Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jürgens, wenn Sie wissen wollen, warum in dem Bericht etwas steht oder nicht steht, müssen Sie eigentlich den Verfasser, also das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, fragen. Ich konnte das nicht entscheiden, aber ich sage: Ich war dezidiert nicht dafür. - Das werde ich Ihnen im Folgenden erklären.
Warum war ich dezidiert nicht dafür? - Es gab keinerlei Absprachen, und plötzlich kam Frau Rockmann und präsentierte einen Bericht entsprechend dem Bildungsteil für Berlin und Brandenburg auch für die Hochschulen.
Wenn man einen solchen Bericht verfasst, muss natürlich etwas dabei herauskommen, muss man etwas davon haben. Bei dem, was präsentiert wurde, bzw. bei dem, was jetzt in dem Bericht zu finden ist, handelt es sich aber um überhaupt keine neuen Daten. Keine einzige Zahl darin ist neu. Alle Daten in dem Bericht sind bereits vorher veröffentlicht worden. Das sind Daten, die auf den Seiten der HIS GmbH und des Bundesamts für Statistik stehen usw. Es wurde also nichts Neues gemacht; vielmehr wurden schon bekannte Daten genommen und für Berlin und Brandenburg zusammengestellt.
Die, wie gesagt, bereits vorhandenen Daten sind korrekter, umfassender und ausführlicher als das, was in dem mir vorgelegten Bericht zum großen Teil steht. So etwas macht Sinn, wenn man die jetzt in den Spalten für Berlin und Brandenburg wiedergegebenen Daten fachlich einordnet, interpretiert und die Spezifik von Berlin und Brandenburg berücksichtigt. Dann kann so etwas großen Sinn machen. Aber genau das ist hier nicht gemacht worden. Ich möchte das an einem Beispiel aus dem Bericht illustrieren:
Die Zahl der ausländischen Studenten - Spalte Berlin, Spalte Brandenburg; das kann man ja überall abschreiben, und nur so steht das in dem Bericht. So wird beim Leser der folgende Eindruck erzeugt: Berlin hat natürlich einen höheren Anteil an ausländischen Studenten, was in dem Bericht auch noch mit einem lobenden Satz bedacht wird. Dass Berlin diesen höheren Anteil hat, muss aber auch so sein; denn Berlin ist die Hauptstadt, und Brandenburg hat im Vergleich dazu natürlich einen geringeren Anteil an ausländischen Studenten. Dabei wird aber überhaupt nicht kommentiert und richtig eingeordnet, dass Brandenburg im Vergleich der neuen Bundesländer einen Spitzenplatz einnimmt und damit auch über dem Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer liegt, also so gesehen auch eine sehr gute Quote hat.
Ich könnte das mit weiteren Beispielen fortführen. Deshalb stellt sich für mich die Frage, was das soll. Wenn man eine Gegenüberstellung für alle Bundesländer hat, dann kann man das genau ablesen. Wenn man das auf die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg allein bezieht, muss das aber entsprechend kommentiert werden.
Noch schwerer wiegt, dass niemand in dem Landesamt eine spezielle Kompetenz für den Bereich Wissenschaft besitzt, dass man sich dort nicht einer Mitarbeit durch ein fachlich kompetentes Institut versichert hat mit der Folge, dass es in dem Bericht eine Fülle von Fehldaten gibt. Lassen Sie mich auch dafür ein Beispiel anführen. - Ich sehe das Zeichen hier schon, aber ich werde noch ein Weilchen reden.
Bei diesem Beispiel geht es um den Anteil der Studierenden in Brandenburg, die BAföG erhalten: 36 %. - Das ist aber einfach Quatsch. In der Sozialerhebung des Studentenwerks ist das korrekt wiedergegeben: 36 % der Brandenburger, die in Brandenburg studieren, erhalten BAföG. Die Quote ist also ganz anders. Der Bericht strotzt von solchen Dingen.
Ein anderes Beispiel: die Übergangsquote, das heißt die Quote derjenigen, die ein Hochschulstudium aufnehmen; eine auch für uns wichtige Sache. Nach der Darstellung von Frau Rockmann wurde diese Übergangsquote ein halbes Jahr vor dem Übergang ermittelt. Ich könnte die Reihe der Beispiele fortsetzen.
Deswegen haben wir deutlich gesagt: Das könnt ihr machen. Das könnt ihr so veröffentlichen. Das ist eure Entscheidung, aber ich kommentiere das dann. Daraufhin hat sie entschieden, das nicht in dieser Form zu veröffentlichen. Den Bericht entsprechend unserem Angebot zu überarbeiten war aus ihrer Sicht aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Frau Rockmann liegt mein folgendes eindeutiges Angebot vor: Ich fände es sehr sinnvoll, wenn es einen regionalen Bildungsbericht Berlin-Brandenburg gäbe, dem man wirklich etwas entnehmen könnte. Das Hochschulsystem Berlin-Brandenburg ist das am stärksten verflochtene im Vergleich zu allen anderen Bundesländern. Dies gilt es zu demonstrieren und zum Beispiel zu zeigen, dass es Fächer gibt, bei denen Berlin unter und Brandenburg über dem Durchschnitt liegt, wie es in der Hauptstadtregion aussieht, wie wir uns da präsentieren und vieles mehr, worüber man systematisch nachdenken muss.
Für den Teil Schule ist das in dem Bericht geschehen. Da gab es von Anfang an die Kooperation mit den beiden Ministerien, und das Köller-Institut für Schulqualität hat die fachliche Kompetenz, um die betreffenden Zahlen richtig zu interpretieren. Im Wissenschaftsbereich wollte man das sozusagen auf Mitarbeiterbasis allein machen. Das nützt aber nichts, bringt nur Fehlurteile und schadet.
Einige Brandenburger Zahlen sind in dem Bericht ja enthalten. Das gilt etwa für den Vergleich, dass die Agrarwissenschaften an der Uni Potsdam vom Preis her zwischen dem der Agrarwissenschaften an der Humboldt-Uni und der Freien Universität liegen. Das Problem ist nur, dass wir keine Agrarwissenschaft haben. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie für den aktuellen Bericht jetzt nicht noch etwas nachliefern werden. Sie haben gesagt, von Ihrer Seite gebe es einen Vor
schlag dahin gehend, einen gemeinsamen Bericht für den Hochschulteil zu machen. Wie sollte dieser Bericht dann zusammen mit Berlin und mit dem Institut ausgearbeitet werden, und könnten wir diesen Bericht dann auch bekommen?
Meine zweite Frage: Sie sagen, die Daten hätten bereits vorgelegen, und einige Daten seien sogar falsch. Warum unterstützt das Land Brandenburg dieses Institut so intensiv, das einen solchen Bericht erstellt, obwohl, wie Sie sagen, die Daten bereits vorliegen und es in diesem Bereich nichts zu tun gibt?
Das Amt hat sich den Auftrag selbst gegeben, einmal alles zusammenzustellen, was auf den unterschiedlichen Internetseiten zu finden ist, und das als Bildungsbericht für den Hochschulbereich - beim Schulbereich ist das, wie gesagt, anders gelaufen zu veröffentlichen. Das kann man diesem Amt nicht absprechen. Wenn man so etwas vernünftig macht, dann ist das ja auch eine kluge Maßnahme. Ich habe Frau Rockmann gegenüber unsere Intention klargemacht. Meine Mitarbeiter haben da stundenlange Diskussionen geführt und dabei deutlich gemacht, was alles nicht geht. Daraufhin hat Frau Rockmann entschieden, das, was so nicht korrekt ist, nicht zu veröffentlichen.
Das Angebot lautet ganz einfach: Man überlegt, was man erreichen will, was ein solcher Bericht aussagen soll, was dafür recherchiert werden muss. Dann muss man eine Stelle wie etwa hier das Schulinstitut oder die HIS GmbH oder eine andere Stelle haben, die das wissenschaftlich mit bearbeitet, sodass die Daten richtig interpretiert werden. Also der ganz normale Vorgang. Wir alle wissen, dass man mit Zahlen und Daten eine Menge Unfug anrichten kann. Genau das wollen wir nicht. Deswegen hat sie das dann so entschieden. Sie hätte es aber auch drucken lassen können.
Frau Ministerin Wanka, Sie haben richtig beschrieben, dass es diese Kooperation mit dem ISQ von Ihrer Seite aus nicht gab, wie es sie vonseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gegeben hat, und dass Sie deswegen die Ergebnisse so auch nicht akzeptieren konnten. Ich frage Sie erstens: Weswegen war aus Ihrer Sicht - Sie wussten ja, dass es diese Berichterstattung geben wird, dass daran gearbeitet wird; an dieser Sache wurde ja mehr als ein Jahr lang gearbeitet - eine solche Kooperation nicht vorher möglich?
Meine zweite Frage. Auch der Teil Schule hat letztendlich nicht nur „geschmeidige“ Ergebnisse gebracht. Auch hierzu sind in dem Bericht eine Menge Befunde zu lesen, die nicht unbedingt positiv sind. Inwiefern halten Sie es nicht auch für möglich, mit solchen Ergebnissen, die möglicherweise auch, wie Sie es hier dargestellt haben, nicht richtig sind oder etwa eine falsche Gewichtung haben, anhand dieser Berichtslage dennoch umzugehen?
Dazu muss ich etwas klarstellen: Wenn man eine Untersuchung in Auftrag gibt, dann definiert man das Ziel, was erfragt und recherchiert werden soll; im Gegensatz zu früher definiert man
also nicht die Ergebnisse. Das heißt, dass dabei immer etwas Unerwartetes herauskommen kann. Das passiert auch uns, dass Dinge ermittelt werden, die nicht so positiv sind; das ist ganz klar. Wichtig ist, dass das Untersuchungsdesign korrekt ist und dass die Aufgabenstellung erörtert wird. Das Köller-Institut ist für uns nicht zuständig. Köller beschäftigt sich mit Schulqualität. Dieses Institut könnte das also gar nicht, weil es für den Bereich Hochschule fachlich nicht ausgewiesen ist. Das ist aber auch gar nicht der Anspruch.
Im Gegensatz zu Ihrer Behauptung wusste ich nicht, dass so etwas für den Wissenschaftsbereich geplant ist. Vielmehr kam ganz überraschend die Anfrage: „Wir möchten es gern auch für den Wissenschaftsbereich machen“, und dann kam die Präsentation. Das war also genau so, wie ich es schon geschildert habe. Wenn man das rechtzeitig vorher gewusst hätte, dann hätte man sich da einbringen oder hätte sagen können: Machen wir es doch gleich. - Das war eine Idee von Zöllner, das auch für den Wissenschaftsbereich zu machen. Der Verfahrensgang war dann so, wie ich es bereits beschrieben habe. Dass falsche Daten von Nutzen sind, bezweifle ich sehr; denn dann muss man ständig Abwehrbewegungen machen, um zu erklären, was das für ein Blödsinn ist.
Ich habe, was den Bildungsteil anbelangt, den relativ umfangreichen Bericht wirklich mit Freude gelesen, weil er dort inhaltlich gut eingeordnet ist und für mich auch sehr viele neue Erkenntnisse enthielt. Nun ist dies ja kein frei umhervagabundierender Bericht, sondern ein Bericht, der erst letzte Woche von Herrn Senator Zöllner und Minister Rupprecht vorgestellt wurde. Man kann davon ausgehen, dass dieser Bericht, da er eine amtliche Statistik enthält, doch schon offiziellen Charakter hat. Die Zahlen oder Angaben, die darin enthalten sind, sind in der Öffentlichkeit zunächst einmal so aufgenommen worden, dass sie korrekt sind und regierungsamtlich zusammengestellt wurden.
Sie haben gesagt, dass der Bericht Ihrer Meinung nach in einigen Teilbereichen für den Wissenschaftsbereich nicht stimmt. Sie hatten dazu die Agrarwissenschaften an der Universität Potsdam zitiert. Irgendwo in dem Bericht hatte ich auch Aussagen zu Theologen gefunden, die meiner Meinung nach gar nicht in Brandenburg ausgebildet werden. Ist denn geplant, dass es noch einmal ein Korrekturblatt gibt? Denn dass in dem offiziellen Bericht des Statistischen Landesamtes keine korrekten Angaben zur Wissenschaftslandschaft des Landes Brandenburg vorliegen, ist nicht befriedigend. - Wenn dies nicht so ist, ist dann von Ihrer Seite aus geplant, einen korrekten Zweitbericht zu erstellen?
Das, was zum Wissenschaftsbereich vorgelegt wurde, was wir kritisiert und wo wir Korrekturbedarf angemeldet haben, ist darin nicht zu finden. Für den Berliner Teil hat Frau Rockmann versucht, möglichst viel von unseren Korrekturen zu übernehmen. Dies ist jedoch nicht umfassend. Diese kleinen Nickligkeiten, ob von Agrarwissenschaftlern oder Theologen etc., sind eine Sache, die einen bei einem solch umfangreichen Bericht nicht weiter jucken muss.
Es gibt derzeit keine Überlegung, den Bericht zu ergänzen. Ich hätte Interesse daran, dass man so etwas macht. Dann muss man auch bereit sein, nachzudenken, was man für die Wissenschaftsregion Berlin-Brandenburg erreichen und in den Bericht aufnehmen will. Ich sage es noch einmal: Die Daten selbst, also die Tabellen, sind nicht irgendwo recherchiert, sondern sie sind alle amtlich; man hat sie nur anders zusammengestellt.
Da Sie gerade den Schulbereich lobten: Was den Wissenschaftsbereich betrifft, so gab es in dem Entwurf überhaupt keine historische Einordnung, also keine Erklärung, warum wir welche Strukturen haben. Beim Schulbereich war dies besser, weil es von Anfang an eine wissenschaftliche Begleitung gab, und diese benötigt man hier auch. Es gibt jedoch für diesen Bereich keinen einzigen Mitarbeiter dort, der dafür kompetent ist.
Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 2294 (Polnisches Atomkraftwerk an der Grenze zu Brandenburg?) des Abgeordneten Bischoff.
Laut Medienberichten plant die polnische Regierung erstmals den Bau von zwei Atomkraftwerken. Stettiner Wissenschaftler - inzwischen leider auch Politiker - schlagen unter anderem den Standort Gryfino unmittelbar am Nationalpark Unteres Odertal vor. Bürger der Uckermark und auch noch weit darüber hinaus sind dadurch stark verunsichert.
Ich frage die Landesregierung deshalb, welche Position sie grundsätzlich zu den Überlegungen für den möglichen Bau eines Atomkraftwerkes an der Oder unmittelbar am EU-geförderten Nationalparkgebiet vertritt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bischoff, die Landesregierung von Brandenburg vertritt seit der 1. Legislaturperiode eine klare Haltung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Landesregierung lehnt seit der Neugründung des Landes Brandenburg die friedliche Nutzung der Kernenergie ab, und dieses aus einer Reihe von sehr guten Gründen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die guten und vielfältigen Gründe, die es dafür gibt, bestehen fort, und es ist in den letzten Jahren sogar noch eine Reihe von Bedenken hinzugekommen.
Wir müssen allerdings akzeptieren, dass die Republik Polen in ihren Entscheidungen frei und souverän ist, das heißt, dass über die Form der Energieerzeugung sowie die Frage der Energiepolitik in Summe einschließlich der Frage, an welchem Standort welche Energie erzeugt wird, von der Republik Polen
souverän entschieden wird. Derzeit ist in Polen entsprechend der bis zum Jahr 2025 geltenden energiepolitischen Leitlinien der Bau auch von Atomkraftwerken vorgesehen, und man befindet sich zurzeit in der Standortsuche. Acht Standorte sind momentan bei der polnischen Regierung in der Diskussion. Der Bundes- und Landesregierung sind derzeit keine konkreten Planungen der Republik Polen zum Bau eines Atomkraftwerkes bekannt.
Lassen Sie mich kurz einige Sätze zur rechtlichen Seite sagen. Ein solches Vorhaben muss entsprechend internationalem Recht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Polen als EU-Mitglied ist sowohl über die UVP-Richtlinie als auch über das sogenannte Espoo-Übereinkommen verpflichtet, angrenzende Staaten am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Deutschland und Polen haben in einer Vereinbarung vom 11. April 2006 die internationalen Regelungen präzisiert. Insbesondere die Regelung der deutsch-polnischen UVP-Vereinbarung stellen sicher, dass die Interessen des Landes Brandenburg und seiner Bürger zeitnah artikuliert und vertreten werden können. Von der polnischen Seite sind im vereinbarten Rahmen die erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Auf Basis der Unterlagen wird dann von deutscher Seite eine Stellungnahme abgegeben. Gleichfalls ist eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Bürger vorgesehen.
Unabhängig von den dargestellten rechtlichen Möglichkeiten hat Brandenburg kein Interesse daran, dass in unmittelbarer Grenznähe ein Atomkraftwerk gebaut wird. Das hängt schon damit zusammen, dass die Gründe, die zur Ablehnung der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Brandenburg geführt haben, die ich vorhin genannt habe, natürlich in Teilen auch grenzüberschreitend zutreffend sein würden. Wir werden diese Bedenken in der gebotenen Form auch gegenüber den polnischen Stellen geltend machen, und wir gehen davon aus, dass unsere Bedenken in die souveräne Entscheidung der Republik Polen einfließen. - Danke sehr.
Vielen Dank. - Zunächst möchte ich Sie, Herr Minister Woidke, ausdrücklich unterstützen und sage auch danke, dass die Landesregierung ein ganz klares Nein zum möglichen Bau eines Meilers an diesem Standort in Richtung der polnischen Regierung senden wird. Meine Nachfrage geht in folgende Richtung: Erwarten Sie Nachteile für die regionale Entwicklung in der Uckermark für den Fall, dass es zu einer Standortentscheidung seitens der polnischen Regierung kommt, direkt am Nationalpark einen Atommeiler zu errichten?
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2295 (Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung von CO2) der Abgeordneten Kaiser.
Mit Verzögerung verabschiedete gestern das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für die Abscheidung, den Transport und die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid. Bereits im Vorfeld gab es massive Kritik an diesem Gesetzentwurf. Der Entwurf des sogenannten CCS-Gesetzes gewährleistet keine maximale Sicherheit künftiger CO2-Lagerstätten und weist die Verantwortung für die Klimagasspeicherung nicht eindeutig den Betreibern der Kohlekraftwerke zu. Es gilt als problematisch, dass die Haftung für die unterirdischen CO2-Speicher nach 30 Jahren von den Betreibern auf die öffentliche Hand, sprich die Bundesländer, übergehen soll. Zudem ist mit Blick auf die vorgesehene und dauerhafte Lagerung noch völlig unklar, ob geeignete Lagerstätten vorhanden sind und zu welchen gesellschaftlichen Kosten diese bisher ungenügend erforschte Technologie überhaupt einsetzbar ist. Ich gehe davon aus, dass auch die Landesregierung mit Blick auf die Folgen für unser Land nicht Gesetze und öffentliche Investitionen nach dem Prinzip Hoffnung befürwortet.
Deshalb frage ich die Landesregierung, wie sie vor diesem Hintergrund den Gesetzentwurf der Bundesregierung bewertet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es ist gut, was die Bundesregierung gestern beschlossen hat. Ich halte diesen Gesetzentwurf für eine gute Geschäftsgrundlage, um alsbald zu einem Ergebnis im Gesetzgebungsverfahren zu kommen.