Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, seit etwa 2006/07 erleben wir einen deutlichen Rückgang der Zahl der Schulabgänger in allen Schularten. Während 2006/07 noch 6 200 Schulabgänger mit einem Hauptschulabschluss die Schule verließen, werden es 2008/09 ca. 3 800 und 2010/11 nur noch ca. 2 900 sein. Bei Schulabgängern mit Realschulabschluss sinkt die Abgängerzahl von 13 500 im Ausbildungsjahr 2006/07 auf etwa 6 800 im Jahre 2010/11.
Während sich erfreulicherweise für die Schulabgänger die Chancen bei der Berufswahl deutlich erhöhen, ist diese Entwicklung für Unternehmen der privaten Wirtschaft mit dem Risiko eines dramatischen Fachkräftemangels verbunden. Was den künftigen Fachkräftebedarf der Landesverwaltung in Brandenburg angeht, so unterscheidet sich dieser deutlich von den genannten Bedingungen in der Wirtschaft.
Die bestehenden personellen und finanziellen Rahmenbedingungen eröffnen leider nur wenig Spielraum, junge Absolventen der Hochschulen und Fachhochschulen einzustellen bzw. verwaltungsinterne Ausbildungsleistungen zu verstärken. Die laufenden Modernisierungsprozesse, zum Beispiel Behördenkonzentrationen, Ausgliederungen, Privatisierungen oder die Umstellung auf IT-gestützte Verwaltungsverfahren, werden in den kommenden zehn Jahren zu spürbaren Personaleinsparungen führen.
Zielvorgabe für den zwingend erforderlichen Personalabbau bis zum Jahr 2012 ist die Senkung von derzeit 54 000 auf 47 000 Stellen. Zielgröße bis zum Jahr 2019 ist sogar eine Absenkung auf 40 000 Stellen. Es besteht eine verbindliche Personalplanung in der Landesverwaltung bis 2012, die für jedes Ressort einen sehr engen Einstellungskorridor vorsieht, häufig nur für ausgewählte Spezialisten. In erster Linie wird der künftige Fachkräftebedarf der Landesverwaltung daher durch eine Weiterbildungsoffensive für die von der Reform betroffenen Beschäftigten gedeckt werden. Auf diese Weise können ca. 200 Planstel
len im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung effizient besetzt werden. Damit räumt die Landesregierung der internen Stellenbesetzung im Interesse von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für das vorhandene Personal den Vorrang ein.
Fazit: Meine Ausführungen machen deutlich, dass wir derzeit nicht zwingend durch eine höhere Ausbildungsquote Personalvorsorge betreiben können. Vielmehr müssen wir das vorhandene Personal optimal einsetzen und weiter qualifizieren, um somit in Verbindung mit wenigen Neueinstellungen die Aufgaben der Landesverwaltung zu erfüllen.
Uns ist der Zusammenhang zwischen der Ausbildungsplatzsituation und der demografischen Entwicklung sehr wohl bekannt. Aus Ihrer Antwort ist nicht hervorgegangen, wie Sie der Vorbildrolle, die die öffentliche Verwaltung hat, auch unter diesen Bedingungen gerecht werden. Ich denke schon, dass Sie da in der Verantwortung stehen, und frage Sie, wie Sie das sehen.
Ich habe deutlich gemacht, dass es in der Privatwirtschaft in den nächsten Jahren für Schulabgänger deutlich bessere Chancen geben wird als bisher. Wir können schon jetzt sagen, dass jeder Schulabgänger mit einem guten Schulabschuss einen Ausbildungsplatz bekommen wird, was in den vergangenen Jahren nicht immer der Fall war. Insofern ist die Notwendigkeit Stichwort Vorbildrolle -, über Bedarf auszubilden, in den kommenden Jahren nicht mehr gegeben. Die Ausbildungsplatzsituation wird in den nächsten Jahren nicht mehr so prekär sein.
Wir können es uns finanziell nicht leisten. Sie kennen den Landeshaushalt; ein Viertel des Landeshaushalts sind Personalausgaben. Wenn wir die Ausgaben nicht steigern wollen, müssen wir Personalabbau betreiben. Aufgrund steigender Pensionslasten usw. werden wir die Personalausgaben bei sinkenden Personalzahlen gerade so halten können. Insofern können wir nicht auf Vorrat Personal ausbilden, für das wir in der Landesverwaltung derzeit keine Einsatzmöglichkeiten haben. Sie wissen, dass in vielen Bereichen wie der Polizei oder dem Strafvollzug mit der Ausbildung quasi ein gewisses Recht auf Einstellung einhergeht, sodass wir nicht sagen können, wir bilden aus, was ja auch Kosten verursacht, ohne Stellen für diejenigen zu haben. Der Stellenplan der Landesregierung bis 2012 ist in der mittelfristigen Finanzplanung festgeschrieben; den kennen Sie. Vielen Dank.
In der Rechtsausschusssitzung am 8. Mai 2008 stellte die Justizministerin zusammen mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Konzepte zur Bekämpfung von Gewalt und Kriminalität im schulischen Umfeld vor. Es gibt einen gemeinsamen Rund
erlass des Ministeriums des Innern und des Bildungsministeriums, welcher die Intensivierung der Kooperation zwischen Polizei und Schule zur Kriminalprävention zum Inhalt hat. Ähnlich dieses Runderlasses sollte ein gemeinsamer Runderlass „Kooperation zwischen Justiz und Schule bei Straftaten an Schulen“ diese Zusammenarbeit regeln.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand, und bis wann könnte mit einer solchen Kooperationsvereinbarung gerechnet werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste vom Humboldt-Gymnasium! Sehr geehrter Herr Werner, es besteht selbstverständlich Konsens zwischen Ihnen, mir und der Kollegin Blechinger, dass eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schulen und Staatsanwaltschaften sehr wünschenswert ist. Das dient der Sicherheit an Schulen und sicherlich auch der Vorbeugung von Straftaten im schulischen Raum. Aber ich bitte trotzdem um Verständnis, dass ich persönlich keine Notwendigkeit für einen erneuten gemeinsamen Runderlass sehe. Sie haben darauf hingewiesen, es gibt bereits einen solchen, und darauf begründet sich eine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen Schulen und Polizeidienststellen in unserem Land. Das ist gut so und läuft hervorragend. Minister Schönbohm und ich haben vor kurzem wieder gute Kooperationen auszeichnen können. Das tun wir jedes Jahr. Bei dieser Kooperation ist die Polizei der Partner der Schule und direkter Ansprechpartner im Zusammenhang mit Straftaten und deren Vorbeugung. Das funktioniert hervorragend.
Im Bereich der Staatsanwaltschaften ziehe ich es jedoch vor, es den Schulen ohne die Maßgaben eines Runderlasses zu überlassen, ob sie mit der Staatsanwaltschaft in ihrer Nähe kooperieren wollen. Viele Schulen suchen schon heute den Rat von Staatsanwaltschaften und kooperieren ohne schriftliche Kooperationsvereinbarungen. Im Schulamtsbezirk Eberswalde funktioniert dies hervorragend, und ich wünschte mir, es wäre beispielgebend für alle Schulamtsbezirke. Dazu bedarf es jedoch keines Runderlasses. - Danke.
Vielen Dank. - Die Frage 2163 (Auswirkungen nach Einfüh- rung der sogenannten Pflegestufe „0“) stellt der Abgeordnete Claus.
Seit dem 1. Juli 2008 gibt es eine sogenannte Pflegestufe 0, was bei Betroffenen zu Verunsicherungen führt. Medienberichten zufolge führte die damalige Neuregelung zu einer erheblichen finanziellen Benachteiligung der pflegenden Familienangehörigen, weil Geldleistungen erst ab Pflegestufe 1 erbracht werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist im Land Brandenburg die Zahl der Fälle, bei denen eine Rückstufung von der Pflegestufe 1 auf die Pflegestufe 0 erfolgt ist?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe 1 erfüllen, haben mit Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes zum 1. Juli 2008 Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI. Der Hilfebedarf dieser Personen besteht überwiegend im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, erreicht aber nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1. Man spricht hier von der sogenannten Pflegestufe 0.
Zu diesem Personenkreis zählen vor allem Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Berücksichtigung findet nunmehr auch der Hilfebedarf bei der allgemeinen Beaufsichtigung und Betreuung. Angehörige und andere Betreuungspersonen sollen entlastet werden, indem sie qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen vornehmlich durch niedrigschwellige Angebote in Anspruch nehmen können. Das war ein lang gehegter Wunsch bzw. eine Forderung. Die Kosten dafür werden von den Pflegekassen ersetzt, und zwar in Höhe von bis zu 100 Euro monatlich im Grundbetrag und bis zu 200 Euro als erhöhter Betrag.
Die sogenannte Pflegestufe 0 führte somit eben nicht zu Rückstufungen von pflegebedürftigen Menschen mit Pflegestufe 1, sondern im Gegenteil, der Personenkreis der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Pflegeversicherung wurde wesentlich erweitert. Eine Benachteiligung von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen ist damit in keinem Falle verbunden. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Die folgenden beiden Fragen sind nahezu inhaltsgleich, sodass es nicht schädlich ist, dass die Fragestellerin der Frage 2164 (Rechtsunsicherheit beim Kommunal-Kombi) abwesend ist. Die Frage 2165 (Scheitert der Kommunal-Kombi am Arbeitsrecht?) wird vom Abgeordneten Görke gestellt.
In der Sendung „Brandenburg aktuell“ vom 12. Januar 2009 wurde in dem Beitrag „Ein Jahr Kommunal-Kombi“ die Aussa
ge getroffen, dass der Kommunal-Kombi unter anderem auch am Arbeitsrecht scheitert. Wir haben uns in der Fraktion über diese Aussage gewundert. So geht man in Bernau davon aus, dass ein Arbeitnehmer, der drei Jahre lang ununterbrochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, auf eine unbefristete Festeinstellung klagen kann. Deshalb hat man nach Aussage des Bürgermeisters von Bernau auf die Besetzung von 20 bereits bewilligten Stellen verzichtet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Antwort darauf fällt etwas umfänglicher aus. Für die Befristung von Arbeitsverträgen im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi gelten die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Unter Berücksichtigung der Regelungen dieses Gesetzes ist die auf drei Jahre befristete Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und die unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos waren, unstreitig, da mit diesen Personen ohne Sachgrund befristete Arbeitsverhältnisse bis zu einer Dauer von fünf Jahren geschlossen werden können.
Da über 50 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Kommunal-Kombi - wie von uns allen im Land Brandenburg gewollt - über 50 Jahre alt sind und eine mindestens viermonatige Beschäftigungslosigkeit vor Vertragsbeginn aufweisen, ist bereits ein hoher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer allein aufgrund des Alters nicht betroffen.
Für alle übrigen Teilnehmer hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen eines Schreibens, das auch allen Zielregionen vorliegt, deutlich gemacht, dass die Befristung von Arbeitsverträgen im Rahmen des Bundesproramms gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu ABM auch auf einen sachlichen Grund im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 Teilzeitbefristungsgesetz gestützt werden kann.
Die Landesregierung schließt sich dieser Auffassung des Bundesministeriums an. Es wäre wirklich schade, wenn aufgrund derartiger, aus meiner Sicht auch wirklich unbegründeter Bedenken, förderfähigen Bewerbern keine Chance auf eine Teilnahme am Kommunal-Kombi gegeben würde. Letztlich - das ist bei allen Vertragsabschlüssen der Fall - entscheidet derjenige - das ist in diesem Fall der Arbeitgeber - auch über die Risiken, die sich möglicherweise ohnehin aus dem Abschluss eines Arbeitsvertrages ergeben. Wir schließen uns der Rechtsauffassung des Bundes definitiv an.
Frau Ministerin, die gleiche Auffassung haben auch wir. Deshalb frage ich Sie: Was haben Sie in Ihrem Haus veranlasst, um im Speziellen dem Bürgermeister von Bernau, aber auch ande
Das musste ich nicht tun, weil das Bundesarbeitsministerium bereits ein Schreiben nach Eberswalde geschickt hatte, aber nicht nur dorthin, sondern es hat es bundesweit verteilt. Damit solche Fragestellungen in anderen Gebieten gar nicht erst auftauchen, wurde diese Klarstellung überall vorgenommen.
Vielen Dank. Herr Abgeordneter Schrey stellt die Frage 2166 (Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Falkenberg).
Zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Falkenberg hat die Stadt vor einigen Monaten einen entsprechenden Fördermittelantrag gestellt. Im Zusammenhang mit dem Umbau des Kreuzungsbauwerks soll der Vorplatz kundenfreundlich angepasst werden. Da die Stadt Falkenberg diesbezüglich eine Planungssicherheit für das Jahr 2009 braucht, benötigt sie auch eine grundsätzliche Aussage zu einem eventuellen Fördermitteleinsatz seitens des Landes.
Ich frage die Landesregierung: Wann kann die Stadt Falkenberg mit einem entsprechenden Bescheid rechnen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schrey, ich habe mir die Situation in Falkenberg mehrfach ansehen können. Das ist städtebaulich, aber auch verkehrlich eine schwierige Situation. Die Stadt hat dort eine sehr gute Planung aufgelegt. Ich kann das bestätigen. Unser zuständiges Landesamt hat noch kleinere technische Nachforderungen an die Stadt gestellt. Die Stadt hat zugesichert, diese technischen Nacharbeiten innerhalb der nächsten Wochen zu erledigen.
Ich kann Ihnen und auch dem Plenum mitteilen, dass die Fördermaßnahme in das Förderprogramm für das Jahr 2009 aufgenommen worden ist. Das heißt: Wenn diese kleinen technischen Nacharbeiten seitens der Stadt geleistet worden sind, kann voraussichtlich noch im II. Quartal 2009 der Fördermittelbescheid vor Ort sicherlich im angemessenen Rahmen - übergeben werden.
Vielen Dank. - Die Frage 2167 wird schriftlich beantwortet. Die Frage 2168 (Bildung einer großräumigen Verantwortungs- gemeinschaft Lausitz-Spreewald) stellt Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann. Bitte, Herr Dr. Hoffmann.
Im Süden Brandenburgs nehmen Überlegungen Gestalt an, die „zur Bildung einer großräumigen Verantwortungsgemeinschaft“
der Energieregion Lausitz-Spreewald führen sollen. Allerdings bleibt dabei unklar, welchen Stellenwert dann zukünftig die gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft haben soll, welchen Platz demokratisch gewählte Gremien wie Regionalversammlung, Stadtverordnetenversammlung und Kreistage, aber auch Bürgermeister und Gewerkschaften in der geplanten Struktur einnehmen sollen. Außerdem steht die Frage, in welchem Zusammenhang diese Überlegungen mit einer möglichen Kreisgebietsreform stehen können.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern stehen diese konzeptionellen Überlegungen und die beabsichtigte Struktur einer Energieregion Lausitz-Spreewald gültigen Beschlüssen der Regionalversammlung und gesetzlichen Vorgaben zur Regionalen Planungsgemeinschaft entgegen?