nicht verwenden. Es geht einfach um ein Schreiben zur Unterstützung dieser Schulen bei der Einführung.
Dieser Brief umfasst unter anderem eine Liste der hundert Häufigkeitswörter für die Grundschule. Darauf aufbauend hat mein Haus in Kooperation mit dem bayerischen Staatsministerium für Bildung den Grundwortschatz für das Land Brandenburg erarbeitet. Neben den hundert Häufigkeitswörtern enthält er jeweils ca. 300 Wörter für die ersten beiden Doppeljahrgangsstufen.
Die Verwaltungsvorschrift zum Rahmenlehrplan und zu den curricularen Materialien selbst ist noch nicht in Kraft. Das wird erst zum neuen Schuljahr, also zum 1. August, geschehen. Der Grundwortschatz ist also derzeit noch nicht verbindlich. Damit aber die Schulen sich bereits jetzt darauf einstellen können, was ab dem nächsten Schuljahr gilt, hat mein Haus den Grundwortschatz für die Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie die Jahrgangsstufen 3 und 4 den Schulen bereits im Januar dieses Jahres zugesandt. Ich meine, damit liegen wir mit unseren Anstrengungen zur Stärkung der Basiskompetenzen ganz gut im Plan.
Vielen Dank für diese Gelegenheit, Ihnen das noch einmal kurz darzustellen. Wir werden sicherlich im Ausschuss auch weiter darüber reden. - Danke schön.
Danke sehr. - Die Abgeordnete Fortunato stellt die Frage 526 (Belagschäden auf Brandenburger Autobahnen).
Bürger haben wiederholt an Autobahnen ein Problem erkannt, das im Zusammenhang mit dem Autobahnbau steht. Es handelt sich um einen Zustand auf dem Fahrbahnbelag von Autobahnen, der mit „Betonkrebs“ bezeichnet wird und die Autobahn regelrecht zerfrisst.
Um dieses Phänomen auszuschließen, dürften ausführende und zuvor beauftragte Straßenbaunternehmen kein mangelhaftes Material verwendet haben und in der Pflicht der Gewährleistung im Schadensfall stehen.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Auf welche Weise garantiert sie über den Landesbetrieb für Straßenwesen, dass über Beprobung, durch vertragliche Sicherung und andere geeignete Maßnahmen verdeckte Belagschäden, insbesondere der sogenannte Betonkrebs, auf den Autobahnen nicht auf Landeskosten repariert werden?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diese Frage passt ein Stück zur Aktuellen Stunde. Ich will noch einmal deutlich machen, dass die Daten vorhanden sind. Die Zustandsnoten der Bundesautobahn sind zu 66 % sehr gut und zu 25 % gut bis mittelmäßig. Da wurde viel investiert.
Das, was Sie angesprochen haben, ist kein Brandenburger Phänomen, sondern ein bundesweites. Nach dem Auftreten der Schäden hat der Bund als Baulastträger der Bundesfernstraßen Maßnahmen für den Neubau von Betonfahrdecken festgelegt, die nach dem damaligen Kenntnisstand das künftige Auftreten der Betonschädigung infolge der Alkalireaktion, umgangssprachlich „Betonkrebs“ genannt, ausschließen sollten. Es hat nur nicht vollständig funktioniert. Deshalb hat der Bund auch weitere Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben. Diese Erkenntnisse werden dann in die Baupraxis und in die entsprechenden allgemeinen Rundschreiben des Straßenbaus eingearbeitet. Man ist sehr bemüht - das ist gar keine Kritik am Bund -, dieses Problem in den Griff zu bekommen.
Die brandenburgische Straßenbauverwaltung hat bautechnische Ansätze entwickelt, um die Lebensdauer der Betondecken zu erhalten und gleichzeitig die Verkehrssicherheit der betroffenen Bundesautobahnen sicherzustellen. Es gibt auch einen Erfahrungsaustausch zwischen den Bundesländern dazu. Wir haben gemeinsame Interessenslagen und wollen unsere Erkenntnisse nicht zurückhalten.
Der Bau der Bundesfernstraßen erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden technischen Regelwerke. Des Weiteren stellt die brandenburgische Straßenbauverwaltung eine ordnungsgemäße Herstellung der Betonautobahn in Betonbauweise entsprechend den Regelungen des allgemeinen Rundschreibens Nr. 12/2006 sicher. Wie gesagt, die neuen Erkenntnisse fließen ein. Ich hoffe, dass wir dieses Problem in den Griff bekommen. Es gibt viele Anfragen dazu. Es wird geschrieben: „Die Autobahn ist doch neu gebaut, und wir haben nun nach wenigen Jahren diese Schäde!“ Deshalb habe ich auch großes Interesse daran, gemeinsam mit dem Bund Wege zu finden. Das sorgt auch für mehr Verständnis bezüglich der Maßnahmen für die Verkehrsinfrastruktur.
Vielen Dank. - Die Abgeordnete Heinrich stellt die Frage 527 (Kürzung des Musikunterrichts am Helmholtz-Gymnasium).
Der Landesmusikrat Brandenburg hat in einer Pressemitteilung berichtet, dass ab dem kommenden Schuljahr am HelmholtzGymnasium Potsdam deutlich weniger Musikunterricht gegeben werden soll. Das in Brandenburg einzigartige Musikprofil dieser Schule wird mit der Kürzung der Zusatzstunden im Fach Musik gefährdet.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die bislang gewährten Zusatzstunden im Fach Mu
sik auch für die kommenden Schuljahre und darüber hinaus dem Helmholtz-Gymnasium Potsdam zuzuweisen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Heinrich, ich bin Ihnen dankbar für diese Frage; denn mich haben buchstäblich aus aller Welt Unterstützerschreiben für das Helmholtz-Gymnasium erreicht. Wir haben dieses Problem mittlerweile auch mit allen Beteiligten besprochen. Trotzdem kann man gar nicht so schnell reagieren, wie offensichtlich weltweit mobilisiert wurde. Insofern ist es gut, dieses Thema auch hier noch einmal darzustellen.
Die Planungen zur Personalausstattung der öffentlichen Schulen im Bereich des Staatlichen Schulamts Brandenburg für das Schuljahr 2011/12 befinden sich erst am Anfang. Weder steht der durch die sechs staatlichen Schulämter zu bewirtschaftende Stellenanteil abschließend fest, noch sind alle Entscheidungen zur Klassenbildung im nächsten Schuljahr bereits getroffen. Derzeit ermittelt das Schulamt in Einzelberatungen mit den Schulen den für die Durchführung des Pflichtunterrichts aus heutiger Sicht nötigen Personalbedarf. Außerdem haben die Schulen eine vorläufige Berechnung der geplanten Personalzusatzausstattung erhalten. Darauf bezieht sich der Landesmusikrat offensichtlich in seinem Protest.
Das Musikprofil des Helmholtz-Gymnasiums ist auch in Zukunft nicht gefährdet. Die Ausweitung der Stundentafel für den Musikunterricht der musikbetonten Klassen wird bei der Zuweisung weiterhin voll berücksichtigt. Selbstverständlich ist auch, dass zu einer Schule mit einem musikbetonten Zug Chor und Big Band gehören. Zurzeit steht zwar noch nicht fest, wie groß der Spielraum des Schulamtes für einzelne ergänzende Personalmaßnahmen sein wird. Sie können aber davon ausgehen, dass auch die genannten Profilmerkmale nicht beschnitten werden müssen.
Zur Frage der Ausstattung der Schulen möchte ich noch allgemein erläutern, dass mit dem Beschluss des Landtags zum Haushaltsplan auch im Schuljahr 2011/12 die vergleichsweise günstige Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften beibehalten werden kann. Das ist keineswegs selbstverständlich. Das bedeutet aber nicht, dass jede Schule genau dieselbe Ausstattung erhält wie im laufenden Jahr.
Zum Beispiel werden einige Schulen mehr erhalten, etwa weil dort der Ganztagsbetrieb ausgebaut wird. An einzelnen Standorten wird aber vielleicht für den Pflichtunterricht mehr benötigt, weil ein eigentlich zu kleiner Schulstandort nicht aufgegeben werden soll. Andere Schulen werden aus ähnlichen Gründen weniger Lehrkräfte erhalten. Es gehört zu den Aufgaben der staatlichen Schulämter, bei der Verteilung der Lehrerstellen auf die Schulen alle diese Sachverhalte, eben auch die besonderen Profile, angemessen zu berücksichtigen. Bei der HelmholtzSchule ist das definitiv geschehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 528 (Initiative von Lehrbeauftragten); der Abgeordnete Jürgens wird sie stellen.
Auf Initiative einer Gruppe von Lehrbeauftragten an der Universität Potsdam, die sich „Intelligenzija Potsdam“ nennt, wurden in den letzten Wochen Unterschriften für eine Verbesserung der Situation von Studierenden und Lehrenden gesammelt. Diese Petition, die vier zentrale Forderungen enthält, ist von über 1 200 Menschen unterschrieben und am 2. März bei der Landesregierung eingereicht worden.