Protocol of the Session on September 8, 2010

Das Zweite ist: Der Verbraucher hat von diesem Urteil bisher kaum Kenntnis. Deshalb werden wir uns bemühen, dieses Urteil sehr bekannt zu machen, um deutlich zu machen, dass es jetzt auch die Möglichkeit eines Wechsels gibt. Die Preisgestaltung wird sich natürlich auch aus diesem Bereich heraus gestalten.

Insofern würde ich sagen: Für eine Einschätzung ist der Zeitraum zu kurz. Die Landesregierung begrüßt dieses Urteil des Bundesgerichts, weil wir uns davon eine transparente Preisgestaltung erhoffen, und wir erhoffen uns selbstverständlich auch einen Preisdruck für Gas auf dem Markt. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragebedarf. Herr Dombrowski, bitte.

Herr Minister, die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis war in den vergangenen Jahren, als wir dies diskutiert haben, wie eine Blackbox. Es handelt sich ja dabei um eine privatwirtschaftliche Vereinbarung der Einkäufer von Gas und Öl.

Wie ist aus Ihrer Sicht der konkrete Weg, wenn die Politik gefordert ist? Was muss getan werden - politisch oder durch Entscheidung des Bundestages, der Bundesregierung oder des Bundeskartellamtes; ich weiß es nicht -, um diese Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis aufzulösen und damit auch Markt hineinzubringen?

Herr Dombrowski, Sie wissen aus der Debatte in der letzten Legislaturperiode, dass genau dieses Problem mehrfach thematisiert worden ist. Das Problem war, dass diese mehr oder weniger private Übereinkunft in den letzten 30 Jahren politisch und rechtlich akzeptiert worden ist, weil es auch die Grundlage für Kostenkalkulationen für den Bau von Pipelines gewesen ist.

Die Situation hat sich jetzt aber gravierend verändert. Noch einmal: Der Gasbereich ist ein eigenständiges Wettbewerbsund Marktsegment geworden. Jetzt gibt es endlich ein Urteil, das diese bisher auch rechtlich akzeptierte Koppelung aufhebt. Damit sind nun die Unternehmen gefordert - und nicht zuerst die Bundesregierung oder die Landesregierung -, die sich aus dem Urteil ergebende Notwendigkeit einer transparenteren Kostengestaltung darzulegen.

Außerdem sagte ich - wir tun dies über das Landeskartellamt, und ich bin mir sicher, die Bundesregierung wird es über das Bundeskartellamt machen -, die Marktentwicklung muss beobachtet werden. Dafür haben wir die Instrumente des Kartellrechts, hier auch einzugreifen. Aber das ist eben nur ein Instrument. Welche unmittelbaren Auswirkungen es hierbei geben wird, wird man abschätzen müssen. Ich sehe hier, ähnlich wie im Bereich Telekommunikation oder auch im Energiebereich, eine Frage der Marktregulierung, die möglicherweise - wir müssen sehen, wie sich dieses Segment entwickeln wird - auch zu einem Einschreiten der zuständigen Bundes- und Landesbehörde führen kann.

Die Abgeordnete Hackenschmidt stellt die Frage 306 (Etablie- rung eines Nachhaltigkeitsmanagements in den Kommunen).

Der internationale Verband für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung ICLEI empfiehlt den Kommunen die Etablierung eines Nachhaltigkeitsmanagements, um nachhaltige Entwicklung in Weiterentwicklung der Lokalen Agenda-21-Prozesse ins Zentrum des Verwaltungshandelns zu stellen.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Kommunen im Land Brandenburg sind dabei bzw. planen, ein Nachhaltigkeitsmanagement aufzubauen?

Frau Ministerin Tack, sagen Sie es uns.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Hackenschmidt, wenn ich es wüsste, würde ich es Ihnen gern verraten.

Sie wissen, dass sich seit Anfang der 90er Jahre - wir haben es alle in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten begleitet; ich weiß es von Potsdam - eine Vielzahl von Brandenburger Kom

munen am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung orientiert haben. Nach einer Erhebung der Brandenburgischen Werkstatt Lokale Agenda 21 haben im Land Brandenburg bisher 32 Städte und Gemeinden, drei kreisfreie Städte, sechs Landkreise und eine Regionale Planungsgemeinschaft einen Beschluss im Sinne der Lokalen Agenda gefasst. Das ist die Ebene, die seit Anfang der 90er Jahre läuft.

Die Brandenburgische Werkstatt Lokale Agenda 21 ist im Übrigen der freiwillige Zusammenschluss von ehrenamtlichen Akteuren aus Städten, Gemeinden, Landkreisen sowie Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen und anderer gesellschaftlicher Organisationen. Sie fungieren sozusagen als Brandenburger Netzwerk für die Lokale Agenda. Wir alle wissen, dass in den Städten und Gemeinden mit sehr unterschiedlicher Intensität gearbeitet wird. In einigen Gemeinden, denke ich, fehlt auch ein wenig personelle Power dazu. Aus dem Netzwerk ist uns bekannt, dass bisher kein kommunales Nachhaltigkeitsmanagement etabliert worden ist. Das schließt nicht aus, dass es dies dennoch irgendwo vor Ort gibt.

Frau Hackenschmidt hat eine Nachfrage.

Frau Ministerin, auf meine Anfrage 707 an Ihr Haus antworteten Sie bezüglich Frage 5, dass Ihr Haus die kommunale Ebene entsprechend den finanziellen Möglichkeiten begleitet.

Ich frage: Welches Volumen haben Sie denn dafür in den Haushalt dafür eingestellt? Man muss damit rechnen, dass vielleicht doch die eine oder andere Kommune nachfragt, wenn diese Antwort öffentlich wird. Sie verweisen auf die Landesnachhaltigkeitsstrategie. Ich hätte gern gewusst, wann diese denn kommt, um mit diesem Papier auch arbeiten zu können.

Die erste Frage beantworte ich so, dass wir beide gemeinsam noch einmal in den Haushalt hineinschauen. Eine Zahl habe ich jetzt nicht parat. Aber Sie wissen, dass aus der langen Tradition heraus vom Umweltministerium der Agenda-Prozess mit einzelnen Projekten und Vorhaben vor Ort unterstützt wird.

Zum anderen: Morgen übergibt der Nachhaltigkeitsbeirat seinen Vorschlag für Eckpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg. Dieser Vorschlag wird in die interministerielle Arbeitsgruppe einfließen, die in der Folge tagt. Das Parlament hat uns beauftragt, im Herbst dieses Jahres die Eckpunkte für eine Nachhaltigkeitsstrategie vorzulegen. Das werden wir auch tun, nämlich dann, wenn sie das Kabinett passiert haben.

Die Frage 307 (Baulicher Zustand der Flüchtlingsunterkunft in Waßmannsdorf) wird von der Abgeordneten Fortunato gestellt.

Die Flüchtlingsunterkünfte in Brandenburg werden seit Jahren ob ihrer Lage und ihres Zustandes kritisiert. Am 21.08.2010

wurde ein Flüchtling in der Unterkunft Waßmannsdorf im Landkreis Dahme-Spreewald durch herabfallende Deckenteile verletzt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie über den baulichen Zustand der Unterkunft in diesem Fall?

Herr Minister Baaske antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Protokoll einer Begehung, die kurz nach diesem Zwischenfall durch Landkreis und Betreiber vorgenommen wurde, kann man entnehmen, dass die Baulichkeit wahrlich nicht im besten Zustand ist, dass durchaus bauliche Mängel zu verzeichnen sind und einiges zu tun ist. Ein Bausachverständiger hat sich inzwischen diese Decke angeschaut und gesagt, dass vorerst nichts herunterfallen kann. Aber man wird trotzdem weiterhin prüfen.

Es ist so, dass diese Aufgabe von uns an die Landkreise als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung delegiert wurde. Das heißt, die Landkreise und die kreisfreien Städte arbeiten und handeln eigenverantwortlich. Ich setze darauf, nachdem man dort sofort gesagt hat, dass diese Situation zu überprüfen ist - wir haben auch sofort um Stellungnahme gebeten -, dass die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden. Die Sicherheit der dort Untergebrachten steht natürlich über allem. Ich weiß, dass das Problem im Landkreis Dahme-Spreewald in guten Händen liegt, und gehe davon aus, dass dies in den nächsten Tagen bei dem, was an Baulichkeiten noch vorzunehmen ist, berücksichtigt wird. - Danke.

Wir kommen zur Frage 308 (Schüler-BAföG), gestellt von der Abgeordneten Lieske.

Seit August 2010 können brandenburgische Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, die im Schuljahr 2010/11 die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem beruflichen Gymnasium besuchen oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule beginnen, eine Ausbildungsförderung beantragen.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Anträge sind seitdem bei den zuständigen Ämtern in den jeweiligen Landkreisen eingegangen, und wann ist mit der Bewilligung dieser Anträge zu rechnen?

Ministerin Münch antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Lieske, Anträge auf Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbil

dungsförderungsgesetz sind im Wesentlichen erst seit Schuljahresbeginn am 23. August gestellt worden. Das heißt, gerade erst einmal seit 14 Tagen ist dies möglich. Die 18 zuständigen Ämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten haben nach ersten Rückmeldungen bislang jeweils zwischen 15 und 30 Anträge erhalten. Wir wissen auch, dass unsere Hotline, die wir im MWFK geschaltet haben, in dieser Größenordnung Anfragen bekommt, die sich jeweils um das Prozedere ranken.

Aufgrund der mit zwei Wochen relativ kurzen Zeit seit Schuljahresbeginn dürften diese Antragszahlen auch noch nicht repräsentativ sein. Die Vielzahl der Anfragen bei den Ämtern lässt vielmehr erwarten, dass die Antragszahlen in den folgenden Wochen noch merklich ansteigen werden. Wir werden daher über die Antragszahlen im Schuljahr 2010/11 zu einem geeigneten Zeitpunkt berichten, dann, wenn wir einen Überblick darüber haben. - Danke.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2. Die Fragestunde ist damit beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungs- verband-Staatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/1383

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 5/1925

Wer der Beschlussempfehlung, Drucksache 5/1925, folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist dieses Gesetz angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und entlasse Sie in die Mittagspause bis 13 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.07 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich begrüße zuvor ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Barnim aus Eberswalde in unserer Plenarsitzung. Seien Sie herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Brandenburg (Brandenburgisches Zensusaus- führungsgesetz - ZensusAGBbg)

Gesetzentwurf der Landesregierung