Protocol of the Session on January 22, 2009

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern stehen diese konzeptionellen Überlegungen und die beabsichtigte Struktur einer Energieregion Lausitz-Spreewald gültigen Beschlüssen der Regionalversammlung und gesetzlichen Vorgaben zur Regionalen Planungsgemeinschaft entgegen?

Bitte, Herr Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann, die Initiative, die vom Cottbuser Oberbürgermeister und vier Landräten auf den Weg gebracht worden ist, ist sehr stark in der Region, aber auch vom Land diskutiert worden. Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen, dass es eine sehr gute Initiative ist, weil sie wirklich auf der Basis kommunaler Selbstverwaltung funktioniert und aus der Basis heraus organisiert ist.

Nun gilt es, eines zu tun, nämlich für diese Idee viele Partner zu gewinnen, erst einmal in der Region - Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie weitere politische Vertreter aus der Region und die Wirtschaft - und dann auf der Landesseite Partner zu finden.

Sie haben die Frage gestellt, ob es eine Konkurrenzsituation gibt: auf der einen Seite diese Initiative, auf der anderen die Regionale Planungsgemeinschaft. Ich sage ganz deutlich: Zwischen diesen beiden darf es, sollte es keine Konkurrenzsituation geben, sondern es sollte ein Miteinander herrschen. Das eine kann das andere nicht ersetzen.

Die Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft sind gesetzlich sehr klar formuliert, während die andere Initiative voll auf der Basis von Freiwilligkeit funktioniert. Deshalb kann aus der Gesetzlichkeit heraus keine Konkurrenzsituation entstehen.

Die Energieregion Lausitz als Leitidee heißt, Stärken zusammenzuführen, gemeinsam Initiativen auf den Weg zu bringen, und zwar in den breiten Bereichen des Lebens, nicht nur im Bereich der Wirtschaft, sondern auch in den Bereichen der Forschung, der Wissenschaft und Bildung. Wenn es gelingt, in der Region diese Initiative auf feste Füßen zu stellen - das heißt auch organisatorisch auf feste Füße zu stellen -, wird es gelingen, daraus wirklich etwas sehr Positives zu gestalten.

Ich möchte nur auf einen kleinen Aspekt eingehen. Wir als Ministerium, als MIR, sind mit federführend in der Begleitung der IBA, auch der IBA-Gesellschaft, da die wesentliche Finanzierung auch aus dem Braunkohleabkommen heraus erfolgt. Des

halb ist es uns ein Anliegen, dass auch im Rahmen dieser Initiative überlegt wird, ob es Nachfolgestrukturen geben wird. Wir alle wissen, die IBA endet im Jahre 2010. Es muss überlegt werden, wie das Know-how, wie gute Ideen aus der IBA heraus weitergeführt werden können. Da bietet es sich an, das im Rahmen dieser Initiative mit wachsen zu lassen. Deshalb begleiten wir als Landesregierung diese Initiative mit sehr starkem Wohlwollen. - Vielen herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Die Frage 2169 wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 2170 (Versuchsstation Man- schnow), die der Abgeordnete Wolfgang Heinze stellt.

Zum Jahresende 2008 wurde die Versuchsstation Manschnow des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurerneuerung geschlossen. Die Landesregierung wie auch der Präsident des Landesamtes haben mehrfach erklärt - so in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 4/1987 -, einen bedeutenden Teil der insbesondere für die Landwirtschaft im Oderbruch wichtigen Aufgaben in Kooperation mit anderen Einrichtungen fortführen zu wollen. Dabei wurde insbesondere auf den Standort Golzow, das Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren und die Landwirtschaft Golzow Betriebs-GmbH verwiesen. Bekannt wurde, dass dies nicht erfolgt ist.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit wurde Vorsorge getroffen, um den Bauern die Resultate jahrzehntelanger Versuchsarbeit im Oderbruch weiterhin praxiswirksam zugänglich zu machen und weiterzuentwickeln?

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Heinze, aufgrund der restriktiven Vorgaben der personellen Ausstattung im Geschäftsbereich, basierend auf der Personalbedarfsplanung der Landesregierung, ist auch mein Ministerium im Bereich des Feldversuchswesens gehalten, Aufgabenspektrum und Umfang auf die gesetzlich vorgegebenen hoheitlichen und amtlichen Verpflichtungen zu beschränken. Ein Beispiel dafür sind die Richtwerte im Rahmen der Düngeverordnung, die standortbezogen bereitzustellen sind.

Weil das Feldversuchswesen in allen Bundesländern derzeit auf dem Prüfstand steht und nicht alle Versuchsaufgaben in dem für statistische Aussagen erforderlichen Umfang selbst durchgeführt werden können, stellen sich insbesondere benachbarte Bundesländer gegenseitig Versuchsergebnisse zur Verfügung, sofern länderübergreifend vergleichbare Standortbedingungen existieren.

Darüber hinaus bestehen Bemühungen, EU-anlastungsgefährdete Fragen mit Feldversuchsergebnissen abzusichern, zum Beispiel zu den durch das Land angewendeten Maßnahmen in

der zweiten Säule - insbesondere der Bereich der Agrarumweltmaßnahmen und die Wasserrahmenrichtlinie - oder auch zum Erhalt des Dauergrünlandes. Anstrengungen werden auch unternommen, um die besonders wertvollen Dauerversuche abzusichern. Sie sind für langfristige Aussagen zur nachhaltigen Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit brandenburgischer Ackerund Grünlandstandorte unverzichtbar.

In der Versuchsstation Manschnow des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung wurden Versuchsergebnisse mit verschiedenen ackerbaulichen Fruchtarten und mit Feldgemüse erarbeitet, die für das Anbaugebiet der feinerdereichen, schweren Böden gültig sind. In Brandenburg ist dies fast ausschließlich das Oderbruch. Versuche zu anlastungsrelevanten Fragestellungen und Dauerversuche existieren in Manschnow nicht.

Da es sich in Manschnow nicht um landeseigene Flächen handelt, wurden die im Jahr 2008 eingetretenen personellen Veränderungen an dieser Versuchsstation zum Anlass genommen, nach effizienteren und mit dem Personal absicherbaren Lösungen für eine Versuchstätigkeit im Oderbruch zu suchen. Favorisiert wird eine Lösung, in der das Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren/Erfurt und das LVLF gemeinsam Versuche durchführen können, um Synergieeffekte zu erzielen. Allerdings ist es bislang nicht gelungen, mit den beiden anderen Geldgebern des Institutes für Gemüse- und Zierpflanzenbau - betroffen sind der Bund und das Land Thüringen - die Zusammenarbeit des gartenbaulichen Versuchswesens des Landesamtes mit dem IGZ auf eine gemeinsame institutionelle Ebene zu bringen.

Die mit geeigneten Praxisbetrieben vertraglich vereinbarte Versuchstätigkeit stellt eine weitere Alternative dar, um einen Versuchsstandort im Oderbruch abzusichern. Entscheidungen zu einem neuen Standort sind bisher noch nicht gefallen. Im Rahmen des verfügbaren Personals wird zunächst die Fortführung derjenigen Arbeiten abgesichert, die den Feldgemüsebau betreffen. Die Versuche mit ackerbaulichen Kulturen werden auf ein umsetzbares Maß zurückgeführt, das sich an den verbleibenden Arbeitsressourcen orientieren muss. Ich hoffe, dass nach einer Übergangsphase das ursprüngliche Arbeitsniveau an einem neuen Standort wieder erreicht werden kann. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Die Frage 2171 (Abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung im Kommunal-Kombi) wird schriftlich beantwortet. Somit kommen wir zur Frage 2172 (Kinderwunsch- behandlungen), die die Abgeordnete Fechner stellen wird.

Für die Übernahme der Kinderwunschbehandlungskosten durch die Krankenkasse gelten bestimmte Bedingungen und Einschränkungen. Lediglich 50 % der Behandlungskosten und der Kosten für Medikamente werden übernommen. Die restlichen 50 % müssen von den Patienten in der Regel selbst getragen werden. Da neben der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderwunschbehandlungskosten den Paaren keinerlei finanzielle Unterstützung gewährt wird, will Sachsen als erstes Bundesland die Kinderwunschbehandlungen von Ehepaaren finanziell unterstützen.

Ich frage die Landesregierung: Sieht sie Handlungsbedarf bezüglich finanzieller Unterstützung der Kinderwunschbehandlungen von Brandenburger Ehepaaren?

Bitte, Frau Ziegler.

Herr Präsident! Sehr verehrte Abgeordnete! Die Problematik der Kostenaufwendungen für künstliche Befruchtung ist sowohl im Bundesrat als auch auf Fachministerkonferenzen unter den Ländern und mit den zuständigen Bundesministerien ausführlich beraten worden. Deshalb wundert mich die Aussage, dass sich Sachsen diesbezüglich finanziell engagieren möchte. Schließlich war es eine sehr intensive fachliche Erörterung, die darüber hinaus in einer länderoffenen Projektgruppe stattgefunden hat, an der auch unser Land beteiligt war. Im Ergebnis dessen ist die Gewährung von finanziellen Hilfen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch unsere Landesregierung nicht beabsichtigt. Dennoch gehe ich den Motiven von Sachsen sehr gern nach.

Es gibt Nachfragebedarf.

Frau Ministerin, wäre es vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht angebracht, Paare mit Kinderwunsch maximal zu unterstützen?

Derzeit wird die Kinderwunschbehandlung zur Hälfte unterstützt, jedoch bezieht sich dies nicht auf die dritte, vierte und fünfte Befruchtung. Wir alle sind uns einig, dass die Chancen bei einer dritten oder vierten Befruchtung so gering sind, dass dies der Mutter und dem Vater nicht guttun würde. Zudem ist die psychische Belastung in der Zeit des Abwartens, ob die Befruchtung funktioniert hat - insbesondere bei Paaren mit großem Kinderwunsch -, so hoch, sodass wir in der Abwägung gesagt haben: An dieser Stelle beteiligen sich die Länder an der Finanzierung der künstlichen Befruchtung nicht mehr.

Vielen Dank. - Die Frage 2173 (Absicherung des Unterrichts im zweiten Schulhalbjahr) wird offenbar gegenwärtig zwischen Fragestellerin und Minister direkt geklärt. Die Frage 2174 (Qua- lifizierung während der Kurzarbeit) wird wegen der Abwesenheit der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Somit rufe ich die Frage 2175 (Unterstützung der BUGA 2015 in der Havel- region) auf, die der Abgeordnete Görke stellen wird.

Im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung waren die Bundesländer aufgefordert, bis Anfang Januar dem Bundeskanzleramt Vorschläge zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung für das gemeinsame Investitionsprogramm zu übermitteln und dringende Handlungsfelder festzulegen.

Ich frage die Landesregierung: Hat sie im Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen in Vorbereitung oder zur Unterstützung der Bundesgartenschau 2015 in der Havelregion Maßnahmen eingereicht bzw. vorgeschlagen?

Auf diese Frage wird der Chef der Staatskanzlei antworten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Görke, Sie haben Ihre Frage eigentlich schon selbst beantwortet, indem Sie am Ende Ihrer Frage von Handlungsfeldern gesprochen haben. Der Bund hat die Bundesländer am 23. Januar aufgefordert, bis zum 5. Januar Handlungsfelder zu benennen, damit er sehen konnte, wo kurzfristige Investitionen sinnvoll sind. Er wollte keine einzelnen Projekte genannt bekommen, sondern lediglich Handlungsfelder. Dies war bereits gestern Gegenstand der Debatten.

Die Landesregierung ist dem Wunsch bis zum 5. Januar nachgekommen und hat unter anderem die Bereiche energetische Gebäudesanierung, Investitionen in Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Investitionen in städtische Infrastruktur und soziale Infrastruktur sowie in Sicherheit und kritische Infrastrukturen angegeben. Diese Handlungsfelder - bei denen würden wir Handlungsbedarf und die Möglichkeit sehen, kurzfristig Mittel einzusetzen - haben wir dem Bund gemeldet.

Aufgrund der Tatsache, dass keine einzelnen Projekte abgefragt wurden, ist die BUGA 2015 auch nicht als Projekt genannt worden. Somit konnte sie nicht angemeldet werden. Vielen Dank.

Die Frage 2176 (Umsetzung Bundesprogramm JobPerspektive in Brandenburg) wird schriftlich beantwortet. Wir kommen somit zur Frage 2177 (Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II), die erneut der Abgeordnete Görke stellen wird.

Im Dezember 2008 waren im Rechtskreis des SGB II im Land mehr als 110 000 Arbeitslose gemeldet. Im bundesweiten Vergleich der Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Verhältnis zu den Arbeitslosengeld-II-Empfängern nahm das Land mit 47 % den vorletzten Platz ein. Der Durchschnitt der ostdeutschen Länder betrug 43,9 %.

Ich frage die Landesregierung: Welche Rückschlüsse zieht sie aufgrund dieses überdurchschnittlich hohen Anteils der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II für ihre Arbeitsmarktpolitik?

Bitte, Frau Ziegler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Dezember 2008 waren in Brandenburg 235 900 erwerbsfähige Hilfebedürftige

Empfänger von Arbeitslosengeld II. 110 775 von ihnen - das sind 47 % - waren zugleich arbeitslos gemeldet. Somit waren 53 % der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht arbeitslos.

In den anderen Bundesländern war der Anteil der Personen, die nicht als arbeitslos erfasst werden, aber dennoch Anspruch auf Leistungen haben, höher. Dies können beispielsweise Personen sein, die ergänzend zum Erwerbseinkommen Leistungen beziehen - sogenannte Aufstocker -, oder Personen, die zwar erwerbsfähig sind, aber aufgrund von Kinderbetreuung oder Betreuung Angehöriger dem Arbeitsmarkt zeitweise nicht zur Verfügung stehen, sowie Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 arbeitslos und älter als 58 Jahre waren und von den Regelungen der §§ 428 SGB III und 255 SGB VI Gebrauch gemacht haben.

Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zählen nicht als arbeitslos, können aber gleichwohl - je nach Art der Maßnahme und Situation der Bedarfsgemeinschaft - Arbeitslosengeld II beziehen. Das SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende - verpflichtet die Träger der Grundsicherung dazu, erwerbsfähige Hilfebedürftige generell - unabhängig vom Status „arbeitslos“ - dabei zu unterstützen, ihren Lebensunterhalt möglichst aus eigenen Kräften und Mitteln - insbesondere durch Eingliederung in Arbeit - zu bestreiten. Dabei steht für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit dem Status „arbeitslos“ oder „langzeitarbeitslos“ ein etwas umfangreicheres Förderinstrumentarium zur Verfügung als für nicht Arbeitslose. Aus dem Anteil Arbeitsloser an den Arbeitslosengeld-II-Empfängern sind daher wirklich keine legitimen Rückschlüsse auf die Arbeitsmarktpolitik des Landes zu ziehen.

Vielen Dank. - Wenn Sie einverstanden sind, nehmen wir noch eine Frage auf, um wieder in unseren zeitlichen Rhythmus zu kommen, und zwar die Frage 2179 (Beratungsangebote für Bür- gerinnen und Bürger) des Abgeordneten Domres.

Seit Anfang 2001 arbeitet das Innenministerium des Landes Brandenburg mit dem Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen des Landes Berlin zusammen. Dieser führt seitdem seine Beratungen auch in Brandenburg durch.

Ich frage die Landesregierung: In wie vielen Orten wurden wie viele Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum von 2004 bis 2008 zu Problemen durch den Landesbeauftragten für die StasiUnterlagen des Landes Berlin beraten?

Frau Ministerin Blechinger antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Zusammenarbeit zwischen dem Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen des Landes Berlin und dem Innenministerium des Landes Brandenburg ist eine Erfolgsgeschichte. Das zeigen sowohl die Zahlen als auch die lobenden

Äußerungen von Bürgern, die den Innenminister erreicht haben, den ich hier vertrete.

Nicht die Ratsuchenden müssen sich nämlich an einen entfernt liegenden Ort begeben, sondern die beratende Behörde kommt zu ihnen, was insbesondere betagten Betroffenen lange und beschwerliche Wege zu Rat und Hilfe erspart. So fanden zum Beispiel Beratungen in Oderberg, Großräschen, Pritzwalk oder Schlieben statt.

In dem von Ihnen erfragten Zeitraum von 2004 bis 2008 haben genau 2 591 Bürger in den Beratungsstunden des Landesbeauftragten Rat geholt. Die Sprechstunden, die öffentlich durch die Rehabilitierungsbehörde bekannt gemacht werden, fanden in 347 Städten und Gemeinden unseres Landes statt. Aus den vertraulichen Beratungen erfolgten vielfältige Rückkopplungen zur Rehabilitierungsbehörde, die ihrerseits die Beratungen vorbereitet.

Seit 2002 ist die Beratungstätigkeit des Berliner Landesbeauftragten in das Projekt „Beratungsoffensive“ der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eingebunden.