Seit 2002 ist die Beratungstätigkeit des Berliner Landesbeauftragten in das Projekt „Beratungsoffensive“ der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eingebunden.
Ich frage Sie, Frau Ministerin: Gibt es seitens der Landesregierung die Vorstellung, diese Erfolgsgeschichte fortzusetzen?
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, schließe ich die Fragestunde und damit den Tagesordnungspunkt 3. Wir treten in eine Mittagspause bis 13 Uhr ein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben von den ehemals militärisch genutzten und im Wesentlichen von der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte übernommenen Flächen mit insgesamt 93 000 ha bis Ende 2007 87 % verwertet. Das ist, wie Sie unschwer nachvollziehen können, eine sehr große Leistung.
Die Verkaufserlöse betragen insgesamt 268 Millionen Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir einige dieser Flächen mit Verbilligungstatbeständen auch preiswerter, also unterhalb des Verkehrswertes, abgegeben haben, sei es für den Naturschutz oder andere Entwicklungen. Insgesamt 17 500 ha wurden dem Landeswaldstock übertragen. Fast 6 000 ha sind an Alteigentümer und Kommunen zurückgegeben worden.
In den Verhandlungen über die Kaufverträge ist es gelungen, Verpflichtungen zur Schaffung von ca. 1 500 Arbeitsplätzen aufzunehmen. Gleichzeitig sollen Investitionen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro initiiert werden. Wenn wir heute bilanzieren, stellen wir fest: Es sind ca. 1 310 Arbeitsplätze entstanden und Investitionen in Höhe von 560 Millionen Euro getätigt worden.
Das Land selbst hat, wenn man Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt, die direkt durch die Verwertung verursacht sind, 41,8 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftet. Das ist eine sehr gute Bilanz.
Sie fällt auch aufgrund der Grundstückspreise, die sich in der Zwischenzeit deutlich nach oben entwickelt haben, besser aus als ursprünglich befürchtet.
Die Liegenschaft Sperenberg ist noch nicht übernommen. Sie wird zweifelsfrei - auch nach Abzug des Teils der Fläche, den wir „abwählen“ können, weil er hochbelastet ist und beim Bund verbleibt - eine negative Veräußerungsbilanz aufweisen. Wenn wir von den schon genannten 41,8 Millionen Euro die Aufwendungen für die weitere Sicherung und Verwertbarmachung der Flächen abziehen, bleiben nach derzeitiger Schätzung 6 Millionen Euro übrig, sodass es nach unserer Auffassung unter Einbeziehung der Liegenschaft Sperenberg zu keiner Auszahlung kommen wird.
Diese Überlegungen bzw. Berechnungen sind mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert worden. Diese haben sich etwas Zeit gelassen, sich das anzuschauen. Die Fragen, die sie gestellt haben, sind von uns inzwischen schriftlich beantwortet worden. Danach gab es keine Rückäußerung mehr. Also gehe ich davon aus, dass das, was vorgelegt wurde, auch von kommunaler Seite akzeptiert wird.
Wir haben vor, mit den restlichen Verkaufserlösen weiterhin die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen; das ist das Normale. Wir wollen aber auch Entwicklungen fördern, wo es sich offensichtlich lohnt bzw. wo es notwendig ist. Dabei geht es auch um die Aufwertung von benachbarten Flächen; ich verweise beispielhaft auf Fürstenberg, weil dort die Notwendigkeit der Aufgabenerfüllung evident ist. Diese Vorhaben koppeln wir
Das geschieht aber nicht revolvierend, wie immer unterstellt wird - „revolvierender Fonds“ ist so ein gängiger Begriff -, sondern das ist eine Ausgabe. Mit den Einnahmen, die wir erwirtschaften, wird weitergearbeitet; Flächen werden entwickelt und verkaufbar gemacht. Das sind Ausgaben. Da das in den Auseinandersetzungen mit den Konversionskommunen immer wieder eine Rolle spielt, sage ich: Man sollte nicht unterstellen, dass es sich dabei um einen revolvierenden Fonds handelt. Das Geld wird eingesetzt und findet sich, sozusagen als „verlorener Zuschuss“, in der märkischen Erde wieder, die dann sauberer ist, als wir sie derzeit vorfinden.
In dem Antrag der Linken wird auch eine Problematik berührt, die mit dem Thema nichts zu tun hat: die Kyritz-Ruppiner Heide. Die Fläche ist im Besitz des Bundes, nicht in unserem. Wenn der Bund diesen Besitz ordnungsgemäß verwaltet, wird es dazu kommen, dass die Konversion eines Tages abgeschlossen ist - wir hoffen, bald; wie Sie in der Presse verfolgen konnten, reagiert der Bund momentan nicht, obwohl die Verpflichtung eindeutig beim Bund liegt - und das Areal irgendwann der Natur bzw. einer zivilen Nutzung zurückgegeben wird. Das ist nicht unsere Aufgabe. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem im Dezember aufgrund der Entschärfung mehrerer Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg die Debatte zur Schlussrechnung verschoben wurde, steht sie nun heute auf der Tagesordnung. Der Grund für die Verschiebung ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der Konversionsprozess noch lange nicht abgeschlossen ist und dass noch jede Menge zu tun ist auf dem Gebiet der Konversion, der Kampfmittelberäumung und der Renaturierung ehemaliger Militärflächen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen - das habe ich für meine Fraktion von dieser Stelle aus sehr häufig dargelegt -, dass der von der Koalition und der Landesregierung gegangene Weg im Umgang mit dem WGT-Gesetz nicht der unsrige war. Wir wollten die Schlussrechnung später, zum Ende der EU-Förderperiode, und haben dazu einen eigenen Gesetzentwurf und andere Anträge eingebracht.
Die Differenzen zwischen der Koalition und der demokratischen Opposition waren so groß, dass wir schlussendlich bei der heutigen Schlussrechnung angekommen sind. Ich sage dies auch etwas wehmütig, weil auf der einen Seite sehr viel erreicht wurde. Herr Minister Speer sprach soeben davon; das würdige ich im Namen der Linksfraktion ausdrücklich. Auf der anderen Seite gibt es noch eine Menge Fragen, zum Beispiel, wie es mit der Konversion im Land weitergeht, wie sie künftig im Landeshaushalt abgesichert wird und, und, und.
Gut ist, dass die Frage des Dienstleisters frühzeitig geregelt wird. Damit ist wenigstens eine Forderung der Linken aufge
Mit Schreiben vom 17.12. haben sich die kommunalen Spitzenverbände noch einmal an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und an den Wirtschaftsausschuss gewandt und über ein Schreiben an das MdF informiert. In diesem Schreiben werden verschiedene Problemkreise angesprochen, die sich aus der Einsichtnahme in die Unterlagen für die Schlussrechnung ergeben. Ich nenne aus Zeitgründen die Problemkreise nur stichpunktartig:
Erstens wird die Meinung geäußert, dass die Vorgehensweise unter Ziffer 2 der Schlussrechnung nicht dem geltenden Haushaltsrecht entspreche.
Drittens werden die unter Ziffer 4 dargestellten Erlöspotenziale und die Aufwendungen für die Bestandsflächen als nicht schlüssig bewertet. Unter anderem werden die veranschlagten Verwaltungskosten kritisiert und die Berücksichtigung dieser in der Schlussrechnung als nicht akzeptabel bezeichnet.
Viertens besteht aus der Sicht der Spitzenverbände Klärungsbedarf, wie mit der Liegenschaft Sperenberg verfahren werden soll und ob diese gegebenenfalls - aus verschiedenen Gründen vollständig aus der Schlussrechnung herausgenommen werden soll. Dies sehen wir auch so.
„Im Ergebnis unserer bisherigen Prüfung müssen wir jetzt feststellen, dass eine ordnungsgemäße Abrechnung und eine Schlussrechnung des WGT-Liegenschaftsvermögens im Allgemeinen Grundvermögen mithin immer noch aussteht. Die bis jetzt vorliegende Schlussrechnung jedenfalls können wir nicht anerkennen.“
Die Reaktion der Landesregierung auf die Stellungnahme der Spitzenverbände ist der Linksfraktion nicht bekannt. Eine Information darüber wurde weder dem Finanzausschuss noch dem Wirtschaftsausschuss zur Verfügung gestellt. Wir gehen aber davon aus, dass solche Vorhaben wie die vorzunehmende Schlussrechnung mit einer größtmöglichen Übereinstimmung umgesetzt werden sollten. Diese kann ich bisher nicht erkennen.
erstens, dass sich die Landesregierung hinsichtlich der Übernahme von Sperenberg dafür einsetzt, dass sich auch der Bund angemessen an den zu erwartenden Aufwendungen für einen verwertungsvorbereitenden Rückbau und der Altlastensanierung bzw. der Kampfmittelbeseitigung beteiligt;
zweitens, dass unabhängig vom Außerkrafttreten des WGT-Gesetzes die Titelgruppe 65 im Einzelplan 20 - Allgemeine Finanzverwaltung - für die weitere Konversion des WGT-Liegenschaftsvermögens im Allgemeinen Grundvermögen erhalten
bleibt. Die benannte Titelgruppe ist dabei so auszugestalten, dass die vorgesehenen Fördergelder in Höhe von 21 Millionen Euro für Maßnahmen der Konversion als revolvierender Fonds zur Verfügung stehen. Aus dem Finanzministerium kam die Formulierung „quasi revolvierender Fonds“. Das war also eine Äußerung Ihrer Mitarbeiter, Herr Minister!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir einen letzten Satz: Auch wenn die Kyritz-Ruppiner Heide - Herr Minister Speer hat es angesprochen - noch nicht zum WGTLiegenschaftsvermögen gehört, sollte sich die Landesregierung verstärkt dafür einsetzen, dass die im Jahr 2004 abgebrochene Munitionsberäumung und andere Konversionsmaßnahmen auf dem Areal der Kyritz-Ruppiner Heide wieder aufgenommen und die vorgesehenen 210 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt werden.
Im Übrigen ist es schon bemerkenswert, dass eine Kanzlerin den Gesprächswunsch zweier Ministerpräsidenten zu diesem Thema ausschlägt und auf die Gerichtsauseinandersetzung verweist. Was sagt eigentlich der CDU-Landesverband dazu?
Da der Landtag die Schlussrechnung nur zur Kenntnis nimmt und keine Abstimmung darüber vorgenommen wird, möchte ich erklären, dass ich meiner Fraktion die Ablehnung empfohlen hätte. - Danke sehr.