Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bretz. - Damit sind wir am Ende der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 11 angelangt und kommen zur Abstimmung.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Gesetzentwurfs - Gesetz über Hoch- und Höchstspannungsleitungen in der Erde - in der Drucksache 5/1887, eingebracht von der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an den Ausschuss für Wirtschaft - federführend -, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Wer der Überweisung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.
Ergebnisse der Aufgabenkritik gemäß § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Ziele und Vorgaben zur Modernisierung der Landesverwaltung (VerwModG)
Aufgrund des zeitweiligen Verlusts seiner Stimme hat Minister Speer einen Platz unter den Abgeordneten eingenommen. Er bittet um Verständnis. Stellvertretend für ihn spricht Staatssekretär Zeeb. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Bericht der Landesregierung über die Aufgabenkritik für den Zeitraum der letzten Jahre der vergangenen Legislaturperiode - verantwortet von der vorherigen Landesregierung. Entsprechende Berichte wurden im Landtag schon öfter diskutiert und kritisch hinterfragt. Ich möchte an dieser Stelle deshalb nicht auf die im Bericht aufgeführten einzelnen Maßnahmen eingehen, sondern zwei Gesichtspunkte herausgreifen, die nach meiner Erinnerung auch schon Gegenstand der politischen Diskussion über vorige Berichte waren.
Zum Ersten werden Sie meiner Einschätzung nach aus dem Bericht die Konsequenz ziehen, dass die Frage, auf welche Aufgaben der Staat bzw. die Verwaltung in Zukunft vollständig verzichten und was dem Bürger in dieser Hinsicht zugemutet werden kann, im Grundsatz geklärt ist: Der Staat wird in Zukunft den Aufgabenbestand haben, wie er sich heute darstellt. Das ist eine Erkenntnis, die auch schon Minister Speer Sie werden sich erinnern - in der letzten Debatte zum Bericht klar herausgestellt hat. Ich meine, die letzten zwei Jahre der Aufgabenkritik zeigen, dass dies richtig ist.
Zum Zweiten zeigt der Bericht über die Jahre 2007 bis 2009 aus meiner Sicht, dass die Landesregierung konsequent den Weg der Vollzugskritik gegangen ist und Konsequenzen daraus gezogen hat. Es wird - ich nehme mein Resümee an dieser Stelle vorweg - auch der Weg der Zukunft sein, dass sich die Verwaltung und die Regierung immer bewusst machen müssen, wie bestehende Aufgaben im Wandel der Zeiten besser, schneller und effektiver erledigt werden können.
Da komme ich zu zwei Gesichtspunkten, die heute so aktuell sind wie in den maßgeblichen zwei vergangenen Jahren. Erstens: Die Verwaltung muss laufend ihre Strukturen anpassen. Das geschieht im Übrigen derzeit auch mit der Konzeption zur Polizeireform nach dem Willen der Landesregierung. Der Bericht wird Ihnen in diesen Tagen zugehen. Die Frage ist: Ist die Struktur der Verwaltung im Sinne der Bürger und effektiv? Zweitens: Die inneren Abläufe müssen den veränderten Strukturen angepasst werden. Der Einsatz von E-Government und neuer Technik - auch der Zugang für die Bürger - muss laufend angepasst werden.
Ich komme zum Schluss. Ich meine, dass der vorliegende Bericht exemplarisch für die vergangenen zwei Jahre zeigt, wie in Zukunft unter dem Stichwort Aufgabenkritik und Verwaltungsmodernisierung weiter verfahren werden muss. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Holzschuher hat das Wort.
Derweil möchte ich die Gelegenheit nutzen, Schülerinnen und Schüler aus Prenzlau und Angermünde sowie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr aus der Uckermark zu begrüßen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Aufgabenkritik - das ist ein recht trockener Begriff, und ich habe das Gefühl, dass sich viele gern zurückziehen und es lieber anderen überlassen, sich Gedanken darüber zu machen. Wir wissen - ich denke, das trifft nicht nur auf die Politiker, sondern auch auf viele Bürger zu -, das Land muss bis 2020 etwa 20 % seiner Ausgaben einsparen. Angesichts dessen wird man immer wieder fragen müssen, ob das, was getan wird, so effizient wie möglich geschieht. Ist all das, was getan wird, erforderlich?
Der Staatssekretär hat darauf hingewiesen, dass es dazu eine sehr lange Diskussion innerhalb der Verwaltung gab. Man hat Berichte wie den heute in Rede Stehenden vorgelegt, hat eine Kette von Maßnahmen geprüft und vielfach wieder verworfen.
Ich denke, all das ist zu komplex, um es innerhalb von 5 Minuten en detail diskutieren zu können. Damit würden wir dem Ziel, 2 Milliarden Euro weniger auszugeben, und das ohne substanzielle Nachteile für die Bürger des Landes, nicht näher kommen. Wir haben uns deswegen verständigt, das Thema anhand dieses Berichts weiter zu vertiefen. Unsere Fraktion wird das Thema daher - in Abstimmung mit der Fraktion DIE LINKE - in absehbarer Zeit im Innenausschuss wieder aufrufen. Ich denke, alle sind gut beraten, wenn sie sich weiter damit befassen.
Der Bericht weist am Anfang zu Recht darauf hin, dass es zunächst Thema für die Verwaltung, für die Exekutive, aber auch Aufgabe der Politik hinsichtlich der politischen Vorgaben ist. Das betrifft nicht nur die jeweiligen politisch Verantwortlichen der Exekutive, sondern uns alle hier im Parlament. Wir wollen und werden das Thema weiter verfolgen müssen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Holzschuher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Burkardt hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß § 2 des VerwModG sind alle Bereiche ständig darauf zu
überprüfen, ob die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Land notwendig ist. Wir haben eben vom Staatssekretär vernommen, dass dies geschehen und erledigt sei. Die wahrgenommenen Aufgaben seien notwendig und könnten nicht weiter abgebaut werden. Herr Staatssekretär und meine Damen und Herren von der Regierung, dies steht im Widerspruch zu dem, was das Gesetz vorgibt. Denn dort heißt es: ständig. - Wir müssen daher sicher sein können, dass sich die Regierung mit der Veränderung von Umständen, Zeiten und auch mit Veränderungen in der Frage, ob das Land bestimmte Aufgaben wahrnehmen muss oder ob sie verzichtbar sind, permanent auseinandersetzt.
Immerhin wurde in dem Bericht eine kluge Aussage getroffen: Nicht die Verwaltung bestimmt, was sie tut, sondern die politisch verantwortlichen Spitzen der Exekutive. - Ich füge ausdrücklich hinzu: Auch der Gesetzgeber bestimmt es, indem er solche Gesetze verabschiedet. Wenn die Regierung der Meinung ist, das sei nicht mehr notwendig, dann muss sie eine Gesetzesänderung anstrengen, und wir können das Thema der Aufgabenkritik streichen.
Ich glaube aber, dass die Finanzlage des Landes dies nicht zulässt. Uns werden, Herr Holzschuher, nicht nur 20 % weniger Mittel zur Verfügung stehen - auf diesem Stand sind wir schon heute. Wenn wir nur das strukturelle Defizit auf der einen Seite zusammenrechnen, das den laufenden Haushalt kennzeichnet, und dazurechnen, was an Solidarpaktmitteln bis zum Jahr 2018 abgebaut wird - den Abbau von EU-Mitteln usw. nicht eingerechnet -, dann ergibt sich ein Abfall von 10,5 Milliarden auf unter 8 Milliarden Euro.
Die 2,5 Milliarden oder 3 Milliarden Euro Differenz, je nachdem, welchen Ausgangspunkt Sie nehmen, muss dieser Haushalt hergeben. Das wird jedoch nicht möglich sein, ohne dass wir uns weiterhin der Aufgabe stellen, die Verwaltung des Landes, die Erfüllung der Aufgaben, die Aufgaben, die wir uns selbst aufgebürdet haben, ständig kritisch zu überprüfen und uns zu fragen: Können wir uns das noch leisten? Die Überprüfung der Effizienz der Verwaltung und der Konsumausgaben werden Daueraufgaben sein.
Ich denke, der Bericht der Landesregierung macht deutlich, dass diesem Thema nur wenig Aufmerksamkeit zuteil wird. Diverse aktuelle Defizite des Berichts belegen dies. Das beginnt mit formalen Dingen: Laut § 2 Abs. 6 des Gesetzes sollte der Bericht mit dem Entwurf der Haushaltsgesetze vorgelegt werden - das liegt vier Monate zurück. Dorthin hätte es inhaltlich eigentlich auch gehört, weil wir so die Möglichkeit gehabt hätten, uns damit auseinanderzusetzen, ob das, was in diesem Haushalt an Verwaltungsaufwand betrieben wird, überhaupt verantwortbar ist oder nicht. Der Haushalt ist im Februar dieses Jahres eingebracht worden; wir reden heute über das Gesetz.
Es schreibt weiterhin vor: Als Vergleichsmaßstab für die Aufgabenkritik sollen die Daten anderer Bundesländer herangezogen werden. Wenn Sie den Bericht von Seite 1 bis 22 lesen, stellen Sie fest, dass solche Vergleiche völlig fehlen. Der Bericht enthält im Wesentlichen eine Darstellung der Entwicklung und Implementierung von IT-Verfahren. Das ist sicher sinnvoll und vermittelt uns einen Eindruck davon, was in der Landesverwaltung zum Thema Modernisierung im Einzelnen geschieht. Dazu zählt natürlich ein neu eingeführtes Finanzmanagementsystem, über das man einige Bemerkungen ma
chen müsste. Das heben wir uns auf, wir werden in diesem Haus noch oft Gelegenheit haben, über dieses Thema zu sprechen.
Im Ergebnis ist aus Sicht der Landesregierung - so heißt es auf Seite 9 des Berichts - festzustellen, dass künftig größere Aufgaben nicht mehr gestrichen werden können. - Mit dieser Voreingenommenheit wird es tatsächlich keine nennenswerten Fortschritte geben. Beispielhaft ist der Katalog über den Aufgabenbestand. Aufgrund eines Beschlusses des Landtags hat die Landesregierung Mitte des Jahres 2007 einen entsprechenden Katalog vorgelegt. Statt dies als Grundlage für eine systematische und ernsthaft betriebene Aufgabenkritik zu nehmen, findet sich im Bericht folgendes Fazit: „... ist festzustellen, dass die Aufgabenerhebung nicht weitergeführt hat.“
Außerdem müssen Defizite, die in diesem Bericht gar nicht zur Sprache gebracht werden, in Erinnerung gerufen werden. In § 3 sind 23 Aufgabengebiete aufgelistet, die im Zuge der Aufgabenkritik ganz oder teilweise aus der Landesverwaltung ausgegliedert werden sollen. Selbst wenn man unterstellt, dass die Überführung so mancher Aufgabe in Landesbetriebe eine Ausgliederung aus der Landesverwaltung darstellt, wird man feststellen, dass die dort aufgeführten Aufgaben zu einem wesentlichen Teil weiter durch die Landesverwaltung erfüllt werden. Fazit - ich zitiere aus dem Bericht - : Aufgabenkritik taugt nichts, Aufgabenerhebung führt zu nichts, und es ist nicht damit zu rechnen, dass künftig in größerem Umfang Aufgaben gestrichen werden. - Wir sehen den Haushaltsberatungen von 2011 sehr gespannt entgegen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Burkardt. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Mächtig erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Burkardt, der Bericht hat uns, wie ich glaube, auf das aufmerksam gemacht, was in den Jahren 2007 bis 2009 im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung in der Landtagsverwaltung geschehen ist. Das war nach dem Zeitpunkt, als wir Parlamentarier diese Aufgabe über den Sonderausschuss für Bürokratieabbau begleiteten. Hier zeigt sich, dass die im Gesetz formulierten gemeinsamen Ziele, nämlich Konsolidierungspotenziale zu erschließen und Verwaltungstätigkeiten und -arbeitsschritte zu überprüfen, nach wie vor - hier teile ich Ihre Lesart nicht aktuell sind. Herr Zeeb stellte fest, dass wir an einem Punkt angekommen sind, an dem wir das für erledigt betrachten können. Gestatten Sie mir, dem zu widersprechen: Verwaltungsmodernisierung ist schon deswegen ein laufender Prozess, weil laufend neue Verwaltungsaufgaben hinzukommen. Es stellt sich die Herausforderung, uns noch einmal über eine Funktionalreform, über Aufgabenverteilung und Privatisierung zu verständigen.
Worum geht es? Wenn wir über Verwaltungsmodernisierung sprechen, müssen wir über die Nachhaltigkeit unserer Entscheidungen sprechen. Über Nachhaltigkeit unserer Entscheidungen zu sprechen heißt auch nachzufragen, ob Modernisie
rungsmaßnahmen in der Vergangenheit tatsächlich langfristig und nachhaltig zu finanziellen Ersparnissen im geplanten Umfang geführt haben. Das heißt auch zu prüfen, welche Effizienzgewinne durch die Auslagerung von Landesaufgaben tatsächlich erreicht wurden.
Gestatten Sie mir dabei den Hinweis auf die Forstreform und darauf, welche Auswirkungen eine Auslagerung haben kann. Hier wird beispielsweise nach der Auslagerung in einen eigenständigen Forstbetrieb ausschließlich eine fiskalische Bewertung vorgenommen - die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung wird von zahlreichen Forstwirten infrage gestellt. Das stellt nicht nur eine fiskalische Aufgabe dar, sondern hat vor allem eine Vorbildwirkung für die Betreiber von Kommunal- und Privatwäldern. Ich meine, das gehört auch zur Bilanz.
Gleiche Aufgaben - das wurde in den letzten Tagen festgestellt - ergeben sich für uns als parlamentarischer Raum in der Kontrolle der Landesbetriebe hinsichtlich ihrer Effizienz und Effektivität. Das Vermieter- und Mietermodell landeseigener Liegenschaften wird hinsichtlich ihrer nachhaltigen Kosteneffizienz ebenfalls zu überprüfen sein.
Aber - das macht Hoffnung, liebe Kolleginnen und Kollegen -, eine unserer Feststellungen im Sonderausschuss für Bürokratieabbau war, dass Kolleginnen und Kollegen in der Lage sein müssen, innerhalb der Landesverwaltung flexibel und mobil eingesetzt zu werden.
Da kann man feststellen: Seit es die rot-rote Landesregierung in Brandenburg gibt, ist es mithilfe des Finanzministers gelungen, der für Weiterbildung und Umqualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung 5 Millionen Euro eingestellt hat, genau diesen Prozess in Gang zu bringen, den wir bereits in der Zeit von 2005 bis 2007 im Rahmen des Sonderausschusses für Bürokratieabbau gefordert haben.
Genau 69 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich in diesem Prozess. Hier, meine ich, gehen wir einen richtigen Weg. Ob er aber tatsächlich auch nachhaltig ist, werden wir im Bericht des nächsten Jahres sehen. Insofern nein - das Ministerium ist nicht fertig. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mächtig. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Büttner erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Vielen Dank an das Ministerium, an die Landesregierung für die Vorlage dieses Berichtes.
Beim Lesen dieses Berichtes - ich muss jetzt etwas Salz in die Suppe streuen - konnte ich mich zweier Eindrücke nicht erwehren.
Erstens: Die Landesregierung ist weniger Gestalterin der Verwaltungsmodernisierung, sondern eher getrieben von den äußeren Umständen. Sie sagen, was die Bürgerinnen und Bürger erwarten. Sie sprechen von dem demografischen Wandel, und Sie sagen, dass die Entwicklung der öffentlichen Haushalte Sie drängt. Aber kein Wort lese ich in dem Bericht darüber, dass Sie als Landesregierung diese Verwaltungsmodernisierung, diesen Bürokratieabbau auch wirklich wollen. Das ist als Zielvorgabe für Verwaltungsmodernisierung zu wenig.
Zweitens: Mit dem hier vorliegenden Bericht gehen Sie nicht auf die wirklichen Fragen ein. Wie ist eine moderne Verwaltung künftig zu führen, damit sie unbürokratisch ist und damit sie sowohl denjenigen, der die Dienstleistung erbringt, als auch den Kunden, nämlich den Bürger, berücksichtigt? Wie kann sie möglichst nahe beim Bürger erbracht werden? Dafür speisen Sie uns mit Allgemeinplätzen ab.