Protocol of the Session on April 1, 2009

Aus meiner Sicht kann eine solche komplexe Beratungs- und Koordinierungsstruktur nur dann funktionieren, wenn die Kompetenzen der Sozialversicherungsträger mit denen der Kommunen als Sozialhilfeträger gebündelt werden. Aus diesem Grund werde ich von dem Bestimmungsrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten auch erst dann Gebrauch machen, wenn vor Ort die notwendigen Vorkehrungen für eine gemeinsame Trägerschaft von Kranken- und Pflegekassen und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt getroffen wurden. Die Ausübung der Bestimmung soll dann phasenweise auf konkrete Stützpunkte bezogen sein. Dabei wird das Ziel verfolgt, bis Ende des ersten Halbjahres 2009 in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt die Voraussetzung für die Errichtung eines Pflegestützpunktes zu schaffen. In einem zweiten Schritt können weitere Pflegestützpunkte gemäß dem Bedarf angesiedelt werden, sodass auch die zur Verfügung stehenden Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ausgeschöpft werden.

Im Hinblick auf bevölkerungsschwache, aber flächenreiche Regionen wird der Einsatz von mobilen Pflegestützpunkten in Erwägung gezogen. Damit wird dem Land eine Steuerungsmöglichkeit vorbehalten, die vor allem hinsichtlich der trägerneutralen Aufgabenerfüllung der Pflegestützpunkte erforderlich ist. Dabei geht es um die Qualitätssicherung dieser neuen Struktur, und zwar auch in der Wahrnehmung einer Koordinierungs- und Moderationsfunktion.

Um die Errichtung von Pflegestützpunkten in dem vorgesehenen Zeitplan zu ermöglichen, haben wir in der Fachabteilung von Mai bis Juli 2008 mit allen Pflegekassen, Krankenkassen und Landkreisen Einführungsgespräche geführt. Die Kranken- und Pflegekassen haben federführende Kassen für die Landkreise und kreisfreien Städte benannt und den Errichtungsauftrag an eine oder mehrere verantwortliche Kassen erteilt. Diese beauftragten Kassen sind in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt derzeit dabei, mit den Beratungen zum Aufbau der Stützpunkte fortzufahren. Wir bieten, wie gesagt, die moderierende Funktion an.

Ich gehe davon aus, dass wir in Kürze die ersten drei Pflegestützpunkte haben werden. Die Bescheide habe ich zumindest unterschrieben. Das sind zum einen Oder-Spree und Ostprignitz-Ruppin. Für die Errichtung der Pflegestützpunkte Erkner, Eisenhüttenstadt und Neuruppin sind die Vorarbeiten so weit

fortgeschritten, dass die Bescheiderteilung erfolgen konnte. Im ersten Halbjahr wollen wir dies, wie gesagt, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt vollziehen.

Es gibt weiteren Fragebedarf.

Auf der einen Seite höre ich es gern, dass sich drei solcher Pflegestützpunkte in unmittelbarer Bearbeitung befinden und die Aussichten sehr zukunftsfroh stimmen. Auf der anderen Seite erreichen mich jedoch beunruhigende Nachrichten über Schwierigkeiten bei der Bildung von Pflegestützpunkten in den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten. Bis Anfang Juli ist zwar noch etwas Zeit, dennoch möchte ich Sie gern nach den Perspektiven fragen, die Sie für die Erfüllung des Zieles in allen Landkreisen sehen, bis zu dieser Zeit einen Pflegestützpunkt zu errichten.

Derzeit gibt es tatsächlich Probleme mit anderen Landkreisen. Dabei geht es immer um die Finanzierung - wie meist - zwischen den Verbänden der Pflegekassen und der kommunalen Vertretungen. Dort gibt es zu einzelnen Punkten unterschiedliche Auffassungen. Jedoch haben wir es durch die moderierende Funktion erreicht, in den Gesprächen zunächst einmal inhaltliche Übereinstimmungen festzuhalten und auf dieser Basis dann auch die Verhandlungen weiterzuführen.

Wir haben vor Kurzem noch einmal Werkstattgespräche mit der kommunalen Seite und den Pflegeverbänden geführt, damit das Rad nicht immer neu erfunden werden muss, sondern geschaut wird, wie man es in anderen Bundesländern macht, wo es schon mehr solcher Pflegestützpunkte gibt, sodass die Ängste, die oft mit der Installierung von neuen Strukturen verbunden sind, gerade auf der kommunalen Seite ein Stück weit genommen werden. Den Befürchtungen der Kommunen, dass sie mit ihren Angebotsstrukturen nicht mehr wirklich vorkommen und ein Primat der Pflegekassen erreicht wird, muss man einfach begegnen. Darüber muss man sachlich diskutieren. Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind und der Termin auch eingehalten werden kann. Wir arbeiten jedenfalls daran.

Wir kommen zur Frage 2273 (Verlängerung der Ausschrei- bungsfrist für den Schienenpersonennahverkehr [SPNV]), die der Abgeordnete Görke stellt. Bitte sehr.

Seit Oktober 2008 läuft die bundesweit größte Ausschreibung im Nahverkehr auf der Schiene. In vier Losen sollen ca. 50 % des Schienenpersonennahverkehrs in Berlin und Brandenburg vergeben werden. Inzwischen haben sich die Aufgabenträger, und damit natürlich auch unser Land, entschlossen, die Angebotsfrist nun bis zum 24.04.2009 zu verlängern, unter anderem mit der Begründung, damit einen fairen Wettbewerb zwischen dem jetzigen Betreiber, der DB Regio AG, und den neuen Interessenten gewährleisten zu wollen.

Die Forderung nach einem fairen Wettbewerb stand natürlich auch heute im Mittelpunkt der Demonstration von den DBBeschäftigten hier vor dem Landtag, die die Einbeziehung von Sozialstandards bei der Ausschreibung verlangten. Mit einer kurzfristigen Verlängerung der Ausschreibungsfrist reagierten die Aufgabenträger auf einen hohen Regelungsbedarf während des Ausschreibungsverfahrens, sodass sie auch bereit sind, zeitliche Verzögerungen im Verfahren in Kauf zu nehmen.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Werden mit dieser Fristverlängerung die Chancen zur Gestaltung eines fairen Wettbewerbs unter Einbeziehung von Sozialstandards bei der anstehenden Vergabeentscheidung genutzt?

Minister Dellmann freut sich darauf, antworten zu können.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, das Thema, das Sie heute zum Gegenstand Ihrer Frage machen, berührt uns seit Wochen. Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner in diesem Zusammenhang ausgesprochen ernst. Ich war bei verschiedenen Veranstaltungen, unter anderem letzte Woche in Cottbus, wo ich mich den vielen sehr kritischen Fragen gestellt habe. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen, dass die vier Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern die im Moment möglichen Vorgaben, was das Thema Sozialstandards anbelangt, mit aufgenommen haben. Da ist aus Sicht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch von mir mehr wünschenswert, aber wir dürfen bekannterweise nur das in die Ausschreibung aufnehmen, was uns durch den Gesetzgeber ermöglicht worden ist.

Das eine Thema ist die Tariftreue. Das Thema Tariftreue ist in der Ausschreibung verankert. Es steht explizit darin, dass ein branchenüblicher Tarifvertrag bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen anzuwenden ist, die sich bewerben bzw. den Zuschlag erhalten wollen. Aber es muss auch festgestellt werden, dass es leider zurzeit sehr unterschiedliche Tarifverträge gibt - der Großteil ist jetzt vonseiten der Gewerkschaften gekündigt worden -, dass diese Tarifverträge, die mit Transnet, GDBA und GDL geschlossen worden sind, heftige Unterschiede beinhalten. Es ist rechtlich nicht möglich, dass das Land Brandenburg vorschreibt, welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommen soll. Die hier zitierten Unterschiede, die teilweise bei 20 % oder 25 % liegen, haben ihre Ursache auch in abgeschlossenen Tarifverträgen. Deshalb muss die einhellige Auffassung sein, dass wir einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner brauchen.

Ich habe mich als erster Landesverkehrsminister sehr klar für einen Branchentarifvertrag ausgesprochen, weil nur der Branchentarifvertrag sichert, dass für gleiche Arbeit in ähnlichen Unternehmen auch das gleiche Geld gezahlt wird. Es stellt sich übrigens die spannende Frage, die man derzeit nicht beantworten kann, wer eigentlich für die DB AG im April ein Angebot abgeben wird; denn mir ist bekannt, dass die DB AG selber Tochterfirmen gegründet hat. Es bleibt abzuwarten, mit welcher Firma sie anbieten wird. Das betrachte ich im Übrigen

auch mit Sorge, weil es unsere politische Aufgabe sein muss, die Gewerkschaften darin zu unterstützen, dass über alle Eisenbahnverkehrsunternehmen hinweg ein Branchentarifvertrag geschlossen wird.

Es ist noch Zeit, im Dezember 2011 muss der Branchentarifvertrag wirken. Ich glaube, die Zeit muss durch die Gewerkschaften, die Eisenbahnverkehrsunternehmen, aber auch sehr stark durch die Politik, durch uns und die anderen Bundesländer flankiert, dazu genutzt werden, dass wir zu einem einheitlichen Tarifvertrag kommen, sodass es, bezogen auf den Tarif, egal ist, welches Eisenbahnverkehrsunternehmen hinterher den Zuschlag erhält. Ich gehe aber nicht davon aus, dass Sie fordern, dass beispielsweise die Bundesländer als Auftraggeber jetzt festlegen, welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommen soll.

Die vielfach ins Feld geführte EU-Verordnung, die einen Übergang von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen zu einem anderen ermöglicht, tritt im Dezember dieses Jahres in Kraft, aber - so sagen sämtliche Gutachten und Juristen - wir können sie auf die jetzige Ausschreibung leider nicht anwenden. Ich darf Sie daran erinnern, dass die sehr geehrte Frau Tack aus Ihrer Fraktion immer darauf gedrungen hat, dass der Monopolvertrag - man muss es als Monopolvertrag bezeichnen - zum Abschluss kommt. Ich erinnere mich daran, dass Neuausschreibungen und Nachverhandlungen gefordert wurden. Ich glaube, dass das Thema Wettbewerb an sich, wenn bestimmte Sozialstandards eingehalten werden, auch vonseiten der Fraktion DIE LINKE, auch von Frau Tack, durchaus immer sehr positiv gesehen worden ist.

Es gibt Nachfragebedarf. Bitte, Herr Görke.

Herr Minister, meine Nachfrage bezieht sich auf rechtliche Bedenken. Gibt es bei Ihnen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren rechtliche Bedenken? Ich frage deshalb, weil der Ministerpräsident heute vor den Demonstranten angekündigt hat, dass die unterschiedlichen Bewertungen der Deutschen Bahn, die möglicherweise auch Ihr Haus hat, noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden sollen. Deshalb frage ich noch einmal: Gibt es rechtliche Bedenken in diesem Vergabeverfahren?

Die vier Bundesländer haben dieses Vergabeverfahren einvernehmlich auf den Weg gebracht. Es ist mir unbekannt, ob Unternehmen in dem Vergabeverfahren letztendlich zur Klage schreiten werden. Es gab im jetzigen Ausschreibungsverfahren viele Nachfragen. Die sind beantwortet worden. Es ist ein sehr umfangreiches Verfahren. Es geht immerhin um eine Summe von 1,2 bis 1,3 Milliarden Euro. Bei solchen Verfahren ist nicht auszuschließen, dass einzelne Bewerber hinterher eine gerichtliche Überprüfung des Ganzen stattfinden lassen werden.

Ich kann nur sagen, dass diese Ausschreibung für den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg von den vier Auftraggeberländern sehr verantwortungsvoll vorbereitet worden ist. Da es aber das erste Ausschreibungsverfahren in dieser Größe ist, ist davon auszugehen, dass auch gerichtliche Überprüfungen der Vergabeentscheidung stattfinden werden.

Frau Dr. Münch hat auch eine Nachfrage.

Herr Minister Dellmann, ich stimme Ihren Ausführungen, was den Branchentarifvertrag betrifft, vorbehaltlos zu. Ich denke, das ist der richtige Weg, um auch diese Sozialstandards zu sichern.

Der zweite Punkt, der heute auch von den Demonstranten angesprochen worden ist, betrifft die Loslimitierung. Stimmen Sie mir zu - es sind ja auch die Cottbuser Kollegen gewesen, die heute demonstriert haben -, dass es zumindest für die Mitarbeiter des Instandhaltungswerks in Cottbus und die betroffenen Mitarbeiter der DB Regio eine unbillige Härte darstellt, dass infolge dieser Loslimitierung in keinem Fall der jetzige Umfang der Arbeit aufrechterhalten werden kann? Was gedenkt die Landesregierung in diesem Punkt zu tun, um zumindest ein Minimum an Beschäftigung zu sichern?

Ich möchte noch einmal sagen, dass ich auch die Sorge der Cottbuser Kolleginnen und Kollegen sehr ernst nehme. In einer Ausschreibung lässt sich nicht vorgeben, welche Instandsetzungskapazitäten durch die einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen in Anspruch genommen werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit - das ist den Vertragsparteien vorbehalten -, dass auch ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen die Instandsetzungsleistungen in Cottbus mit in Anspruch nimmt. Es kommt natürlich darauf an, inwieweit hier eine vertragliche Einigung stattfindet, wenn die DB AG nicht den Zuschlag erhält. Ich glaube, die Sorge muss man ernst nehmen. Aber das Land Brandenburg kann leider - ich betone: leider keine verbindlichen Vorgaben machen, welche Werkstattkapazitäten in Anspruch zu nehmen sind, genauso wenig wie wir bei einem Bauauftrag vorschreiben können, dass das Unternehmen verbindlich aus Brandenburg kommen muss. Das hat etwas mit der grundsätzlichen Ausschreibungssituation und -problematik sowie mit der Rechtslage zu tun. Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen im Werk Cottbus erstens eine hervorragende Arbeit leisten und zweitens sehr qualifiziert sind. Gerade diese Qualifikation führt dazu, dass sie Chancen haben, Drittaufträge zu akquirieren.

Denn eines muss deutlich beachtet werden: Wenn andere auf die Idee eines Neubaus von Werkstattkapazitäten in Brandenburg kommen würden, kämen sie nicht in den Genuss einer Investitionsförderung. Die Kapazitäten müssten komplett neu aufgebaut werden, sodass einiges dafür spricht, dass Dritte die in Cottbus vorhandenen Maßnahmen und Möglichkeiten in Anspruch nehmen werden.

Vielen Dank. - Zum Schluss der Fragestunde kommen wir zur Frage 2274 (Einsatz der Gemeindeschwester künftig landes- weit möglich). Die Abgeordnete Schier stellt die Frage nach „Schwester Agnes“.

Am 17. März 2009 hat sich der Bewertungsausschuss darauf verständigt, dass qualifizierte Arzthelferinnen - Gemeinde

schwestern - künftig auf Anordnung des Arztes Hausbesuche durchführen können und die Kosten erstattet werden. Diese Regelung tritt am 1. April in Kraft.

Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie vor dem Hintergrund, dass es in Brandenburg bereits neun Altkreise gibt, die von Unterversorgung im Bereich der hausärztlichen Betreuung betroffen oder bedroht sind, diesen Prozess zu steuern versuchen?

Frau Ministerin Ziegler, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einigung im Bewertungsausschuss steht, auch wenn die Regelung heute in Kraft treten soll, unter dem Genehmigungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums. Die Genehmigung ist nach meiner Kenntnis bis zum heutigen Tag nicht erfolgt. Deswegen ist auch nicht klar, wie die endgültige Regelung aussehen wird. Es gibt Diskrepanzen zwischen dem, was vom Bewertungsausschuss beschlossen worden ist, und dem, was wir im Gesetz verankert haben. Das betrifft nicht so sehr die Vergütung, sondern vielmehr den Beschluss, das Gemeindeschwestermodell nur in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten einzurichten. Das war nicht der Ansatz des Gesetzes; es sollte überall möglich sein. Wir sind darauf angewiesen, dass die Gemeindeschwester auch in Gebieten angesiedelt wird, wo der Ärztemangel nicht so prägnant ist. Dort zeigt sich, welche Vorteile das Gemeindeschwestermodell mit sich bringt, und es kommt eine gute Werbung zustande. Diese Regelung wird derzeit vom Gesundheitsministerium noch nicht mitgetragen.

Wenn die Genehmigung seitens des Bundesgesundheitsministeriums vorliegt, wird die Landesregierung - wie immer in solchen Fällen - das Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und anderen am Projekt Beteiligten suchen. Wir wollen den Lenkungs- und den Begleitausschuss nutzen, um die von Ihnen angemahnte Steuerung weiter zu vollziehen: In welchen Gebieten haben sich welche Ärzte bereit erklärt, das Projekt durchzuführen?

Zur Vergütung: Derzeit ist davon die Rede, dass für jeden delegierten Hausbesuch 17 Euro - extra budgetiert, es ist ganz wichtig, dass unsere Ärzte das wissen - für Patienten in einer häuslichen Gemeinschaft und einem Altenpflegeheim 12,50 Euro, inklusive der Wegekosten, vergütet werden sollen. Im Modellprojekt sind wir von einem Kostensatz von 21 Euro ausgegangen. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Ganze muss sich erst einspielen und der exakte Finanzbedarf ermittelt werden.

Es gibt also noch einige Stolpersteine. Aber dass wir den Durchbruch geschafft und die Institution Gemeindeschwester wiederbelebt haben, ist, gerade vor dem Hintergrund der Ärztesituation in unserem Land, nicht hoch genug zu bewerten.

(Beifall bei der SPD)

Frau Schier hat Nachfragebedarf.

Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Können Sie eine vage Aussage bezüglich des Zeitplans machen? Zweitens: Die Arbeitsverträge der drei Gemeindeschwestern im Modellprojekt liefen gestern aus. Sie können sich vorstellen, dass nun große Verunsicherung herrscht. Im Bewertungsausschuss wurde eine Empfehlung gegeben, die noch nicht rechtskräftig ist. Was sollen die Betroffenen nun tun?

Erstens: Ich gehe davon aus, dass sich die Mitarbeiter meines Ministeriums mit den Ärzten, die das Projekt betreuen, und den Schwestern schon im Vorfeld in Verbindung gesetzt haben. Möglicherweise wird die Finanzierung durch die Kassen bis zur Rechtsgültigkeit verlängert. Diesbezüglich kann ich am heutigen Tag jedoch keine Zusagen machen. Ich weiß es nicht, kann es aber gern nachtragen.

Zweitens: Ich kann weder sagen, wie die Arbeitslosenzahlen in diesem Jahr steigen werden, noch wie viele Hausärzte oder Medizinische Versorgungszentren bereit sind, Gemeindeschwestern anzustellen. Daran hängt es ja. Wir werden ausbilden müssen. Das Curriculum ist auch eine strittige Frage. Im Modellvorhaben sind ca. 600 Stunden vorgesehen. Das, was vereinbart wurde, ist eine etwas leichtgewichtigere Ausbildung. Wir wollen und brauchen hohe Qualität in der ärztlichen Versorgung und eben auch die Unterstützung durch das nichtärztliche Personal. Es wird Diskussionsbedarf in der Frage geben, ob das, was vereinbart wurde, ausreicht.

Wichtig für die Qualitätssicherung ist, dass die Qualifizierung mit der Landesärztekammer im Zusammenhang steht, die mit uns an einem Strang zieht.

Vielen Dank. Wir werden also in Zukunft noch Gelegenheit haben, weitere Fragen zu diesem Thema zu stellen. - Die übrigen Fragen werden wie gewohnt schriftlich beantwortet.

Ich erwarte Sie nach der Mittagspause um 13 Uhr wieder im Plenarsaal.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.06 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allen Dingen meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, es wäre schön, wenn Sie auf Ihre Uhr schauen würden. Ich meine jetzt all jene Abgeordneten, die sich noch außerhalb des Plenarsaals aufhalten.

(Schulze [SPD]: Die haben noch Winterzeit!)

Es ist 13 Uhr, und wir möchten mit unserer Sitzung fortfahren.