Allein dieser Prozess, den wir zur Jahresmitte angestoßen haben, hat dazu geführt, dass sich im Zeitraum von Ende Juni bis Mitte August die erwartete Minderausgabe um die Hälfte verringert hat.
Betrachtet man den aktuellen Stand im Jahresvergleich, stellt man fest, dass es keine untypische Situation ist. Ich habe mir die Zahlen der letzten zehn Jahre vorgenommen. Es gab Jahre, in denen am Jahresende Überschreitungen der Ausgaben zu verzeichnen waren - das ist eher selten -, und Jahre, in denen wir am Jahresende Minderausgaben konstatierten. Im Jahr 2005 beliefen sich die Minderausgaben auf 55 Millionen Euro, im Jahr 2003 auf 43 Millionen Euro und im letzten Jahr auf 10 Millionen Euro.
Wir bewegen uns im Moment in einem eher unauffälligen Rahmen. Das ist insofern bemerkenswert, als zwei nicht einfache Jahre hinter uns liegen, Stichwort Finanz- und Weltwirtschaftskrise. Sie führte in einzelnen Fällen dazu, dass geplante Investitionen, für die es auch schon Förderbescheide gab, zurückgestellt, verkleinert, verändert wurden. Das ist der Hauptgrund dafür, dass es zu solchen Abweichungen kommt. Die Steuerung erfolgt in jedem Jahr über Förderbescheide, die auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen erstellt werden. Was in jedem Jahr tatsächlich abläuft, hängt davon ab, ob die Investition wie geplant durchgeführt wird, ob sie überhaupt durchgeführt wird, ob sie verändert wird. Daneben spielt das Controlling eine Rolle, also ob die Rechnungen dem ursprünglichen Antrag entsprechen und die Maßnahmen vollumfänglich förderfähig sind.
Zusammenfassend würde ich sagen: Es ist derzeit eine unauffällige Entwicklung. Wir arbeiten daran, dass wir das Delta von derzeit 15 Millionen Euro weiter verengen. Die Entwicklung der letzten Wochen lässt darauf schließen, dass eine Verbesserung möglich ist. Wir stehen wöchentlich mit der ILB in Kontakt. Ich habe auch an der letzten Teamleitersitzung der ZAB teilgenommen und dort dafür geworben, dass sie ihre Kontakte nutzen, die uns bekannten Investoren, die Förderbescheide erhalten, anzusprechen und zu prüfen, ob es Förderprojekte gibt, die unterjährig bewilligungsfähig sind, also kleine Projekte im mittelständischen Bereich. Da wir sehen, dass noch ein kleiner Teil Kassenmittel frei ist, sollten Investoren motiviert werden, für die nächsten Jahre geplante Investitionen vorzuziehen. Wir arbeiten daran. Ich kann dem Wirtschaftsausschuss im November aktuelle Informationen geben. Das dürfte zweckmäßig sein. Bis dahin sollten wir die Entwicklung weiter beobachten.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Die Frage 340 (Stellenab- bau in der Arbeitsschutzverwaltung) stellt der Abgeordnete Baer.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung soll dem Vernehmen nach in der Arbeitsschutzverwaltung im Land Brandenburg weiter Personal abgebaut werden. Bis zum Jahr 2014 werden dann die Personalstellen auf 143 reduziert. Im Jahr 2004 verfügte die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg noch über 261 Stellen.
Ich frage die Landesregierung: Beabsichtigt sie, die Aufgabenwahrnehmung der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg mit zukünftig reduziertem Personalbestand einzuschränken?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich beabsichtigen wir das; denn anders wird es nicht gehen. Die Leute sitzen jetzt auch nicht in der Arbeitsschutzverwaltung und drehen Däumchen, sondern, ganz im Gegenteil, sind sehr fleißig im Land unterwegs und besuchen Betriebsstätten, Baustellen usw. Das wird natürlich, wenn weniger Personal im Bestand ist, nicht mehr in diesem Umfang möglich sein.
Der Abbau des Personals, den sich die Koalition vorgenommen hat, betrifft alle Bereiche der Landesverwaltung, wenngleich mich die Zahlen im Bereich des Arbeitsschutzes überrascht haben. Aber sie sind so, wie sie sind, unter anderem deshalb, weil die gesetzlichen Vorgaben eigentlich nicht mehr hergeben. Daran haben wir uns im Wesentlichen auch orientiert. Aber auch anderswo, das steht ganz klar ins Haus, wird es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. So manche lieb gewordene Dienstleistung der Landesbehörden wird nicht mehr in dem Umfang, wie das jetzt der Fall ist, oder gar nicht mehr erfolgen können.
Es wird beim Arbeitsschutz darum gehen, dass wir weniger Betriebsbesichtigungen durchführen. Diese wollen wir aber auf die Betriebe konzentrieren, bei denen die Risiken bzw. die Gefährdung nicht so groß sind, und auf kleinere Betriebe, bei denen wir abschätzen können, dass die Gefährdung für die Beschäftigten nicht so immens ist, wie das vielleicht in größeren Betrieben oder zum Beispiel im Baugewerbe der Fall ist.
Die Besichtigungsintervalle werden sich entsprechend vergrößern; davon ist auch auszugehen. Wir gehen aber davon aus, dass wir die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Kfz-Kontrollen, Lenkzeiten und all solche Dinge. Aber, wie gesagt, die Frage ist in der Tat berechtigt, wir werden mit der Aufgabenwahrnehmung zurückgehen. Ich kann aber sicherstellen, dass die fachliche Kompetenz der Arbeitsschutzverwaltung erhalten bleibt. - Danke schön.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 341 (Bewertung der Neuausrichtung der Förderpolitik auf Regionale Wachs- tumskerne) der Abgeordneten Kaiser.
Der Landtag hat die Landesregierung Brandenburg mit Beschluss vom 24. Februar 2010 aufgefordert, „bei der Bewertung der Ergebnisse der laufenden Evaluation die in den vergangenen Jahren auch außerhalb der RWK entstandenen Umlandverflechtungen, regionalen Potenziale und Kooperationen der Kommunen mit mindestens 15 000 Einwohnern zu berücksichtigen“. Nach Anfrage bei der beauftragten Firma war zu erfahren, dass der Vergleich der Wachstumskerne mit den anderen Kommunen ohne besondere Berichte oder Gespräche lediglich formal erfolgt, indem öffentlich zugängliche Daten verglichen werden. Dies entspräche dem ihnen erteilten Untersuchungsauftrag.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der konkrete Sachstand hinsichtlich der Einbeziehung der Kommunen mit mindestens 15 000 Einwohnern außerhalb der Regionalen Wachstumskerne in die laufende Wirkungs- und Statusevaluierung der Regionalen Wachstumskerne?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kaiser, es ist natürlich richtig, dass die Einbeziehung der Kommunen außerhalb von Regionalen Wachstumskernen zunächst einmal auch nach formalen Kriterien und auch auf einer formalen Basis und mit denselben Indikatoren wie auch bei den Regionalen Wachstumskernen erfolgen muss. Das ist geschehen. Wir haben mittlerweile einen zweiten Zwischenbericht bekommen und ihn auch im Internet eingestellt.
Die Frage, was jenseits dieser formalen und vom Landtag erbetenen Betrachtung da noch geschieht oder geschehen kann, ist, dass die Gutachter sagen, dass sie bei Gesprächsbedarf der Kommunen zur Verfügung stehen und ich selbst auch. Ich habe einigen Kommunen, die entweder alleine oder mit anderen zusammen Interesse daran haben, Regionaler Wachstumskern zu werden, Gespräche angeboten, und nahezu alle haben dieses Gesprächsangebot wahrgenommen. Das waren interne Gespräche, wie sich das zum jetzigen Zeitpunkt gehört. Wir werden den Endbericht des Gutachters im Dezember haben, jedenfalls ist das die Zeitplanung, die im Moment auch ungefährdet ist. Dann wird das Kabinett sich Anfang des Jahres darüber beugen und eine Entscheidung treffen, die sicherlich nicht einfach wird.
Ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit dem Vergleich der Entwicklung in den Wachstumskernen und den anderen Kommunen, wenn, wie im Land gesprochen wird, die jetzt festgelegten Regionalen Wachstumskerne es bleiben und eine Veränderung der Zahl nicht geplant ist? Also: Mit welchem Ziel wird dann ausgewertet?
Die zweite Frage: Wie begegnet die Landesregierung dem Eindruck, dass die anderen Kommunen, die nicht Regionale Wachstumskerne sind, sich in den letzten fünf Jahren durch abgelehnte Förderentscheide benachteiligt fühlten? Sie wissen ja, der Status Regionaler Wachstumskern ist zuallererst ein privilegierter Status hinsichtlich automatischer Beteiligungen an bestimmten Landesförderprogrammen.
Zunächst zur Frage des Ziels. Ziel ist, dass man einen Versuch der Vergleichbarkeit zwischen der Entwicklung in Regionalen Wachstumskernen und außerhalb von Regionalen Wachstumskernen vornimmt. Man muss natürlich das gleiche Indikatorenset und die gleichen Analysemethoden heranziehen, um über
haupt Ansätze für eine Vergleichbarkeit zu haben. Natürlich sagen alle Regionalen Wachstumskerne, sie wollen Wachstumskern bleiben - logisch. Nach dem bisherigen Stand des gutachterlichen Prozesses sieht es so aus, dass kein Regionaler Wachstumskern als Versager in dem Sinne zu qualifizieren ist, dass er aus den angebotenen Möglichkeiten nichts oder nicht genug gemacht hat. Natürlich hat ein Regionaler Wachstumskern wie Potsdam andere Voraussetzungen als ein Mehrling in der Lausitz und auch mit Entwicklungen zu tun, die auch durch RWKProzesse nicht maßgeblich gesteuert werden können. Ziel ist also, unter dem Strich eine Entscheidungsgrundlage zu haben, ob ein Regionaler Wachstumskern oder mehrere Regionale Wachstumskerne diesen Status verlieren und welche Kommunen oder Zusammenschlüsse von Kommunen die Möglichkeit erhalten können, Wachstumskern zu werden. Das ist ja logischerweise Sinn des Ganzen, wenn es eine Veränderung geben sollte. Es ist aber noch nicht sicher, ob das überhaupt so sein wird.
Das Zweite ist die Frage angeblicher oder tatsächlicher Benachteiligungen von Gemeinden, die nicht Regionaler Wachstumskern sind. Der Großteil der Förderung des Landes bezieht sich auf das ganze Land, und der Status Regionaler Wachstumskern hat nur bei bestimmten Förderaspekten einen zusätzlichen Förderbonus, sodass von einer Vernachlässigung von Nicht-Regionalen-Wachstumskernen meines Erachtens nicht gesprochen werden kann. Dass Förderanträge abgelehnt werden, das trifft jede Gemeinde oder jedes Unternehmen mal, egal, ob es sich innerhalb oder außerhalb eines Regionalen Wachstumskerns befindet.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 342 (Abfluss von Städ- tebaufördermitteln) des Abgeordneten Genilke.
Im Haushaltsentwurf der Landesregierung sind die einzelnen Programme der Städtebauförderung mit dem Vermerk versehen, dass die Mittel aus den Vorjahren nicht vollständig in Anspruch genommen worden sind.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Mittel wurden aus welchem Grund in den einzelnen Programmen der Städtebauförderung in den Vorjahren nicht abgerufen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Genilke, das ist ein bisschen komplizierter, als man es sich vorstellt. Es gibt im Landeshaushalt entsprechend ausgebrachte Verpflichtungsermächtigungen bei der Städtebauförderung. Die wurden tatsächlich nicht in voller Höhe ausgeschöpft. Das bedeutet aber nicht, dass das Land die zugeteilten Bundesmittel nicht abgerufen hat, sondern ganz im Gegenteil! Die Haushaltsplanung kann immer nur eine Abschätzung der Höhe der Bundesmittel vornehmen. Wir können also nur schätzen, wie viel Geld wir vom Bund in den nächsten Jahren bekommen.
Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Städtebauförderung wird in der Regel im I. Quartal des laufenden Haushaltsjahres abgeschlossen. Insofern haben wir immer eine Schätzung. Die Ausgabenermächtigung bezieht sich auf den Haushaltsvermerk, allerdings in der Höhe der tatsächlichen Zuweisungen des Bundes. Wir haben also weniger Zuweisungen vom Bund bekommen, als wir vorher in der Prognose hatten. Wir hatten für die Jahre 2007 bis 2009 eine durchschnittlichen Prognose von rund 50 Millionen Euro an Mitteln, die wir vom Bund für Städtebauförderung bekommen. Diese Prognose ist nicht eingetreten, sondern wir haben 47 Millionen Euro vom Bund bekommen. Diese sind vollständig kofinanziert worden.
Ich möchte eines noch einmal ganz deutlich sagen: Das soll jetzt nicht unbedingt Kritik am Bund sein. Der Bund hat in erheblicher Weise die Kommunen und Städte im Land Brandenburg bei der Städtebauförderung unterstützt. Das System ist jedoch so schwierig, dass wir das nicht schon im alten Jahr wissen, sondern nur abschätzen können. In den Jahren 2007 bis 2009 sind alle Bundesmittel vollständig abgeschöpft worden, aber eben nicht entsprechend der Verpflichtungsermächtigung, weil wir weniger Bundesmittel bekommen haben. - Ich hoffe, das war so verständlich.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, ich denke, es wurden jetzt erfreulich viele Fragen ausführlich beantwortet. Hat jetzt, vor der Mittagspause, noch jemand Lust darauf, Minister Rupprecht zu hören?
Ich hätte die Frage beinahe zurückgezogen, denn die Ergebnisse sind ja schon der Weltpresse mitgeteilt worden; ich frage dennoch.
Seit dem 1. August 2010 ist das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz in Kraft. Danach zahlt Brandenburg als erstes und bisher einziges Bundesland ein Schüler-BAföG in dieser Form. Es soll dazu beitragen, den Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien den Weg zum Abitur zu erleichtern. Mittlerweile konnten die Anträge gestellt werden, und die Verwaltungen verfügen über die notwendige Software zur Bearbeitung dieser Anträge.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die Anzahl und den Stand der Bearbeitung der Anträge ein?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Große, vielen Dank für diese Anfrage, die uns Gele
genheit gegeben hat, eine äußerst erfreuliche Zahl zu recherchieren. Wir haben aktuell bei den zuständigen Ämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten nachgefragt, wie der Stand bei der Abfrage des Schüler-BAföGs tatsächlich ist. Mit Stand vom 30.09.2010 lagen in den zuständigen Ämtern 1 376 Anträge auf Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz vor. Zum Auszahlungstermin 30. September 2010 sind bereits jetzt insgesamt 249 Auszahlungen veranlasst worden. Zum nächsten Auszahlungstermin Ende Oktober 2010 werden es noch deutlich mehr sein. Wir wissen das, weil in den Ämtern jetzt bereits eine Vielzahl von Anträgen liegt, die berechtigt sind, bei denen aber teilweise noch einzelne Nachweise fehlen, die nachbeschieden werden.
Außerdem wissen wir, dass an die zuständigen Ämter eine Vielzahl von Anfragen zu Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz gerichtet werden. Die Hotline, die in meinem Ministerium geschaltet wurde, ist auch sehr rege frequentiert. Deshalb gehe ich davon aus, dass trotz des erst sehr kurzzeitigen Beginns die Nachfrage weiter steigt und wir damit einen sehr großen Teil der Bedürftigen jetzt schon erreicht haben. - Danke schön.
Vielen Dank. Es freut mich, dass die Antwort so viel Beifall findet. Es hat sich also gelohnt, diese Frage noch aufzurufen. Jetzt entlasse ich Sie bis 13.30 Uhr in die Mittagspause.
Meine Damen und Herren, wir setzen fort. Die Schülerinnen und Schüler, die hier sitzen, wundern sich schon sehr, dass hier niemand pünktlich zum „Unterricht“ kommt. Es sind gar keine Schüler, sondern Auszubildende von der SiK Holz GestaltungsGmbH Langenlipsdorf. Herzlich willkommen bei uns im Plenarsaal!