Ich denke aber, dass es an der Zeit ist, dass die Frauengleichstellungspolitik eine neue Qualität bekommt. Von daher freue ich mich natürlich ganz besonders, dass jetzt ein frauenpolitisches Programm in der Debatte ist - ich hatte das anders genannt, denn die Idee hatte ich schon einmal -, und ich habe gesagt: Lasst uns doch gleichstellungspolitische Leitlinien aufstellen, sie mit einer Zieldefinition und Maßnahmen untersetzen, lasst uns zum Teil auch Maßnahmen bündeln, natürlich auch unter Einbeziehung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die mir da immer etwas zu kurz kommen. Ich denke, das wird eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode werden. Das ist eine spannende Aufgabe und eine gute Aufgabe, um die Gleichstellungspolitik noch einmal ein bisschen auf andere Füße zu stellen.
Ich möchte mich dem Dank an das Haus und an Frau Ministerin für die doch in weiten Strecken gute Zusammenarbeit anschließen, auch wenn wir uns mal angeblafft haben. Hier darf ich das jetzt sagen. Ich möchte mich bedanken; es war mir eine Freude.
Meine Damen hier im Haus, wenn ich mir eine letzte Bemerkung gestatten darf: Wir als Parlamentarierinnen sollten einmal über unseren eigenen Netzwerke nachdenken.
Vielleicht können wir das ja auch auf andere Füße stellen. Ich weiß, dass einige Männer jetzt schon zusammenzucken. Ich
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der heutige Debatte gelernt, dass Baucheinziehen zwar dünner macht, aber nicht unbedingt leichter. Wir haben auch schon Lob von Herrn Görke für Frau Zieglers Ausführungen zum Arbeitsmarktbericht gehört.
Herr Schönbohm hat sich bei Frau Ziegler für den Katastrophenschutzbericht bedankt. Sie war da gerade nicht im Raum; ich darf das an sie weitergeben. Er hat in seiner sehr jugendlichen Art vorgetragen, wie gut die Zusammenarbeit mit Ihnen war. Dagmar Ziegler war - das darf ich sagen - 15 Jahre in diesem Landtag. Sie war eine sehr erfolgreiche Finanzpolitikerin, zunächst als Sprecherin in der Fraktion und später als Ministerin.
Sie war auch eine erfolgreiche Sozial- und Frauenpolitikerin im Ministerium. Zsa Zsa Gabor hat einmal gesagt: Wenn ein Mann zurückweicht, dann weicht er zurück. Eine Frau weicht zurück, um wieder Anlauf zu nehmen. - Dagmar Ziegler hat das oft genug bewiesen. Das war heute ihre letzte Rede; herzlichen Glückwunsch dazu!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stadtumbau ist ein Thema, das uns heute bewegt, das uns morgen und sicherlich auch übermorgen noch bewegen wird. Deshalb begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich die Initiative des Landesrechnungshofes, einen entsprechenden Prüfbericht zu diesem Thema zu erarbeiten. Dieser Kontrollbericht führte dazu, dass
die Landesregierung spezielle Probleme des Stadtumbaus einer differenzierten Analyse unterziehen musste. Im Ergebnis dieser Festlegungen, Debatten und Diskussionen gab es konkrete Forderungen und Festlegungen, wie es weitergehen soll. In diesem Kontrollbericht sind auch Forderungen enthalten, die wir seit Jahren stellen. Ich will mich heute aus Zeitgründen auf zwei Schwerpunkte konzentrieren.
Kritisch sehen wir, dass im Bericht des MIR über die wirtschaftliche Lage der Wohnungsunternehmen zurzeit nur Daten stehen, die aus dem Jahre 2005 stammen. Aber in der letzten Zeit hat sich vieles bewegt. Nun wird uns versprochen, dass im IV. Quartal 2009 ein aktualisierter Bericht vorliegt.
Positiv muss ich anerkennen - das sind auch die Forderungen aus dem Haushaltskontrollausschuss -, dass in dieser Berichterstattung die Altschuldenbelastung der Wohnungsunternehmen und die daraus resultierenden Folgen für die Wohnungsunternehmen analysiert werden sollen.
Wer den Bericht des MIR richtig gelesen hat, weiß, dass darin festgeschrieben ist, dass es in 19 von 26 untersuchten Wohnungsunternehmen Anzeichen für Bestandsgefährdungen gibt. Das heißt: Zwei Drittel der untersuchten Wohnungsunternehmen haben existenzielle Probleme.
Vielleicht wird Ihnen jetzt auch klar, warum wir immer wieder die Lösung des Altschuldenproblems als äußerst dringlich angesehen haben. Viele Experten der Wohnungswirtschaft sind längst der Auffassung, dass wir hierzu eine Lösung brauchen.
Ich möchte auf die Anhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 27. Mai hinweisen, in dem es um die Fortführung des Stadtumbauprogramms Ost ging. Alle Vertreter - ich betone: alle Vertreter, Sie können sich die Protokolle ansehen, ich habe sie da - forderten eine generelle Lösung der Altschuldenproblematik. Also sollten wir uns das auf die Fahnen schreiben und unbedingt dranbleiben.
Zweitens: Zukünftig wird es eine neue Städtebauförderrichtlinie geben. Sie ist zielgenauer, transparenter und enthält auch die Ergebnisse der Überprüfung der Festbetragsfinanzierung. Daraus ergibt sich, dass die Förderung des Rückbaus leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude oder Wohngebäudeteile bis zu einer Förderobergrenze erfolgt. Damit wurde von der bisherigen Praxis einer starken Pauschalierung der Förderbeträge abgewichen und sichergestellt, dass nun die tatsächlichen Kosten bis zu einer Obergrenze gefördert werden.
Während dieses Stadtumbauprozesses, der sich in den nächsten Jahren in die Richtung von mehr Aufwertung als mehr flächendeckendem Abriss fortsetzen soll, muss auch gesichert werden - das ist unser Grundanliegen -, dass die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen stabil bleiben.
In diesem Zusammenhang hat auch der Bericht des Landesrechnungshofes eines bewirkt, und zwar, dass wir zukünftig 2011 - immer in regelmäßigen Abständen das Thema Stadtumbau und seine Finanzierung auf die Agenda setzen. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tatsache, dass uns der Landesrechnungshof einen Prüfbericht zum Programm Stadtumbau Ost vorgelegt hat, zeigt für mich vor allem eines, nämlich die politische Bedeutung dieses Themas. Insgesamt stellt der Landesrechnungshof ausdrücklich fest, welche positiven Wirkungen Stadtumbau auf unsere brandenburgischen Städte bisher hatte. Wer hätte das zu Beginn des Programms gedacht? Ich erinnere hierbei an all die Sorgen und Ängste der betroffenen Mieter und Kommunen. Die positive Veränderung im Gesicht unserer Städte ist heute so selbstverständlich, dass einige fast schon gelangweilt sind, wenn man auf die Erfolge der Brandenburger Stadtentwicklungspolitik da ist dies nötig - hinweist.
Deshalb möchte ich hier einmal einen anderen Aspekt unter aktuellen Gesichtspunkten ansprechen, den Aspekt, dass die Brandenburger Wohnungswirtschaft trotz massiven Bevölkerungsverlustes - wir alle kennen die Zahlen - und trotz dereinst schwindelerregender Leerstandszahlen bei allen Problemen und bei allen Gefährdungen, die da sind, weitestgehend vor einem Ausverkauf bewahrt geblieben ist. Ich hoffe, das bleibt auch so. Wir können heute feststellen: Die Heuschrecken tummeln sich woanders, nicht dort. Vor allem aber ist Stadtumbau Ost, wie ich finde, ein gutes Gegenbeispiel für all jene, die immer sagen, der Staat hilft ja nur den Banken und tut nichts für den Mittelstand.
Mit diesem Förderprogramm werden regional verankerte Unternehmen, nämlich die Wohnungsunternehmen, als Arbeitgeber und vor allem als Auftraggeber in die Region hinein gestärkt. Stadtumbau sichert also auch indirekt Arbeitsplätze beim örtlichen Handwerker.
Da aber nichts so gut ist, dass man es nicht besser machen könnte, haben Landtag und Landesregierung die Hinweise des Landesrechnungshofes sehr ernst genommen. Fast ein Jahr Beratungszeit sprechen in meinen Augen für erhöhte Sorgfalt. Gleich drei Ausschüsse befassten sich in insgesamt vier Sitzungen mit dem vorliegenden Bericht. Alle drei Ausschüsse dokumentieren auch ihr Interesse, zukünftig an dem Thema dranbleiben zu wollen. So sind zu der Frage der wirtschaftlichen Situation der Wohnungsunternehmen, wo nach Meinung des Landesrechnungshofes noch nicht genug positive Effekte eingetreten sind, auf der Grundlage zukünftig aktuellerer Zahlen weitere Beratungen in den Ausschüssen vereinbart worden.
Auch die Landesregierung hat mit der neuen und zielgenaueren Städtebauförderrichtlinie 2009 und mit der Abweichung von der strikten Pauschalierung der Rückbauförderung auf die Empfehlung des Landesrechnungshofes reagiert. Gleichzeitig hat das Infrastrukturministerium den Dialog Stadtumbau initiiert. Damit wird sowohl die Kooperation der Umbaustädte untereinander gestärkt als auch die neue Förderperiode vorbereitet. Ziel ist es, wie eben vom Landesrechnungshof gefordert, über einheitliche und objektive Kriterien für die Auswahl der Stadtumbaustädte ab 2010 eine größtmögliche Transparenz herzustellen.
Ganz im Sinne der auch hier im Landtag gefassten Beschlüsse weist der Rechnungshof auf die Bedeutung der Entlastung der Wohnungsunternehmen von ihren Altschulden hin. Ich werte das als weitere Rückendeckung bei den Verhandlungen mit dem Bund. Auch die Ostbauminister haben mit einem einstimmigen Beschluss Mitte Mai noch einmal klar Position bezogen. Was Stadtumbau ab 2010 angeht, sind nämlich noch lange nicht alle Messen gesungen. Ich hoffe sehr, das Thema bleibt aus - wie ich sage - Einsicht in die Notwendigkeit auch nach dem 27. September auf der Tagesordnung im Bundestag und bei der Bundesregierung. Was Landtag und Landesregierung in Brandenburg angeht, bin ich da ganz optimistisch. Ich verstehe insofern den Bericht des Landesrechnungshofes als Aufforderung, weiterzumachen und noch besser zu werden.
Vielen Dank, Thomas Günther. - Die Diskussion wird durch den Kollegen Claus von der DVU-Fraktion fortgesetzt.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! In den vergangenen Jahren ist beim Stadtumbau in Brandenburg vieles schiefgelaufen. Wir haben seit jeher die einfallslose Politik der Abrissbirne seitens der Landesregierung kritisiert und immer wieder intelligentere Formen des Umgangs mit dem Wohnungsleerstand zur Erhöhung der Attraktivität unserer Städte verlangt.
Der Landesrechnungshof hat uns nun mit seiner These 3, Intelligenter Stadtumbau durch individuelle Förderinstrumente, im Hinblick auf die förderpolitische Betrachtungsweise bestätigt. Danach führte der bislang gewährleistete Festbetrag von 60 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche überwiegend zum Totalabriss von Plattenbauten. Die Festbetragsförderung schafft damit bei den Unternehmen Anreize zur Kostenoptimierung, die regelmäßig den Totalabriss als günstigste Kostenvariante erscheinen lässt. Damit bleiben jedenfalls denkbare Rückbauvarianten wie Teil- oder Segmentrückbau bisher die Ausnahme, obwohl sie aus städtebaulicher Sicht durchaus sinnvoll sein können.
Die Praxis der Stadt Guben, die als einzige Stadtumbaukommune die Fördermittel für Rückbaumaßnahmen nicht pauschal zum Abriss ausreichte, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten auf Nachweis erstattete, ist hier ein positiver Ansatz. Ein solches Vorgehen ermöglicht im Gegensatz zur bisherigen Handhabe des bloßen Abrisses eine differenzierte Rückbaustrategie, weil teurere Varianten durch eine Ausgleichsfinanzierung umsetzbar sind. Damit hat die Stadt neben einer verbesserten Kostentransparenz für sich ein Steuerinstrument erhalten, das sie in die Lage versetzt, städtebaulich wichtige und für die Wohnungsbauunternehmen zumindest wirtschaftliche, nicht vordringliche Maßnahmen umzusetzen.
Ebenso ist die These 4 zu begrüßen, wonach der bisherige Verzicht des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung auf eine spezielle Förderrichtlinie für den Rückbau unbegründet ist und zu Unsicherheiten führt, inwieweit das Förderziel überhaupt erreicht werden kann.
Deshalb hat sich der Haushaltskontrollausschuss einvernehmlich für die neue, zielgenauere Städtebauförderrichtlinie 2009 sowie für die in diesem Zusammenhang erfolgte Überprüfung der Festbetragsfinanzierung ausgesprochen. Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof ist doch ein wichtiges Instrument hier im Land Brandenburg, der die Landesregierung immer noch kontrolliert. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Herr Günther hat im Grunde genommen schon fast alles erwähnt. Auch Frau Böhnisch hat die wesentlichen Dinge, auf die es ankommt, erwähnt. Frau Böhnisch, nur eine Bemerkung: Sie haben aus der Zusammenstellung gelesen, dass zwei Drittel gefährdet seien. Ich habe es ein bisschen anders gelesen. Ich sage, es besteht eine gewisse Gefahr. Das heißt aber nicht, dass sie automatisch mit einem Bein schon im Konkurs stehen. Das sehe ich daraus nicht.
Herr Günther, ich möchte noch ergänzen - damit sind wir dann auch schon durch -, dass Sie Recht haben. Die Förderrichtlinie ist eine wertvolle Angelegenheit. Ich glaube, es ist wie im richtigen Leben. Stadtumbau oder -rückbau oder Abbruch sind Dinge, die von Ort zu Ort höchst unterschiedlich gehandhabt werden müssen. Sie müssen vom Bürger mitgenommen werden. Da muss das, was in Schwedt richtig ist, noch lange nicht in Guben oder in Herzberg richtig sein. Daher bin ich der Ansicht, wir sollten weiterhin regelmäßig prüfen, ob wir mit unseren Vorstellungen auf dem richtigen Weg sind. - Danke schön.