Herr Kollege Domres, vielleicht hilft es Ihnen ein bisschen weiter, wenn Sie sich einmal damit beschäftigen, wie eigentlich die Position in den einzelnen Fraktionen des Deutschen Bundestages ist.
Hier in Brandenburg, wo wir in besonderer Weise betroffen sind, steht der gesamte Landtag dahinter, dass die Kyritz-Ruppiner Heide zivil genutzt werden soll. Reden Sie aber einmal mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag. Ich erinnere mich gut an eine Kollegin von der SPD, die in der Arbeitsgruppe Tourismus des Deutschen Bundestages war und mit der ich die Kyritz-Ruppiner Heide besucht habe, um sie davon zu überzeugen, das wir hier Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung ohne Bundeswehr haben wollen.
Sie hat mir gesagt, in ihrem Wahlkreis habe sie auch einen Truppenübungsplatz, und dort gebe es auch Tourismus.
Es ist also ein fließender Prozess über die Fraktionen hinweg. Von daher ist es eben nicht so, dass man alles einfach nur politisch entscheiden kann. Wenn der Rechtsweg beschritten wurde, dann tut man gut daran, den Rechtsweg auch abzuwarten. Wir tun das hier im Land Brandenburg auch nicht anders.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Domres hat mich sozusagen motiviert, hier noch einmal den Werdegang der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände darzulegen. Mitte August haben wir die Spitzenverbände mit der vorliegenden Schlussrechnung konfrontiert. Daraufhin ist vom Städte- und Gemeindebund gebeten worden, Einsicht nehmen zu dürfen. Das haben wir mit Schreiben vom 29. August zugesichert. Dann hat es eine Weile gedauert, bis zum 29. Oktober, bis sie Einsicht genommen haben. Es ist also mehr als ein Monat vergangen. Herr Dombrowski hat gesagt, es hat lange gedauert. Aber das lag an der zögerlichen Haltung des Städteund Gemeindebundes und des Landkreistages. Die haben sich sozusagen gegenseitig diese heiße Kartoffel zugeschoben.
Am 24. November dann haben Städte- und Gemeindebund und Landkreistag mit einem gemeinsamen Schreiben Stellung genommen. Das haben Sie hier zitiert. Wir haben in einem Gespräch, das am 1. Dezember stattfand, die Thematik mit beiden Verbänden eingehend erörtert. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass wir zu den noch offenen Fragen Stellung nehmen. Das ist geschehen mit Schreiben vom 15.12. Darauf haben beide Verbände nicht mehr geantwortet, sodass ich davon ausgehe, dass diese Fragen hinreichend beantwortet sind. Ich bin auch gerne bereit, Ihnen dieses Schreiben zukommen zu lassen.
Zum zweiten Punkt, WGT-Vermögen und Kyritz-Ruppiner Heide: Sie sagten, sie sei noch nicht darin. Auch das will ich klarstellen. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Kyritz-Ruppiner Heide jemals hineinkommt, sondern sie ist eine Liegenschaft der Bundesrepublik Deutschland und vom Bund zu verwalten. Dann ist auch die Konversion vom Bund eigenverantwortlich durchzuführen. Es gibt keine Absicht, die Heide in dieses Vermögen zu übernehmen.
Herr Minister, lassen Sie die Frage von Herrn Domres noch zu? Sie kam während Ihrer letzten Aussage.
Als Erstes hätte ich natürlich die Bitte nach dem Schreiben, weil wir die Antwort auf das Schreiben vom 24. November nicht haben.
Die zweite Frage ist, ob es vorstellbar wäre, ähnlich wie wir mit den anderen 100 000 ha verfahren sind, die Kyritz-Ruppiner Heide, wenn sie dann zivil genutzt wird, in ein Sondervermögen zu nehmen. Ich denke, dass die Kommunen, die Landkreise und auch das Land Brandenburg ein herausgehobenes Interesse an einer vernünftigen Entwicklung haben müssten.
Lassen Sie uns doch erst einmal klären, ob der Bund bereit ist, dies nicht mehr zu nutzen. Dann können wir die Frage stellen, wie es weiter genutzt wird.
Herzlichen Dank. - Ich beende die Aussprache. Die Schlussrechnung der Landesregierung ist somit zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Er liegt Ihnen in Drucksache 4/7156 vor, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? - Wer enthält sich? - Mehrheitlich ist gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Päsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einführung des familienrechtlichen Instituts der Lebenspartnerschaft durch das am 1. August 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften wurde ein Rechtsinstitut geschaffen, das Lesben und Schwulen ermöglicht, auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaften rechtlich abgesichert einzugehen. Dieses Gesetz erlegt den Lebenspartnerschaften die gleichen Pflichten auf wie der Ehe, aber nur ein Teil der ehelichen Rechte wird einräumt. Im Übrigen werden Rechte und Pflichten für Lebenspartnerschaften nicht nur mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz, sondern auch in vielen anderen Rechtsvorschriften geregelt.
Mit Urteil vom 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht das bestehende Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungsgemäß erklärt und festgestellt, dass Lebenspartnerschaften hinsichtlich ihrer Rechte mit Ehen gleichgestellt werden dürfen. Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es keinerlei Pflicht des Gesetzgebers, ein Abstandsgebot zwischen Ehe und Lebenspartnerschaften einzuhalten.
Daraufhin hat der Bund mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004 das neue Rechtsinstitut in weiteren Gesetzen berücksichtigt.
Gleichzeitig wurden zentrale Bereiche des Zusammenlebens wie die steuerrechtliche Behandlung, das Adoptionsrecht, das Beamtenrecht oder die Hinterbliebenenversorgung nicht gleichberechtigt geregelt. Aktuell kann man hier darauf verweisen, dass erst am 14. Januar 2009 das Bundesarbeitsgericht zur Hinterbliebenenversorgung bei betrieblicher Altersvorsorge hierzu in Korrektur der bisherigen Rechtsprechung eine entsprechende Entscheidung getroffen und auch hier die Gleichstellung mit der Ehe herbeigeführt hat.
Auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Hinterbliebenenversorgung sind wir als Landesgesetzgeber gefragt. Ich sage deshalb von hier aus: Die Zeit für die vollständige rechtliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften, vor allem von solchen von Lesben und Schwulen, aber auch von Bisexuellen und Transgendern mit der Ehe ist überreif.
In einigen Bundesländern ist hier auch Bewegung ins Spiel gekommen. Am weitesten geht dabei unser rot-rot-regiertes Nachbarbundesland, das die rechtliche Gleichbehandlung im Beamtenrecht, in Beruf und Beschäftigung und bei der Hinterbliebenenversorgung sogar rückwirkend geregelt hat.
Aber auch schwarz regierte Länder haben diesbezüglich erstaunliche Lösungen auf den Tisch gelegt, und selbst innerhalb der Kirchen gibt es Bewegung. In diesem Monat hat die Landessynode Rheinland der evangelischen Kirche die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung und beim Verheiratetenzuschlag beschlossen. Das ist bahnbrechend für die Kirchen und ein wichtiges Signal an alle Politikerinnen und Politiker, die sich unter Berufung auf vermeintlich religiöse Gründe einer Gleichstellung immer noch verweigern.
Brandenburg ist von derartigen Lösungen noch meilenweit entfernt. Ich hatte darauf bereits in der Dezember-Sitzung verwiesen. Nun ist aber das Land aus zweierlei Gründen gehalten, nachzuziehen und die vollständige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe unverzüglich auf den Weg zu bringen. Der erste Grund: Mit Blick auf Artikel 3 Grundgesetz stelle ich fest, dass es eine Pflicht gibt, nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen schleunigst zu beseitigen. Dieses Erfordernis ergibt sich auch aus der Brandenburger Verfassung. In Artikel 12 Abs. 2 ist geregelt:
„Niemand darf wegen seiner Rasse, Abstammung, Nationalität, Sprache, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner sozialen Herkunft oder Stellung, seiner Behinderung, seiner religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt werden.“
Bei der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften handelt es sich nicht um ein großzügiges Entgegenkommen, sondern um die Beendigung einer Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung.
Damit bin ich beim zweiten Grund. Die Bundesrepublik Deutschland war schon bis zum Ende der Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2000/78 vom 27. November 2000 dazu ver
pflichtet, die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe zu beseitigen. Diese Frist endete bereits am 3. Dezember 2003.
Auf diese Tatsache hat die EU-Kommission die Bundesregierung mit Schreiben vom 31. Januar 2008 hingewiesen. Die EUKommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht gestellt, weil die Bundesrepublik ihrer Umsetzungspflicht bisher nur ungenügend nachgekommen ist.
Dieser Zustand hat europarechtlich aber auch zur Folge, dass diese Richtlinie mit Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet hat und auf ihrer Grundlage direkt Ansprüche geltend gemacht werden können. Wir sollten als weltoffenes und tolerantes Land und im Wissen um den Diskriminierungscharakter bisherigen gesetzgeberischen Unterlassens den Betroffenen langwierige Klagen ersparen, die zwingend Erfolg haben würden.
Schließlich gebietet die aktuelle europäische Rechtsprechung das sogenannte Maruko-Urteil des EuGH - eine Gleichbehandlung. Aufgrund dieses Urteils müssen alle verpartnerten Beschäftigten wie Ehegatten „entlohnt“ werden. Der EuGH hat entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnern und Ehegatten beim „Arbeitsentgelt“ eine durch die Richtlinie 2000/78 verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellt, wenn sich Lebenspartner und Ehegatten hinsichtlich des streitigen Entgelts in einer vergleichbaren Lage befinden.
Andere Länder - auf Berlin hatte ich bereits verwiesen - wie Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein haben ihr gesamtes Landesrecht bereits an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst. In Hessen, im Saarland und in Sachsen-Anhalt befinden sich entsprechende Gesetze in der parlamentarischen Beratung.
Brandenburg sollte die rote Laterne endlich abgeben. Nicht zuletzt zeigt das Land mit einer derartigen rechtlichen Angleichung, dass es das Diskriminierungsverbot ernst nimmt und alle Bestrebungen dagegen in Brandenburg keine Chance haben.
Herzlichen Dank, Herr Dr. Bernig. - Das Wort erhält jetzt der Abgeordnete Ziel. Während er zum Pult kommt, bitte ich den Abgeordneten Petke ganz herzlich, die Zuhörer und Zuschauer nicht in Versuchung zu bringen, während der Plenardebatte mit ihm ins Gespräch zu kommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade die Begründung eines Antrags gehört, die sehr tiefgehend ist. Ich bekenne mich ausdrücklich zum Rechtsinstitut der Ehe, die Ehe ist zu schützen - das steht im Grundgesetz. Aber nach der
neuen Rechtsprechung sowohl auf der deutschlandweiten wie auf der europäischen Ebene ist völlig klar, dass Lebenspartnerschaften gleichgestellt sind - gleichgestellt werden sollen, will ich etwas vorsichtiger sagen. Dazu bekenne ich mich auch, dazu bekennt sich auch meine Fraktion. Wir sind uns da so weit einig.
Das Problem entsteht dort, wo man dieses Recht umsetzen will. Nun habe ich einmal ins Internet geschaut und mir den Text ausgedruckt. Es gibt eine Generalklausel; die haben Sie offenbar gelesen und wollen jetzt die Landesregierung drängen, indem Sie so tun, als müsste das gleich morgen geschehen. Denn Sie geben in Ihrem Antrag an: Bis zur Februar-Sitzung - das wäre genau in vier Wochen - sollte auf jeden Fall ein Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen. Sofern dies nicht geschieht, sofern die Landesregierung also nicht sofort springt, legen Sie einen Gesetzentwurf auf den Tisch.
Da habe ich im Internet auch schon einen Gesetzentwurf gesehen und ihn ausgedruckt auf meinem Platz liegen, den ein wirklich honoriger Jurist für die Lesben- und Schwulenorganisation Deutschlands zusammengestellt hat, und zwar für alle Bundesländer, wenn Sie so wollen. Das ist eine gute Hilfe. Aber wer sorgfältig arbeiten will, wer handwerklich sauber Recht setzen will, der kann nicht mit einer Generalklausel kommen, der kann auch nicht mit diesem Papier kommen. Ich hoffe, Sie werden das jetzt nicht einfach zugrunde legen und „DIE LINKE“ darüber schreiben. Dann müssen Sie sich schon die Mühe machen und alle Gesetze des Landes Brandenburg durchgehen und daraufhin abklopfen, wo denn Möglichkeiten und Aufgaben bestehen, diese Gleichstellung, die ich auch selbst für richtig halte, vorzunehmen. Das wird sehr viel Arbeit kosten. Wenn es Ihnen untergegangen ist, Herr Kollege Dr. Bernig, dann sage ich es Ihnen: Im Besoldungsrecht und im Versorgungsrecht haben wir das gerade erst im Dezember beschlossen. Sie haben eben so getan, als wäre auf diesem Sektor gar nichts getan worden. Wir haben es sogar im Abgeordnetengesetz untergebracht. Vielleicht ist Ihnen das auch untergegangen; denn sonst könnten Sie jetzt nicht mit einem Mal behaupten, es bestehe eine unabdingbare Bringepflicht für die Landesregierung, sofort Gesetzentwürfe auf den Tisch zu legen.
Im Sinne der Sorgfalt, im Sinne einer soliden Rechtssetzung sage ich, was in einem anderen Zusammenhang der Finanzminister einmal gesagt hat:
Wenn Sie gedacht haben, schauen zu sollen, wo die gemeinsamen Schnittmengen der Linken mit der SPD vielleicht etwas größer sind als mit deren Koalitionspartner, dann kann ich Ihnen nur sagen: Wir haben das mit dem Koalitionspartner ohne Weiteres vereinbaren können. - Er wird sich ja auch selber noch äußern. Wir gehen unseren Weg. Wir müssen nicht jeden Tag Urinproben machen, um zu erfahren, wie die Befindlichkeiten des Koalitionspartners sind. Hier haben wir keine Schwierigkeiten gehabt, und wir werden dies auch in der Zukunft weiter so tun können.