Protocol of the Session on December 18, 2008

Es gibt teilweise Probleme, die hausgemacht sind. Ich denke also, durch kluge, weitsichtige Organisationsmaßnahmen an der Schule können sich dort Probleme auch reduzieren lassen; natürlich auch beispielsweise durch konsequente Anordnung von Mehrarbeit. Aber das machen die Schulleitungen zum Teil nicht so, wie ich mir das vorstelle. Wir werden alles genau im Auge behalten.

Ich bin trotzdem zuversichtlich, dass wir das zweite Schulhalbjahr ordentlich beginnen werden, so wie es uns auch trotz dieser 8 000 Personalmaßnahmen gelungen ist, das Schuljahr manierlich zu beginnen. Es gab Einzelprobleme, aber nicht flä

chendeckend, wie man vielleicht vorher befürchten musste. Vielen Dank.

Jetzt haben wir eine ganze Reihe von Nachfragen. Als Erster hat der Fragesteller selbst das Wort. Herr Senftleben, bitte.

Herr Minister, in dem Bemühen sind wir hier auf einem gemeinsamen Weg. Sie haben gesagt, es gibt den Einstellungskorridor, aber es gibt nicht die jungen Leute, die dort auch eingestellt werden wollen. Eine Möglichkeit, das Problem abzustellen, wäre dann ja im Prinzip, den jetzt noch vorhandenen Lehrkräften die Erhöhung der Arbeitszeit zuzubilligen. Voraussetzung dafür wäre, mit den Tarifpartnern eine Vereinbarung zu erzielen. Meine Frage ist, ob man diesen Weg in Erwägung zieht.

Die Antwort ist ja. Wir werden Verhandlungen aufnehmen. Das geht natürlich nur zusammen mit dem Finanzminister, denn er ist in diesem Fall der Vertragspartner für die Gewerkschaften. Wir haben ja in dem Tarifvertrag eine 3,5-%-Klausel. Das heißt, von den „abgesenkten“ Angestellten dürfen 3,5 % kurzzeitig aufgestockt werden. Dass uns die Aufstockung als flexibles Mittel nicht mehr zur Verfügung steht, macht das Problem eigentlich so schwierig. Das war früher deutlich einfacher. Da hat man jemanden gefragt, ob er ein paar Stunden mehr arbeiten möchte. Wenn der ja gesagt hat, dann wurden ihm diese Stunden zugebilligt. Er hat dadurch ein bisschen mehr Geld verdient, und alles war prima. Durch den Tarifvertrag ist das nicht möglich, sondern eben nur für diese eingeschränkte Personengruppe. Das zu erweitern wäre ein Wunsch von mir. Darüber muss man aber mit den Vertragspartnern reden.

Es gibt eine Nachfrage von Herrn von Arnim. - Bitte.

Herr Minister, Sie haben dargestellt, dass im Grunde genommen kein Defizit besteht, es kann allerdings strukturell immer wieder eines werden. Jetzt habe ich gerade vor wenigen Tagen in der niedersächsischen Presse gelesen, dass man dort gerade auf den relativ jung pensionierten Lehrer zurückgreift. Meine Frage: Haben wir im Land Brandenburg irgendwo ein Landesgesetz, das verhindert, dass relativ jung in Pension gegangene Lehrer für kurze Zeit zurückgeholt werden können, um diese bestehenden Fehlzeiten eventuell ausgleichen zu können?

Ich habe davon gehört, dass es solche Bestrebungen in anderen Bundesländern gibt. Ich kann dazu keine rechtliche Stellungnahme abgeben. Dazu bin ich im Moment nicht in der Lage. Ich nehme das Problem gern noch einmal mit. Denn es ist schon so, dass der eine oder der andere, der in Pension gehen musste, durchaus in der Lage ist und vielleicht auch bereit ist, wieder in den Schuldienst zurückzukehren. Unsere Senioren mit 65 sind ja auch nicht mehr die, die vor 35 Jahren in Pension

gegangen sind. Die sind zum großen Teil fit und haben Lust, noch etwas zu machen. Wenn sie damit zusätzlich auch noch ein bisschen Geld verdienen können, umso besser.

Ich nehme diese Frage noch einmal auf, um auch diesen Punkt dahin gehend zu prüfen, ob wir da noch Reserven erschließen können. Danke für den Hinweis.

Die nächste Frage stellt Frau Hartfelder.

Herr Minister, mich treibt die Frage der Freistellung im Februar um. Das sind ja mehrere Hundert Lehrer, die in die Altersfreistellung gehen. Gibt es Lehrer, die befristet weiterarbeiten würden, um eine reibungslose Unterrichtsversorgung an den Schulen zu halten? Denn ich glaube nicht, dass wir ohne Versetzungen diesen Schwung an Altersteilzeit-Ruheständlern bewältigen können.

Zweite Frage: Welche gesetzlichen Grundlagen würden einer kurzfristigen Weiterbeschäftigung dieser sich in die Altersteilzeit bewegenden Lehrer entgegenstehen?

Prinzipiell ist zu sagen, dass das eine Folge von abgeschlossenen Verträgen mit den Leuten ist. Das bezieht sich zum Beispiel auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Dann heißt es also, zur Hälfte dieses Zeitraums erfolgt der Übertritt in die Freistellungsphase, und das ist dann eben leider nicht am Schuljahresende, sondern zum Halbjahr. Inwieweit es möglich ist, diese Verträge rückwirkend noch einmal zu verändern - wenn also jemand bereit ist, noch ein halbes Jahr zu arbeiten -, will ich gern prüfen lassen. Aber es sind eben abgeschlossene Verträge, und die kann man jetzt nicht einfach mal so ad acta legen und sagen: Wenn du noch ein bisschen arbeiten willst, dann mach das doch!

(Frau Hartfelder [CDU]: Gesetzlich gibt es also keine Re- gelung?)

- Meines Wissens nicht, aber ich will mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Ich lasse rechtlich prüfen, ob das möglich ist. Das wäre auch eine Chance, das Problem zumindest zum Teil zu beseitigen.

Die Abgeordnete Große hat noch eine Frage.

Herr Minister, kann ich für die kommenden Gespräche Ihren Ausführungen zumindest die positive Botschaft entnehmen, dass es im Schulamtsbereich Perleberg nicht zu der rigorosen Streichung von Förder- und Teilungsstunden kommen wird, die bisher den Schulen angekündigt wurde?

Meine zweite Frage ist: Sie haben hinsichtlich der Ursachen der langzeiterkrankten Lehrerinnen und Lehrern natürlich auf den Altersdurchschnitt und auf die Belastungen abgehoben. Ich

frage Sie: Meinen Sie nicht auch, dass die zunehmende Verdichtung von Arbeitszeit für die Lehrkräfte und die schwieriger gewordenen Bedingungen an unseren Schulen zu diesem erhöhten Stand an langzeiterkrankten Lehrkräften geführt haben?

Zur ersten Frage: Es wird nicht auszuschließen sein, dass in Perleberg „Zusatzgaben“ des Schulamtes zurückgefahren werden müssen. Das hat nichts mit den notwendigen Teilungsoder Förderstunden zu tun, die beispielsweise mit FLEX zusammenhängen, mit dem, was wir zur Unterrichtsorganisation zur Verfügung stellen müssen.

Ich glaube, im Schulamt Perleberg war man mal relativ freigiebig damit, dass man aus dem Überhang, der von uns finanziert wurde, sehr viel an die Schulen gegeben hat - durchaus berechtigt und von den Schulen auch dankbar angenommen -, was man dann aber, wenn es darauf ankommt, eventuell zurücknehmen muss. Das ist dann besonders bitter und nicht unbedingt gut organisiert.

Ich sage noch einmal: Burkhard Jungkamp war gestern dort. Er hat in jedem Einzelfall die problematischen Schulstandorte besprochen. Ich glaube, dass wir einiges von dem, was in der Presse als Horrorszenario von einigen Leuten, die dort Sorgen haben, beschrieben wurde, so nicht zulassen werden. Ich habe da also ganz gute Hoffnung. Mit dieser Tendenz ist er jedenfalls gestern zurückgekommen.

Die Krankheitsursachen sind vielfältig. Lehrer ist ein schwerer Beruf; er ist nicht leichter geworden. Wenn man weiß, dass das Soll an einer Grundschule 28 und an einer weiterführenden Schule 26 Stunden beträgt, wird deutlich: Das ist ein harter Job. Dass angesichts dessen mit zunehmendem Alter Verschleißerscheinungen auftreten, weiß man, und das kann auch ich nicht wegreden. Sie können von mir nicht erwarten, dass ich an dieser Stelle verspreche, die Arbeitszeit um fünf Stunden zu reduzieren. Es wäre sehr schön, wenn ich das könnte. Aber dann kämen wir zu einigen Problemen, die wir schon des Öfteren besprochen haben. - Danke schön.

Danke sehr. - Frau Dr. Münch stellt die Frage 2066 (Impfver- einbarung).

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin-Brandenburg hat die bestehende Impfvereinbarung mit den Krankenkassen zum Jahresende gekündigt. Eine neue Vereinbarung liegt derzeit noch nicht vor. Wenn die Verhandlungen nicht bis zum Jahresende abgeschlossen werden, gibt es für die Ärzte keine Grundlage mehr für die Abrechnung der Impfkosten, was für viele Patienten eine weitere Hürde zu Impfungen darstellen würde. Strittig ist offenbar vor allem die Honorierung für die Impfung gegen die sogenannten HP-Viren, die bisher nicht Teil der Impfvereinbarung war. Zur Erklärung: Es geht um die Impfung für Mädchen und junge Frauen, die sie gegen eine Variante von Gebärmutterhalskrebs schützt. - Das deshalb bisher notwendige Kostenerstattungsverfahren schreckte verständlicherweise viele Minderjährige davon ab, die Impfung vornehmen zu lassen,

weshalb Brandenburg heute die mit Abstand niedrigste Impfabdeckung in der Zielgruppe der 12- bis 17-jährigen Mädchen aufweist.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Aktivitäten kann sie unternehmen, damit es zu einem Zustandekommen dieser Impfvereinbarung kommt? Wie schätzt die Landesregierung die Situation speziell bei der HPV-Impfung ein?

Bitte, Frau Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Verhandlungen über eine neue Impfvereinbarung zwischen Kassen und KV konnten noch nicht abgeschlossen werden. Sie haben den Hauptgrund angesprochen: die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegende Honorarforderung der Kassenärztlichen Vereinigung für die HPV-Impfung, die in der neuen Impfvereinbarung enthalten sein soll. Da sich aber die Parteien in der vergangenen Woche wohl angenähert haben, gehe ich davon aus, dass die Verhandlungen noch vor Jahresende abgeschlossen werden können.

Nach Auffassung der Krankenkassen gilt die aktuelle Impfvereinbarung allerdings so lange weiter, bis die Nachfolgevereinbarung in Kraft tritt. Dadurch ist eine große Unsicherheit bei den Brandenburgerinnen nicht vorhanden. Ich gehe davon aus, dass die Impfung, sollte eine Einigung bis Jahresende nicht gelingen, dennoch so lange abgerechnet werden kann, bis die neue Impfvereinbarung gilt.

Über den Grad der HPV-Impfabdeckung liegen uns keine verlässlichen Angaben vor. Lediglich ein Hersteller hat bisher Angaben über den Absatz seines Serums veröffentlicht. Aber wir haben im Land Brandenburg mehrere Anbieter am Markt, die entsprechende Daten nicht veröffentlicht haben. Daher können wir keine seriösen Rückschlüsse auf den Grad der Impfabdeckung insgesamt ziehen.

Frau Dr. Münch möchte „nachpiken“.

Ist aus den Unterlagen der Krankenkassen ersichtlich, wie hoch der Impfungsgrad der brandenburgischen Mädchen und jungen Frauen ist? Aus den vorliegenden Daten ist ein deutlicher Unterschied zu anderen Ländern zu erkennen. Ist mit den Kassen eine Kampagne oder Ähnliches geplant, um eine Erhöhung der Impfquote - nicht nur gegen HPV, sondern generell, beispielsweise gegen Influenza - zu erreichen?

Diese Frage würde ich gern im Ausschuss ausführlicher beleuchten wollen, denn es gibt sehr unterschiedliche Haltungen zu den einzelnen Impfungen. Wir sollten wirklich einmal politisch klären, inwiefern die Landesregierung in der Impffrage aktiv werden sollte.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2067 (Schönung von Arbeitslosenzahlen), gestellt vom Abgeordneten Görke.

Experten der Forschungsabteilung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg befürchten in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter anderem, dass es möglich sei, dass all die Arbeitslosen aus der Statistik fallen, die von einem externen Vermittler betreut werden. Das hätte zum einen zur Folge, dass sich die Arbeitslosenzahl in einem Einmaleffekt verändern würde; zum anderen würde dem Ansinnen Tor und Tür geöffnet, weitere Arbeitslose an Dritte zu überweisen und damit grundsätzlich aus der Statistik fallen zu lassen. Des Weiteren kommen die Experten der BA zu dem Fazit, dass dies nicht im Sinne einer „sauberen“ Erfassung der Arbeitslosenzahlen sein könne. Wir wissen: 1-Euro-Jobber, Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen und sogenannte Nichtleistungsbezieher tauchen bereits heute nicht mehr in der offiziellen Arbeitslosenstatistik auf.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die mit dem von mir genannten Gesetzentwurf einhergehende Möglichkeit, die Arbeitslosenstatistik weiter zu schönen?

Bitte, Frau Ministerin Ziegler. Schönen Sie!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nichts davon werde ich tun; auch die Bundesregierung wird das nicht tun. - Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der von Ihnen angesprochene Teil der geplanten Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente bezieht sich auf § 46 SGB III. Im Mittelpunkt dieses Paragrafen steht, der Begründung zur Gesetzesänderung folgend, die Möglichkeit für die öffentliche Arbeitsvermittlung, weiterhin Träger mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu beauftragen, „um Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit Bedrohten, Arbeitssuchenden und Ausbildungssuchenden je nach Bedarf alternative, zielgerichtete und intensive Unterstützungsangebote unterbreiten zu können“.

Um dies zu gewährleisten, werden die Vorteile folgender bisheriger Instrumente übernommen: die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB III, Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III, Trainingsmaßnahmen nach § 48 ff. SGB III - dazu gehören Bewerbungstrainings und Eignungsfeststellungen - und die Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen nach § 421i SGB III.

Ziel eines damit insgesamt flexiblen Instrumentariums ist es wiederum laut Begründung zur Gesetzesänderung -, dass „die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden“.

Ihre Befürchtung, dass bisher von externen Dritten betreute Arbeitslose aus der Statistik verschwinden könnten, kann ich,

ausgehend von dieser Gesetzesänderung, nicht nachvollziehen. In § 46 SGB III stehen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Vordergrund. Wir wissen auch: Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos und sind dennoch in den monatlichen Statistiken der BA unter „Personen in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten“ für jeden nachvollziehbar ausgewiesen. Da findet keine Schönung statt. Das gilt auch für die Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen, die durch den neuformulierten § 46 SGB III flexibler gestaltet werden soll. Arbeitslose, die an Maßnahmen von beauftragten Trägern teilnehmen, verschwinden also nicht aus der Statistik.

Ich habe gestern entsprechend dazwischengerufen, als Frau Kaiser das wiederholt hat, was Sie schon in der Presse behauptet haben. Fakt ist: Nichtleistungsbezieher sind, wenn sie arbeitslos gemeldet sind, in der Gesamtzahl der Arbeitslosen enthalten. Sie sagen das immer falsch.

(Zuruf der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

- Das ist einfach unrichtig. Auch Herr Görke hat es gerade wiederholt.

Ich betone: Nichtleistungsbeziehende sind in der Arbeitslosenstatistik voll enthalten, sofern sie arbeitslos gemeldet sind.

(Frau Lehmann [SPD]: Richtig! Das ist ja klar! Das geht doch nicht anders!)