Vielen Dank. - Der Abgeordnete Bretz stellt die Frage 445 (Aktuelle Strompreisentwicklung). Bitte sehr.
Das Thema Strompreiserhöhung ist Gegenstand der aktuellen Presseberichterstattung und auch Ärgernis vieler Verbraucher.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Regierung des Landes Brandenburg: Wie beurteilt sie die Strompreisentwicklung gerade vor dem Hintergrund der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bretz, gestatten Sie mir, bevor ich auf die Frage zum EEG eingehe, zwei Bemerkungen vorab:
Erstens: Im Gegensatz zur Erzeugung ist der Strommarkt liberalisiert. Man kann deutschlandweit mittlerweile zwischen 1 000 Anbietern wählen. Damit verbunden ist aber auch, dass die Strompreise - anders als die Netzentgelte - nicht mehr einer behördlichen Kontrolle unterliegen. Insoweit haben also die Stromanbieter die Möglichkeit der Preisgestaltung. Das bedeutet: Die Anbieter können sich bei ihrer Entscheidung, wann sie gestiegene oder gesunkene Kosten an die Kunden weitergeben, am Markt bzw. an ihrer Einschätzung des Marktes orientieren.
Die Unternehmen verfolgen dabei unterschiedliche Strategien. Eine Strategie ist es, Kostenerhöhungen unmittelbar an die Kunden weiterzugeben; andere Unternehmen versuchen, das zu staffeln und zeitlich zu strecken. Auch in Brandenburg sind beide Varianten anzutreffen.
Allerdings ist die Erhöhung sogenannter staatlich verordneter Kosten, beispielsweise über das EEG, offensichtlich für viele Unternehmen eine Möglichkeit, durchgängig Preiserhöhungen an die Verbraucher weiterzureichen, weil auch die Begründung plausibel erscheint. Insofern spielt selbstverständlich das EEG eine große Rolle. Die Preise sind - über das EEG - von 2,04 auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde angestiegen. Das hat eine Debatte ausgelöst, in welcher Form und mit welcher Struktur dieses Gesetz weitergelten soll. Sie wissen, dass der Bundesverband Solarindustrie gegenwärtig mit dem Bundesumweltministerium in Gesprächen ist, ob und inwieweit der bisher geplante Subventionsrahmen in diesem Bereich aufrechterhalten werden kann.
Herr Bretz, darüber hinaus gibt es aber noch eine zweite maßgebliche Ursache für die gegenwärtige Strompreissteigerung, zumindest im Osten und damit auch in Brandenburg. Im Gegensatz zu den Aussagen von Herrn Kurth sind die Netzentgelte, die einen erheblichen Teil des Strompreises ausmachen, hier nicht gesunken. Hintergrund für diese Tatsache ist, dass sich die Stromverteiler 2010 hinsichtlich der Menge des einzuleitenden Stroms verschätzt haben. Diese - unterschätzte - Menge ist auf 2011 vorgetragen worden. Das ist der erste Grund.
Der zweite Grund: Es gibt leider keine bundesweite Umlage von Netzentgelten. Alle Regionen, die in besonderem Maße vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind, haben höhere Netzentgeltkosten, weil die Kosten für den Ausbau der Netze nur regional überwälzt werden. Um es deutlich zu sagen: Das geschieht mittlerweile in einem Umfang, dass sich die ostdeutschen Länder - gemeinsam mit Niedersachsen - auf der Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember in Cottbus auf Initiative des Landes Brandenburg darauf verständigt haben, die Bundesregierung aufzufordern, bis zur nächsten Wirtschaftsministerkonferenz im Frühjahr dieses Jahres eine Studie vorzulegen, inwieweit die höheren Netzentgeltkosten einen Verbraucherund Wettbewerbsnachteil in diesen Regionen ergeben. Nach ersten Schätzungen gehen wir davon aus, wenn es in Zukunft kein einheitliches Regelwerk gibt, dass wir im Osten, aber auch in Ländern wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein, zu einem erheblichen Verbraucher- und Wettbewerbsnachteil kommen werden. Deswegen haben die Wirtschaftsminister auf ihrer Konferenz einstimmig diesen Prüfauftrag beschlossen. Ich hoffe sehr, dass die Ergebnisse bis zum Frühjahr vorliegen, weil die genannte Problematik eine der tragenden Säulen möglicher Strompreiserhöhungen auch in der Perspektive sein kann.
Um auf die EEG-Problematik zurückzukommen: Die Debatte darüber haben wir bereits 2010 geführt. Wir als Landesregierung haben immer die Position bezogen, dass wir einen verlässlichen struktur- und ordnungspolitischen Rahmen brauchen. Im Gegensatz zur Situation 2010 hat die Bundesregierung mittlerweile Gespräche mit den Akteuren angefangen, um gemeinsam mit ihnen zu prüfen, ob - und wenn ja, inwieweit die Subventionen in diesem Bereich ihr industrie- und ordnungspolitisches Ziel erreicht haben und eine Absenkung möglich erscheint. Wir warten ab, worauf man sich in diesen Gesprächen einigen kann.
Ich warne dringend davor, wieder in Aktionismus zu verfallen, der darauf hinausliefe, jedes Jahr zwei oder drei Senkungen in diesem Bereich vorzunehmen. Das würde zwangsläufig dazu führen, dass keine Investitionssicherheit und keine Nachfragesicherheit gegeben wäre. Letztlich würde eine industrielle Branche, deren Produkte die Verbraucher nutzen wollen, zutiefst verunsichert, und notwendige Investitionen blieben aus.
Ich hoffe sehr, dass wir in der jetzigen Situation der Neuorientierung in diesem Bereich gemeinsam mit den Akteuren, den übrigen Bundesländern und dem Bund zu Regelungen kommen können, die sowohl für die Verbraucher als auch für den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien eine tragfähige, belastbare und vor allen Dingen langfristige Perspektive ergeben. - Danke schön.
Ich habe zwei Nachfragen. Herr Minister, zunächst einmal vielen Dank für Ihre dehnungsfreudige Antwort.
Ich möchte gern nachfassen und stelle meine erste konkrete Nachfrage: Halten Sie eine Kürzung der Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für notwendig, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Vertreter der Solarwirtschaft diese Idee selbst ins Gespräch gebracht haben?
Lieber Kollege Bretz, ich bedanke mich für Ihre etwas dehnungsfreudige Fragestellung, die Sie gerade eingebracht haben.
Ich habe in meiner Antwort bereits zwei konkrete Sachverhalte dargelegt. Eine Kürzung der Einspeisevergütung ist möglich, wenn ein langfristig gültiger Rahmen, der von allen Akteuren akzeptiert wird, Planungs- und Investitionssicherheit bringt. Vorher muss, wie gesagt, gemeinsam mit ihnen entschieden werden. In welchem Umfang eine Kürzung möglich ist, ist Gegenstand der Gespräche, die gegenwärtig geführt werden.
Herr Bretz, um auch das deutlich zu machen: Im Land Brandenburg arbeiten mittlerweile 12 000 Menschen in dieser Branche. Ich als Wirtschafts- und Europaminister werde der Letzte sein, der diese Arbeitsplätze durch eine unkoordinierte Ordnungspolitik infrage stellt.
Deswegen gibt es die Gespräche. Deswegen werden die Möglichkeiten ausgelotet. Selbstverständlich gibt es Spielräume, die man auch zur Absenkung der Vergütung nutzen kann. Das aber wird mit der Branche und mit der Politik zu bereden sein. Sie werden von mir hier heute keinen konkreten Satz hören, auch wenn Sie es gern möchten. Darüber sprechen wir erst einmal mit allen Betroffenen.
Wovor ich ausdrücklich warnen möchte, Herr Bretz - meine Bitte richtet sich auch an die CDU, möglicherweise auf Ihre Kollegen im Bund einzuwirken -, ist Folgendes: Ich warne dringend vor einer Deckelung der Einspeisevergütung. Das hat Spanien gemacht. In Spanien ist der Markt nach dieser politischen Entscheidung zusammengebrochen.
Es muss darum gehen, in einem abgestuften Verfahren entsprechend der zusätzlich zugeleiteten Energieleistung ein abgestuftes Verfahren auch der Vergütung hinzubekommen, um hier die Kosten für den Steuerzahler in Grenzen zu halten. Vor einer Deckelung möchte ich ausdrücklich warnen. Dazu liegen in Europa negative Erfahrungen vor. Auf diesen Weg sollten wir uns nicht begeben. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Interesse der Erreichbarkeit des Parlamentarischen Abends heute Abend und der verlängerten Redezeit unter Tagesordnungspunkt 8 würde ich die Fragestunde jetzt beenden. Die beiden offenen Fragen werden ohnehin schriftlich beantwortet.
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich stelle die Beschlussempfehlung, Drucksache 5/2641, zur Abstimmung. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides kann ich nicht feststellen. Damit ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Ich bitte Sie, anders als in der ausgedruckten Tagesordnung, bereits um 12.45 Uhr wieder hier zu sein. Dann kompensieren wir die Mehrzeit, die wir brauchen. Danke sehr.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Bommert erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe nicht, dass es am Mittagessen lag, dass der Plenarsaal so leer ist, denn so wenige Abgeordnete habe ich hier noch nicht gesehen.