Protocol of the Session on September 9, 2010

Ich glaube, wir haben mit dem Antrag etwas vorgelegt, nach dem es sich gut arbeiten lässt, und wir haben auch einen engen Zeitkorridor gesetzt. Wir müssen den Betroffenen, den Anliegern des Flughafens, endlich reinen Wein einschenken. Deshalb ist dieser Antrag hier und heute genau richtig. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Wir haben darum gerungen. Die Anhörung hat ein klares Ergebnis gebracht. Mit den ersten Entwürfen für die Flugrouten - sie werden noch einmal ins Verfahren gegeben, darüber wird noch einmal diskutiert werden - kann man jetzt anfangen zu arbeiten und Prognosedaten erstellen. Ende nächsten Jahres werden wir eine erste Lärmkartierung und damit mehr Gewissheit über die Entwicklungen im Flughafenumfeld haben. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gregor-Ness. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Dombrowski erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegen vor mir haben in ihren Redebeiträgen bereits einiges zur Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld ausgeführt. Deshalb möchte ich mich auf einige wenige Aspekte beschränken.

Die Anhörung im Umweltausschuss hat deutlich gemacht, dass das Land Brandenburg bereits im Juni 2007 für das vorangegangene Kalenderjahr Lärmkarten für den Flughafen Schönefeld hätte vorlegen müssen. Das damals vom Kollegen Woidke geführte Haus war jedoch der Auffassung, dass man sich damit bis zum Jahr 2012 Zeit lassen könne, weil man Schönefeld bis zum 30. Juni 2005 auch nicht als Großflughafen mit mehr als 50 000 Flugbewegungen pro Jahr gegenüber der Kommission melden musste. Dass aber zwischen beiden Daten, also der Meldung Schönefelds als Großflughafen im Jahr 2005 und der Lärmkartierung bis 2007, kein rechtlicher Zusammenhang besteht, ist nun auch den verantwortlichen Abteilungsleitern im Umweltministerium klar geworden.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Grünen, der im Februar ohne Debatte an den Umweltausschuss überwiesen wurde, trug den Titel „Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld unverzüglich vorlegen“. Was uns nach der abschließenden Beratung und der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses nun vorliegt, hat mit Unverzüglichkeit nur leider nicht mehr viel zu tun. Das musste selbst der Kollege Jungclaus eingestehen, der im Umweltausschuss sagte: „Der Änderungsantrag der CDUFraktion ist der weitergehende.“ In der Tat, er hatte Recht, auch wenn der Kollege Jungclaus den heutigen Antragsentwurf der Regierungsfraktionen und der Fraktion der Grünen als großen Erfolg darstellt. Ich verstehe ja, dass man aus Sicht der Grünen das Gefühl hat, ein Stück gestalten zu können. Aber es geschieht um den Preis, die Sache auf die längere Bank zu schieben. Das findet nicht unsere Zustimmung. Der mit Zustimmung der Regierungsfraktionen und der Bündnisgrünen zustande gekommene Änderungsantrag des Ausschusses sieht zwar vor, dass die Lärmkartierung bis spätestens Ende 2011 für den Flughafen Schönefeld vorzulegen und auf der Basis der Flugbewegungen ab 2012/13 durchzuführen ist, das lässt das EU-Recht zu, ich kritisiere aber - das habe ich in der Ausschusssitzung bereits deutlich gemacht -, dass Sie auf Drängen des Umweltministeriums Ihren eigenen Antrag unter Haushaltsvorbehalt stellen und damit die längst überfällige Umsetzung einer Pflichtaufgabe infrage stellen. Die Landesregierung soll die haushalterischen Voraussetzungen für die Erarbeitung der Lärmkarten schaffen, so Ihr Antrag.

Lieber Herr Kollege Jungclaus, Sie wissen selbst, dass erst am Jahresende, voraussichtlich im Dezember, ein vom Landtag verabschiedeter Haushalt vorliegen wird. Schon deshalb ist Ihr Antragsziel nicht mehr passend; denn Ihren Auftrag auf Unverzüglichkeit weichen Sie damit selbst auf. Ich unterliege auch nicht der Illusion oder dem Wunschdenken, dass die Verantwortlichen im Umweltministerium vor der Verabschiedung des Haushalts mit vorbereitenden Arbeiten zur Lärmkartierung beginnen, solange der Haushalt noch nicht durch das Parlament verabschiedet ist. Genau das schließt der Haushaltsvorbehalt, unter dem der Antrag jetzt steht, auch aus.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion unterstützt ohne Zweifel eine unverzügliche Lärmkartierung für den Flughafen Schönefeld. Aber aus den gerade genannten Gründen lehnen wir die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab und bitten um Zustimmung zum Antrag der CDU-Fraktion, den der Kollege Jungclaus auch ganz eindeutig in der Ausschusssitzung als den weitergehenden eingeordnet hat. - Ich bedanke mich.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Steinmetzer-Mann wird das Wort ergreifen. Bitte, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unbestritten, dass eine Lärmkartierung nach EU-Vorgaben Verpflichtung ist. Das liegt auf der Hand. Schon 2007 hätte eine Lärmkarte er

stellt werden müssen. Dieses Versäumnis hatten Sie, Herr Dombrowski, mit Ihrem Schreiben an den Umweltausschuss eingeräumt und klar eingestanden. Nach fünf Jahren, also 2012, ist die Karte zu überarbeiten. Ihre Forderung, verehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, nach unverzüglicher Erarbeitung klingt im ersten Moment recht gut. Aber, Herr Jungclaus, hätten wir im Februar den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschiedet, hätten wir heute unbrauchbare Lärmkarten.

Die vor zwei Tagen durch die Deutsche Flugsicherung bekanntgegebenen Flugrouten brachten die Überraschungen, aber diese sind noch nicht endgültig. Der „Berliner Morgenpost“ vom 7. September war zu entnehmen, dass die Daten erst Mitte 2011 vorliegen werden. Letztlich steht auch das Urteil zu den Nachtflügen noch aus.

Mit Verlaub, Herr Dombrowski, die Zeit hat Sie und Ihren Antrag eingeholt. Von daher ist der gemeinsame Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und die Linke mit der Festlegung des Ziels Ende 2011 einfach nur richtig.

Meine Damen und Herren! Lärmkartierung umfasst Flug-, Bahn- und Straßenlärmquellen. Sie dient den Kommunen als Grundlage für die Erstellung von Lärmaktionsplänen. Um einmal Klarheit zu schaffen: Lärmaktionspläne haben keinen Einfluss auf den Fluglärm, sie dienen lediglich dazu, Lärmschutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen, die wiederum die Kommunen in der Hand haben. Damit Kommunen und Anwohner am Ende eine brauchbare Arbeitsgrundlage haben, ist es eben besser, einige Monate zu warten, als unverzüglich veraltetes und unbrauchbares Material vorzulegen. Die CDU-Fraktion möchte mit ihrem Antrag zweimal Geld in die Hand nehmen, um eine Aufgabe zu erledigen. Denn nach Bekanntgabe der endgültigen Daten müssten die Lärmkarten überarbeitet und öffentliche Mittel doppelt ausgegeben werden. Von daher ist Ihr Ansatz nicht zielführend, nicht effektiv und angesichts der Haushaltslage unverantwortlich. Ich werbe ausdrücklich für unseren gemeinsamen Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt SPD und des Abgeordne- ten Vogel [GRÜNE/B90])

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Beyer, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Parlament liegen heute zwei Anträge zur Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld vor. Den ursprünglichen Antrag hatten wir seinerzeit ohne Debatte an den zuständigen Ausschuss überwiesen, wo das Problem mittlerweile umfassend reflektiert wurde. Die Expertenanhörung am 9. Juni hat deutlich gemacht, dass die damalige Landesregierung es versäumt hat, die Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld zu erstellen. Die Rechtslage ist eindeutig. Unabhängig von der Frage der Pflicht zur Mitteilung an die Kommission hätte zum 30.06.2007 eine entsprechende Kartierung erfolgen müssen. Insofern, liebe Kollegin Steinmetzer-Mann, retten sie die genannten Zeitungsartikel

nun wahrlich nicht. Es ist in Artikel 7 Abs. 1 der EG-Richtlinie zum Lärmschutz deutlich festgeschrieben.

Leider und zum Nachteil der Anwohner und weiterer vom Fluglärm betroffener Personen hat die Landesregierung genau das vernachlässigt und bekommt nun möglicherweise nachträglich die Quittung vonseiten der EU. Es ist durchaus möglich, dass die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland anstrengen wird, da die Bundesrepublik ihrer sich aus der EU-Richtlinie ableitenden zweifelsfreien Verpflichtung zur Kartierung des Flughafens und Aufstellung eines Lärmaktionsplans nicht nachgekommen ist. So weit zum Ist-Zustand.

Wie soll und wird es nun weitergehen? Konsens ist, dass wir so schnell wie möglich eine Lärmkartierung brauchen - nicht nur aus der rechtlichen Notwendigkeit heraus, sondern besonders im Interesse der Anwohner. Gerade die öffentlichen Debatten in den letzten zwei Tagen in Bezug auf die geplanten Anflugschneisen machen die Notwendigkeit der Kartierung überdeutlich. Jetzt rächt sich das Versäumnis erstmalig, denn die Politik, sprich wir stehen diesen berechtigten Debatten ohne ausreichende Datengrundlage gegenüber. Nun wird überdeutlich, dass die Kartierung mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplans einhergehen muss, der die gesundheitlichen Belastungen infolge einer permanenten erhöhten Fluglärmbelastung darstellt. Um nichts anderes geht es in den beiden vorliegenden Anträgen.

Umso unverständlicher ist es für meine Fraktion, dass durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen der Zeitrahmen für die Fertigstellung der Kartierung weit mehr als über ein Jahr ausgedehnt wurde. Damit wird nach unserer Einschätzung niemandem ein Gefallen getan. Meine Fraktion möchte in diesem Punkt endlich Klarheit und Verlässlichkeit. Aus diesem Grund unterstützen wir den von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag, der die in der Tat unverzügliche Erarbeitung einer Lärmkartierung und die zeitnahe Information des Parlaments über den Bearbeitungs- und Verfahrensstand vorsieht.

(Unruhe im Saal)

- Frau Präsidentin, ich verstehe bei dem Gemurmel im Saal meine eigenen Worte nicht.

Brandenburg kann es sich nicht leisten, weiter wertvolle Zeit verstreichen zu lassen. Als Parlamentarier tragen wir Mitverantwortung für die zügige Umsetzung des Kartierungsprozesses. Wir möchten und werden die Landesregierung nicht aus der Verantwortung entlassen, sich zum Wohle der betroffenen Bürger einzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam einen großen Schritt zum Gelingen des Projekts BBI tun, indem wir Handlungsfähigkeit beweisen und den Kartierungszeitraum einengen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Frau Ministerin Tack erhält das Wort.

Zuweilen begrüße ich den stellvertretenden Ministerpräsidenten a. D. Herrn Schönbohm, der unserer Sitzung beiwohnt.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld unverzüglich vorlegen - ich danke den Mitstreitern im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz für das engagierte Arbeiten, für die Erarbeitung des Kompromissantrags und die Beschlussfassung, die, wie ich finde, eine punktgenaue Grundlage für die Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld ist.

Herr Jungclaus, die Landesregierung nimmt die Sorgen der betroffenen Anwohner des BBI sehr wohl auf. Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung dazu verständigt, den betroffenen Anwohnern optimalen Schutz gegen Fluglärm zu gewährleisten. Ich glaube, die Lärmkartierung ist dazu ein Beitrag. Deswegen sollte man nicht immer wieder künstlich Ängste schüren. Es geht darum, alles zu tun - was schwierig genug ist -, um im Umfeld des künftigen Flughafens in Schönefeld Lärmschutz zu gewährleisten.

Seit dem 6. September kennen wir die voraussichtlichen Flugstrecken und -verfahren am künftigen Flughafen BBI; das hat uns alle zugegebenermaßen überrascht. Es kommt möglicherweise dazu, dass künftig viel mehr Kommunen und damit Bürger von Fluglärm betroffen sein werden, als im Planfeststellungsverfahren unterstellt. Deshalb muss die Fluglärmkommission sehr genau arbeiten, jeden einzelnen Vorschlag einer Prüfung unterziehen und beurteilen, ob wir das gemeinsam so tragen können. Die Deutsche Flugsicherung ist ziemlich forsch gewesen. Ohne Abstimmung mit irgendwem liegen ihre Vorschläge auf dem Tisch. Es ist zwingend notwendig, dass wir in der Fluglärmkommission sehr konkret prüfen, um einen optimalen Lärmschutz der Anwohner zu erwirken. Die vorliegende Beschlussempfehlung ist genau das richtige Instrument, um bezüglich der Kartierung und im Sinne eines optimalen Lärmschutzes aktiv zu werden. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Ich schließe die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 4. Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt der Änderungsantrag der CDU-Fraktion - Änderung des Beschlusstextes - in der Drucksache 5/1926 vor. Wer dem Änderungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist diesem Antrag nicht gefolgt worden; er ist somit abgelehnt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in der Drucksache 5/1886 - Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld unverzüglich vorlegen. Wer die Beschlussempfehlung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Enthaltungen? Bei einigen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und eröffne Tagesordnungspunkt 5:

Zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Landtag Brandenburg vom 27. September 2009 erhobenen Wahleinsprüchen in Form von Anträgen gemäß § 1 Abs. 3 des Wahlprüfungsgesetzes

Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses

Drucksache 5/1742

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, Drucksache 5/1742. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Diesem Antrag ist einstimmig gefolgt worden.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 5 und eröffne Tagesordnungspunkt 6:

Sicher leben in Brandenburg - Polizeiwachen erhalten

Antrag der Fraktion der CDU

Die Aussprache wird mit dem Beitrag der CDU-Fraktion eröffnet. Der Abgeordnete Petke erhält das Wort.

(Frau Lehmann [SPD]: Jetzt wird alles sicher!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion legt Ihnen heute den Antrag „Sicher leben in Brandenburg - Polizeiwachen erhalten“ zur Diskussion und zur Abstimmung vor.

Wir haben seit der Neukonstituierung des Landtages und der Regierung von SPD und Linken schon mehrfach über das Thema Polizeistrukturreform diskutiert. Wir haben als CDU-Fraktion immer wieder deutlich gemacht, dass die Sicherheitsbehörden in Brandenburg, insbesondere die Polizei, hervorragende Arbeit leisten, und wir ein hohes Interesse daran haben, dass sie dies auch in Zukunft tun können. Dazu sind Rahmenbedingungen notwendig: rechtliche, personelle, materielle und natürlich organisatorische Rahmenbedingungen.

Die Landesregierung hat einen Kommissionsentwurf vorgelegt, wie sie die innere Sicherheit und die Haushaltsnotwendigkeiten in Übereinstimmung bringen will. Wir halten diesen Entwurf der Landesregierung für nicht praktikabel. Dieser Entwurf hat augenscheinlich Defizite. Diese Defizite werden dazu führen, sollten an den Vorstellungen des Innenministeriums keine Änderungen erfolgen, dass in Brandenburg die Arbeit der Polizei in Zukunft sehr erschwert werden wird und dass es um die innere Sicherheit nicht mehr - wie in der Vergangenheit

gut steht, sondern dass wir mit verstärkten Problemen rechnen müssen.

In der Diskussion wird uns nicht nur auf der Ebene der Argumente begegnet, sondern es wird gelegentlich auch durch die Regierung behauptet, wir würden Angst machen. Es ist immer so, dass in der politischen Auseinandersetzung das eine oder andere gesagt wird, was vielleicht nicht so zutreffend ist. Aber ich glaube, uns eint in diesem Landtag, dass wir insgesamt eine Verpflichtung für die Sicherheit der Menschen im Land Brandenburg haben. Innere Sicherheit geht jeden an, nicht nur in der Landespolitik, sondern natürlich auch und gerade in der Kommunalpolitik.