Protocol of the Session on May 14, 2009

(Ministerin Ziegler: Nein!)

und nicht die Optionskommunen.

Nein, das ist nicht der Fall. Der Auftrag der Bundeskanzlerin galt für die Grundsicherung ab dem Jahr 2010 insgesamt. Er betraf sowohl die ARGEn als auch die Optionskommunen bzw. deren Zukunft. Deshalb war das, was im Koalitionsausschuss einmal festgelegt worden war, obsolet. Diesen Auftrag haben auch alle Beteiligten der Länder und des Bundes erfüllt, nur die Fraktion eben nicht.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2364 (Umsatzeinbruch in der Brandenburger Baubranche), die die Abgeordnete Hesselbarth stellt.

Medienmeldungen zufolge ist im Monat Februar der Umsatz im Brandenburger Bauhauptgewerbe deutlich eingebrochen. Die Umsätze sanken um ca. ein Drittel, also auf nur noch 81,3 Millionen Euro.

Obwohl das von der Bundesregierung verabschiedete Konjunkturprogramm II schon Wirkung auf dem Baumarkt hätte ausüben können, zeigen die statistischen Werte dennoch ein Schrumpfen von Umsatz und Aufträgen in der Baubranche.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie viel der dem Land Brandenburg durch das Konjunkturprogramm II zur Verfügung gestellten Mittel für Rekonstruktion, Um- und Ausbau wurden durch dafür verantwortliche Ministerien, Städte und Kommunen bisher abgerufen?

Das sagt uns der Finanzminister. Bitte, Herr Speer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, woher Sie diese Information haben. Sie sprechen von Presseberichten und nehmen Bezug auf die Situation der Bauwirtschaft im Februar. Mir liegt eine Presserklärung des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg e. V. vom 29. April vor. In Bezug auf Februar sagt der Bauindustrieverband:

„Trotz witterungsbedingter Hemmnisse wurden so im Februar 2009 nahezu 3 % mehr gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt.“

Und weiter:

„Auch der Auftragseingang legte im Februar in der Region zu.“

Die Zahlen, die Sie präsentieren, entsprechen also zumindest nicht denen des Bauindustrieverbandes.

Zur konkreten Frage, ob Mittel bisher abgerufen worden sind. Die Antwort lautet nein. Projekte sind begonnen worden. Nach meiner Kenntnis ist bisher eines fertig. Das ist eine Kita in Falkensee. Alle anderen sind begonnen worden, und die Rechnungslegung erfolgt dann über die Kreise. Bis dato liegen also keine Mittelanforderungen vor. - Danke.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2365 (Politischer Hintergrund des „Fürstentums Germania“) des Abgeordneten Dr. Klocksin.

So formuliert klingt es geradezu feierlich. - In PlattenburgKrampfer in der Prignitz wurde Ende 2008 ein „Fürstentum Germania“ etabliert, das sich als unabhängiger Staat versteht und eigene Pässe ausgibt. In der Presse wurde zuletzt über mögliche rechtsextreme Verbindungen der Bewohner dieses Fürstentums - wohlgemerkt: nicht der Kommune - berichtet.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr über den politischen Hintergrund jener Bewohner des „Fürstentums Germania“ vor?

Herr Minister Schönbohm, bitte.

Herr Kollege Klocksin, es gibt kein „Fürstentum Germania“.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Klocksin [SPD])

- Es ist nicht anerkannt. Es handelt sich um eine Gruppe von Menschen, die sich zusammengetan und dies ausgerufen hat. Wenn man etwas ausruft, dann ist es aber nicht unbedingt die Wahrheit bzw. Realität. Das kennen wir ja auch hier bei uns. Das ist also ausgerufen worden, aber es ist nicht wirksam.

Es haben sich da Menschen zu einem alternativen Projekt zusammengetan. Dieses alternative Projekt ist nicht eindeutig rechts- oder linksextremen Strömungen zuzuordnen. Es gibt da Überschneidungen, und zwar in der Weise, dass die Personen, die sich dort angesiedelt haben, unser gegenwärtiges System insgesamt infrage stellen. Sie wollen ein anderes System. Sie wollen eigene Ausweise ausgeben. Bisher haben sie das nicht getan, und wir hätten diese Ausweise natürlich kassiert, weil es diesen Zusammenschluss nicht gibt.

Das ist eine Sache, die irgendwie zu brodeln beginnt und die wir mit den Mitteln des Rechtsstaats aufmerksam betrachten. Bezüglich der Weltanschauungen, die dort vertreten werden, gibt es aber keine Erkenntnisse, dass man sagen kann, die dort befindlichen Personen seien links- oder rechtsextrem. Wir wissen, dass sie das System infrage stellen.

Die entscheidende Frage, die Sie auch angedeutet haben, lautet, ob wir uns ein künftiges Zusammengehen der dort wohnenden Personen mit links- oder rechtsextremistischen Kreisen vorstellen können. Das können wir nicht ausschließen, aber wir wissen schlichtweg zu wenig. Bisher liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass entsprechende Bestrebungen bestehen bzw. dass entsprechende Bestrebungen irgendeinen Erfolg haben könnten.

Vielen Dank. - Herr Dr. Klocksin hat eine Nachfrage.

Ich habe mich auf Presseberichterstattungen bezogen, in denen auch in Brandenburg tätige Persönlichkeiten über das Profil der Bewohner Auskünfte gegeben haben, und zwar unter anderem der Sektenbeauftragte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Herr Gandow. Er hat sich dazu dergestalt geäußert, dass es sich offensichtlich um militante Zusammenhänge handele, dass Verbindungen von einzelnen Personen in rechtsextreme Millieus hinein gegeben seien.

Ich wiederhole an dieser Stelle meine Frage, weil Ihre Antwort doch etwas universal daherkam, dass es Linke und Rechte sowie Unzufriedene seien: Sind Ihnen in concreto Verbindungen von Bewohnern jener ehemaligen Gutsanlage in rechtsextremistische Zusammenhänge hinein bekannt, und, wenn ja, inwieweit liegen bis heute dazu Erkenntnisse vor?

Mir liegen dazu keine Erkenntnisse vor. - Das wollte ich mit der universalen Auskunft deutlich machen.

Dennoch gibt es eine weitere Nachfrage, und zwar von Herrn Domres. Bitte sehr.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Meine erste Frage bezieht sich auf das Engagement von Mitgliedern der „Kommissarischen Reichsregierung“, die bekanntlich schon Bestandteil des Verfassungsschutzberichtes war. Inwieweit liegen Ihnen diesbezüglich Erkenntnisse vor, dass dort Mitglieder der sogenannten Kommissarischen Reichsregierung aktiv sind?

Meine zweite Frage: Welche Erkenntnisse liegen Ihnen dahin gehend vor, dass Mitglieder des sogenannten Fürstentums Germania eindeutig antisemitische Bestrebungen verfolgen?

Zu Frage 2: Es liegen keine Hinweise vor, die strafprozessuale Maßnahmen rechtfertigen würden.

Zu Frage 1: Die „Kommissarische Reichsregierung“ hatte versucht, Pässe auszugeben. Sie ist in der letzten Zeit nicht mehr in Erscheinung getreten. Mir ist kein Zusammenhang zwischen der „Kommissarischen Reichsregierung“ und der sogenannten - so sage ich einmal - Organisation Fürstentum bekannt.

Vielen Dank. - Wir kommen damit zu der Frage 2366 (Auf- sichtsbehörden im Datenschutz), die vom Abgeordneten Dr. Scharfenberg gestellt wird.

Im Bundesland Berlin gibt es seit 1995 erfolgreich eine gemeinsame Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich. Auch im Land Branden

burg gibt es seit längerem Forderungen, die Aufsichtsbehörden im Bereich des Datenschutzes an einer Stelle zu bündeln. Darüber wird seit mehr als zehn Jahren diskutiert. Vor dem Hintergrund der Datenschutzskandale im privaten Bereich hat die Wirksamkeit der Datenschutzaufsicht einen enormen Bedeutungszuwachs erfahren.

Ich frage die Landesregierung: Ist noch in dieser Legislaturperiode beabsichtigt, ähnlich den Regelungen im Bundesland Berlin die Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht zusammenzuführen?

Herr Innenminister.

Herr Kollege Scharfenberg, nach den Disskussionen, die wir im Innenausschuss, dessen Vorsitzender Sie sind - und Sie sind ja auch immer anwesend -, bisher geführt haben, und nachdem wir dem Landtag einen Bericht vorgelegt haben, lautet die Antwort - das ist das, was wir immer vorgetragen haben -: Nein.

Es gibt eine Nachfrage.

Dass mich das nicht zufriedenstellt, Herr Minister, ist wohl klar.

Das ist auch nicht meine Aufgabe.

Herr Minister, mit dem Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten bzw. der Stellungnahme des Landtages ist hier sehr deutlich ein Auftrag formuliert worden. Es hat hier im Landtag eine Diskussion gegeben, die dahin ging, in dieser Wahlperiode noch aktiv zu werden.

Ich frage Sie: Gibt es Abstimmungen zwischen dem Ministerium des Innern, der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen, insbesondere der Fraktion der SPD, dahin gehend, dass es noch in dieser Wahlperiode eine gesetzgeberische Aktivität gibt mit dem Ziel, die Zusammenführung der Datenschutzaufsicht, die ja dringend notwendig ist, zu bewerkstelligen?

Ich werde die Frage noch einmal beantworten. Zunächst einmal vorweg: Nein.

Es gibt eine sehr gute Zusammenarbeit mit der SPD, auch wenn das in einer Tickermeldung von heute anders zu lesen ist. Daran arbeiten Sie ja noch. Aber das will ich jetzt nicht weiter ausführen. - Wir haben uns also abgestimmt.

Mich irritiert in diesem Zusammenhang, dass Sie Beispiele anführen, die man auch genau andersherum sehen kann: Wer

hat denn als Datenschutzbeauftragter die Aufsicht über die Deutsche Bahn AG? - Der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin, der ja so erfolgreich arbeitet, bzw. der des Bundes. Wer hat denn die Aufsicht über die anderen Unternehmen, die in diesem Zusammenhang in die Öffentlichkeit geraten sind? Immer der jeweilige Datenschutzbeauftragte, nicht die Landesregierung.

Ich will hier keinen Vorwurf erheben, sondern nur sagen: So einfach, wie Sie es darstellen, dass bei einer Zusammenführung der Datenschutzaufsicht alles so erfolgreich sei, ist es nicht. Das alles steht in dem Bericht, den ich schon genannt habe, wobei die neuesten Erkenntnisse darin noch nicht enthalten sind, man sich diese im Rahmen der allgemeinen politischen bzw. persönlichen Weiterbildung aber durchaus erschließen kann, wenn man sich in diesem Rahmen mit den Einzelheiten befasst.

Deshalb haben wir das nicht vor. Bei der nächsten Regierung können wir ja einmal sehen, wie sich das entwickelt. Schauen wir mal!

(Allgemeine Heiterkeit)