„dass einerseits der größtmögliche Nutzen für die Überführung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht wird, andererseits Wettbewerbsverzerrungen und damit einhergehende negative Auswirkungen für den ersten Arbeitsmarkt vermieden werden. Arbeitsgelegenheiten dürfen insbesondere nicht reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder beeinträchtigen und auch nicht das Entstehen neuer Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt behindern.“
Das ist der Einführungstext der Berliner Positivliste, die ich Ihnen hier in ihrer 4. Fassung zeige.
Ich halte diese Begründung für einleuchtend, für richtig und wichtig, denn sie stellt genau das sicher, wovor ich gewarnt habe: Arbeitsmarktpolitische Instrumente dürfen keine Arbeitsplätze in der bestehenden Wirtschaft verdrängen. Um genau das zu erreichen, sollten wir dem Vorbild Berlins folgen und mit allen Beteiligten - eingeschlossen die betroffenen Branchenvertreter - einen breiten Konsens finden, der sich in einer solchen Positivliste auch widerspiegeln würde. Die Erfahrungen aus Berlin zeigen, dass sich aus der Anwendung einer solchen Liste mittelfristig bei den zuständigen Behörden ein Verständnis dafür einstellt, welche Arbeitsinhalte arbeitsmarktpolitisch als besonders sensibel betrachtet werden müssen und in welchen Fällen, vor allen Dingen Grenzfällen, Einzelfallbeurteilungen unabdingbar sind.
Die Grundvoraussetzung für die Akzeptanz der Positivliste ist allerdings die Tatsache, dass diese unter der aktiven Mitarbeit der Kammern und der Verbände entstehen muss. Alle Beteiligten müssen sie schlussendlich gemeinsam tragen. Wir wollen daher mit diesem Antrag die Landesregierung auffordern, bis zum Ende des II. Quartals 2010 eine Positivliste für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zu erstellen und diese mit der Industrie- und Handelskammer, den Handwerkskammern, der Bundesagentur für Arbeit und der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg bis zum Ende des III. Quartals abzustimmen.
Wir beantragen auch, meine Damen und Herren, die Überweisung des Antrags in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit. Wir wollen diese Idee mit Ihnen gemeinsam weiter diskutieren. Ich behaupte nicht, dass die Positivliste aus Berlin der Weisheit letzter Schluss ist. Vielleicht gelingt es uns hier in Brandenburg, dies weiterzuentwickeln und vielleicht auch noch zu verbessern. Wir haben uns auch mit Bedacht genau die Liste aus Berlin genommen, weil wir davon ausgehen, dass es den beiden regierungstragenden Fraktionen dann leichter fällt, unserem Antrag zuzustimmen. Denn wenn sich etwas in Berlin unter einem rot-roten Senat bewährt hat, kann es Ihnen eigentlich nicht schwermachen, auch hier zuzustimmen. Es ist also kein Teufelswerk für Sie! Ich glaube, es ist richtig und notwendig, dass wir dies jetzt auch einmal für Brandenburg versuchen. Ich hoffe auf Zustimmung für eine Überweisung. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Homeyer, wenn Sie sich darüber wundern, dass nach Ihnen die arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Fraktionen und nicht die wirtschaftspolitischen zu Wort kommen, dann mag das ja vielleicht auch an der Formulierung Ihres Antrags liegen. Der vorliegende Antrag fordert die Erstellung einer Positivliste für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und erwartet so sagt der Titel - dadurch eine Stärkung des ersten Arbeitsmarktes. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sollen Langzeitarbeitslosen ermöglichen, in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln.
Nun könnte man über diese Zielsetzung allein hier trefflich diskutieren, aber das steht heute nicht zur Debatte. Unabhängig von der Tatsache, dass mir das Ziel Stärkung des ersten Arbeitsmarktes durch diese Positivliste fraglich erscheint - denn im Januar dieses Jahres hatten wir im Land Brandenburg ca. 16 500 Menschen in MAE beschäftigt, und nicht einmal 2 % sind aus diesen Beschäftigungsverhältnissen in eine reguläre Beschäftigung gewechselt -, also unabhängig davon, wie wir diese Tatsache bewerten, ist die Einrichtung und Etablierung der MAEs bereits jetzt an bestimmte Bedingungen geknüpft. MAEs dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. Sie müssen zusätzlich sein und dem allgemeinen Interesse dienen. Deswegen sind bereits im September 2004 eine vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit erstellte Vereinbarung und eine Initiative entstanden, die eine Handreichung zur Schaffung von MAEs mit möglichen Tätigkeitsfeldern einschließen.
Die gemeinsame Erklärung über Eingliederungsmaßnahmen und öffentlich geförderte Beschäftigung für ALG-II-Empfänger in Brandenburg wurde bereits im Februar 2005 von den Gewerkschaften, die Sie in Ihrem Antrag vergessen haben, den IHKs, den Fachgemeinschaften und Verbänden sowie den Wohlfahrtsverbänden unterzeichnet. Diese gemeinsame Erklä
rung geht in ihrer Wirkung weit über die derzeit in Berlin praktizierte Positivliste hinaus, weil sie eben eine Handlungsgrundlage für die bei den ARGEn installierten Beiräte bildet, in denen die eben beschriebenen Organisationen und Verbände die Einhaltung kontrollieren können und damit auch für ein Mindestmaß an Transparenz bei den MAEs sorgen.
Sie sehen also: Die Landesregierung war bereits im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten aktiv. Wir sehen darum hier keinen weiteren Handlungsbedarf, denn wie bereits mehrfach gesagt, dürfen MAEs keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen.
Wir lehnen Ihren Antrag heute ab, auch aus dem einfachen, aber sehr entscheidenden Grund: Das Land kann den Landkreisen gar keine Positivliste vorschreiben. Dafür gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Rechtsgrundlage. Das ist der Unterschied zu Berlin. Genau darum haben die von Ihnen genannten Landkreise, die aufgeführt sind, ja eine eigene Positivliste entwickelt. Die Bewilligung der MAEs erfolgt nicht auf Landesebene.
Wenn Sie nun in Ihrem Antrag nach den Erfahrungen in Berlin fragen: Die Berliner Positivliste ist nach meiner Kenntnis gerade nicht entstanden, um die Einrichtung der MAEs zu erleichtern und die Eingliederung zu fördern, sondern die Kammern wollten mit dieser Liste ihre Arbeitsbereiche schützen, und das auch zu Recht. Denn, wie mein Kollege Kosanke heute früh schon sagte, Arbeit hat auch ihren Preis. Um die Einhaltung der Kriterien und Vorgaben zu überprüfen, bedarf es ausreichender Kontrolle. In den ARGEn, über die wir ja gestern diskutiert haben, erfolgt die Prüfung durch die entsprechenden Beiräte in den gesellschaftlichen Gruppen.
Ich fasse noch einmal zusammen: Es hätte dieses Antrags nicht bedurft, da wir bereits seit 2004, wie dargestellt, eine Regelung für diesen Bereich haben. Es wäre also nicht nötig gewesen, den Text der Antragsbegründung aus der Berliner Vorlage zu kopieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt, für alle hier anwesenden Abgeordneten zu sprechen, wenn ich behaupte, dass wir aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktdaten ein vitales Interesse an grundlegenden Reformen auf dem Arbeitsmarkt haben. Dies betrifft den Bereich der Arbeitsförderung genauso wie die Verbesserung der Arbeitsvermittlung.
In Brandenburg waren im Januar dieses Jahres 750 700 Personen versicherungspflichtig beschäftigt. Dem standen insgesamt 170 787 arbeitslose Personen gegenüber. Gemessen an der Gesamtbevölkerung zahlen weniger als 30 % der hier lebenden
Menschen in die öffentlichen und Sozialkassen ein. Mit einer solch niedrigen Beschäftigungsquote kann kein Land dauerhaft existieren, es sei denn, es wird durch Drittmittel gestützt.
Umso wichtiger ist es, dass die Mitarbeiter der ARGEn und der Optionskommunen jede Möglichkeit erhalten, erwerbslose Personen schnell und unbürokratisch in Arbeit zu bringen. Bereits heute steht den Vermittlern eine große, mitunter auch schwer zu überblickende Auswahl an Förderinstrumenten zur Verfügung, welche in den vergangenen Jahren geschaffen wurden. Gefördert werden Schulabbrecher, junge und ältere Arbeitslose, Migrantinnen und Migranten, Bildungsurlaube, Qualifizierungsprogramme im Ausland, Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und persönlichen Entwicklung und vieles mehr. Ich will das auch gar nicht grundsätzlich infrage stellen. Worüber aber zu wenig gesprochen wird, ist die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen auf ihren Wirkungsgrad und auf die Kosten. Wir haben gestern noch einmal und auch im Ausschuss gehört, dass wir in den vergangenen 20 Jahren 20 Milliarden Euro für Arbeitsmarktförderung ausgegeben haben, ohne die Arbeitslosenquote signifikant zu senken.
Genauso stellt sich die Situation auch bei der Vergabe und Überprüfung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, kurz der 1-Euro-Jobs, dar. Ziel dieses Programms war die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Personen in geringfügig vergütete Beschäftigungen mit dem Effekt, ihre Perspektiven für einen späteren Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ziel darf es nicht sein, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu vernichten. In einigen Fällen mag diese Strategie auch aufgegangen sein. In den meisten Fällen - dies bestätigen uns nationale und internationale Studien - ist der von einem 1-Euro-Job ausgehende mittel- und langfristige Beschäftigungseffekt für die Betroffenen sehr gering. Hinzu kommen Probleme bei der praktischen Abgrenzung von zusätzlicher und regulärer Beschäftigung.
Bis heute gibt es erhebliche Schwierigkeiten, den Begriff „zusätzliche“ zu definieren. Aber genau das, meine Damen und Herren, ist neben den fehlenden Beschäftigungseffekten das zweite Kernproblem der 1-Euro-Jobs. Zu oft haben sich insbesondere Kommunen und Länder unter dem Deckmantel der Zusätzlichkeit der Beschäftigung arbeitsloser Personen als billiger Arbeitskräfte bedient, um möglicherweise sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu vernichten. Dieses Problem muss behoben werden.
An dieser Stelle sind manche Landkreise in Brandenburg - Ostprignitz-Ruppin oder Dahme-Spree -, aber auch, wie Herr Homeyer gesagt hat, das Land Berlin schon viel weiter, da sie die Arten und Inhalte zusätzlicher Beschäftigung verbindlich definiert haben. Es wäre ein großer Schritt, wenn wir eine vergleichbare Regelung auch für Brandenburg erarbeiten würden. Dies würde nicht nur den Arbeitsvermittlern vor Ort die Arbeit erleichtern, sondern die Arbeitsuchenden gleichzeitig vor Missbrauch schützen.
Wir teilen die Auffassung der CDU-Fraktion, bei der Erarbeitung einer sogenannten Positivliste auf den Erfahrungen der Brandenburger Kommunen aufzubauen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass der Kreis der potenziellen Arbeitgeber zu weit gefasst wird, da sonst die Gefahr der Zweckentfremdung von Beitragsmitteln besteht.
Wir plädieren dafür, den von der CDU vorgelegten Antrag als Einstieg in eine grundlegende Evaluation der Arbeitsförderprogramme zu begreifen, welche in den Ausschüssen weiterentwickelt werden muss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Homeyer, wenn Sie Ihrer Verwunderung darüber Ausdruck geben, warum Sie als wirtschaftspolitischer Sprecher und von den anderen Fraktionen die arbeitsmarktpolitischen Sprecher hier gesprochen haben, will ich versuchen, dies zu ergründen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt: Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen machen nur Sinn, wenn sie den ersten Arbeitsmarkt nicht gefährden. Darin liegt wahrscheinlich auch der Unterschied. Denn für uns dienen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen insbesondere auch dazu, in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Aber ich kann auch der CDU-Fraktion bestätigen, dass sie sehr effektiv arbeitet. Da für den CDU-Antrag Berlin als Beispiel gilt, was irgendwie verdächtig scheint, hat sie den größten Teil des Begründungstextes gleich aus der Einleitung der Berliner Positivliste abgeschrieben. Warum auch nicht?! Was im Berliner Papier aber nicht steht, ist der erste Satz der Begründung Ihres Antrags, dass Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen ein wichtiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik seien. Daran habe ich nun meine erheblichen Zweifel, meine Damen und Herren, und nicht nur ich. Wir werden das an anderer Stelle noch sehen.
Darüber hinaus verwundert mich, dass Sie nicht an die Erfahrungen in Brandenburg anknüpfen. Mein Kollege Detlef Baer hat gerade an die Erklärung vom Februar 2005, also zu Ihrer Regierungszeit, erinnert, die auch die Gewerkschaften unterschrieben haben, eine Erklärung also, die alle Sozialpartner abgegeben haben und die den Rahmen bildet, um alle Beteiligten anzuhalten, den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen für MAEMaßnahmen, solange sie nun einmal gelten, auch einzuhalten bzw. effektiv durchzusetzen.
Bekanntlich sind MAE-Maßnahmen häufig weder nachrangig noch zusätzlich noch im öffentlichen Interesse und haben mit guter Arbeit nun wirklich nichts zu tun. Dafür ist keine Positivliste erforderlich, sondern vielmehr die demokratische Kontrolle in den entsprechenden Beiräten und bei den Beteiligten. Einen solchen Vorschlag finde ich in Ihrem Antrag aber leider nicht.
Lassen Sie mich kurz darauf eingehen, warum Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gerade kein wichtiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik sind, und dazu den unverdächtigen Bundesrechnungshof zitieren. In seinem Bericht aus dem Jahr 2008 heißt es:
„Die Qualität der Vermittlungstätigkeit und des Fallmanagements der Grundsicherungsstellen überzeugt auch im
dritten Jahr nach Inkrafttreten des SGB II nicht. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Organisationsform die Leistungen vor Ort erbracht werden. 1-Euro-Jobs sind kein geeignetes Mittel, Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Vielmehr verdrängen sie reguläre Arbeitsverhältnisse. Für drei von vier geförderten Hartz-IVEmpfängern bringen sie zudem keine messbaren Integrationsfortschritte.“
Im Kurzbericht 2008 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, immerhin die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, heißt es in diesem Zusammenhang sinngemäß, dass nach der MAE-Maßnahme die Wahrscheinlichkeit, eine reguläre Beschäftigung zu erhalten, für ostdeutsche Teilnehmer um 1 % und für westdeutsche Teilnehmer um 3 % ansteige.
Wir brauchen also offenbar keine 1-Euro-Jobs und keine Positivliste, sondern eine auf den Einzelfall ausgerichtete Eingliederungsstrategie. Fakt ist, dass 1-Euro-Jobs teuer sind, keine Perspektive bieten, stattdessen aber Lohndumping fördern und somit reguläre Arbeitsplätze gefährden.
Dabei stellen wir durchaus in Rechnung, dass für die Betroffenen der 1-Euro-Job wenigstens eine Form sein kann, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Betroffenen oftmals kein anderes, sinnvolleres und besser entlohntes Angebot bekommen und ihnen dazu auch noch Sanktionen drohen, wenn sie Angebote nicht annehmen.
Wir fordern Sie deshalb zu einer politischen Diskussion über eine effektive Beschäftigungspolitik auf, die Akzente einer arbeitsmarktpolitischen Instrumentendiskussion einschließt und mit dem ÖBS auch neue Wege beschreitet. Denn eines steht für uns fest: Ein hohes Maß von Unterbeschäftigung und ein nicht unerhebliches Defizit an Arbeitsplätzen bleiben eine große Herausforderung für neue arbeitsmarktpolitische Handlungsstrategien.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eine Rede vorbereitet, die ich jetzt so gar nicht halten kann, da ich Herrn Baer mit seinem Argument hörte, dass wir sozusagen Positivlisten gar nicht beauftragen können. Also ändere ich die Rede.
Es ist so, dass hier eine Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie beantragt ist. Dort kann man all das, was hier niedergeschrieben ist und mit gutem Grund niedergeschrieben ist, qualifizieren.
Auch wir von GRÜNE/B90 sind gegen sogenannte 1-EuroJobs. Wir wissen auch - Dr. Bernig hat verschiedene Quellen
zitiert -, dass genau dieses Mittel nicht dazu geeignet ist, Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu überführen. Herr Dr. Bernig hat auch das, was Herr Homeyer in seinen Antrag geschrieben hat, noch einmal bestätigt: Es gibt eine Verdrängung von Arbeitsplätzen des ersten Arbeitsmarktes. Das ist nicht zu leugnen.
Wenn wir jetzt in Brandenburg in den Kommunen trotzdem damit konfrontiert sind, dass es MAE einfach noch gibt, dann ist es doch durchaus legitim, über eine Evaluierung zu sprechen. Es ist unseres Erachtens überhaupt kein Problem, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Wir werden also zustimmen, das habe ich deutlich gemacht. Ich habe hoffentlich auch deutlich gesagt, dass wir auch nicht dafür sind, dass diese 1-Euro-Jobs ausgebaut werden.