Wenn Sie gedacht haben, schauen zu sollen, wo die gemeinsamen Schnittmengen der Linken mit der SPD vielleicht etwas größer sind als mit deren Koalitionspartner, dann kann ich Ihnen nur sagen: Wir haben das mit dem Koalitionspartner ohne Weiteres vereinbaren können. - Er wird sich ja auch selber noch äußern. Wir gehen unseren Weg. Wir müssen nicht jeden Tag Urinproben machen, um zu erfahren, wie die Befindlichkeiten des Koalitionspartners sind. Hier haben wir keine Schwierigkeiten gehabt, und wir werden dies auch in der Zukunft weiter so tun können.
Meine Damen und Herren, mir ist es ganz wichtig, dass wir uns unter den demokratischen Parteien einig sind, dass wir diese Gleichsetzung anstreben. Wie Sie es machen wollen ist es
holterdiepolter. Das lehnen wir ab. Aber wir werden es tun, und darauf kann sich jeder verlassen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als DVUFraktion fühlen uns der Idee des christlichen Abendlandes verpflichtet. Wir halten es mit dem Grundgesetz und den in ihm verbürgten Kulturwerten des christlichen Abendlandes.
Wir halten es mit dem Bekenntnis zu Ehe und Familie, wie es in Artikel 6 Abs. 1 unseres Grundgesetzes niedergelegt ist.
Es ist der Ungeist einer falsch verstandenen Freiheit, der hier die Feder der dunkelroten Genossen geführt hat.
Frau Präsidentin, ich bedanke mich für Ihre Strenge. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin dem Kollegen Ziel dankbar, dass ich hier reden kann, ohne eine Probe abgeben zu müssen. Die Idee war wirklich gut, und sie trägt zur Auflockerung der Debatte bei.
Ich möchte in das Thema einsteigen und bin der Präsidentin dankbar, dass sie mir ein Exemplar der Landesverfassung unbürokratisch zur Verfügung gestellt hat. Insbesondere die DVU sollte sich einmal anhören, was in unserer Verfassung steht, ehe sie mit Christentum und all diesen Dingen, die sie möglicherweise auf ihre Fahne schreiben will, argumentiert. In Artikel 26 Abs. 1 heißt es:
„Ehe und Familie sind durch das Gemeinwesen zu schützen und zu fördern. Besondere Fürsorge wird Müttern, Alleinerziehenden und kinderreichen Familien sowie Familien mit behinderten Angehörigen zuteil.“
Das gilt für diesen Landtag Brandenburg, weil das unsere Landesverfassung ist. Die Lebensrealität der Menschen ist noch viel weiter entwickelt, als wir es gelegentlich in unseren Gesetzen finden. Das betrifft nicht nur Ehe und Familie sowie Lebenspartnerschaften, sondern das betrifft auch viele andere Gebiete, in denen die Gesetze noch etwas vorschreiben, was sich in der Realität möglicherweise längst weiterentwickelt hat.
Insofern sehe ich diese Debatte ganz entspannt, nicht nur als Koalitionspartner, sondern vor allen Dingen als CDU-Fraktion. Wir bekennen uns zu Ehe und Familie. Das ist ja auch eine Überlebensfrage für unser Land. Wenn wir etwa über Dinge wie den demografischen Wandel wie heute Morgen hier im Landtag diskutieren, dann stellt sich die Frage, wie viel Vertrauen Frauen und Männer in Brandenburg haben, um sich zu Kindern zu bekennen, und welche Möglichkeiten wir oder auch Arbeitgeber ihnen geben, um sich bewusst für Nachwuchs zu entscheiden. Einige von uns haben das ja ganz bewusst getan und kennen natürlich auch ganz authentisch die Probleme, die manchmal damit verbunden sind.
Allerdings kann ich kaum akzeptieren, dass dieser Punkt jetzt so auf die Tagesordnung gesetzt wird. Ich kann nicht erkennen, wo der Mehrwert zum Beispiel für Ehe und Familie oder die Lebenspartnerschaft besteht, wenn wir diesen Antrag heute annehmen sollten. Es steht Ihnen natürlich frei, und ich betrachte es auch nicht als großartige Herausforderung, hier einen eigenen Gesetzentwurf zu präsentieren. Aber Kollege Ziel hat aus einer Rede des Finanzministers zitiert, wo er genau das ausgeführt hat. Ich glaube, auch die Mehrheit derjenigen, die in Lebenspartnerschaften leben oder die sich für dieses Thema interessieren, ist damit zufrieden, wie wir es machen, dass wir, wenn ein Gesetz zur Novellierung ansteht, das Schritt für Schritt aufrufen und dann ändern.
Ich würde das auch nicht im Gegeneinander diskutieren, wie das bei Dr. Bernig hier jedenfalls teilweise herauszuhören war. Jemand, der sich zu Ehe und Familie bekennt, steht doch nicht im Gegensatz zu dem, was in Lebenspartnerschaften gelebt wird.
Zu den Kollegen der DVU möchte ich sagen: Es hat ja einmal ein Brandenburger, ein Preuße, gesagt: „jeder nach seiner Fasson.“ Das gilt natürlich auch gerade in Brandenburg. Da brauchen Sie sich nicht als Verteidiger der wahren Werte in Brandenburg, Preußen oder Deutschland zu versteigen.
Ich sehe uns in der Pflicht, tatsächlich etwas zu tun, damit Menschen in Brandenburg gut leben können, damit sie sich für Nachwuchs, für Kinder, entscheiden. Das hat dieses Land nötig. Je besser wir regieren, desto eher werden die Menschen möglicherweise sagen: Lass uns ein erstes, zweites, drittes oder viertes Kind bekommen. - Wir sind dann in der Pflicht, vernünftige Voraussetzungen zu schaffen: vernünftige Kindergärten, vernünftige Schulen, vernünftige Hochschulen.
Diesen Antrag werden wir ablehnen. Aber wir lehnen ihn nicht ab, weil er von Ihnen kommt, sondern deswegen, weil wir einen anderen Weg gehen und es tatsächlich keine Verbesserung
gäbe, wenn wir diesen Antrag heute annehmen würden. Das bitte ich, an dieser Stelle auch entsprechend zu akzeptieren. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe berührt ein wichtiges gleichstellungspolitisches Ziel selbstverständlich auch der Landesregierung. Schon heute ist die Liste von Beispielen lang, mit denen wir Lesben und Schwulen ganz praktische und finanzielle Unterstützung gaben und geben.
Brandenburg hat von Anfang an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes vom Februar 2001 unterstützt. Seitdem geht es darum, das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft zu stärken und zu schützen und dort, wo es erforderlich ist, auch in das Landesrecht aufzunehmen.
Die Länder haben zwei verschiedene mögliche Wege beschritten. Einige Länder wählten den Weg eines Artikelgesetzes, die anderen gingen und gehen den Weg einer schrittweisen Anpassung bestehender Landesregelungen unter Berücksichtigung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Rahmen ohnehin erforderlicher Rechtsänderungen.
Auf Bundesebene wurden in den letzten Jahren zahlreiche gesetzliche Regelungen zur weitestgehenden Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften geschaffen. Bereits im Jahre 2004 gab es ein novelliertes Lebenspartnerschaftsgesetz. Im Jahre 2007 folgten Gesetze zur Änderung des Unterhalts bzw. des Unterhaltsvorschusses. So sind inzwischen im Zivilrecht sowie im Unterhalts- und Sozialrecht, bei der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung, den gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungen, beim sozialen Entschädigungsrecht und in anderen Bereichen die Rechte weitgehend angeglichen. Für die Bereiche Beschäftigung und Beruf wurde mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. April 2004 ein sehr großer Fortschritt erreicht. Er sichert für alle Beschäftigten, auch für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Bundeswehrangehörige, alle Vergünstigungen, wie sie verheiratete Beschäftigte auch bekommen.
Vergangene Woche, am 14. Januar, fällte das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil für die Gewährung von Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnerschaften im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
Auch im Ausländer- und Staatsangehörigenrecht werden Lebenspartner inzwischen wie Ehegatten behandelt. Diese Regelungen machen vor Länder- und kommunalen Grenzen nicht halt, gelten also auch hier. Darüber hinaus ist das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft in einigen Landesgesetzen bereits verankert.
Insbesondere mit dem vor kurzem vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher
Vorschriften 2008, mit dem im Beamtenrecht Lebenspartnerschaften der Ehe in puncto Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt sind, hat die Lebenspartnerschaft eine deutliche Stärkung und Aufwertung durch den Landesgesetzgeber erfahren. Außerdem wurde das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft bereits in das Brandenburgische Meldegesetz, das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Abgeordnetengesetz und das Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz übernommen.
In weiten Bereichen des Lebens- und des Rechtsalltags ist die Gleichbehandlung von unterschiedlichen Lebenspartnerschaften bereits verwirklicht und im täglichen Miteinander wie auch im Rechtsverkehr erfahrbar. Soweit erforderlich und sachgerecht, hat die Landesregierung das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft im Rahmen erforderlicher Gesetzgebungsmaßnahmen zu einzelnen Gesetzen in die Landesregelungen aufgenommen und wird dies selbstverständlich auch künftig tun. Insoweit nimmt die Landesregierung ihre Verantwortung für die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Lebenspartnerschaften wahr, ohne dass es hierzu einer besonderen Aufforderung bedarf, wie sie im Antrag der Fraktion DIE LINKE enthalten ist.
Was ich nun gar nicht nachvollziehen kann, ist der plötzliche Handlungsdruck für den Erlass eines Artikelgesetzes. Wir sind bisher gut ohne ein solches Gesetz ausgekommen. Es besteht kein dringender Handlungsbedarf und keine Notwendigkeit. In Ihrem Antrag verweisen Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002. Genau dieses Urteil enthält weder einen Handlungsauftrag für die Länder noch zeitliche Vorgaben. Es stellt lediglich die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes fest, und ich habe deutlich gemacht, dass wir danach handeln.
Ich versichere Ihnen, dass die Landesregierung in ihrem Bemühen, die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften weiter voranzubringen, nicht nachlassen wird. Daher sind auch alle Ressorts gehalten, bei landesgesetzlichen Änderungen in ihrem Geschäftsbereich auf einen etwaigen Anpassungsbedarf an das Lebenspartnerschaftsgesetz zu achten und diese Möglichkeiten von vornherein zu berücksichtigen. Das wird getan, auch in Zukunft. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die Fraktion DIE LINKE hat noch Redezeit. Mir ist signalisiert worden, dass Herr Dr. Bernig sie nutzen möchte. Bitte schön.
Herr Kollege Ziel, es ist schade, dass Sie offenbar Ihre Post nicht lesen und ins Internet gehen müssen, um Gesetzentwürfe zu finden. Der Schwulen- und Lesbenverband hat den Gesetzentwurf, von dem die Rede ist und von dem wir nicht gesagt haben, dass wir ihn einbringen würden, wie Sie es behaupten das steht auch nicht im Antrag -, allen Fraktionen und der Regierung zur Verfügung gestellt, damit sie sich sachkundig machen können.
Sie sprachen das Beamtenrecht an. Ich gebe Ihnen Recht, und ich freue mich, dass sich die Koalition im Dezember dazu ent
schlossen hat, bezüglich der beamtenrechtlichen Regelungen tätig zu werden, nachdem wir den Hinweis gegeben haben, dass die Hinterbliebenenversorgung leider nicht geregelt ist. Ich hatte seinerzeit darauf hingewiesen, dass es für Schwule und Lesben schwer nachvollziehbar sei, dass Abgeordnete in dieser Frage gleichbehandelt würden, dies im Beamtenbereich jedoch nicht der Fall sei. Insofern freue ich mich über den Schritt in die richtige Richtung.
Was die Zeitspanne bis Februar betrifft, so räume ich gern ein, dass es knapp sein mag. Allerdings ist das kein unumstößlicher Termin. Ich darf daran erinnern, dass die Debatte zu diesem Antrag eigentlich im Dezember geplant war, aber aufgrund der Bombenentschärfung leider verschoben wurde.
Herr Petke, Sie fragen nach dem Mehrwert. Ich meine, ich habe es gesagt. Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 12 der Verfassung des Landes Brandenburg beinhalten ein Diskriminierungsverbot. Die Gleichstellung würde diesen beiden Artikeln Rechnung tragen; ich denke, das Diskriminierungsverbot ist ein hoher Wert. Ich glaube nicht - wie Sie sagen -, dass die Lebenspartner mit der Vorgehensweise in Brandenburg zufrieden sind. Sonst würden sie Verantwortungsträger nicht auffordern, tätig zu werden. Es wäre ein gutes Zeichen für das Land Brandenburg, wenn wir das täten. Ich bitte deswegen um Zustimmung zu diesem Antrag.
Herzlichen Dank. - Ich beende die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 4/6986, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist gegen den Antrag gestimmt worden; er ist somit abgelehnt.