Die Aussprache wird mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion eröffnet. Herr Abgeordneter Büttner, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg: Wir werden in Schulen nicht alle Probleme dadurch lösen, dass wir immer mehr Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in die Schulen hineinbekommen. Wir werden dadurch auch nicht alle Vorfälle wie den traurigen und erschreckenden Vorfall, den wir in Luckenwalde hatten, verhindern können. Aber wir können versuchen, durch gezielte Maßnahmen diese Vorfälle und andere Probleme durch ein Mehr von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu reduzieren. Verzeihen Sie, ich bleibe bei dem Begriff „Schulpsychologen“, der für beide Geschlechter gilt. Wenn wir mehr Schulpsychologen in die Schulen hineinbekommen, können wir es schaffen, diese Vorfälle und diese Probleme zu minimieren.
§ 133 des Brandenburgischen Schulgesetzes regelt die schulpsychologische Beratung. Demnach umfasst diese insbesondere die präventive und auf akute Probleme bezogene Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern sowie von Schulen. Dementsprechend unterstützen natürlich Schulpsychologen auch den Bildungs- und Erziehungsauftrag.
Am 27. Januar dieses Jahres, in der 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport, waren Vertreter der Schulpsychologen zu Gast und haben über ihre Arbeit berichtet. Wir haben dort gemeinsam festgestellt: Es gibt einen wachsenden Fortbildungsbedarf bei Lehrern, Schulleitern und Mitarbeitern aus den staatlichen Schulämtern, weil Psychologen natürlich
auch diese Lehrkräfte, die Mitarbeiter dort fortbilden und ihnen Beratung und Unterstützung geben, zum Beispiel im Bereich der Gewaltprävention oder auch im Bereich der Streitschlichtung.
Sie diagnostizieren bei allen psychologisch-pädagogischen Fragestellungen, auch bei Legasthenie und Rechenschwäche. Es gibt einen hohen therapeutischen Hilfebedarf - bei Schülern und bei Lehrern. Vor allem gibt es immer komplexere Beratungsfälle. Die Schulpsychologen haben angesichts stetig neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse, die sie sich aneignen müssen, auch einen wachsenden eigenen Fortbildungsbedarf.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und beim Rechtschreiben. Hinzu kommt der steigende Verwaltungsaufwand, also die Überforderung durch Sachbearbeitung.
All diese Aufgaben leisten im aktuellen Schuljahr bisher nur 29 Schulpsychologen - für insgesamt 272 105 Schüler! Angesichts dessen frage ich mich: Wie soll das eigentlich funktionieren? Diese Aufgaben können die wenigen Schulpsychologen nicht in dem Umfang erfüllen, wie sie es eigentlich machen müssten. Ein Schulpsychologe kommt auf ca. 9 400 Schüler. Sogar unser - durchaus armes - Nachbarland Berlin steht mit seiner schulpsychologischen Beratung besser da als wir. In Berlin ist ein Schulpsychologe für ca. 6 000 Schüler zuständig.
Der Berufsverband der deutschen Schulpsychologen fordert aber einen Mindeststandard der Versorgung, der bei 1:5 000 liegen soll. Erinnern wir uns an das, was die Vertreter der Schulpsychologen im Ausschuss gesagt haben: Mindestens eine zusätzliche Stelle ist in jedem Schulamtsbezirk notwendig, um die Gewaltprävention und die Notfallfürsorge aufrechtzuerhalten. Wir reden also im ersten Schritt über insgesamt fünf zusätzliche Stellen, in jedem Schulamtsbezirk eine.
Diese zusätzliche Ausstattung ist wichtig, da die Übernachfrage nach Schulpsychologen zu Beratungs- und psychotherapeutischen Engpässen führt. Hinzu kommen in einem Flächenland wie Brandenburg die langen Fahrzeiten. Deshalb gibt es lange Wartezeiten, sodass durchaus vier bis fünf Monate ins Land gehen können, bevor hilfebedürftige Schüler und Lehrer Unterstützung bekommen. In der Regel sind es vier bis zehn Wochen. Wenn ein Härtefall dazwischenkommt, wird die Wartezeit länger.
Wir wissen auch, dass psychologische Beratung und Notfallfürsorge schnell erfolgen müssen, um die notwendigen Erfolge garantieren zu können. Ich glaube auch, dass wir die Lehrerinnen und Lehrer nicht im Regen stehen lassen dürfen; denn letztlich sind es oftmals sie, die die Schüler erkennen, die psychologische Hilfe benötigen. Angesichts der langen Wartezeit müssen die Lehrerinnen und Lehrer oft selbst tätig werden. Eine gute Schülerin, die einen plötzlichen Leistungsabfall aufweist, hat gegebenenfalls persönliche Probleme, auf die man schulpsychologisch eingehen muss; sie braucht schnell professionelle Hilfe.
Ein weiterer Punkt: Schulpsychologen werden in Schulen in freier Trägerschaft nur dann tätig, wenn entsprechende Arbeitskapazitäten vorhanden sind und darüber hinaus für die erbrachte Leistung Gebühren in Rechnung gestellt werden. Das heißt,
die Bestimmungen des Brandenburgischen Schulgesetzes gelten insoweit nur für Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Die freien Schulen sind in der Bedarfsermittlung stellenmäßig nicht berücksichtigt. Das Brandenburgische Schulgesetz macht also einen Unterschied, obwohl doch eigentlich alle Schüler, egal welche Schule sie besuchen, diese Hilfe bekommen müssten.
Das Ministerium hat in der besagten Sitzung angekündigt - das erkenne ich durchaus an -, dass die Schüler an Schulen in freier Trägerschaft bei der nächsten Schulgesetznovelle einbezogen werden sollen. Ich glaube aber, dass wir nicht so lange warten sollten. Es geht hier schließlich um die Gesundheit von Schülern. Aus diesem Grunde glauben wir, die FDP, dass wir sofort agieren müssen. Wir sollten zumindest den ersten Schritt gehen und versuchen, in jeden Schulamtsbezirk einen weiteren Schulpsychologen zu bekommen. In einem Stufenverfahren könnten wir dann auf die Quote von 1:5 000 kommen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Günther hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die geschilderte Anhörung im Bildungsausschuss hat uns allen noch einmal gezeigt, wie wichtig die Arbeit der 29 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Land Brandenburg ist. Sie intervenieren bei akuten Problemen, sollen aber auch und vor allem präventiv wirken. Dazu beraten sie Schüler, Lehrkräfte, Eltern, aber mittlerweile auch ganze Schulen. Sie sollen bei Problemen und in Konfliktsituationen Unterstützung geben und Hilfe leisten.
Bei dieser wichtigen Arbeit - auch darauf muss man hinweisen sind sie nicht allein. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind darauf angewiesen, dass sie zusammenarbeiten, beispielsweise mit Schulsozialarbeitern, Sonderpädagogen, Vertrauenslehrern oder mit Lehrern, die im Umgang mit Konflikten besonders geschult sind. Ich sage: Jeder, der in Brandenburg Pädagoge ist, sollte zumindest eine Grundbefähigung zum Umgang mit Konflikten an einer Schule haben.
Wir dürfen nicht vergessen, dass es in Brandenburg darüber hinaus niedergelassene Psychologen und Psychotherapeuten gibt. Ich habe kürzlich von Projekten im Rahmen der Initiative Oberschule in meinem Wahlkreis erfahren, in denen Schülerinnen und Schüler selbst als Mediatoren zur Schlichtung von Konflikten an Schulen geschult werden.
Obwohl die Schulpsychologen nicht allein dastehen, wäre es gut, wenn es in Brandenburg mehr von ihnen gäbe. Insofern ist es völlig verständlich, dass die Vertreter der beiden Berufsverbände, die wir angehört haben, dies fordern. Aber wir müssen darauf hinweisen - das gehört zum Gesamtbild dazu -, dass kein Land in Deutschland den von den Verbänden geforderten Mindeststandard - ein Schulpsychologe für maximal 5 000 Schü
Wir in Brandenburg sind zwar nicht stolz auf die Situation bei uns, können aber immerhin feststellen, dass wir im Länderranking auf Platz 9 sind, was die Ausstattung mit Schulpsychologen angeht.
Eine Anmerkung zu dem Aspekt der Bürokratie: Ich finde es richtig, dass gefordert wird, diese wichtige Arbeit von Bürokratie möglichst zu entlasten, weise aber auf Folgendes hin: Gerade wenn es Konfliktsituationen gibt und diese so intensiv nach außen dringen wie in dem Fall in Luckenwalde, ist die Dokumentation ganz wichtig. Es wird nämlich öffentlich nachgefragt, wer mit wem über welchen Inhalt geredet hat. Insofern würde ich die Erwartungen an einen möglichen Bürokratieabbau herunterschrauben.
Ich wiederhole: Ich kann die Forderung der Verbände verstehen. Die Opposition hier im Hause macht sie sich zu eigen. Die Umsetzung der Forderung hieße aber für Brandenburg schlicht und ergreifend eine Verdoppelung der Zahl der Schulpsychologen. So sympathisch diese Forderung ist - dafür hat uns weder der Verband noch die Opposition eine Geldquelle benannt. Auch hat niemand benannt, an welcher anderen Stelle möglicherweise Geld gestrichen werden könnte. Deshalb bleibt es eine zwar schöne, aber wohlfeile Forderung.
Da Politik nun einmal etwas anderes ist, als stets nur nach dem Schönen, Wahren und Guten zu rufen, müssen und werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Liste der Vorurteile gegen Psychologen ist relativ lang. Auch gegenüber Schulpsychologen gibt es Vorurteile. Viele Schüler, Eltern und Lehrer haben eben, bevor sie zum ersten Mal mit einem Schulpsychologen zu tun haben, zum Teil abstruse Vorstellungen, was sie überhaupt machen. Manche denken, es würden Kabel an den Kopf angeschlossen, um die Hirnströme zu messen, und der Schulpsychologe könne dann sagen, was dem Kind fehle.
Weniger abwegig - und deshalb wahrscheinlich immer noch weit verbreitet - ist allerdings der Blick in das Zimmer, in dem die Couch vermutet wird, auf die man sich für das erste Beratungsgespräch legen müsse.
Spaß beiseite! Schulpsychologen leisten - nicht nur in unserem Land - sehr wichtige Arbeit. Jeder, der sich mit Bildungspolitik beschäftigt, weiß, dass Bildung nicht nur Unterricht bedeutet, sondern dass es eine ganze Reihe von Faktoren gibt, die den Wirkungsgrad von Unterricht und Bildung maßgeblich beeinflussen.
Schüler können Lern- und Arbeitsstörungen haben; manchmal weisen sie auch Konzentrationsstörungen auf. Andere haben
Schul- oder Prüfungsangst. Manche verweigern den Schulbesuch. Wiederum anderen fehlt es an Selbstvertrauen, oder es mangelt ihnen an Motivation. Wieder andere werden auffällig durch Disziplinprobleme oder durch Aggressionen gegenüber Lehrern und Mitschülern. Die Ursachen dafür sind vielschichtig und komplex und haben ganz häufig zur Folge, dass dem Schüler nicht entsprechend seinen Begabungen die positiven Erlebnisse in der Schule widerfahren, die Bildung eigentlich für ihn bereithält.
Für Lehrer ist es häufig nicht möglich, die Ursachen für das veränderte Verhalten eines Schülers allein zu ergründen. Dafür bedarf es oftmals auch des Blicks von außen. Schulpsychologen beraten bei Lern- und Leistungsstörungen. Sie beraten bei speziellen Schullaufbahnentscheidungen wie auch bei besonderen Förderbedürfnissen oder Hochbegabungen. Sie beraten aber auch bei akuten Krisen. Diese beschränken sich nicht nur auf Schüler, sondern sie können auch Auswirkungen auf die gesamte Schule und das Umfeld haben.
Schulpsychologen nehmen bei der Beratung vor Ort die Schule als einen Ort des Lehrens, des Lernens und des Erziehens in den Blick, und sie stellen Beziehungen der Schule zu den betreffenden Personengruppen und Institutionen in den Mittelpunkt. Natürlich erfolgt auch die Beratung von Einzelpersonen. Aber das geschieht dann meist auch mit Hinblick auf sein Umfeld.
Oftmals können Schulpsychologen da weiterhelfen, wo Eltern, Schüler und auch Lehrer bei Problemen in der Schule nicht weiterkommen. Deshalb verdienen sie auch volle Unterstützung. Wir haben großes Verständnis und große Sympathien für die Forderungen des Verbandes.
Als ich diesen Antrag gelesen habe, hatte ich ein lachendes und ein weinendes Auge, das lachende Auge, weil wir das Ansinnen des Antrags grundsätzlich voll und ganz unterstützen, weil wir das Ansinnen, mehr Schulpsychologen für unsere Schulen einzustellen, voll und ganz teilen. Ich würde mich schon freuen, wenn es uns gelänge, diese geforderte eine Stelle pro Schulamtsbezirk zusätzlich hinzukriegen und wir dort die Aufgaben für Notfallpsychologie und Gewaltprävention ansiedeln könnten.
Da ich den Konjunktiv verwendet habe, wissen Sie auch, dass ich jetzt zu der Begründung für mein weinendes Auge komme. Das ist einfach die Tatsache, dass wir gerade erst von Herrn Markov gehört haben, dass wir 28 Millionen Euro im Bildungsbereich einsparen müssen. Frau Münch hat gesagt, das macht sie. Ich glaube, es wird schon schwierig genug, darauf zu achten, dass hier nicht an der falschen Stelle gespart wird.
Wir hätten dem Antrag gerne zugestimmt, wenn der entsprechende Vorschlag dabei gewesen wäre, vielleicht die entsprechende Idee, woher wir die Mittel zur Deckung dieses Vorschlages nehmen sollen. Der war leider nicht dabei. Deshalb sehen wir uns leider dazu gezwungen, uns bei der Abstimmung zu diesem Antrag zu enthalten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihr Antrag hat nach unserer Lesart drei Kernaussagen, erstens, das Verhältnis der Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Schulpsychologin und Schulpsychologen von 1:9 700 auf 1:5 000 zu verbessern, zweitens, den Verwaltungsaufwand zu verringern, und drittens, auch den Anspruch der Schulen in freier Trägerschaft abzusichern. Sie führen zur Begründung an: Erstens: Es wurde festgestellt, die Beratungsfälle werden immer vielfältiger und komplexer. Zweitens: Die Übernachfrage an Schulpsychologen führt zu beratungs- und psychotherapeutischen Versorgungsengpässen, was dem hohen psychotherapeutischen Hilfebedarf aller Schulmitglieder - die Sekretärin und der Hausmeister sind sicher eingeschlossen - entgegenstehe. Drittens: Die schulpsychologische Betreuung muss allen Schulen, unabhängig von ihrer Trägerschaft, offenstehen.
Wo sind wir uns einig? In der Notwendigkeit eines Unterstützungssystems für die Kinder und aller an der Bildung und Erziehung Beteiligten in der Schule mit niedrigschwelligen psychologischen Angeboten. Deshalb darf es keinen weiteren Abbau dieser Stellen geben. Einig sind wir uns auch darin, dass wir zugunsten dieser Arbeit nach Möglichkeiten suchen müssen, wie verlässliche Sachbearbeitung erfolgen kann.
Worin sind wir uns aber nicht einig? Einmal darin, dass therapeutischer Hilfebedarf ausschließlich oder vorrangig vom Schulpsychologen zu leisten ist, wie Sie uns das dargestellt haben. Das ist gar nicht deren Aufgabe. Einig sind wir uns auch darin nicht, ob ein besseres Verhältnis zwischen Anzahl der Schulpsychologen und Schülerzahl zur notwendigen Veränderung im System Schule führt, die ein weiteres Ansteigen von psychischen und seelischen Störungen und Erkrankungen verhindert, handelt es sich doch hier um eine Erscheinung, die nicht nur die Schule, sondern alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens umfasst. Deshalb die etwas andere Sichtweise darauf.
Schauen wir uns den letzten DRK-Gesundheitsbericht 2010 an. Psychische Erkrankungen sind die vierthäufigste Ursache für Krankschreibungen mit 10,8 % Anteil an den wichtigsten Krankheitsarten, die zur Arbeitsunfähigkeit 2010 führten. - Vielleicht versuchen Sie es erst einmal mit Zuhören, bevor Sie lachen. - Auch bei Kindern und Jugendlichen gewinnen nach Aussagen der Bundespsychotherapeutenkammer psychische und psychosomatische Erkrankungen immer mehr an Bedeutung. Auch die Bella-Studie zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, die im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes in den Jahren 2003 bis 2006 eine repräsentative Stichprobe von Kindern und Jugendlichen untersucht hatte, kommt genau zu dieser Erkenntnis. Insgesamt ist jedes 20. Kind oder jeder 20. Jugendliche in Deutschland von einer behandlungsbedürftigen psychischen Krankheit betroffen, und bereits jedes 5. Kind klagt über psychosomatische Beschwerden. Insgesamt sind 18 % der Kinder und Jugendlichen auffällig. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Wenn wir also vor allem unseren Kindern helfen wollen, müssen wir an die Ursachen heran. Für die akute Hilfe brauchen wir vor allem noch mehr Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und Psychologen mit dieser Spezialrichtung. Deshalb halten wir die Verbesserung der Schüler-Psychologen-Relation zwar für wünschenswert, aber nicht für das vordergründig geeignete Mittel zur Lösung der im Antrag dargestellten Probleme. Hier sehen wir eher Möglichkeiten der besseren Vernetzung mit bereits vorhandenen Strukturen. Dazu zählen wir unter anderem...
Hier sehen wir vor allem die bessere Vernetzung mit bestehenden Strukturen. Das kann zum Beispiel der öffentliche Gesundheitsdienst mit seinen sozialpsychiatrischen Diensten sein, das kann die Zusammenarbeit mit psychiatrischen Institutsambulanzen sein, das kann auch die Zusammenarbeit mit den sozialpädiatrischen Zentren sein, die ebenfalls Spezialisten haben. Das alles sind gangbare Wege, die wir beschreiten können; denn keines der Länder, die eine bessere Relation haben, hat weniger Probleme mit seinen Kindern oder den an Schule Beteiligten als wir. Das allein ist also nicht die Lösung des Problems. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.