Protocol of the Session on February 24, 2010

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/425

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktionen. Für die Fraktion der SPD spricht der Abgeordnete Holzschuher.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Beamtenrecht, zumal Beamtenbesoldungsrecht und wenn es gar noch um Jubiläumszuwendungsrecht geht, ist doch eine Materie, die die allerwenigsten interessiert. Auch Juristen haben meistens Schwierigkeiten, sich in diese unendlichen Feinheiten einzuarbeiten. So hat es für diejenigen, die damit arbeiten müssen oder wollen, Seltenheitswert, dass sie mit dieser Thematik in die Öffentlichkeit kommen.

Vielleicht hat man einen Weg entdeckt, wie man das doch schafft. Man muss nämlich das Thema Jubiläumszuwendungen nur mit dem Schlagwort Staatssicherheitsdienst verbinden und dann von dritter Seite noch „Skandal“ rufen. Schon ist selbst einer so trockenen und diffizilen Materie die mediale Aufmerksamkeit sicher. Heute allerdings, sehe ich, ist das alles schon wieder abgeklungen, und zwar zu Recht. Denn von Skandal kann in dem Zusammenhang wirklich keine Rede sein.

Vielleicht muss man sich einmal ganz kurz vor Augen führen gestatten Sie mir trotz fortgeschrittener Stunde, dass ich das einmal versuche -, worum es bei der Problematik eigentlich geht.

Jubiläumszuwendungen - die kann ein Beamter beanspruchen, wenn er eine bestimmte Zeit von Dienstjahren absolviert hat sind zunächst einmal etwas Schönes; sie stehen für eine Ehrung. Deshalb stellt sich in der Tat die Frage: Bekommt eine solche Zuwendung jeder oder kann man differenzieren? Gibt es in der Vergangenheit des Beamten vielleicht Dinge, die ihn von einer solchen Zuwendung, einer solchen Ehrung, ausschließen sollten?

Grundlage für das Recht - in Deutschland ist ja alles, auch das Jubilieren, rechtlich geregelt - ist eine Verordnung des Bundes, eine Jubiläumsverordnung. Sie heißt mit vollständigem Titel etwas anders. Deren Geschichte reicht bis 1962 zurück. Da

mals wurde das zum ersten Mal geregelt. Zu dieser Zeit gab es natürlich auch schon Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit im Bundesdienst. Aber das war nicht in erster Linie ein jubiläumszuwendungsrechtliches Problem. Man hatte mehr mit dem Staatsanwalt zu tun, wenn das herauskam. Wenn es nicht herauskam, möglicherweise bis heute - na gut, dann ist das eben so.

Nach der Wende änderte sich das, und zwar deshalb - das ist auch einmal ganz interessant -, weil man selbstverständlich Personen in den Staatsdienst übernommen hatte, die auch zu DDR-Zeiten Funktionen hatten. Man differenzierte damals mehr als heute, habe ich das Gefühl - nach Einzelfällen. So kam es nach einiger Zeit auch dazu, dass man die Frage stellen musste: Was ist bei Jubiläen?

Das Land Brandenburg hatte zu Beginn seiner Geschichte nach 1990 nun weiß Gott andere Themen als Jubiläumszuwendungen zu regeln. Deswegen machte man sich das zu Recht sehr leicht und verwies bei der Frage der Anspruchsberechtigten auf das Bundesrecht. Diese Bundesjubiläumsverordnung aus dem Jahr 1962 wies nun immer noch nichts von irgendwelchen Mitarbeitern der Staatssicherheit oder anderen Systemträgern aus. Dann änderte man aber in den 90er Jahren das Bundesbesoldungsgesetz und führte darin Ausschlusstatbestände auf, wodurch unter Umständen bestimmte Zeiten nicht auf die Dienstzeit angerechnet wurden.

Das galt für diejenigen, die einmal als Mitarbeiter im Ministerium für Staatssicherheit oder in anderen Institutionen - die SED und die ehemaligen Blockparteien werden erwähnt - tätig waren.

Davon stand nun immer noch nichts in der Jubiläumsverordnung. Aber Juristen sind findig und sagten: Das ist eine planwidrige Lücke. - Planwidrig nicht, weil jetzt sozialistische Wirtschaftsstrukturen eingeführt werden sollten, sondern „planwidrige Lücke“ ist ein juristischer Begriff. Man hätte wohl auch in der Jubiläumsverordnung, wenn man das gewusst hätte, eine Regelung getroffen. Aber das ist ja nicht nötig, denn es steht im Bundesbesoldungsgesetz, und wir ziehen diese Kriterien heran.

Über den Umweg Bundesrecht - wir haben im Landesrecht auf Bundesrecht verwiesen - galt das auch in Brandenburg. Ab 1997 gab es entsprechende Richtlinien, und man differenzierte.

Das wäre nun alles kein Problem gewesen, wenn nicht in der Folgezeit nichts passiert wäre. Man änderte diese Jubiläumsverordnung mehrfach, zuletzt im Jahre 2009. Damals war ein Bundesinnenminister der CDU - Wolfgang Schäuble - dafür zuständig. Man dachte aber überhaupt nicht daran, in der Jubiläumsverordnung irgendetwas von Staatssicherheit oder Ähnlichem zu regeln.

Jetzt kommen Juristen darauf: Wenn eine planwidrige Lücke entsteht, weil ein Gesetzgeber entgegen seinen Intentionen etwas nicht regelt und sich über zehn oder 20 Jahre trotz mehrfacher Änderungen nichts ändert, war diese Lücke möglicherweise doch nicht planwidrig, sondern bewusst gewählt.

So entscheiden dann auch Verwaltungsgerichte im Land Brandenburg. Das, was man im Bund - ich wiederhole: ein Bundesinnenminister der CDU! - geregelt hat, war eine bewusste Differenzierung. Man wollte auch denjenigen, die Mitarbeiter der

Staatssicherheit waren - so sagt das Verwaltungsgericht -, eine Jubiläumszuwendung zukommen lassen. Diese Interpretation kann ja streitig sein. Aber sie ist nun einmal die Auslegung des Verwaltungsgerichts. An diese Auslegung ist man im Land gebunden.

Man musste aufgrund dieser festgestellten Rechtslage sagen: Okay, die Verweisung auf Bundesrecht funktioniert vorliegend nicht mehr. - Daraufhin gab es im Dezember 2009 ein Rundschreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass das, was bisher galt, so nicht mehr angewandt werden könne. Das ist die Rechtslage.

Jetzt kann man wohl sagen, das sei nicht sachgerecht. Das meinen wir ja auch. Das ist aber kein Skandal. Es ist manchmal mit juristischen Dingen nicht ganz so einfach. Schade, dass es diejenigen, die damals von Skandal gesprochen haben, heute gar nicht mehr so interessiert.

Wir haben trotzdem versucht, diesen Fall aufzugreifen und zu regeln. Das ist relativ schnell gelungen. Wir haben einen Gesetzentwurf, der jetzt dem, was bundesrechtlich nicht mehr gilt, landesrechtlich Geltung verschafft. Wenn der Gesetzentwurf geltendes Recht wird, dann sind wieder alle Probleme beseitigt, und die Mitarbeiter der ehemaligen Staatssicherheit, der Akademie für Staat und Recht und Mitglieder der ehemaligen Blockparteien - wenn sie denn Funktionen hatten - bekommen halt nicht ganz so viel wie andere. Das mag so richtig sein. Ich finde es schon richtig, und wenn Sie das auch so sehen, dann stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Holzschuher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Petke fort, der für die CDU-Fraktion spricht.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Holzschuher hat den Sachverhalt aus rechtlicher Sicht darzustellen versucht. Hier geht es aber nicht um das Jahr 1960, sondern hier geht es um die ersten Tage der Landesregierung. Wenn ich mich mit dem Thema beschäftige, fällt mir weniger auf, woher die Jubiläumszuwendungen rechtlich gekommen sind. Ich habe die Rufe bei der friedlichen Revolution „Stasi in die Produktion“ noch im Ohr. Dass die Stasi in den öffentlichen Dienst gehen soll, haben die Menschen, die damals die DDR hinweggefegt haben, offensichtlich nicht gemeint.

(Beifall CDU)

Wir müssen uns aber mit der Tatsache auseinandersetzen, dass sowohl im öffentlichen Dienst auf Landesebene und in den Kommunen als natürlich auch beim Bund ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des ehemaligen MfS tätig sind. Das ist auch 20 Jahre nach der friedlichen Revolution schwer zu ertragen und schwer zu akzeptieren.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf: Die Diskussionen um die Jubiläumszuwendungen passen zu dem Pannenstart dieser rot

roten Landesregierung. Ich war nicht dabei, aber entweder hat Speer Markov ein Ei ins Nest gelegt und gesagt: Das wird der einmal ausbaden. - Wenn es nicht so war - jedenfalls war Speers Staatssekretär im Finanzministerium noch damit befasst -, hat der neue Minister zumindest jeglichen politischen Instinkt vermissen lassen, indem sein Haus ein Schreiben herausgegeben hat, in dem darauf hingewiesen wird, dass man bezüglich einiger Einzelfälle - es ist nicht so, dass, wenn Verwaltungsgerichte in Einzelfällen so entscheiden, man die ganze Praxis ändern müsste - sagt: Dann ist es eben so.

Als Markov merkte, was er bzw. sein Ministerium da angerichtet hat, hieß es reflexartig: Daran ist - der ehemalige Innenminister - Schönbohm schuld. - Deswegen, Kollege Holzschuher, gab es doch diese Diskussion. Das war doch am Rande einer Landtagssitzung eine Ad-hoc-Pressekonferenz des Finanzministers. Diese Argumentation hat zwei Stunden gehalten, bevor sie in sich zusammenbrach. Dann hieß es seitens der Landesregierung - das kann man ja alles nachlesen -: Wir schaffen das aus der Welt. Wir erarbeiten einen Gesetzentwurf. Nun mussten sie auf Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, zurückgreifen, weil das Kabinett andere Probleme hat. Es hat diesen Gesetzentwurf nicht fertigbekommen, und jetzt gibt es einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.

(Zuruf des Abgeordneten Krause [DIE LINKE])

Das ist doch tatsächlich ein gangbarer Weg, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen.

Ich fasse zusammen: Das Problem entstand nicht dadurch, dass jemand moniert hätte; dass jemand, der hauptamtlich beim MfS tätig gewesen sei, jetzt eine Jubiläumszuwendung für diese MfS-Zeit bekomme. - Das Problem entstand, als der Finanzminister des Landes eine solche Verfügung akzeptiert hat, als er nicht genau hingeschaut hat bzw. nicht genau hinschauen wollte, was ihm sein Vorgänger im Amt hinterlassen hat. Das Problem liegt also bei der rot-roten Landesregierung. Sie hätte sich besser abstimmen müssen, zumal wir aus den Unterlagen wissen, dass vonseiten des Finanzministeriums schon davor auf die politische Sensibilität dieses Sachverhalts hingewiesen worden ist. Man hätte die Chance gehabt, den frischgewählten Landtag damit zu befassen.

Man hätte wahrscheinlich sogar zeitlich die Chance gehabt, den alten Landtag damit zu befassen und das rechtliche Problem ganz anders zu lösen. Das haben Sie sich selbst eingebrockt. Die Diskussion mussten Sie vollkommen zu Recht aushalten. Ich hoffe, dass nicht allzu viele ehemalige Mitarbeiter des MfS in den Genuss von Jubiläumszuwendungen aus Steuergeldern des Landes Brandenburg gekommen sind.

Wir stehen diesem Gesetzentwurf offen und zustimmend gegenüber, weil er ein Problem, das nicht der Landtag und nicht die Landesregierung verursacht haben - jedenfalls nicht in der alten Zeit -, aus der Welt schafft und weil damit klargestellt wird, dass es nicht Wille der Bürger Brandenburgs sein kann, dass jemand für die Zeit, die er beim MfS und mit den Methoden dieser bösen Institution der DDR gearbeitet hat, eine Jubiläumszuwendung des Landes Brandenburg bekommt. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Petke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Görke fort, der für die Fraktion DIE LINKE spricht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Petke, einiges muss man hier ein wenig einordnen. Sie machen es sich in dieser Gesamtbetrachtung ein wenig zu einfach. Der Kollege Holzschuher hat diese Regelungslücke - ich glaube, auch für Sie nachvollziehbar verständlich gemacht.

Es steht fest: Im April 2009 - ich glaube, auch mit den Stimmen der damaligen Koalitionsfraktionen - ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes geändert worden. Wir hatten vor diesem Tag im April des Jahres 2009 eine Regelung im alten Landesbeamtengesetz. Darin hieß es: Den Beamten kann bei Dienstjubiläen eine Jubiläumszuwendung nach dem für die Beamten des Bundes geltenden Vorschriften gewährt werden. - Kann! Sie haben damals mit Ihrer Mehrheit beschlossen: Bei Dienstjubiläen erhalten die Beamten eine Jubiläumszuwendung nach den für Bundesbeamte geltenden Vorschriften. - Das heißt, gegenüber der alten Fassung wird hier ein Rechtsanspruch eingeführt, der nicht durch eine Verwaltungsvorschrift wegzuregeln war. Genau deshalb hat Kollege Markov als Minister diese Verordnung geändert. Diese Regelungslücke war im Land Brandenburg - das wissen wir jetzt, ich glaube, Sie haben das auch noch einmal recherchiert rechtlich zu klären.

Bezüglich der Frage - das muss ich der Fairness halber sagen -, wer hier wem das Ei ins Nest gelegt hat, sollten wir uns alle an die eigene Nase fassen. Der gesamte Landtag - es gibt einige Abgeordnete dieses Hauses, die diese Regelungslücke zugelassen haben - hätte klar und deutlich diese Fassung aufnehmen müssen, wenn man es hätte regeln wollen.

Insofern glaube ich, dass wir mit dem jetzigen Gesetzentwurf diese Regelungslücke geschlossen haben. Deshalb bitte ich um Zustimmung in der 1. Lesung. Ich gehe davon aus, dass wir morgen nicht noch einmal dazu reden müssen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Görke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort, für die der Abgeordnete Goetz spricht.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich sehe es nicht als Skandal, was ursprünglich im Gesetz steht. Ich gehe davon aus, dass es schlicht und einfach Schlamperei war, was in einer Behörde passiert ist, so, wie Herr Kollege Holzschuher es auch dargebracht hat, dass eine Regelungslücke geblieben ist, die, so man sie denn gesehen hätte, sicherlich geschlossen worden wäre. Wenn man Regelungslücken nicht gesehen hat, war das Schlamperei. Das muss natürlich behoben werden. Erwartet hätte ich, dass der Finanz

minister diese Lücke selbst schließt und sich dazu nicht der Regierungskoalition bedient. Aber bitte, sei's drum. Wenn das Ergebnis stimmt und die Lücke jetzt geschlossen wird, ist das ja in Ordnung.

Eine Nachfrage habe ich; sie lehnt sich an den vorigen Tagesordnungspunkt an. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf anschauen, stellen Sie fest, dass das Gesetz am 21. Januar 2010 in Kraft tritt. Das war unsere vorige Landtagssitzung. Ich bitte, darauf zu achten, dass Gesetze erst dann in Kraft treten können, wenn sie beschlossen sind und - sofern wir das Gesetz heute beschließen - auch in dem Fall nicht rückwirkend. Das wird nicht funktionieren. Ihr Entwurf ist anscheinend beim vorigen Mal aus irgendwelchen Gründen nicht auf die Tagesordnung gesetzt und deswegen am 21. Januar nicht behandelt worden. Das ist einfach eine Frage der Klarheit und des Umgangs mit solchen Dingen. Etwas mehr Sorgfalt, dann funktioniert das auch. Müssen denn wir als kleinste Fraktion immer darauf achten, dass die Gesetze hier ordentlich gemacht werden? Dem Gesetzentwurf stimmen wir inhaltlich natürlich zu. - Ich danke Ihnen.

(Zuruf von der SPD: Da stimmen wir überein!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion GRÜNE/B90 fort. Es spricht die Abgeordnete Nonnemacher.

Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Der Tatbestand ist hier schon umfangreich dargestellt worden. Auch nach unserer Auffassung reicht er nicht aus, um daraus irgendwelche Verschwörungstheorien oder Skandale abzuleiten. Es handelt sich hier um bedauerliche Vorfälle. Man hätte sich im Dezember des letzten Jahres, am 22.12., als dieses Rundschreiben aus dem Finanzministerium ergangen ist, vielleicht ein bisschen mehr Übersicht, etwas mehr Fingerspitzengefühl gewünscht. Aber ich denke, es handelt sich wirklich um einen schwierigen Paragrafendschungel. Herr Holzschuher hat darauf hingewiesen, die Lücken liegen ganz klar in der Bundesgesetzgebung, dass diese Jubiläumsversordnung immer noch nicht entsprechend angepasst worden ist.