Protocol of the Session on March 24, 2010

Gegenüber der Situation in Berlin können wir zu einem gewissen Maß zur Wettbewerbsgleichheit mit einer Veränderung beitragen. Wir sprechen von der Erweiterung auf zehn Tage. Das wäre in etwa die Berliner Regelung. Dies ist jedoch nicht nur das Problem zwischen den Gebieten Berlin und Brandenburg, sondern betrifft auch die Randgebiete zu anderen Bundesländern und natürlich zu Polen.

Die gegenwärtige Situation ist wie folgt: So manches Dorffest bzw. Stadtteilfest hat durchaus einen Struktur- bzw. Ansiedlungsfaktor. An der Kultur vor Ort ist festzustellen, ob der Handel funktioniert. Dies wird von Bürgern wahrgenommen. Der Handel hat eine sehr wichtige strukturelle Funktion in Stadtzentren. Ich erinnere an die Situation in den Gebieten um Berlin; Königs Wusterhausen kenne ich seit 20 Jahren. Es ist dort eventuell notwendig - insbesondere in der gegenwärtigen Situation bzw. bei der ungeklärten Rechtslage in Berlin -, einen Schritt schneller zu sein. Ich muss nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Situation in Berlin hinweisen. Wir könnten diesbezüglich einen gewissen Maßstab setzen.

Deshalb beinhaltet unser Antrag auch die Möglichkeit, gezielt zwei Tage in der Adventszeit zu nutzen, um stationär geschäftsseitig die ambulanten Dinge - wie Weihnachtsmärkte, die oftmals stattfinden - zu begleiten. Es macht für die Bürger keinen Sinn, im Stadtzentrum von Königs Wusterhausen den Weihnachtsmarkt zu besuchen, wenn die angrenzenden Geschäfte geschlossen sind, weil ein Öffnungstermin zu anderen Anlässen geplant war.

Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass wir heute diesen Antrag unkompliziert auf den Weg bringen und somit einen Auftrag an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aussprechen. Meine Fraktion war der Meinung, dass wir diesen Antrag nicht nur an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie überweisen sollten, sondern mitberatend auch an den Wirtschaftsausschuss. Sie können darüber ent

scheiden. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Wir könnten dann unter Beweis stellen, dass wir in der Lage sind, kostenfreie Förderung für den kleinen Mittelstand - insbesondere im Handelsbereich - ohne Probleme auf den Weg zu bringen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Der Abgeordnete Baer spricht für die SPD-Fraktion.

Baer (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP-Fraktion greift das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz mit der Zielrichtung - wie wir gehört haben - auf, die Öffnungszeiten in Brandenburg über das gegenwärtig geltende Recht hinaus auszuweiten. Wie bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 01.12. die im Berliner Ladenöffnungsgesetz verankerte voraussetzungsfreie Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen für nicht verfassungskonform erklärt. Nach der in Berlin geltenden Regelung können außerdem die Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen öffnen.

Das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz lässt ebenfalls die Möglichkeit der Ladenöffnung an insgesamt sechs Sonn- und Feiertagen zu und sieht darüber hinaus in § 10 eine besondere Schutzregelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, die nicht an zwei aufeinander folgenden Adventssonntagen eingesetzt werden dürfen. Diese Brandenburger Regelung ist seinerzeit bewusst nicht so weitgehend wie die in Berlin gestaltet worden. Für uns steht der Schutz der Beschäftigten auch weiterhin an erster Stelle bei den Überlegungen zur Modifizierung dieses Gesetzes.

Wir haben uns mit dem Thema erst kürzlich, am 06.12.2009, im Plenum beschäftigt. Meine Anfrage zu den Auswirkungen des BVG-Urteils auf die Brandenburger Gesetzgebung ist von Minister Baaske seinerzeit umfassend beantwortet worden, wie auch im Protokoll nachzulesen ist. So besteht aus unserer Sicht insbesondere unter Bezugnahme auf das BVG-Urteil kein zwingender Handlungsbedarf, schon gar nicht in eine Richtung, die, wie im Antrag ausgeführt, zu einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten führt. Zu befürchten wären dann noch massivere Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen und Entgelten. Es fehlt, meine Damen und Herren, in der Region immer noch an Kaufkraft. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass durch die erweiterten Öffnungszeiten Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden könnten. Herr Tomczak, mit weniger Geld länger einkaufen zu können ist ein Konzept, das wohl auch in Brandenburg nicht aufgehen wird.

Hervorheben will ich in diesem Zusammenhang noch, dass gerade in einer Branche wie dem Einzelhandel mit einem über 70%igen Frauenanteil erhebliche Gefahren für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestehen. Diese können bis zur Verdrängung betroffener Frauen aus dem Beruf führen. Wenn wir es mit der Familienfreundlichkeit in Brandenburg ernst meinen, sollten wir die Brandenburger Regelung nicht ausdehnen, wie es in dem Antrag gefordert wird, und diesen heute ablehnen. - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Die Abgeordnete Schier spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2006 haben wir das Ladenöffnungsgesetz. Ich erinnere mich, dass wir im Ausschuss eine ganz schwierige Diskussion hatten. Wir hatten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeladen. Wir hatten Gespräche mit dem Einzelhandel und natürlich auch mit den Kirchen. Wir waren darauf bedacht, dass wir gerade die Arbeitnehmer, die - Herr Baer sagte es gerade - zum größten Teil Frauen sind, an den Wochenenden nicht zu sehr belasten, und haben im Gesetz festgeschrieben, wie die Arbeitszeiten auszusehen haben.

Wir haben etwas umgesetzt, das ganz wichtig ist, nämlich dass die Kommunen die Hoheit haben, zu sagen, an welchen Feiertagen und Sonntagen geöffnet werden darf. Damit hat der Einzelhandel in der Vorausschau für ein ganzes Jahr Planungssicherheit. Berlin hat alle vier Adventssonntage im Ladenöffnungsgesetz festgeschrieben und ist damit vor Gericht gescheitert. Das bedeutet aber keine ungeklärte Rechtslage für Brandenburg, sondern wir haben sechs Sonn- und Feiertage freigegeben, die vor Ort organisiert werden können. Mir ist derzeit kein gravierendes Problem bei der Umsetzung des Ladenöffnungsgesetzes bekannt. Deswegen denke ich, sollten wir es bei dem belassen, was wir einmal beschlossen haben. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Bernig von der Fraktion DIE LINKE fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst an Sie gerichtet, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Wenn Sie ein Gesetz ändern möchten, dann wäre es gut, wenn Sie auch einen Gesetzentwurf vorlegten. - Das ist nicht nur eine Formalie; denn Sie wissen oder sollten wissen, dass das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz nicht allein aus Sonn- und Feiertagsöffnungsregelungen besteht. Ich gehe davon aus, dass Sie bewusst ausblenden wollen, dass wir wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Aspekte in ein vernünftiges Verhältnis bringen müssen.

Uns geht es auch um den Arbeitnehmerschutz und um familienfreundliche Arbeitsverhältnisse im Handel. Mein Kollege Baer hat das näher ausgeführt. Arbeitnehmer, insbesondere Verkäuferinnen, ohne die die Läden in der Regel nicht öffnen können, kommen bei Ihnen aber nicht vor. Das wundert mich allerdings nicht wirklich. Nur nebenbei bemerkt hat die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten dazu geführt, dass in diesem Bereich in Größenordnungen reguläre Beschäftigungsverhältnisse verschwunden sind, gut bezahlte Arbeit abgebaut wurde und ein breiter Billiglohn- und Teilzeitarbeitssektor entstanden ist.

Darüber hinaus haben wir kein Problem mit den Öffnungszeiten, sondern mit der Kaufkraft. Deshalb ist es richtig, dass sich

die Koalition auf die Fahne geschrieben hat, den Ruf Brandenburgs als Billiglohnland zu beseitigen.

(Zuruf von der FDP)

Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ihrer Presseerklärung vom 18. März sagen, der Kunde sei König, und auf die Ladenöffnungszeiten in Mallorca und den USA verweisen, dann frage ich Sie, was für Sie die Kunden in Frankreich, Belgien, Dänemark, Norwegen, Griechenland, Italien und Österreich sind, in denen es keine Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten gibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion sieht derzeit gerade nach dem Verfassungsgerichtsurteil hinsichtlich des Berliner Gesetzes keinen Grund, die Zahl der Sonn- und Feiertage, an denen Läden öffnen dürfen, zu erhöhen. Als problematisch erweisen sich aus meiner Sicht eher die Folgen, die sich aus der Übernahme des ehemaligen § 23 aus dem Bundesladenschlussgesetz in das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz ergeben. Danach sind Ausnahmen im sogenannten öffentlichen Interesse jederzeit denkbar, ohne eine zahlenmäßige Begrenzung nach oben. Davon ist im letzten Jahr auch schon Gebrauch gemacht worden, zum Beispiel im Stern-Center in Potsdam.

Ich denke, wir müssen uns eher um die Vermeidung des Missbrauchs und um die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes kümmern, anstatt nach immer neuen Quellen zur Durchlöcherung des Sonn- und Feiertagsschutzes zu suchen. Ich will abschließend darauf verweisen, dass es auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags gibt.

„Grundsätzlich hat die typische werktägliche Geschäftigkeit an Sonn- und Feiertagen zu ruhen.“

So heißt es im Grundsatzurteil. Weiter heißt es:

„Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um die Verkaufsstellenöffnung an diesen Tagen ausnahmsweise zu rechtfertigen.“

So äußert sich dazu der ehemalige Gerichtspräsident Hans-Jürgen Pieper. Wir lehnen also den Antrag der FDP ab.

(Beifall DIE LINKE)

Die Abgeordnete Nonnemacher setzt die Debatte für die Fraktion GRÜNE/B90 fort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Föderalismusreform haben im Sommer 2006 Bundestag und Bundesrat der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz in Sachen Ladenschluss an die Länder zugestimmt. Daraufhin verabschiedeten die meisten Bundesländer zwischen Herbst 2006 und Frühjahr 2007 entsprechende Ladenöffnungsgesetze, die sich meist nur in der Anzahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage unterscheiden. Während die meisten Bundesländer an vier Sonn- und Feiertagen eine Öffnung

von Verkaufsstellen für fünf bis sechs Stunden erlauben, ging Brandenburg mit sechs und Berlin mit gar zehn verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen deutlich weiter.

Gegen die Berliner Regelung, die die Ladenöffnung an allen vier Adventsonntagen vorsah, haben die evangelische und katholische Kirche im November 2007 gemeinsam Verfassungsbeschwerde eingelegt. Am 1. Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht der Klage gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz teilweise stattgegeben und eine zu großzügige Ladenöffnung an Sonntagen, speziell an allen vier Adventsonntagen als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht beruft sich in seiner Begründung auf den besonderen Schutz von Sonntagen und anerkannten kirchlichen Feiertagen, die durchaus mit dem Neutralitätsgebot des Staates vereinbar sei, aber es beruft sich auch auf den Schutz der Ehe und Familie und das Recht auf Erholung und Gesundheit. Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen müsse die Regel sein. Für Ausnahmen sind rein kommerzielle Gründe nicht ausreichend.

Dass eine rot-rote Landesregierung in Berlin im November 2006 sehr forsch vorgeprescht ist, die Bedenken von Kirchen und Gewerkschaften beiseite gewischt hat und jetzt vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wird, ist bemerkenswert. Dass die Liberalen in Brandenburg die vom Verfassungsgericht angemahnte Überprüfung auch des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes bezüglich der Adventsregelungen dazu nutzen wollen, noch eins draufzusatteln, ist noch bemerkenswerter. Diese Interpretation ist nicht nur gewagt, sie ist schon recht dreist. Herr Tomczak, ich will nicht gerade sagen, dass Sie bei mir ein antiliberales Feindbild reaktivieren, aber wenn angemahnt worden ist, dass in Berlin zu viele Sonn- und Feiertagsöffnungen gestattet werden, dann können Sie doch nicht noch eine Ausweitung der schon sehr großzügigen Regelung in Brandenburg fordern.

(Beifall DIE LINKE)

Das Verfassungsgericht hat die Hürden für verkaufsoffene Sonntage deutlich erhöht. Kommerz als alleinige Begründung reicht nicht aus. Derartige Überlegungen sind nicht nur familienfeindlich, sie vernachlässigen auch die Notwendigkeit für die Beschäftigten, wenigstens an einem Tag der Woche zuverlässig soziale Kontakte pflegen zu können.

In den letzten Jahren sind die Ladenöffnungszeiten schon sehr weitgehend liberalisiert und einem veränderten Familienbild und einem flexibilisierten Arbeitsmarkt angepasst worden. Das ist durchaus zu begrüßen. Es muss aber auch Grenzen geben. In Brandenburg dürfen Läden an sechs Tagen in der Woche 24 Stunden geöffnet sein. Konsum und Shopping dürfen aber nicht zum einzigen Maßstab in unserer Gesellschaft werden. Ein Tag in der Woche, der der Ruhe und Erholung, dem Gespräch, dem Familienausflug und dem Treffen von Freunden vorbehalten ist, sollte unserer Gesellschaft etwas wert sein. Ausnahmeregelungen zu Jubiläen und lokalen Festen und auch für den Weihnachtsmarkt in Königs Wusterhausen sind durchaus möglich. Sie sollten jedoch nicht noch ausgeweitet werden. Ungezügelter Wirtschaftsliberalismus, meine Damen und Herren, und Shoppen rund um die Uhr sind noch nie Bestandteil eines grünen Gesellschaftsbildes gewesen.

Wir werden diesen Antrag ablehnen und halten auch die Überweisung in diverse Ausschüsse für entbehrlich. Die Landesre

gierung fordern wir auf, in enger Kooperation mit dem Land Berlin eine rechtssichere Novelle des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vorzulegen. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90 und DIE LINKE)

Für die Landesregierung erhält Minister Baaske das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Berlin doch etwas anders aufgestellt ist als Brandenburg, wenn es um Verkauf von Dingen geht. Darüber sind wir uns sicherlich einig. Dort gelten ganz andere Bedingungen als bei uns im Lande.

Ihnen, Herr Tomczak, möchte ich sagen: Der Antrag kommt nun wirklich zur Unzeit. Sie kennen unsere Eckpunkte - davon gehe ich jedenfalls aus -, die wir vor einigen Wochen an die Verbände, Vereine, die Kirchen und Gewerkschaften sowie an die Kammern geschickt haben, und wir haben für kommenden Montag zur Anhörung eingeladen. Wir wissen, dass wir in Brandenburg nichts neu zu regeln haben. Wir haben nichts zu ergänzen, wir haben nur etwas klarzustellen, während Berlin in der Tat etwas zu regeln hat, weil es sich mit dem dortigen Gesetz außerhalb der Verfassung bewegt hat.

Wir, denke ich, sollten an unseren festgelegten Eckpunkten festhalten. Wir hören uns aber am Montag noch einmal an, ob es nicht doch triftige Gründe seitens der Verbände, der Kammern oder von wem auch immer gibt, etwas zu ändern. Wir werden dann entscheiden und nicht heute. Das wäre unziemlich und würde alle diejenigen brüskieren, die am Montag zur Anhörung kommen. - Danke sehr.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Das Wort erhält noch einmal die FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Tomczak, bitte.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die moderate Aussage von Herrn Baaske bin ich geradezu erstaunt, wobei sie tatsächlich sehr gut die Situation trifft und eher eine Überweisung unseres Antrags in den Ausschuss rechtfertigt. Schönen Dank dafür, Herr Baaske!

(Minister Baaske: Im Gegenteil!)

Zu der Aussage über den Inhalt der Entscheidung bzw. der Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts, die hier mehrfach zu hören war, muss ich darauf hinweisen: Sie haben vielleicht nicht alles gelesen, sondern nur das, was Ihnen in den Kram passt. Sie sollten einmal die Ziffer 176 zur Kenntnis nehmen, in der über die Berliner Situation gesagt wird: