Wir hören, dass die Anzahl der Optionskommunen nicht so hoch sein dürfe, vielleicht 100. Wer weiß, welche Zahl als nächste gewürfelt wird. Wir hören von Bedingungen, die Frau Nahles aufgestellt hat. Die Bundesregierung ist sich doch inzwischen einig darüber, dass sie das in Angriff nehmen will.
CDU/CSU und FDP haben doch längst zusammengesessen. Nun unterhalten wir uns mit Ihnen. Natürlich findet die Bundesregierung erst eine eigene Position, bevor man sich mit der Opposition darüber unterhält. Also bitte, Herr Baaske!
Sie sagten, wir würden nicht recht wissen, was wir wollten. Um es noch einmal klarzumachen: Wir wollen eine Entfristung der Option, wir wollen keine weitere Begrenzung der Optionskommunen und keine zu große Einflussnahme des Bundes.
Herr Baaske, zu den Äußerungen des Bundesvorsitzenden der FDP: Er hat keine Kürzung bei Hartz IV verlangt. Jeder, der das in den Raum stellt, scheint die Äußerungen nicht gelesen zu haben.
Frau Nonnemacher, Solidarität in einer Gesellschaft heißt, beide Gruppen, Leistungsnehmer und Leistungsgeber, zu berücksichtigen. Nur wer Leistung erbringt, kann Steuern zahlen, die dann Hilfebedürftigen, die nicht das Glück haben, ihren Lebensunterhalt durch Nachgehen einer Beschäftigung selbst zu bestreiten, berechtigterweise als Unterstützung der Solidargemeinschaft zugute kommen.
Bei den Leistungsempfängern geht es uns um deren Aktivierung. Das ist Aufgabe der Sozialpolitik. Folge langjähriger Arbeitslosigkeit ist schließlich nicht zuerst materielle Armut, sondern vor allem die Armut an Anerkennung, Selbstbewusstsein und Lebenstüchtigkeit.
Zum Schluss möchte ich noch einen Satz zum Thema Mindestlohn sagen: Mindeslöhne schaffen eben keine Arbeitsplätze und bekämpfen nicht die Armut. Im Gegenteil: Liegt der definierte Mindeslohn unter den marktgerechten Löhnen, bleibt er wirkungslos. Liegt er aber höher, so vernichtet er Arbeitsplätze. Die Einführung von Mindeslöhnen ist also ein Beschäftigungsverhinderungsprogramm und fördert Arbeitslosigkeit und Armut, meine Damen und Herren.
Damit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Wir beginnen mit der Frage 89 (Auswirkungen der Verzöge- rung der Verabschiedung des Landeshaushaltes im Bereich der Landwirtschaft), gestellt vom Abgeordneten Folgart.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation, die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise, aber auch durch die Beschlüsse der Bundesregierung mitverursacht ist, ergeben sich Umschichtungen und Einsparzwänge im Landeshaushalt. Damit verbunden ist eine intensive Diskussion um den Landeshaushalt, die zu einer Verzögerung seiner Verabschiedung führt.
Ich frage die Landesregierung: Hat die Verzögerung bei der Verabschiedung des Landeshaushalts negative Auswirkungen auf die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raumes, die durch Landesmittel finanziert bzw. kofinanziert sind?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Folgart, mir als Staatssekretär steht es nicht
zu, dem Parlament Vorschriften zu machen. Der Haushalt wird heute in 1. Lesung beraten, und der Souverän, was Beratung und Verabschiedung betrifft, ist das Parlament.
Trotzdem ist das Infrastruktur- und Landwirtschaftsministerium natürlich ein großes Förderressort. Wir begrüßen ausdrücklich die Signale, dass man im parlamentarischen Raum darüber nachdenkt, den Landeshaushalt im Mai zu verabschieden. Das ist hilfreich, was die Förderprogramme betrifft.
Ich möchte das einmal darstellen. Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung geht es um 220 Millionen Euro EUMittel, 60 Millionen Euro Bundesmittel und 47 Millionen Euro Landesmittel. Letzteres ist der problematische Teil. Hier kann nicht weiter bewilligt bzw. die Bewilligung nur vorbereitet werden. Ich möchte dazu ein Beispiel nennen. Im Bereich betriebliche Einzelförderung bzw. ländliche Entwicklung haben wir 60 Millionen Euro Bewilligungen aus dem Vorjahr - diese Mittel können entsprechend abfließen - und für 60 Millionen Euro weitere Anträge. Dafür muss die Bewilligung entsprechend vorbereitet werden, damit dies zügig vorangeht. Insofern hilft es natürlich sehr, wenn der Haushalt im Mai von diesem Hohen Haus verabschiedet wird.
Wir sind auch im Gespräch mit dem Finanzministerium, was Einzelfallprüfungen betrifft. Wir sind dabei auf einem guten Weg, da gibt es eine gute Zusammenarbeit. Herzlichen Dank! Ich wünsche uns viel Erfolg bei der Haushaltsberatung.
Eine kurze Nachfrage, Herr Staatssekretär: Wird von der Landesregierung der vorzeitige Investitionsbeginn als ein Mittel der Wahl ins Auge gefasst, um letztlich negative Auswirkungen zu verhindern?
Ich muss Sie jetzt ein Stück weit enttäuschen. Das alles geht nur nach Einzelfallprüfungen. Ich habe ja die Situation dargestellt: Es gibt Bewilligungen aus dem alten Jahr, und es werden Bewilligungen vorbereitet.
Ich möchte noch ein Beispiel nennen. Es gibt die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz, also für kommunalen Straßenbau und ÖPNV. Das sind reine Bundesmittel. Dafür wird das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der nächsten Woche das Programm bestätigen. Das ist unproblematisch, weil es Bundesmittel sind. Wir prüfen das im Einzelfall. Ich meine, auch die Wahlkreisabgeordneten haben großes Interesse daran, dass die Projekte entsprechend beginnen können, und das können wir natürlich auch gemeinsam bewerkstelligen.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 90 (Lehrkräftenach- wuchs), gestellt von der Abgeordneten Große.
gel“ im ersten Satz der schriftlich eingereichten Frage. - Brandenburg droht in den nächsten Jahren ein akuter Lehrkräftenachwuchsmangel. Daher müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, junge Lehrkräfte an Brandenburger Schulen einzustellen. Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, die sich um eine Stelle in Brandenburg beworben haben, haben jedoch oft abschlägige Antworten erhalten.
Ich frage die Landesregierung: Inwieweit berücksichtigt das Land bei der Einstellung von jungen Lehrkräften Bewerbungen aus anderen Bundesländern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, Einstellungen im Lehrerbereich werden in Brandenburg genauso wie in allen anderen Bundesländern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Das schreibt uns das Grundgesetz vor. Bei dieser Bestenauslese haben alle Bewerber gleiche Chancen, egal, ob sie die Ausbildung in Brandenburg oder in irgendeinem anderen Bundesland genossen haben. Das kann man auch am Anteil der in den letzten drei Jahren eingestellten Lehrer sehen. Bei den unbefristeten Neueinstellungen lag der Anteil derer, die ihre Ausbildung in anderen Bundesländern absolviert haben, konstant bei 50 bis 60 %.
Gleichwohl muss man sagen, dass sowohl Absolventen aus Brandenburg als auch solche aus anderen Bundesländern auch Absagen auf ihre Bewerbungen bekommen haben. Denn wir stellen natürlich nach Bedarf ein, und nicht jeder erfüllt unsere Anforderungen, was diesen Bedarf angeht.
Sie haben mitbekommen, dass ich in der letzten Woche auf einer Pressekonferenz die Zahl der Neueinstellungen für das neue Schuljahr genannt habe. Wir werden 450 Neueinstellungen vornehmen und damit natürlich auch die Chance derer aus anderen Bundesländern erhöhen, die sich für Brandenburg entscheiden und sich bei uns bewerben. Wir werden in den überregionalen Zeitungen Anzeigen schalten und Brandenburg als attraktiven Arbeitgeber darstellen - in der Hoffnung, dass sich sehr viele, wo auch immer, für Brandenburg entscheiden werden.
Wir haben einen erhöhten Bedarf vor allem in den Grundschulen und im Bereich der Sonderpädagogik. Regional ist der Bedarf sehr unterschiedlich. Zwei Drittel der Einstellungen entfallen auf zwei Schulämter, nämlich Brandenburg und Perleberg. Je nach Fächerkombination ist auch der Bedarf an den weiterführenden Schulen sehr unterschiedlich. Es gibt sogenannte Mangelfächer, die natürlich besonders gefragt sind, leider eben auch in anderen Bundesländern, weshalb es da einen Konkurrenzkampf zwischen den Ländern gibt.
Sie sehen also, Bewerber aus anderen Bundesländern sind uns herzlich willkommen und werden mit den gleichen Chancen ausgestattet wie unsere eigenen.
Im August 2008 erließ die Landesregierung die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer sozialen Staffelung der Kostenbeteiligung an den Schülerfahrtkosten. In der Folge verabschiedeten die Landkreise zum Teil Änderungssatzungen, die eine weitgehende Abschaffung der Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten ermöglichten. Da die Richtlinie in ihrer jetzigen Form jedoch nur bis zum Schuljahresende 2009/10 gilt, besteht bei den Landkreisen und den Eltern die Unsicherheit, ab dem nächsten Schuljahr notgedrungen wieder stärker über Eigenmittelfinanzierung an den Kosten beteiligt werden zu müssen.
Ich frage daher die Landesregierung: Wird die Landesregierung die Landkreise und die Eltern schulpflichtiger Kinder durch die Verlängerung der genannten Richtlinie über den 31. Juli 2010 hinaus weiterhin bei der sozialen Ausgestaltung der Schülerbeförderung unterstützen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Heinrich, die Antwort heißt Ja! Auch künftig werden wir als Landesregierung eine soziale Staffelung bei der Beteiligung an den Schülerfahrtkosten fördern. Denn die Auswirkungen der Richtlinie zur Schülerbeförderung können wir als sehr positiv einschätzen. Fast alle Landkreise und kreisfreien Städte haben seit Inkrafttreten dieser Richtlinie ihre Satzungen geändert. Sie haben entweder die Kostenbeteiligung ganz abgeschafft oder die Staffelung nach sozialen Kriterien weiter ausgeweitet. Damit ist das Ziel, sozial schwache Familien weiter zu entlasten, erreicht worden.
Um den Landkreisen und kreisfreien Städten auch in Zukunft einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, werden wir also an der Richtlinie festhalten. Sie wird über den 31. Juli 2010 hinaus verlängert werden. Die Abstimmungen dazu innerhalb der Landesregierung laufen derzeit.
Herr Minister, im Landeshaushalt sind 4 Millionen Euro für die Unterstützung der Landkreise zur Erfüllung der soeben beschriebenen Aufgabe vorgesehen. Sind diese 4 Millionen Euro insgesamt eingesetzt worden, und ist beabsichtigt, das Geld auch in den Folgejahren vollständig auszugeben?
Auch dazu lautet die Antwort: Ja. Die 4 Millionen Euro stehen zur Verfügung, sie sind insofern auch im Haushalt abgesichert. Zudem sind wir bereit, diesen finanziellen Beitrag auch in der Zukunft zu leisten. Das ist die positive Mitteilung für die kommunale Ebene. Ich glaube, dies ist auch ein wichtiges Zeichen dafür, dass wir Sozialschwache weiter fördern wollen. - Danke schön.