„Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Investitionszulage für betriebliche Investitionen bis 2013 fortzuführen.“
Abgesehen davon, dass er ganz offensichtlich Mitteldeutschland meinte, ist die Fortführung der Investitionszulage bis 2013, welche nun in Form des Gesetzes zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 Gesetzeskraft erlangt hat, natürlich grundsätzlich begrüßenswert. Dieses neue Gesetz hat aber, meine Damen und Herren, einen Pferdefuß. Betriebliche Erstinvestitionen des verarbeitenden Gewerbes ausgewählter produktionsnaher Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes sind zwar weiterhin bis 2013 förderfähig, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Zulagenhöhe wird jedoch schrittweise ab 2010 mit jedem späteren Jahr des Investitionsbeginns fortschreitend sinken. Zuletzt wird die Zulage nur noch 2,5 % bzw. 5 % bei bestimmten Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen betragen.
Angesichts der derzeitigen Rezession sind jedoch dringend investitionsfördernde Maßnahmen erforderlich, und zwar auf viele Jahre hinaus und lange nach 2013.
In den speziell begrüßenswerten Konjunkturprogrammen I und II des Bundes kommen steuersenkende und investitionsauslösende Maßnahmen auf steuerlicher Basis nur marginal vor. Dabei ist es dringend notwendig, die von der Bundesregierung geplanten keynesianischen programmbezogenen Investitionsanreize durch flankierende Maßnahmen im steuerlichen bzw. steu
erbasierenden Bereich zu ergänzen. Dazu ist die Investitionszulage geradezu ideal. Diese darf - anders als von der Bundesregierung geplant - nicht in degressiver Form bis 2013 weiterlaufen, sondern im Gegenteil, sie muss deutlich aufgestockt werden. Die von unserer DVU-Fraktion geplante Verdopplung der Sätze ist angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage besonders in den neuen Bundesländern und im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen ein Gebot der Stunde, um gewerbliche Investitionen auszulösen.
Daher forderten bekanntlich die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer bei einer Konferenz im vorigen Jahr in Berlin eine Fortsetzung der Investitionszulage bis zum Jahr 2013 zumindest in gleicher Höhe wie bisher. Ministerpräsident Platzeck erklärte zu diesem Thema bereits am 22. August 2005:
„Die Investitionszulage muss verlängert werden. Jedes Philosophieren darüber, sie abzuschmelzen, schadet ostdeutschen Interessen. Die Investitionszulage hat sich als ein sinnvolles Instrument erwiesen, um neue Arbeitsplätze in Ostdeutschland zu schaffen.“
Ich schlussfolgere daraus, dass der Ministerpräsident, seine Ministerriege und auch die Mitglieder der Koalitionsfraktionen unserem vorliegenden Antrag zustimmen müssten.
Denn mit diesem Antrag auf eine Bundesratsinitiative soll flankierend zu den Konjunkturbelebungsmaßnahmen aus den Konjunkturprogrammen I und II im Wesentlichen durch eine Verdoppelung der derzeitigen Sätze nach dem Investitionszulagengesetz für kleine und mittelständische Unternehmen in den neuen Bundesländern und insbesondere hier in Brandenburg ein deutlicher Anreiz für Investitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter geschaffen werden. Darüber hinaus sind wir unabhängig vom Gesetzesbeschluss des Bundestags der Meinung, dass die Verlängerung des Investitionszulagengesetzes bis 2013 aus gesetzessystematischen Gründen als Änderung zum Investitionszulagengesetz 2007 fortgeschrieben gehört. Zunächst vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, es war ein guter Tag für Ostdeutschland, als entschieden wurde, dass die Investitionszulage bis zum Jahr 2013 fortgeführt wird. Das, meine Damen und Herren von der DVUFraktion, war keineswegs selbstverständlich. Ich meine, es ist ein Riesenerfolg, dass die kleinen und mittleren Unternehmen in Ostdeutschland auch zukünftig eine Investitionszulage erhalten, und ich halte es für richtig, dass sie degressiv gestaltet wurde. Angesichts der Gesamtsituation und der Diskussion in Westdeutschland über Förderhilfen für Ostdeutschland ist es für uns als ein großer Gewinn anzusehen, dass die Ministerprä
Dass Sie, meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion, eine Verdopplung fordern - nun gut, Sie hätten auch das Dreioder Fünffache fordern können, das hätte mich auch nicht gewundert -, ist blanker Populismus.
Ihr Vorschlag ist deshalb blanker Populismus, weil er in der jetzigen Situation wirtschaftspolitisch völlig daneben ist. Denn Fakt ist doch eines: Wir erleben derzeit einen konjunkturellen Abschwung; das ist ein gesamtdeutsches Phänomen und erfordert insofern auch gesamtdeutsche Maßnahmen. Die Investitionszulage einseitig nur auf Ostdeutschland auszulegen wird der Herausforderung der Finanz- und Wirtschaftskrise in keiner Weise gerecht. Ich halte es für ungerecht, dass nur ostdeutsche Unternehmen davon profitieren sollen; denn wir stellen fest, dass gerade auch die großen industriellen Kerne in Westdeutschland unter der Finanz- und Wirtschaftskrise besonders leiden.
Außerdem, meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion, fördert die Investitionszulage vor allem die Erstinvestitionen: Errichtung und Ausbau von Betriebsstätten. Momentan sind doch aber eher unausgelastete Kapazitäten das Problem und nicht die Erstinvestitionen. Folglich ist Ihr Vorschlag - wirtschaftspolitisch gesehen - unzureichend. Mit dem Konjunkturpaket II wurden meiner Meinung nach die richtigen Antworten auf die unzureichende Auslastung der Kapazitäten gefunden. Den Versuch, über die öffentliche Hand Investitionen anzuregen, die dann auch zu einer größeren Nachfrage führen, halte ich wirtschaftspolitisch für das richtige Instrument.
Kurzum, meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion, Ihr Antrag ist realitätsfern, nicht durchsetzbar, passt überhaupt nicht in die politische Landschaft und ist nichts anderes als billiger Populismus. Aus diesen Gründen lehnen wir ihn ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion schließt sich den Ausführungen von Herrn Homeyer an. Ich möchte nur eine Zusatzbemerkung machen: Der vorliegende Antrag der DVU-Fraktion würde unmittelbar die beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union berühren. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen werden mit Ihrem Gesetzentwurf nicht dargestellt. Wir würden vor einer gravierenden Veränderung des Beihilferahmens stehen. Auch insofern ist der Antrag abzulehnen. Die anderen Gründe hatte Herr Homeyer genannt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Christoffers, Roland Claus, Wirtschaftspolitiker der Linken im Bundestag bemerkte zu diesem Thema:
„Ich kann mich der Forderung nach einer Verlängerung der Investitionszulage nur anschließen. Wolfgang Tiefensees Leuchtturmpolitik im Osten ist gescheitert. Noch immer ist die Investitionszulage die wirksamste Wirtschaftsförderung, von der alle ostdeutschen Regionen profitieren.“
Gleichzeitig sprach er sich gegen eine Abschmelzung aus. Sie lehnen heute hier für die Linksfraktion unsere Initiative mit fadenscheinigen Begründungen ab. Das ist schlicht und ergreifend Bewusstseinsspaltung.
Herr Homeyer, das, was die Bundesregierung getan hat, reicht eben nicht aus. Deshalb heute hier unsere Initiative. Gerade in der Rezession heißt es, wir brauchen Investitionen, Investitionen und nochmals Investitionen.
Ich sprach nicht davon, die Großindustrie, sondern den Kleinund Mittelstand in Brandenburg zu unterstützen. Diesbezüglich waren ja gestern von Ihrer Seite große Worte gesprochen worden. Hören Sie endlich auf, dieses wichtige Thema zu zerreden! Unser Vorschlag schafft und erhält Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Die Aussprache ist beendet. Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/7253 an den Ausschuss für Wirtschaft - federführend - und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Mitberatung. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit großer Mehrheit ist gegen die Überweisung gestimmt worden.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist mehrheitlich gegen diesen Antrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema spielte schon in der heutigen Fragestunde eine Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember entschieden, dass die Neuregelung der Entfernungspauschale im Rahmen des Steueränderungsgesetzes des Jahres 2007 verfassungswidrig war.
Was Politik nicht schaffte, obwohl zumindest die Fraktion die Linke sowohl im Bundestag als auch in den Landtagen mit verschiedenen Anträgen diesen Weg zu beenden versucht hat, hat nun die Judikative geschafft, sprich: das Bundesverfassungsgericht. Danach ist der Gesetzgeber nunmehr verpflichtet, die Verfassungswidrigkeit durch Änderung der Rechtslage rückwirkend zum 1. Januar zu beseitigen. Dabei hat das Verfassungsgericht ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet sei, die alte, bis 2006 geltende Regelung wieder einzuführen, sodass sich dem Gesetzgeber damit ein breiter Gestaltungsspielraum eröffnet. Das heißt, Politik ist jetzt wieder am Zuge und muss die Weichen für eine Neuregelung stellen.
Ich möchte an die Debatte in diesem Hause im Mai 2008 zum Thema Pendlerpauschale erinnern. Der Kollege Bischoff wird im Protokoll wie folgt zitiert:
„Wenn das Verfassungsgerichtsurteil vorliegt, müssen wir in eine Debatte darüber eintreten, wie wir mit der Situation von Menschen, die nur Klein- oder Kleinsteinkommen beziehen, umgehen.“
Sehr richtig, und genau deshalb wollen wir heute diese Debatte fortsetzen und bringen einen Antrag diesbezüglich ein - mit folgender Zielsetzung: