Diese Frage hat Kollege Senftleben bereits treffend gestellt; denn der Schwerpunkt für uns liegt wirklich im Grundwasserwiederanstieg.
Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie sowie Schülerinnen und Schüler vom Bertolt-Brecht-Gymnasium in Bad Freienwalde aus dem schönen Märkisch-Oderland zum Nachmittagsteil unserer heutigen Plenarsitzung. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit, Information, freie Wahl und Selbstorganisation - diese vier Grundrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher hat bereits der amerikanische Präsident Kennedy am 15. März 1962 als „Fundament“ der Verbraucherpolitik formuliert. Zu Recht wurden in den letzten Jahren genau diese Grundrechte um weitere ergänzt, jedoch längst nicht ausreichend. Der Verbraucherschutz im Land Brandenburg muss gestärkt und die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land müssen somit besser geschützt werden. Daher ist es wichtig und richtig, dass diese rotrote Koalition jetzt eine umfassende, zukunftsweisende und zielorientierte Gesamtstrategie für den Verbraucherschutz im Land einfordert.
- Werte Kollegen der CDU, ich komme jetzt auf Sie zurück; nicht gleich so, Herr Senftleben! Gut erinnern wir uns an die Diskussion im Landtag im Januar, als Ihr Antrag „Jugendgerechte Verbraucherinformation für das Internet“ auf der Tagesordnung stand. Ich habe damals schon deutlich gemacht, dass der Ansatz Ihres Antrags zwar richtig, jedoch zu kurz gedacht sei und wir nicht nur ein spezielles Konzept für ein Problem, sondern ein Gesamtpaket benötigen, da die Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher im Land viel umfassender sind als die damals von Ihnen benannten.
Nun liegt Ihnen unser Antrag vor, und es wird deutlich, dass sowohl der Jugendverbraucherschutz als auch die Verbraucherbildung zu den Eckpunkten der verbraucherschutzpolitischen
Strategie des Landes gehören sollen und somit das von Ihnen zu Recht erkannte Problem aufgreifen. Daher gehe ich davon aus, werte Kollegen der CDU-Fraktion, dass Sie unseren Antrag heute nicht ablehnen werden.
Diese Gesamtstrategie, die dem Landtag bis Ende 2011 vorgelegt werden soll, deren Eckpunkte jedoch bereits dieses Jahr im zuständigen Ausschuss vorgestellt werden, wird alle Generationen berücksichtigen. Verbraucherschutz kann man nicht am Alter festmachen, wie man am Beispiel Internet feststellen kann: Heutzutage gehen bereits Schüler der ersten oder zweiten Klasse das erste Mal in der Schule ins Internet. Genauso sind auch ältere Generationen immer mehr im Internet unterwegs. Die Gefahren des Internets kennen wir alle, sei es beim Chatten oder beim Online-Shopping. Jüngere wie Ältere müssen besser informiert werden.
Kürzlich konnte ich während einer Zugfahrt nach Potsdam beobachten, wie Zehnjährige mit ihren Handys gespielt und sich frisch heruntergeladene Musiktitel zugesandt haben. Anstatt miteinander zu reden, haben sie sich SMS geschickt. Die Klassenlehrerin saß überfordert daneben und reagierte nicht. Daran wird deutlich, wie wichtig es ist, Verbraucherinformationen und Verbraucherbildung in den unterschiedlichsten Bereichen anzubieten. Wir müssen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Missbrauch ihrer Daten, unlauteren und unnötigen Verträgen sowie finanzieller Abzocke im Zeitalter der schnellen und modernen Kommunikation schützen.
Genauso wichtig sind aber auch die Bereiche gesundheitlicher Verbraucherschutz, Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen, Verbraucherschutz Generation 60+, wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Energieberatung. Diese weiteren Eckpunkte sollen auch Bestandteil dieser Strategie sein. Natürlich gibt es bereits viele gute Programme im Land, insbesondere durch die Verbraucherzentrale Brandenburg, die hier parteiunabhängig agiert. Jedoch fehlt im Land eine Gesamtstrategie unter Einbeziehung aller Aspekte.
Durch diese verbraucherpolitische Strategie sollen konkrete Ziele für Brandenburg festgesetzt werden. Diese können natürlich nicht allein auf landespolitischer Ebene umgesetzt werden. Über 80 % der Verbraucherrechte werden auf europäischer oder auf bundespolitischer Ebene entschieden, jedoch kann und muss Brandenburg diese begleiten, insbesondere durch die in diesem Jahr von Brandenburg geleitete Verbraucherschutzministerkonferenz.
Ich denke bei den Verbraucherrechten und -informationen an einen ganz wichtigen Baustein, wobei die Betonung auf „Baustein“ liegt: das Verbraucherinformationsgesetz. Das derzeitige Verbraucherinformationsgesetz greift zu kurz. Es gibt seit zwei Jahren einen bundesweiten einheitlichen Anspruch auf den Zugang zu relevanten Behördeninformationen. Jeder Mensch kann zwar das Recht in Anspruch nehmen, vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Wein oder Kosmetika einzuholen, das Gesetz garantiert jedoch nicht - wie angekündigt jedem Menschen die Chance, Informationen einzuholen. Schuld daran haben schriftliche Antragsverfahren, die Erhebung von Gebühren, Einschränkungen dessen, worüber Auskunft erteilt werden kann und muss, was Hürden für kritische Verbraucherinnen und Verbraucher sind. Das Recht auf Information droht, nur Menschen mit Zugang zu Bildung und finanziellen Mitteln vorbehalten zu sein.
In Brandenburg wurde kürzlich darüber informiert, dass gerade einmal zehn Anfragen von Brandenburger Verbrauchern gestellt wurden. Daher muss das Verbraucherinformationsgesetz geändert werden. Dabei kann und muss Brandenburg eine tragende Rolle übernehmen.
Täglich hat jeder von uns die unterschiedlichsten Begegnungen mit dem Verbraucherschutz, zum Beispiel beim Einkaufen. Jeder hat sich schon einmal gefragt, was die Aufzählung der Zutatenlisten auf den Produkten bedeutet. Berührungspunkte gibt es auch beim Telefonieren und Chatten, bei Geschäften und Verträgen mit der Bank oder beim Ärger über die Energiepreise. Täglich gibt es neue Informationen bzw. fehlende Verbraucherinformationen. Verbraucherpolitik muss daher flexibel wie das Marktgeschehen selbst sein.
Verbraucherpolitik ist ressortübergreifend. Selbstverständlich ist sie in erster Linie beim Verbraucherschutzministerium angesiedelt, Verbraucherschutz gehört jedoch genauso zum Justizministerium, zum Bildungsministerium, zum Finanzministerium etc. Jedes Ministerium, inklusive Staatskanzlei, agiert täglich verbraucherpolitisch. Daher ist eine Gesamtstrategie zum Verbraucherschutz der Landesregierung notwendig. Verbraucherpolitik im Land muss zukunftsweisend ausgerichtet sein und bei jedem politischen Agieren Berücksichtigung finden. Wir wollen eine verbraucherschutzpolitische Strategie für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass sie im öffentlichen Dialog mit Verbrauchern, der Verbraucherzentrale und weiteren Fachleuten und Experten entsteht. Ihre Erfahrungen und ihr Wissen sind unser Nutzen.
Mit einem Verbrauchermonitoring hat Berlin kürzlich die Bedarfe der Verbraucherinnen und Verbraucher erfragen lassen. Diese Ergebnisse sind dann schließlich in die „Verbraucherpolitische Strategie für Berlin“ eingeflossen; ein sehr lobenswerter Weg.
Am 15. März 2010 haben wir hier in Brandenburg gemeinsam 20 Jahre Verbraucherzentrale und somit auch 20 Jahre unabhängige Verbraucherberatung gefeiert. Da bin ich nun wieder bei Kennedy, den Grundrechten und dem 15. März. Der 15. März ist inzwischen Weltverbrauchertag. Lassen Sie uns, werte Kolleginnen und Kollegen, im 20. Jahr des brandenburgischen Verbraucherschutzes heute gemeinsam den Weg beschreiten und eine verbraucherschutzpolitische Strategie mit den Verbrauchern für die Verbraucher im Land auf den Weg bringen. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern: Als verbraucherpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion habe ich mich über diesen Antrag, mit dem die Landesregierung letztendlich aufgefordert werden soll, auch eine verbraucherschutzpolitische Strategie für Brandenburg zu entwickeln und uns, dem Parlament, dann hoffent
lich auch möglichst rasch vorzulegen, sehr gefreut. Andere Länder sind da schon einige Schritte weiter. Es ist erfreulich, dass die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in Brandenburg, aber vor allem auch - das war unser Anliegen schon im Januar - die Verbraucherbildung, insbesondere die unserer Kinder und Jugendlichen, am Ende dieses Prozesses hoffentlich ausgebaut und gestärkt werden.
Für uns als Vertreter der Opposition ist es natürlich das übliche Prozedere und das übliche Geschäft - man könnte sagen: leider -, dass es, wenn Anträge der Opposition eingebracht werden, immer einige Monate dauert, bis die Regierungsfraktionen und die Vertreter der Mehrheit des Hauses auf die Idee kommen, dass es eigentlich ganz sinnvoll sein könnte, sich mit dem einen oder anderen Thema zu beschäftigen, und einen Antrag stellen, um hier im Landtag eine Debatte darüber zu führen und dann auch Beschlüsse dazu zu fassen.
Es ist nur immer schade, dass es dadurch immer zu einer relativ großen zeitlichen Verzögerung kommt, Herr Kollege Büchel. Sie hatten ja schon im Januar die Chance, unserem Antrag, wenn nicht zuzustimmen, dann aber zumindest dafür zu sorgen, dass er an die Ausschüsse überwiesen wird. Dann hätte man die verschiedenen Argumente, die verschiedenen Zielsetzungen - es gibt ja unterschiedliche Ansätze hier im Haus, wie man mit Verbraucherschutz umgehen soll - zusammenführen können.
Aber es gibt hier im Haus eine große Einigkeit, dass wir alle natürlich, wie wir hier sitzen - wir sind nämlich selbst alle Verbraucherinnen und Verbraucher -, dem Verbraucherschutz einen großen Stellenwert beimessen. Das möchte ich als Vertreter der Opposition Ihnen an der Stelle heute ins Stammbuch schreiben. Sie sind nicht die besseren Verbraucherschützer, zumal nicht, wenn man bedenkt, wie viel Zeit Sie sich mit diesem Thema gelassen haben.
Bei allem Lob: Es kommt ja nicht so oft vor, dass die Opposition die Regierungsfraktionen lobt. Gestern haben wir gänzlich andere Debatten erlebt. Mich als neuen Parlamentarier befremdet es ein Stück weit, wenn ich mir als Oppositionspolitiker von Regierungsmitgliedern anhören muss, dass das Land eine solche Opposition nicht verdient habe. Ich kann Ihnen nur sagen, liebe Frau Dr. Münch - ich glaube, Sie hatten diesen Satz gestern fallenlassen: Ich finde es gut, dass sich die Regierung dieses Landes die Opposition nicht aussuchen kann und wir unsere Rechte umfänglich wahrnehmen.
Jetzt komme ich zu den Kritikpunkten, die wir Ihnen ins Stammbuch schreiben werden. Nicht alles, was in dem Antrag steht, zeugt von „Friede, Freude, Eierkuchen“ und perfekter Verbraucherschutzpolitik. Man kann schon eine ganze Menge kritischer Dinge finden. Wir als Abgeordnete haben unsere Möglichkeiten genutzt und recherchiert, was im rot-roten Berliner Senat - Berlin ist ja nicht weit entfernt - und im Berliner Abgeordnetenhaus in Sachen Verbraucherschutz vor sich geht. Nebenbei bemerkt: Die Berliner Senatorin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird von der Linkspartei gestellt. Frau Tack ist im Moment als Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz sogar bundesweit aktiv. Wir stellten bei unseren Recherchen fest, dass vom Berliner Parlament am 2. April 2009
ein ähnlicher Antrag, wie Sie ihn hier heute vorgelegt haben, mit großer Mehrheit beschlossen worden ist.
Im Oktober 2009 - man höre und staune - war die Senatsverwaltung für Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit in Berlin dann schon in der Lage, eine umfangreiche und - wie ich finde - gute Verbraucherschutzstrategie vorzulegen. Ich hoffe, auch Sie haben sie sich einmal in aller Ruhe angeschaut. Man hat in Berlin nur sechs Monate gebraucht, um eine solche Verbraucherschutzstrategie zu entwickeln. Wenn man Ihren Antrag liest, stellt man fest: Sie lassen sich viel Zeit. Sie lassen sich bis zum Ende des Jahres 2011 Zeit, das sind ein Jahr und sieben Monate. Ich würde von der zuständigen Ministerin, die sich auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes ambitionierte Ziele gesteckt hat, gern wissen, warum es in Brandenburg so viel länger dauert als in Berlin, eine entsprechende Verbraucherschutzstrategie zu entwickeln. Vielleicht können wir ihr heute eine Zusage entlocken - sie wird nachher noch sprechen -, dass dieses Prozedere vielleicht etwas beschleunigt werden kann und nicht ein Jahr und sieben Monate dauern muss. Dann sind wir nämlich in der Mitte der Wahlperiode angekommen.
Wir als CDU-Fraktion können nur anbieten - ich denke, auch die Vertreter der anderen Oppositionsfraktionen werden das tun -, unseren Beitrag zu leisten, um dieses Verfahren zu beschleunigen, damit wir schneller zu einer Strategie kommen. Denn ich sage Ihnen: Die Strategie zu entwickeln ist das eine. Wenn Sie diese Strategie nach einem Jahr haben, muss sie auch noch umgesetzt werden.
Ich sehe die rote Lampe leuchten; meine Redezeit ist zu Ende. Ich habe alle meine Bemerkungen vorbringen können und alles gesagt, was zu sagen ist. Ich will am Ende nur noch eines hinzufügen, das darf ich nicht vergessen: Wir werden diesem Antrag heute zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sicher, es ist ein Allgemeinplatz, dass die Akzeptanz eines Staatswesens sehr stark auch davon abhängt, ob es in der Lage ist, seine Bürger zu schützen. Der Schutz, den Polizei und Militär für Sicherheit und körperliche Unversehrtheit bieten, ist aber nur eine Seite dieser Medaille. Genauso wichtig, genauso unverzichtbar ist auch der Schutz der Gesundheit und des Eigentums der Menschen vor unlauterem und verantwortungslosem Geschäftsgebaren und Gewinnstreben. Deshalb ist der Verbraucherschutz eine wichtige staatliche Aufgabe, eine Aufgabe, die der moderne Staat, die auch das Land Brandenburg schon lange erfüllt, wenn auch nicht immer unter dem Begriff des Verbraucherschutzes.
Die drei Aspekte des Verbraucherschutzes, die Überwachung der Wirtschaft, die Schaffung der gesetzlichen Beschränkungen zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, zum Beispiel im Vertragsrecht, und die Information und Beratung
dieser, sind aber nicht nur verschiedene Werkzeuge aus demselben Werkzeugkasten, nein, diese Aspekte stehen auch für die unterschiedlichen Stoßrichtungen unseres Handelns als Gesetzgeber. Wir wollen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher, die Nepper, Schlepper und Bauernfänger selbst erkennen und ihre Interessen selbstbewusst in die eigene Hand nehmen können. Wir wollen belastbare gesetzliche Regelungen, die windige Geschäftspraktiken sanktionieren und bewirken, dass am Ende der Unehrliche der Dumme ist. Und wir verkennen nicht, dass kein Verlass darauf ist, dass die Wirtschaft von selbst bei Produktion, Werbung und Inverkehrbringung von Lebensmitteln und Genussmitteln, von Medien und Dienstleistungen angemessene Standards formuliert und einhält. In allen drei Bereichen machen wir schon lange eine erfolgreiche Arbeit, oft auch mit guter Unterstützung aus Brüssel und Berlin.
Die verbraucherschutzpolitische Strategie, die die Landesregierung nun erarbeiten wird, soll dieser Arbeit aber eine neue Qualität geben. Die unterschiedlichen Stoßrichtungen sollen für alle Bereiche des Verbraucherschutzes überprüft und, wo nötig, neu ausgerichtet oder harmonisiert werden. Besonderes Augenmerk muss bei der Formulierung der Strategie natürlich gerade auf den Datenschutz im Internet gerichtet werden; denn heute und mit Sicherheit auch in Zukunft werden dazu immer neue Fragestellungen und auch Konflikte auftauchen.
Vor allem freue ich mich übrigens, dass der Jugendverbraucherschutz in diesen Antrag als eigener Bereich aufgenommen worden ist. Wenn wir den aktuellen Schuldneratlas Deutschland aufschlagen, sehen wir zum Beispiel, dass sich die Schuldnerquote bei den unter 20-Jährigen in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt hat, wenngleich die Gesamtzahlen tendenziell rückläufig sind. Das zeigt, dass sowohl in der Frage der Aufklärung und Beratung als auch bei den gesetzlichen Regelungen für Jugendliche eigene maßgeschneiderte und vielleicht auch zusätzliche Maßnahmen nötig sind.