Es geht weiterhin darum, durch aktive Aufklärungs- und Bildungsarbeit Wissensdefizite zu verringern und vor allen Dingen jungen Menschen, denen es sehr viel leichter fällt, Dinge anzunehmen, die sich ihr Leben noch neu organisieren und sich nicht immer gleich selbst betroffen fühlen, Hinweise zu geben, mit denen sie ihre Heimat bewerten können. Vielleicht sehen sie dann sogar ihre Eltern in einem anderen Licht. Das mag alles sein. Wir wollen wirklich nicht Feuer ins Land bringen, sondern - im Gegenteil - zur Befriedigung, zum Ausgleich und zur Versöhnung ein gutes Stück beitragen.
Durch wissenschaftliche Studien ist belegt, dass unsere Schüler in Brandenburg - anderswo auch, aber bei uns besonders ausgeprägt - zu wenig über die Zusammenhänge in der ehemaligen DDR wissen. Es darf keine Vorverurteilung, keine Polemik und keine Abrechnung, aber auch keine Verharmlosung, keine Beschönigung oder Relativierung geben.
Wir wollen in respektvoller Würdigung persönlicher Biografien eine sachliche und ehrliche Aufarbeitung der DDR-Geschichte weiter befördern. Vieles ist schon getan worden; aber vieles haben wir auch noch zu tun.
Der vorliegende Antrag zielt auf Konfrontation ab. Dies findet definitiv nicht unsere Zustimmung. Es hätte nicht Ihres Antrages bedurft, um eine so wichtige Sache hier im Landtag zu diskutieren. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So wie Sie, Herr Dombrowski, es vorgetragen haben, hätte ich fast gedacht, es wäre mein Redebeitrag.
Vielleicht haben Sie unseren Antrag nicht richtig gelesen, wenn Sie mir hier etwas unterstellen, was ich eigentlich gar nicht gesagt habe. Aber das Protokoll kommt ja noch, Herr Dombrowski; dann lesen wir es beide gemeinsam.
Die Drückebergerei im Umgang mit den Tatsachen des SEDUnrechtsregimes in diesem Hause ist uns von der DVU als demokratische Politiker schier unerträglich.
Gerade Sie, meine Damen und Herren von der CDU, die Sie ja selbst in der Öffentlichkeit zu diesem Thema Wahlkampf betreiben, müssten uns Verständnis entgegenbringen. Ihr Verhalten ist geradezu widersprüchlich und wäre im Falle einer Ablehnung unseres Antrags durch Sie einfach nur peinlich.
Ich bitte Sie auch, zu bedenken, dass möglicherweise im nächsten Herbst von derartigen parlamentarischen Initiativen nicht mehr die Rede sein wird, sollte dem Land Brandenburg das Unglück einer rot-roten Koalition wiederfahren. Dass dann ein Stasibeauftragter das Allerletzte sein wird, was eine derartige Regierungsmannschaft auf den gesetzgeberischen Weg bringt, darüber brauchen wir doch wohl hier nicht zu diskutieren. Vielmehr wird Rot-Rot, so kann man heute mutmaßen, an einer Restaurierung gewisser demokratiefeindlicher DDR-Verhältnisse arbeiten. Ansätze sind heute bereits erkennbar. Deshalb ist in unserem Antrag auch ganz klar die Einbringung eines Gesetzentwurfs bis zum 31. Mai 2009 festgehalten.
Die SED, heute immer noch geistige Mutter der übergroßen Mehrheit der Linksparteimitglieder, hat als systemtragende, staatsterroristische Partei mithilfe ihres extrem volksfeindlichen Sicherheitsapparates während ihrer Diktatur Hunderttausende Menschen aus rein politischen Gründen inhaftieren lassen. Angesichts des geschehenen Unrechts in der jüngsten Geschichte auf dem Gebiet der DDR lassen wir heute keine fadenscheinigen Argumente und Ausflüchte gegen eine organisierte geschichtliche Aufarbeitung zu, und schon gar keine billige Polemik.
Ich kann daher nur nochmals in Anbetracht der historischen Tragweite der Problematik Vergangenheitsbewältigung eindringlichst um Zustimmung zu unserem Antrag bitten. Verlassen Sie sich darauf, meine Damen und Herren, wir werden Ihr heutiges Abstimmungsverhalten sehr genau auswerten und entsprechend publizieren.
Gibt es weitere Abgeordnete, die ihr Votum nicht abgeben konnten? - Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die namentliche Abstimmung.
Das Ergebnis lautet: 60 Abgeordnete haben mit Nein, und 6 Abgeordnete mit Ja gestimmt. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Schutz der deutschen Sprache durch das Grundgesetz Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) , zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.08.2006 (BGBl. I S. 2034) - GG
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kultur spiegelt sich wesentlich in der Sprache. Dies hat bereits der Philosoph Feuerbach erkannt. Demgegenüber lässt sich heute in weiten Bereichen der Kommunikation ein zunehmender Sprachmischmasch feststellen, der zudem noch von den Medien öffentlich transportiert wird, der aber mit unserer Muttersprache immer weniger zu tun hat. Oft übernimmt eine unkritische Zeitungsleserschaft missglückte Ausdrücke und Schreibweisen als neue Varianten oder Trends. In Kindergärten und Schulen verliert unsere Muttersprache zunehmend ihre primäre Bedeutung.
Das ist in einer modernen Gesellschaft und vor allem für die berufliche Zukunft unserer Kinder notwendig und unverzichtbar.
Was allerdings nicht hinnehmbar ist, ist die Tendenz, dass die Beherrschung der deutschen Sprache immer mehr in den Hintergrund tritt. Vor allem bei der Sprachentwicklung unserer Kinder wirkt sich diese Tendenz verheerend aus. Selbst die Kirchen meinen, sie könnten heutzutage zum Beispiel kirchliche Jugendarbeit nur noch mithilfe von Imponier- und Mode-Englisch attraktiv betreiben. Die negativen Folgen für unser Bildungssystem zeichnen sich dabei immer deutlicher ab. Man könnte die Liste der Negativbeispiele mühelos fortsetzen.
Sie werden nun sicherlich sagen, dass dies in der globalisierten Welt nicht nur ein deutsches Phänomen ist, sondern alle Länder betrifft. Die Frage ist jedoch, ob sich ein Staat damit abfindet oder nicht. Vielmehr ist es heute so, dass Deutschland wieder
einmal kulturpolitisches Schlusslicht ist. Fast alle unsere Nachbarn stellen ihre Landessprache unter den Schutz der Verfassung. So besagt unter anderem Artikel 2 der französischen Verfassung: „Die Sprache der Republik ist Französisch.“ Dieser Grundsatz wurde sogar in einem strafbewehrten Sprachschutzgesetz umgesetzt.
Auch Belgien hat ein besonders ausgefeiltes Sprachrecht. Zudem zeichnet sich derzeit mit fast gleichen Ergebnissen in Katalonien und Wales die Tendenz zum Sprachschutz ab. Dieser europäische Trend sollte für uns nicht nur als ein deutliches Indiz für den europaweit um sich greifenden Verfall der Muttersprachen erkannt werden, sondern auch die Notwendigkeit klar werden lassen, es unseren europäischen Nachbarn gleichzutun und dem Problem durch einen verfassungsrechtlichen Sprachschutz zu begegnen.
Artikel 8 der österreichischen Verfassung lautet: „Die deutsche Sprache ist die Staatssprache der Republik.“ Ein solcher Satz im Grundgesetz ist zumindest ein Anfang, der weiteren Erosion der deutschen Sprache bei uns entgegenzuwirken und unverzichtbare Voraussetzungen dafür sowie konkrete Maßnahmen zum Schutz der deutschen Sprache - zumindest im kulturellen und im ökonomischen Bereich - zu ermöglichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon interessant, die Begründung zu diesem Antrag zu lesen. Danach soll nämlich verfassungsrechtlich verankert werden, dass sicherzustellen ist, dass die deutsche Sprache auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland immer und überall verwendet und nicht durch andere Sprachen verdrängt und entwertet werden darf.
Ich habe mich gefragt, wo in der Begründung denn die Sanktionen auftauchen. Zu Sanktionen hat sich die DVU also noch nicht durchgerungen. Wir haben viele Kinder, die zu Hause mehrsprachig aufwachsen und damit bessere Chancen in ihrem Leben haben. Wir leben in einem freiheitlichen Land, in dem die Familien selber entscheiden, welche Sprache sie zu Hause sprechen. Diese Begründung also ist unglaublich. Das ist eine Bankrotterklärung, liebe Kollegen von der DVU, und wir lehnen diesen Antrag ab.
(Beifall bei CDU und SPD sowie bei der Fraktion DIE LINKE - Dr. Klocksin [SPD]: Sie haben absolut Recht, aber „liebe Kollegen“ sind das nicht. Wer so viel Müll produziert!)