und für dieses 1 % vernachlässigen Sie das gesamte Bildungssystem. Das ist das, was Sie sich vorwerfen lassen müssen, meine Damen und Herren.
Jetzt muss man auch mal fragen: Wie wollen Sie es denn den Eltern, den Schülern und den Lehrern eigentlich verkaufen, wenn sich künftig Jugendliche, deren Eltern kein eigenes Einkommen erwirtschaften, mehr leisten können als diejenigen Jugendlichen, deren Eltern tagtäglich ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten
zudem, wenn Sie die Anreize dann auch noch so setzen, dass die Ausgaben möglicherweise gar nicht für Bildung eingesetzt werden?
Meine Damen und Herren! Damit wird deutlich, dass Sie die Prioritäten falsch setzen, Sie müssten mehr in die Qualität von Bildung investieren.
Bei den knappen Haushaltsmitteln ist ein solches Prestigeobjekt, bei dem es nur darum geht, Imagepflege zu betreiben,
der falsche Weg. Das können wir uns im Sinne aller Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg nicht leisten. Deshalb werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hoffmann, Sie haben von x-Beliebigkeit gesprochen, Sie haben kritisiert, dass es nur um eine Zielgruppe von 1 % der Gesamtschülerschaft geht. Das ist eine Denke, die zumindest ich mir nicht zu eigen machen möchte. Ich bin stolz darauf, dass sich die Koalition um alle Bevölkerungsgruppen im Land kümmert, dass wir niemanden aus dem Blick verlieren, uns auch um vermeintlich kleine Gruppen kümmern.
Das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz ist zum 17. Juni dieses Jahres in Kraft getreten. Damit ist ein zentrales Wahlversprechen eingelöst worden, und ich bin froh darüber, dass wir dieser Bevölkerungsgruppe jetzt finanzielle Unterstützung gewähren können,
Es darf nicht sein - das ist eben der ganz wesentliche Unterschied zwischen uns -, dass Bildung vom Geldbeutel abhängt und man sich lieber für eine Ausbildung entscheidet, weil man da unter Umständen Geld verdienen kann, als für das Abitur, weil dann der Weg länger ist, bevor man in das Erwerbsleben eintritt.
Ein Knackpunkt für die Linksfraktion war - das ist bekannt -, dass dieses Gesetz für einen Teil der Adressaten zum Jahresende 2010 befristet ist. Insofern ist es ganz besonders gut, dass wir uns heute wieder über das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz unterhalten, weil diese Befristung aufgehoben werden kann, der Adressatenkreis, der aktuell gilt, beibehalten und in Zukunft anwachsen wird.
Die Leistungen, die zur Verfügung gestellt werden, sind für die Betroffenen anrechnungsfrei, das ist eine gute Entscheidung. Grund - das sollte man an dieser Stelle noch einmal erwähnen - dafür, dass wir hier zunächst eine Befristung hatten, die jetzt aufgehoben werden kann, ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer fehlerhaften Politik des Bundes, nicht des Landes, das sollte man hier nicht vergessen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzlichen Regelungen des Bundes am 9. Februar 2010 gerügt und gefordert, dass Verbesserungen nachgearbeitet werden müssen. Das Bundeskabinett hat zum 20.10.2010 einen Entwurf vorgelegt; über das sogenannte Bildungspäckchen ist an dieser Stelle schon ausreichend diskutiert worden. Anzumerken wäre an dieser Stelle aber, dass der Richter, der damals die Vorlage geschrieben hat, die zu dieser Entscheidung geführt hat, erneut erhebliche Zweifel daran hegt, dass die jetzt vorgelegte Veränderung die Zielstellung erfüllt und damit verfassungskonform ist. Wir sind uns an dieser Stelle nämlich einig, dass Bildungsgutscheine die falsche Lösung sind, dass auch hier keine reale Berechnung zugrunde liegt, sondern willkürliche Festlegungen getroffen worden sind, die so nicht im Sinne der Kritik des Bundesverfassungsgerichts waren und die so den betroffenen Menschen auch nicht weiterhelfen werden.
Das wird an zwei Punkten ganz besonders deutlich. In dem Bildungspaket wird - das ist auch schon gesagt worden - ein Beteiligungsgutschein in Höhe von 10 Euro monatlich bereitgestellt. Wenn man sich einmal anschaut, wie hoch die Beiträge im Sportverein, in Musikschulen usw. sind, wissen wir ganz genau, dass man mit 10 Euro im Monat nicht weit kommen wird. Wenn man dann darüber nachdenkt, dass man, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, ein weiteres Equipment wie Turnschuhe, Sportsachen, Musikinstrumente benötigt, wird deutlich, dass das so nicht zu realisieren ist.
Bei der Nachhilfe sieht der Bund vor, dass eine Unterstützung dann möglich wird, wenn Versetzungsgefahr droht. Ich glaube, dass wir dann erst an einem viel zu kritischen Zeitpunkt tätig werden. Deswegen sagen wir: Jede Schülerin, jeder Schüler, die bzw. der das Gefühl hat, sich in einem bestimmten Fachbereich verbessern zu müssen, der vertiefen möchte, dort Unterstützung braucht, der sollte diese Möglichkeit auch bekommen und eine Nachhilfe in Anspruch nehmen können.
Deswegen ist die Aufhebung der Befristung zum Jahresanfang 2011 genau richtig, das Risiko der Anrechnung wird beseitigt. Es können auch in Zukunft Lernmittel, Arbeitsmaterialien, Literatur, technische Ausstattungen in Anspruch genommen werden. Tausend Schülerinnen und Schüler im Land profitieren bereits davon. Herr Hoffmann, Sie kritisieren, dass das vielleicht zu wenig sei. Ich finde, Tausend Schülerinnen und Schüler profitieren, sie schlagen einen Weg zum längeren Lernen ein. Ich glaube, dass das für Brandenburg und auch für die individuelle Zukunft gut ist. Mit der Ausweitung des Adressatenkreises werden wir auch dafür sorgen, dass es in Zukunft noch viel mehr Schülerinnen und Schüler sind, die davon profitieren können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Günther, es ist offensichtlich das einzige Argument, das Sie haben, dass diejenigen, die anspruchsberechtigt sind, dieses Angebot auch annehmen. Das hätten Sie nicht voraussagen können? Das hätte ich Ihnen vorausgesagt!
Wenn Sie jemandem per Gesetz eine Leistung in Aussicht stellen - 100 Euro, 50 Euro Taschengeld im Monat -, wird das natürlich angenommen. Was haben Sie denn erwartet? Das ist aber doch nicht die Zielstellung dieses Gesetzes gewesen. Sie können doch nicht voraussehen, welche Ergebnisse mit Ihrem Gesetz wirklich erzielt werden können. Das Einzige, was wir wissen, ist, dass alle Experten in der Anhörung, die wir durchgeführt haben, gesagt haben, dass es nicht zielführend ist. Insofern halte ich Ihre Argumentation an dieser Stelle für widersinnig.
Erstens: Richtig ist: Das Bundesverfassungsgericht musste entscheiden. Aber es ist Ihr Koalitionspartner gewesen, der damals den Bundeskanzler und den Arbeits- und Sozialminister gestellt hat, die ein verfassungswidriges Gesetz erlassen haben. Wir als Schwarz-Gelb im Bund mussten diesen Schutt doch wieder wegräumen, den Sie uns hinterlassen haben!
(Görke [DIE LINKE]: Ihr habt mitgemacht! - Jürgens [DIE LINKE]: Das ist doch lächerlich! - Frau Kaiser [DIE LINKE]: Das kann doch nicht wahr sein!)
Wir haben mit dem Koalitionsvertrag, mit dem Bildungspaket, das die Bundesregierung mit 12 Milliarden Euro mehr für die Bildung auflegt, einen echten Paradigmenwechsel in dieser Bundesrepublik erlebt. Das sind 12 Milliarden Euro! Dieser Betrag ist deutlich mehr, als die letzte sozialdemokratische Bundesbildungsministerin Frau Bulmahn überhaupt zur Verfügung hatte. Das ist der Unterschied! Wir setzen in der Bundesregierung auf Bildung, Sie setzen auf Taschengeldregelungen. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren.
Dass die Landesregierung an dem Schüler-BAföG festhält, beweist am Ende nur die Beratungsresistenz insbesondere der SPD, die das als ihr Imageprojekt im Wahlkampfprogramm schon festgeschrieben hat.