Protocol of the Session on July 1, 2009

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Drucksache 4/7609

Dazu liegen einige Änderungsanträge vor. Zunächst einmal treten wir in die Aussprache ein, die von der Kollegin Wöllert eröffnet wird.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem schon mit dem Gesetz über den öffentlichen

Gesundheitsdienst die Vorgaben zur Krankenhausplanung geändert worden sind, liegt nun ein geändertes Krankenhausgesetz - ganz modern nun Krankenhausentwicklungsgesetz genannt - zur Verabschiedung vor.

Meine Fraktion wird dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen. Die Gründe können Sie aus unseren Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf ableiten. Im Ausschuss hatte die Linke acht Änderungsanträge eingebracht, von denen wir Ihnen heute noch einmal drei zur Abstimmung vorlegen. Ich möchte auf diese Änderungsanträge kurz eingehen:

Erstens spricht sich meine Fraktion für Krankenhäuser in Trägerschaft der öffentlichen Hand, also der Landkreise und kreisfreien Städte, aus. Nachdem in der zu Ende gehenden Wahlperiode schon die Landeskliniken privatisiert worden sind einige negative Folgen spüren wir schon an der einen oder anderen Stelle; ich nenne nur das Stichwort Leiharbeit -, wird nun im Gesetz der Vorrang privater und gemeinnütziger Betreiber verankert. Wir halten das für den falschen Ansatz.

Zweitens soll das Krankenhausentwicklungsgesetz einen Beitrag zur Überwindung der immer noch viel zu starren Grenzen zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung leisten sowie die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander stärken. Das ist schon wegen der Versorgungslücken im Lande unverzichtbar. Der Gesetzentwurf enthält ja auch in § 9 den richtigen Ansatz. Nur fragen wir: Warum bleiben Sie eigentlich auf halbem Wege stehen? Sie begrenzen die Nutzung von medizinisch-technischen Großgeräten der Krankenhäuser durch ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte allein auf das Ziel der Verkürzung der Verweildauer.

Die Landeskrankenhausgesellschaft hat Ihnen vorgeschlagen, die Zusammenarbeit sehr viel weiter zu fassen, nämlich grundsätzlich auf die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung auszurichten. Das halten wir für richtig. Frau Lehmann, Sie haben die Lobbyarbeit im Bereich der Gesundheit immer kritisiert, und zwar ganz bestimmt oftmals zu Recht. Nun hat eine Lobbygruppe einmal etwas ganz Vernünftiges vorgeschlagen, aber Sie folgen deren Vorschlag nicht. Es wäre schön, wenn Sie Ihre Auffassung heute korrigieren könnten, indem Sie unserem Änderungsantrag zustimmten. Dann wären wir mit der Krankenhausgesellschaft völlig in Übereinstimmung.

Drittens geht es um die Frage, inwieweit sich Ärztinnen und Ärzte beim Thema des Kinderschutzes anders oder besser verhalten sollen. Sie führen mit dem Gesetz die Verpflichtung für die Krankenhausärzte ein, Anhaltspunkte einer Misshandlung, einer Vernachlässigung, eines sexuellen Missbrauchs anzuzeigen. Wohlgemerkt: Es geht um die zwingende Pflicht zur Anzeige. Sie können es auch heute schon. Die Verpflichtung klingt wunderbar entschlossen und konsequent. Die niedergelassenen Kinderärzte haben Ihnen auch schon bei der Diskussion über das Gesetz zum öffentlichen Gesundheitsdienst gesagt, dass Sie mit diesem Thema sensibler umgehen sollten.

Kern des Verhältnisses zwischen Ärzten und Patienten bzw. im Falle von Kindern auch deren Eltern ist ein besonderes Vertrauen. Eltern, die ihr Kind geschlagen oder misshandelt haben oder die das dulden, gehen in der Regel nicht zur Polizei oder zum Jugendamt. Aber zum Arzt gehen sie aus Sorge um ihr Kind eben oft doch, wenn auch manchmal im letzten Moment. Die Frage, die auch die Ärzte gestellt haben, lautet: Tun diese Eltern

das auch noch, wenn sie genau wissen, dass sie hinterher angezeigt werden? Der Arzt hat dann auch gar nicht die Möglichkeit, eventuell in andere Hilfen zu vermitteln, weil ihm das genau vorgegeben ist.

Warum Sie unserem Antrag schon im Ausschuss nicht gefolgt sind, ist mir heute noch unverständlicher als damals in der Ausschusssitzung, weil die Kolleginnen und Kollegen der SPD mit dieser Begründung das neue Gesetz zum Kinderschutz nicht haben zustande kommen lassen, indem sie gesagt haben: Besser kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz. - Dann machen Sie das, was Sie im Bundestag gefordert haben, doch hier und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Das wäre ein wirkliches Signal für den Kinderschutz, das Sie dann hier setzen. Danke.

Vielen Dank, Frau Kollegin Wöllert. - Für die SPD spricht jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Münch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte klarmachen, worum es in diesem Gesetz geht: Ziel dieses Gesetzes ist es, die patienten- und bedarfsgerechte, regional ausgeglichene Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, sparsamen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sicherzustellen und zu sozial tragbaren Pflegesatzentgelten beizutragen. Es soll die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Einrichtungen sowie den sonstigen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fördern. Damit haben wir eigentlich den gesamten Horizont gekennzeichnet, um den es uns im Krankenhausentwicklungsgesetz geht. Es handelt sich mitnichten um ein Kinderschutzgesetz, Frau Wöllert. Das von Ihnen vorgebrachte Anliegen bezieht sich auf ein weitergehendes Kinderschutzgesetz, und dafür ist hier nicht der richtige Ort.

Wir haben uns im neuen Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz sehr intensiv damit befasst, wie wir den Krankenhäusern eine vernünftige Basis für das Wirtschaften geben. Das Krankenhausgesetz wird dadurch abgelöst, und es werden landesrechtliche Grundlagen für die Umsetzung aktueller bundesrechtlicher Regelungen geschaffen. Es geht hierbei nicht um ein Ausführungsgesetz zum Krankenhausfinanzierungsgesetz - dieses Gesetz hat die wirtschaftliche Sicherung zur Grundlage -, sondern es geht beim Landesgesetz um die Sicherstellung der Krankenversorgung.

Wir haben mit Fachleuten sehr intensiv diskutiert und beraten und nochmals eine Reihe von Änderungsanträgen erarbeitet. Diese Änderungsanträge haben das Krankenhausgesetz in wesentlichen Bereichen präzisiert. Es ging unter anderem darum, dass wir die stärkere Betonung des Entlassungsmanagements eingeführt und mit der pauschalierten Förderung eine neue Grundlage für die betriebliche Sicherung eines Krankenhausbetriebes geschaffen haben.

Frau Wöllert, ich will in der Kürze der Zeit nur auf Ihre drei Anträge, die wir bereits im Ausschuss abgelehnt haben, eingehen.

Zum ersten, dem Gedanken der Trägerschaft: Es ist nicht zwingend notwendig, dass Kommunen und Städte selbst Kranken

häuser vorhalten. Für uns ist der Gedanke der Subsidiarität wichtig, weshalb diese im Gesetz Ausdruck finden soll. Wenn wir eine Trägervielfalt haben - die müssen wir allerdings gewährleisten -, können auf dem Wege der Subsidiarität die Aufgaben der Kommunen und Kreise übernommen werden. Deswegen gibt es keinen Grund, das Subsidiaritätsprinzip außer Kraft zu setzen.

Zum zweiten Antrag bezüglich der Zusammenarbeit der einzelnen Krankenhäuser untereinander, aber vor allen Dingen auch zur Vernetzung der Versorgung der Patienten zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich: Die Verkürzung der Verweildauer ist ein Aspekt. Die Verkürzung der Verweildauer bedeutet eine höhere Lebensqualität des Patienten, wenn er adäquat ambulant weiterversorgt werden kann. Insofern besteht überhaupt kein Widerspruch zu Ihrem Anliegen. Deswegen müssen wir diesem Antrag auch nicht zustimmen.

Drittens zur Meldepflicht der Ärzte und beteiligten Personen: Wenn sie von der Misshandlung eines Kindes Kenntnis haben, ist eine Verschärfung der Meldepflicht notwendig, und es ist notwendig, zu ermöglichen, in Zukunft Kindesmisshandlungen, Beeinträchtigungen des Kindeswohls mit allen Beteiligten adäquat zu behandeln. Dazu gehört auch, dass man eine höhere Verbindlichkeit und eine entsprechende Pflicht in das Gesetz schreibt. Ich wiederhole: Es handelt sich nicht um ein umfassendes Kindesschutzgesetz, das im Bereich der Jugendhilfe angesiedelt ist. Es geht auch nicht darum, zu diskutieren, welche Strukturen der Jugendhilfe es gibt. Es geht aber um die klare Verpflichtung, um die Erklärung, dass das Kindeswohl so essenziell ist, dass wir hier eine verpflichtende Funktion für die behandelnden Ärzte hineinschreiben.

Im Übrigen haben die betreffenden Ärzte immer noch genügend Ermessensspielraum, um festzustellen, ob ein Kind misshandelt wurde oder nicht. Das ist nämlich der Ermessensspielraum, den die Ärzte haben und in dessen Rahmen sie ihre ganze Kunst einsetzen müssen, um zu unterscheiden.

Insgesamt haben die Krankenhäuser mit dem Krankenhausentwicklungsgesetz eine gute Grundlage für ihre weitere Entwicklung, für die Krankenhausplanung und auch für die weitere Finanzierung. Deswegen möchte ich Sie bitten, der Ausschussempfehlung und dem Gesetz zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Münch. - Für die DVU-Fraktion spricht Frau Fechner.

Herr amtierender Präsident! Meine Damen und Herren! Das Krankenhausgesetz des Landes Brandenburg soll künftig durch das Brandenburgische Krankenhausentwicklungsgesetz abgelöst werden. Warum, weshalb und welches Ziel dieses Gesetz verfolgt, hat Frau Dr. Münch dargelegt. Das werde ich nicht wiederholen. Nur noch so viel:

Die DVU-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf und damit auch die Beschlussempfehlung ablehnen. Ich sage Ihnen auch, warum: weil wir § 37 dieses Gesetzentwurfs kritisch sehen. In § 37 ist geregelt, dass sich die Aufsichtsbehörde unmittelbar

Zutritt zu den Krankenhäusern verschaffen darf. Damit wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz sowie Artikel 15 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg eingeschränkt. Da sich die DVU-Fraktion - im Gegensatz zu manch anderen Abgeordneten - stets auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt, werden wir diesem Gesetzentwurf und dieser Beschlussempfehlung nicht zustimmen können.

(Beifall bei der DVU)

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Schier.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Krankenhäuser haben eine große gesellschaftliche Bedeutung. Jeder neunte Arbeitsplatz ist im Gesundheitswesen angesiedelt, und jeder vierte im Gesundheitswesen Beschäftigte arbeitet in einem Krankenhaus. Somit sind Krankenhäuser wichtige Arbeitgeber in den einzelnen Regionen.

Der stationäre Bereich unterliegt seit Jahren aufgrund demografischer Veränderungen einer Neuausrichtung der Fachabteilungen. Während beispielsweise die Kapazitäten der plastischen Chirurgie, der Nuklearmedizin, der psychotherapeutischen Medizin und der Geriatrie zunehmen, werden Betten in der Kinderchirurgie, in der Frauenheilkunde und in der Geburtshilfe reduziert. Insbesondere in diesen Fachrichtungen wünscht sich aber jeder eine möglichst wohnortnahe Versorgung.

39,7 Millionen Eingriffe und Behandlungen haben im Jahr 2007 bundesweit stattgefunden, darunter 33 % Operationen, 27 % Maßnahmen wie Strahlentherapie oder die Überwachung von Atmung, Herz und Kreislauf und 21 % diagnostische Maßnahmen wie Biopsien und Endoskopien. Ich finde, das sind interessante Zahlen; hinter jeder Zahl steckt ein Schicksal.

Das Krankenhausentwicklungsgesetz wurde in einer Anhörung umfassend diskutiert. Uns liegen Änderungsanträge vor, die im Ausschuss durchaus diskutiert wurden; Kollegin Münch ist darauf eingegangen. Ich betone noch einmal, dass wir es besonders begrüßen, dass die bessere Zusammenarbeit zwischen den ambulanten bzw. niedergelassenen Ärzten mit denen in der stationären Versorgung Tätigen einen wesentlichen Qualitätsfortschritt für die Patienten darstellt und auch einen wirtschaftlichen Fortschritt bedeuten kann. Ich denke dabei an die bessere Ausnutzung der medizinisch-technischen Geräte.

Wichtig ist für mich auch, dass wir uns noch einmal darauf verständigt haben, dass wir uns noch intensiver um das Entlassungsmanagement kümmern, damit die Menschen nicht entlassen werden und dann nicht wissen, wohin sie gehen sollen, sondern ihnen gesagt wird: Dort ist ein ambulanter Pflegestützpunkt, an diese und jene Einrichtung kann man sich wenden.

Ich glaube, dass wir mit dem Krankenhausentwicklungsgesetz eine gute Grundlage für die Krankenhäuser und vor allem - das darf man nicht vergessen, darüber reden wir ja letzten Endes für die Versorgung der Patienten in unserem Land schaffen. Bitte stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schier. - Für die Landesregierung hören wir Frau Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne mit der Feststellung: Die Lage unserer Krankenhäuser ist gut, und die brandenburgische Krankenhauslandschaft ist einen erfolgreichen Weg gegangen. Dabei haben sie die Herausforderung neue Strukturen, neue Gesellschaften, neues Know-how und volle Versorgung trotz vieler Krankenhausbauund Sanierungsmaßnahmen bewältigt.

Dieser Erfolg ist unter anderem an Folgendem zu messen: Fast alle Häuser schreiben schwarze Zahlen. Viele konnten ihre Gewinnrücklagen aufstocken. Der Entgeltrahmen lässt im nächsten Jahr weitere Umsatzerlöse erwarten. Die Trägerlandschaft ist vielfältig, aber ausgewogen - eine insgesamt erfreuliche Situation, zumal, wenn man sich an die seinerzeit übernommenen maroden Strukturen erinnert. Da kann man also von einer gemeinsamen Erfolgsgeschichte sprechen.

Ganz erheblich dazu beigetragen haben die Leitungen unserer Krankenhäuser. Sie haben es verstanden, ihre Krankenhäuser zunehmend als moderne Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen aufzustellen. Deshalb sei auch ein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärzteschaft und die Pflegekräfte für ihr Engagement zugunsten unserer Patientinnen und Patienten gerichtet.

Auch das Land hat seinen Teil dazu beigetragen, die medizinische Versorgung zu festigen und auszubauen. Wir haben das mit der Krankenhausplanung getan. Die entsprechenden Planungen führten zu einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen wohnortnahen Versorgung der Menschen. Das ging allerdings in den letzten zwanzig Jahren mit dem Abbau von ca. 10 000 Betten einher. 23 Häuser wurden geschlossen.

Da die Bevölkerungszahl konstant blieb, jedoch der Anteil der stärker behandlungsbedürftigen alten Menschen wuchs, spricht das heutige Niveau für die gestiegene Leistungsfähigkeit der stationären Versorgung. Zum einen ist das dem medizinischen Fortschritt zu verdanken, zum anderen der besseren Organisation des Krankenhausbetriebes. Die Häuser haben dieses Niveau vor allem deshalb erreicht, weil ihnen das Land Investitionen in erheblichem Umfang ermöglichte. Seit 1990 wurden die Krankenhäuser mit rund 3,5 Milliarden Euro gefördert. Das sind je Bett mehr als 200 000 Euro mehr als in den meisten anderen Bundesländern. Hinzu kommen kommunale Beteiligung, Eigenanteile der Träger und der Krankenhäuser und selbstverständlich Mittel der Kassen.

Auf den Punkt gebracht: Brandenburg bietet eine bedarfsgerechte, regional ausgeglichene, leistungsfähige, wirtschaftlich effiziente und moderne stationäre Versorgung, die im Bundesvergleich mithalten kann. Insoweit hat unser Landeskrankenhausgesetz seine Ziele erreicht. Trotzdem war eine Novellierung notwendig, denn im Kern geht es ja auf die 90er Jahre zurück, und seitdem ist auf Bundesebene im Gesundheitssektor viel geschehen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören unter anderem neue Entgeltformen, Fallpauschalen beispielsweise statt tagesgleicher Pflegesätze, neue Vorschriften

zum Arzneimitteleinsatz im Krankenhaus und die bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, unter anderem durch integrierte Verträge oder die medizinischen Versorgungszentren.

Das sind gravierende Veränderungen, die sich auf das Gesetz auswirken mussten. Neben den rechtstechnischen Anpassungen gibt es auch inhaltliche Neuerungen; einige sind schon genannt worden: Einbeziehung eines psychologischen Dienstes in die Betreuung Schwerkranker, die neue Fassung der Vorschriften zur Krankenhausförderung oder die vollständige Neufassung der Vorschriften zum Datenschutz.

Es wurden auch einzelne Regelungen präzisiert. Zum Beispiel wurden Neuerungen bezüglich der Beschwerdestelle, der Arzneimittelkommission oder der sektorübergreifenden Versorgung vorgenommen.

Ich will ergänzen, dass die sektorübergreifende Versorgung, Frau Wöllert, kein Selbstzweck ist, sondern - das muss ich wohl nicht besonders hervorheben - der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dient, und dies gerade in ländlichen Gebieten. Natürlich ist ein Ansatzpunkt, das Gesundheitssystem wirtschaftlicher zu gestalten, abgesehen davon, dass kürzere Krankenhausaufenthalte - Frau Münch sagte dies bereits - und damit eine schnellere Rückkehr in die gewohnte Umgebung natürlich im ureigenen Interesse der Patientinnen und Patienten liegen.

Mit diesem neuen Gesetz haben wir also ein gutes Instrument zur zeitgemäßen qualitäts- und bedarfsgerechten Entwicklung unserer Krankenhauslandschaft entworfen.

Die fraktionsübergreifenden Ausschussverhandlungen fand ich sehr anregend und konstruktiv. Es stünde der Gesamtsituation gut zu Gesicht, wenn auch die Fraktion DIE LINKE den vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zustimmte. - Vielen Dank.