Wir sind derzeit dabei, die Anregungen mit unseren landespolitischen Prioritäten abzustimmen und einen ersten Entwurf der Leitlinien unter Beachtung der Schwerpunkte der Ministerpräsidentenkonferenz zu fertigen. Zum Fahrplan: Nach der Ausrichtung der Länderperspektivkonferenz - einer Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses unter Vorsitz Brandenburgs -, die unter anderem Fragen im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs zur Umsetzung entwicklungspolitischer Leitlinien in anderen Ländern thematisiert, ist geplant, nach Durchführung des Abstimmungsverfahrens und der Durchführung eines zweiten runden Tischs die Neufassung der Entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes Brandenburg noch vor der Sommerpause zu verabschieden.
Danach wird die Unterrichtung des Ausschusses für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik erfolgen. Ich gehe davon aus, Frau Kollegin Stobrawa, dass wir uns bei diesem zweiten runden Tisch endgültig abstimmen können, auch mit den Akteuren, auf welche Bereiche wir uns konzentrieren, was wir an Schwerpunkten, die die Ministerkonferenz definiert hat, im Land Brandenburg umsetzen können und werden. Ich hoffe
Bereits jetzt ist abzusehen, dass die Straßen des Landes aufgrund des enormen Investitionsstaus bei der Instandhaltung auch nach diesem Winter wieder erhebliche Schäden aufweisen werden. Die zahlreichen Schlaglöcher führen zu Schäden an den Fahrzeugen der Bürger und gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Haushalt 2011 stehen für den Landesstraßenbau aber gleichzeitig 17 Millionen Euro weniger zur Verfügung.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie stellt sie angesichts der Einsparungen von 17 Millionen Euro sicher, dass die Winterschäden an den Landesstraßen zügig und möglichst nachhaltig beseitigt werden können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Genilke, ich will eines sagen: Schäden haben wir an allen Straßen - Bundesstraßen genauso wie Landesstraßen als auch Kommunalstraßen; wir sind ja Auftragsverwalter für den Bund. Ich habe angekündigt, dass wir im März im Ausschuss einen Bericht zum Winterdienst und zu den Winterschäden geben. Das macht Herr Dr. Ramsauer übrigens heute schon im Verkehrsausschuss des Bundestages. Das halte ich für ein wenig verfrüht. Dass der Winter beim Bund jetzt schon aufhört, glaube ich eigentlich nicht. Er hat angekündigt: 2,2 Milliarden Euro - das war heute in den Radiosendern zu hören.
Zur Aufklärung: Die 2,2 Milliarden Euro sind der ganz normale Erhaltungstitel, davon bekommt das Land Brandenburg nach meiner Kenntnis 71,9 Millionen Euro. Das können wir dann, wenn wir den Bericht geben, noch einmal kontrollieren. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung wird die Länder anweisen, mit den Erhaltungsmitteln vorrangig die Frostschäden an Bundesstraßen zu beseitigen, gegebenenfalls unter Zurückstellung anderer Investitionen. Es ist also kein zusätzliches Geld; das muss man dazu sagen.
Wir haben Mittel für Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung zur Verfügung. Meine erste Aufgabe ist es, diese Mittel möglichst zügig einzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Investitionen, die im Haushalt beschlossen worden sind - ich bin den Abgeordneten daher dankbar -, möglichst schnell ausgeschrieben und umgesetzt werden. Wenn es möglich ist, die Straßen „grundhaft“ auszubauen, hat man die Frostschäden im nächsten Jahr nicht.
Ob es möglich ist, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, werde ich prüfen. Aber wir haben einen beschlossenen Haus
Die Straßenmeistereien des Landes kontrollieren im Rahmen der Streckenwartung die Straßen. Gegebenenfalls gibt es jetzt schon die ersten Sofortmaßnahmen, was die Schlaglochbeseitigung betrifft. Die Schäden sind aber immens. Es ist der dritte harte Winter hintereinander. Winter ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches, aber wir hatten in den Jahren zuvor eher milde Winter. Somit sorgt auch dieser Winter - wie in den beiden Vorjahren - für erhebliche Schäden.
Es gibt Nachfragebedarf. Wahrscheinlich hat Herr Genilke auch schon mehr als drei Winter erlebt. Bitte.
Selbst auf die Gefahr hin, Herr Minister, dass wir einen vierten Winter bekommen, gestatten Sie mir die Nachfrage. Sie sprachen von den Titeln in Bezug auf den Erhalt der Straßen. Es ging um den Bundeshaushalt und die Titel bei uns - ebenfalls in Bezug auf die Erhaltung von Straßen. Ich glaube, es ging um 33 Millionen Euro. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie das vollständig für die Beseitigung der Winterschäden verwenden wollen? - Aus diesem Titel werden doch ansonsten auch Gelder für die Pflege von Bäumen bzw. Rasenwartungen im Sommer genommen. Das bedarf sicher einer Richtigstellung. Mir geht es nur darum, dass Sie nicht falsch verstanden werden.
Herr Abgeordneter, ich habe gesagt, ich werde möglichst zügig die Mittel, die mir zur Verfügung stehen, einsetzen. Selbstverständlich können nicht alle Mittel für die Beseitigungsmaßnahmen im Rahmen des Winterdienstes eingestellt werden. Für Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung haben wir 47 Millionen Euro. Etwas mehr als 76 Millionen Euro haben wir für Investitionen. Darin enthalten sind allerdings Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Ich sehe es als eine gute Chance an, diese Investitionen möglichst schnell anzuschieben, weil wir einen beschlossenen Landeshaushalt haben. Das ist nach meiner Kenntnis im Mai 2010 der Fall gewesen. Von dieser Seite aus gesehen stellt sich die Situation besser dar. Ich freue mich auf eine engagierte Diskussion im Fachausschuss im März 2011.
Das Wort erhält die Abgeordnete Alter, die Gelegenheit hat, die Frage 443 (Sicherung von Landesstraßen bei Überflutungen) zu formulieren.
Seit dem 09.01.2011 ist die Landesstraße 412 zwischen Neu Golm und Bad Saarow kurz hinter dem Ortsausgang Neu Golm überschwemmt. Dies war der Polizei ab ca. 17 Uhr bekannt. Die Straßenmeisterei Beeskow sperrte die Straße am 10.01.2011 um 7 Uhr. Anfänglich wurde eine Wassertiefe von 10 cm gemessen, gegen Morgen des 10.01.2011 dann 25 cm. Aufgrund von nicht geklärten Zuständigkeiten wurden die zu späte Sper
rung und die damit verbundene Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch die Behörden presseöffentlich in der „Märkischen Oderzeitung“ kritisiert.
Ich frage daher die Landesregierung: Wer ist im Fall der Überflutung von Landesstraßen laut Notfallplan für die Sicherung zuständig?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Alter, ich komme zunächst dazu, wer welche Rufbereitschaft hat. Die einzige Instanz mit einer 24-stündigen Rufbereitschaft ist die Polizei. Auch nach der Polizeireform wird das so bleiben.
Der Landesbetrieb Straßenwesen - hier vertreten durch die Straßenmeisterei Beeskow - hat eine Rufbereitschaft von 6 bis 22 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraumes trifft der Straßenbaulastträger alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den Straßen. Außerhalb dieses Zeitraumes ergreifen die Stellen, die mit der allgemeinen Gefahrenabwehr beauftragt sind, zum Beispiel Polizei oder Feuerwehr, erste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf der Straße.
Im Winter sind außerdem ab ca. 3 Uhr die Fahrzeuge des Winterdienstes auf den Straßen unterwegs. Selbstverständlich ergreifen auch Winterdienstmitarbeiter erste Maßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen.
Ich habe mir die Details noch einmal kommen lassen. Am 10. Januar 2011 - gegen 5 Uhr - wurde bei der Winterdienstkontrollfahrt durch die Mitarbeiter der Straßenmeisterei eine Überflutung der Landesstraße 412 festgestellt und auch die Leitstelle der Polizei informiert. Daraufhin wurde auch die Feuerwehr zum Einsatz gebracht. Gemeinsam wurde versucht, das Wasser von der Straße abzuleiten. Leider war dies nicht möglich.
Dazu ist ein Blick in die Geschichte erforderlich: Die Ortsdurchfahrt Neu Golm und der hier in Rede stehende Bereich sind deshalb problematisch, weil man in den 70er Jahren dort Meliorationsgräben beseitigt hat. Da sieht man, welche Folgen so etwas haben kann. Das ist in der aktuellen Diskussion in Bezug auf die Hochwasserschäden ebenfalls immer zu berücksichtigen.
Das Wort erhält die Abgeordnete Wöllert, die Gelegenheit hat, die Frage 444 (Gesetzeslücke bei Hartz IV?) zu formulieren.
Die „Lausitzer Rundschau“ berichtete am 4. Januar über den Fall einer jungen Frau aus Forst. Sie benötigt finanzielle Unterstützung während einer Ausbildung zur Sozialassistentin. Ihre Eltern erhalten Grundsicherung nach dem SGB II und können sie nicht unterstützen. Aufgrund der Rechtslage erhält die junge Frau aber weder BAföG noch Leistungen zum Lebensunter
halt nach dem SGB II. Sie würde Leistungen nach dem SGB II aber erhalten, wenn sie ihre Ausbildung abbrechen würde.
Sollte die Landesregierung anhand dieses Falles gesetzlichen Korrekturbedarf sehen, frage ich: Wird sie entsprechende Vorschläge in die aktuellen Verhandlungen um Hartz IV einbringen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Wöllert, so etwas passiert, wenn man sich zu kurz fasst. Der Einzelfall ist in der Regel wesentlich komplizierter. In der Tat ist es so, dass § 7 SGB II besagt, dass wir dann leisten, wenn BAföG wirklich nicht mehr geht. Die erste Prüfung betrifft also das BAföG. Wenn BAföG nicht mehr geht, dann schaut man, was ersatzweise in Betracht kommt.
Die junge Frau hat zweimal das Studium abgebrochen. Wenn man nur einmal das Studium abbricht, dann sagt das BAföGAmt - vorausgesetzt, man hat sich rechtzeitig gemeldet -, dass Alternativen geprüft werden. Wenn man sich aber gar nicht meldet, dann ist nach dem zweiten Abbruch ein erneuter Einstieg unter dem Gesichtspunkt BAföG fast unmöglich. Das gilt wohl selbst dann, wenn ein schulischer Ausbildungsgang ergriffen werden sollte. Ich jedenfalls gehe davon aus, dass BAföG dann nicht mehr greift.
Wenn BAföG aber nicht mehr greift, dann wird es richtig schwierig. Das SGB II besagt vom Grundsatz her: Wir leisten nur, wenn jemand auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ansonsten kommt gegebenenfalls eine Integrationsleistung in Betracht. Da geht es erneut um eine intensive Prüfung des Einzelfalls.
Hier komme ich wieder zu dem Fall in Forst: Die junge Dame war noch nicht beim Grundsicherungsamt. Sie war noch nicht beim Eigenbetrieb in Forst. Sie hat ihr Anliegen noch nicht vorgetragen. Deshalb ist es extrem schwierig, von Amts wegen zu urteilen, was man hier am besten macht.
Ich kenne viele ähnliche Fälle. Viele waren auch schon in meinem Bürgerbüro. Jeder von uns kennt wahrscheinlich solche Fälle. Die Leute kommen und sagen, sie hätten eine Bildungsmaßnahme und das Amt bezahle sie nicht. Ich weiß aber auch, wie intensiv mitunter Bildungsträger dafür werben, dass man zu ihnen kommt. Oft wird dann gesagt: Das ist kein Problem, wir kümmern uns um die Finanzierung, Leistungsträger stehen bereit. - Offensichtlich war das auch im vorliegenden Fall so. Der jungen Frau ist offensichtlich sehr viel versprochen worden. Es ging um die Unterstützungen neben der Ausbildung zur Sozialassistentin. Das kriegt sie aber so ohne weiteres nicht. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, was geht und was nicht geht.
Vollkommen richtig ist: Wäre sie arbeitslos, würde sie die Unterstützung nach SGB II bekommen. Dann würde im konkreten Fall der Fallmanager schauen, welche Eingliederungsleistungen es hier gibt. Dann wiederum kann man schauen, ob § 77 SGB II greift. Hier geht es um Bildungsgutscheine und ande
res. In § 77 Abs. 5 heißt es jedoch wieder sehr konkret, man müsse vorher drei Jahre gearbeitet haben.
Die Jobcenter, die ich kenne, regen dann in der Regel an - um die Malaise mit den drei Jahren hinzukriegen -, eine duale Ausbildung zu machen. Danach kann man wiederum andere Sachen machen, für die man vom Jobcenter Unterstützung gemäß § 77 bekommt. Es handelt sich aber - ich wiederhole mich - um eine komplizierte Prüfung des Einzelfalls.
Dabei verstehe ich allerdings die Intention des Gesetzes: Wenn BAföG nicht geht, dann muss im Einzelfall mit dem Amt geprüft werden, was funktionieren kann. Es sind im SGB II genug Möglichkeiten der Integration gegeben. Das ist ein „riesengroßer Koffer“, viel größer, als er vor 2004 war. Jetzt muss man innerhalb dieses „Koffers“ schauen, was geht. Aber dazu müsste die junge Frau erst einmal selbst vorstellig werden und darlegen, was sie machen will.
Ich habe gestern mit zwei Jobcenter-Chefs gesprochen, auch über diesen Fall. Sie haben mir gesagt, sie würden sich im Nachhinein, nur weil die junge Frau in die Falle eines Bildungsträgers geraten ist, sehr schwer tun, etwas zu leisten. An erster Stelle solle vielmehr ein grundsätzliches Profiling stehen: Was ist ihr Interesse? Wohin will sie? - Dann könne man nach einer Alternative schauen.
Ich halte es jedoch für schwierig zu sagen: Nach dreimaligem Absagen ist immer noch die Inanspruchnahme von BAföG möglich, und falls nicht, kann die Ausbildung auf der Grundlage des SGB II bezahlt werden. - Eine Einzelfallprüfung muss schon sein.
Ich habe nur die Nachfrage, ob Sie mir zustimmen, dass in diesem speziellen Fall nach einer Möglichkeit gesucht werden muss, damit die junge Frau nicht ein drittes Mal eine Ausbildung abbricht - das wäre gesamtgesellschaftlich teurer -, um in den Genuss einer anderen Förderung zu kommen. Muss hier nicht nach einer Lösung gesucht werden, die darin besteht, dass die junge Frau ihre Ausbildung beendet und zukünftig nicht mehr hilfebedürftig ist?
Vollkommen richtig. Aber wenn mir der Chef des Eigenbetriebes in Forst sagt, sie sei noch nicht einmal da gewesen, dann ist es natürlich schwierig, nach einer Lösung zu suchen. Grundvoraussetzung ist doch, dass man vorspricht und das Problem darlegt. Sie hat wohl ihren Vater schon hingeschickt, aber das nützt doch nichts. Dort muss wirklich im Einzelfall „profiled“ werden.
Auch ich hielte es für aberwitzig - wenn sich tatsächlich herausstellt, dass Sozialassistentin der Beruf wäre, der ihr weiterhelfen würde -, ihr zu sagen: Jetzt musst du erst einmal die bisherige Qualifizierungsmaßnahme kündigen, um dann weiterzumachen, das heißt, von vorn anzufangen.
Wie gesagt, mir haben gestern mehrere Kollegen gesagt, mit Sozialassistenten sei es sehr schwer. Momentan werben wohl die Träger sehr aggressiv dafür und versprechen sonst was. Das ist natürlich auch nicht schön.
Frau Wöllert, meine Bitte: Wenn Sie die Frau kennen, schicken Sie sie zum Amt. Dann muss man sehen, wie man in dem Fall weiterkommt. - Danke sehr.
Vielen Dank. - Der Abgeordnete Bretz stellt die Frage 445 (Aktuelle Strompreisentwicklung). Bitte sehr.