Protocol of the Session on September 18, 2008

Hinsichtlich des Aufgabenbestandes glaube ich, dass wir mit dem Level, auf dem wir zurzeit arbeiten, in den nächsten Jahren weiterarbeiten werden. Ich nenne Ihnen jetzt drei Beispiele dafür, dass es hierzu aber immer wieder Diskussionen gibt, wenn im Lande etwas passiert:

Verdorbene Lebensmittel, die in Umlauf gebracht werden, mit der Folge des Rufes nach dem Staat, danach, mehr Kontrollen, tiefergehende Kontrollen, bessere Kontrollen zu organisieren;

Mütter, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, für ihre Kinder zu sorgen, mit der Folge, dass nach dem Staat gerufen wird mit der Aufforderung, mehr zu kontrollieren, besser zu kontrollieren;

brennende Mülldeponien oder falsch aufgefüllte Kiesgruben verbunden mit dem Ruf nach dem Staat, mehr zu kontrollieren, besser zu kontrollieren.

All dies ist das Tagesgeschäft. Wir wissen, dass der Bürger das Bedürfnis hat, dass sich der Staat um solche Sachen auch weiterhin kümmert.

Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass uns die Frage der Reduzierung des Aufgabenbestandes nicht mehr allzu viel beschäftigen wird. Vielmehr geht es nach wie vor um die Frage, welche Aufgaben wir in welchen Strukturen wahrnehmen, ob das, was wir tun, effizient ist. Diese Frage wird die Diskussion der Zukunft in höherem Maße beherrschen müssen als die Frage, welche Aufgaben wir noch finden. Dazu haben wir Ihnen ja den Bestand an Aufgaben, die wir zurzeit in der Landesverwaltung wahrnehmen, übermittelt. Jetzt liegt es auch an Ihnen, zu sagen, was man davon noch lassen könnte. Ich meine, hier ist im Wesentlichen das Ende dessen erreicht, bei dem wir aus der Betrachtungsweise noch viel Potenzial schöpfen können.

Wir werden uns weiterhin an der Zielzahl von 40 000 Beschäftigten im Jahre 2020 orientieren. Das sind 19 Beschäftigte auf 1 000 Einwohner. Das ist ein Wert - wenn wir den erreichen -, mit dem man ein Land organisieren kann. Ich bin fest davon überzeugt, dass das gelingt. Wir brauchen dabei aber sowohl die Mitarbeit der Beschäftigten bzw. Beschäftigtenvertretungen im Lande als auch die Rückkopplung zur Politik, zum Landtag. Da werde ich immer wieder meinen Finger heben, wenn es darum geht, zusätzliche Aufgaben zu definieren. Davor ist ja weder Opposition noch Koalition in diesem Hause gefeit.

Wir haben bei diesem ehrgeizigen Ziel, auf 40 000 Beschäftigte zu kommen, natürlich die Frage zu beantworten: Wie ist der Altersdurchschnitt in der Landesverwaltung? An welcher Stelle brauchen wir noch Nachwuchs? Wie organisieren wir diesen Prozess, sodass wir dem Anspruch gerecht werden, sozialverträglich zu sein?

Dazu sind Gespräche mit den Gewerkschaften aufgenommen worden, oder wir treten in Verhandlungen ein - diese Gespräche werden im Oktober weitergeführt - mit dem Ziel, einen Tarifvertrag - „Tarifvertrag Verwaltungsumbau“ ist der Arbeitstitel -, ein Rationalisierungschutzabkommen zu schließen, wobei wir unsererseits gefordert haben, dass aufseiten der Beschäftigen mehr Bereitschaft, mehr nachdrückbare Bereitschaft, bestehen muss, Flexibilität an den Tag zu legen, also andere Arbeit bzw. Arbeit an einem anderen Ort aufzunehmen und sich entsprechend zu qualifizieren. Wir wiederum müssen dies mit besseren Regelungen zur Mobilität unterstützen, sei es, dass es um die Ausbildung oder um den Weg zur Arbeit geht, wenn dieser dann länger ist, als es vorher der Fall war.

Die Frage ist also, wie wir da mit Trennungsgeld usw. umgehen, also die Geschichte, die wir vor kurzem aus anderen Überlegungen in diesem Hause neu geregelt haben. Das wird das Thema für die Zukunft sein.

Noch einmal meine Bitte, auch vor dem Hintergrund dessen, was von der Verwaltung in diesem Haus gefordert wird, sparsam zu agieren, sparsam zu organisieren, damit dies dann auch bei den eigenen Beschlüssen regelmäßig den entsprechenden Rückhalt hat. - In diesem Sinne vielen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Das Wort erhält die Abgeordnete Mächtig für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass wenigstens noch 30 Abgeordnete und zwei Minister bei diesem Thema anwesend sind. Das scheint das Thema so richtig in den Brennpunkt unserer Aufmerksamkeit zu stellen.

Sie erinnern sich:

„Brandenburg hat eine der modernsten Verwaltungen Europas. Die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, Vereinen und Behörden werden sofort freundlich, kompetent und wirtschaftlich bearbeitet. Seniorinnen und Senioren in der Uckermark oder in der Lausitz können alle Amtsgänge direkt am Dorfanger, im mobilen persönlichen Bürgerservice erledigen - oder bequem per Internet von zu Hause aus. Die gesamte Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung kann jederzeit und überall elektronisch stattfinden. Die Kosten für Unternehmen aus Informationspflichten sind die niedrigsten in ganz Deutschland.

Die Servicestellen der Verwaltung arbeiten eng zusammen, weil sie Probleme von Menschen und Unternehmen wirksam und unbürokratisch lösen wollen. In Brandenburg arbeiten hervorragend aus- und weitergebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Verwaltungsverfahren werden im Gespräch mit Wirtschaft und Bevölkerung ständig verbessert und vereinfacht, Kosten gesenkt und der Nutzen für Bürger und Wirtschaft gesteigert. Die neue Verwaltungskultur jenseits von Bevormundung und überkommenem Zuständigkeitsdenken wirkt sich belebend auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus.“

Ich habe Sie nicht sehr beansprucht. Das ist ein Zitat, eine Vision, die vergangenes Jahr im Abschlussbericht des Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards als Zukunftsvorstellung formuliert wurde.

Der uns vorliegende Bericht der Landesregierung zur Verwaltungsmodernisierung, zu den Ergebnissen der Aufgabenkritik nach den Vorgaben des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes macht aber deutlich, wie schwierig dieser Prozess ist und dass noch vieles zu tun bleibt. Als Grundlage für eine wirkungsvolle Aufgabenkritik hat die Landesregierung eine umfassende Aufgabenerhebung in der Landesverwaltung durchgeführt, hat begonnen, die Wirkungen einzelner Aufgaben zu analysieren. Wir begrüßen die Erarbeitung und auch die Einstellung dieser Datenbank in das Intranet, die es allen Mitarbeitern der Landesverwaltung ermöglicht, sich über den Aufgabenbestand der Landesverwaltung zu informieren. Ich gebe aber zu, dass ich als Mitglied des Landtages und befasst mit diesem Thema gleichfalls an einer Nutzung dieser Seiten interessiert wäre, und denke, das geht meinen Kollegen der anderen Fraktionen ebenso.

In den regelmäßigen Berichterstattungen gemäß § 2 Abs. 6 Verwaltungsmodernisierungsgesetz über den Fortgang der Aufgabenkritik sollte auf Basis des Katalogs vertieft dargestellt werden, bei welchen Aufgaben welche Veränderungen vorge

nommen wurden. Dazu soll jedes Ressort mögliche Auffälligkeiten und strukturelle Ungleichgewichte ermitteln und prüfen, ob die konkreten Aufgaben ganz oder teilweise wegfallen, privatisiert oder kommunalisiert werden können.

Der Bericht gibt hierzu leider keine ausreichende Auskunft, Herr Minister, sodass ich Sie bitte, im Nachgang der Debatte noch folgende Fragen zu beantworten: Gibt es bereits erste Schlussfolgerungen? Sind Aufgaben gestrichen worden? Wenn ja, welche? Sind Aufgaben verändert oder verlagert worden? Wenn ja, sagen Sie uns bitte, welche.

Es bleibt leider bei der Einschätzung meines Kollegen Dombrowski:

„Dieser Bericht liefert keine klare Differenzierung zwischen Zweck- und Vollzugskritik, jedoch bleibt dem geneigten Leser weitgehend verborgen, unter welchen Kriterien die Wahrnehmung einer Aufgabe infrage gestellt oder auf Optimierungspotenziale hin überprüft wurde.“

Dies hat er allerdings schon beim vorangegangenen Bericht gesagt.

Insgesamt wird deutlich, dass sich die einzelnen Ressorts mit unterschiedlicher Intensität der Frage der Verwaltungsmodernisierung widmen. Der uns vorliegende Bericht wurde im Übrigen nicht jetzt, sondern im März dieses Jahres vorgelegt.

Was ich schon erstaunlich finde, ist, dass Sie es nicht einmal für notwendig hielten, Bemerkungen wie „Ergebnisse sind Ende des Jahres 2007 zu erwarten“ - das heißt, Sie informieren uns darüber, dass Sie bereits einen überalterten Bericht haben zu streichen; vielmehr sollen wir ruhig damit umgehen, dass Sie uns erst im kommenden Jahr über die tatsächlichen Ergebnisse des Jahres 2007 unterrichten werden.

In Ihrer Koalitionsvereinbarung, meine Damen und Herren der Regierungsparteien, haben Sie festgestellt, dass Verwaltungsmodernisierung eine Daueraufgabe ist. Dem hat DIE LINKE tatsächlich nichts hinzuzufügen. Doch dieser Aufgabe darf nicht deshalb, weil sie eine Daueraufgabe ist, mit dauerhaft nachlassendem Druck nachgegangen werden. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz schreibt strikte Grundsätze zur Aufgabenwahrnehmung mit dem Ziel fest, sich auf Kernkompetenzen staatlichen Handelns zu beschränken und die Erfüllung von Aufgaben, soweit es deren Rechtsnatur zulässt, auf Dritte zu übertragen.

Sie selbst, Herr Minister, sagten: „Wir müssen klären, welche Aufgaben wir wo wahrnehmen.“ Andererseits musste ich gestern im heißen Disput um eine notwendige Funktionalreform erfahren, dass sie wieder auf die lange Bank geschoben wird, dass eine stete Überprüfung von Normen und Standards, ein weiterer Abbau von bürokratischen Hemmnissen, ein modernes Personal- und Finanzmanagement und eine deutliche Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die unabdingbar für den Prozess einer Modernisierung von Verwaltung ist, einfach auf die lange Bank geschoben werden.

Im Rahmen einer Verwaltungsstrukturreform müssen Sie auf leistungsfähige kommunale Einheiten und Landesbehörden zurückgreifen können. Möglichst elektronisch geleitet und unterstützt durch spezialisierte, hoch qualifizierte und motivierte

Beschäftigte sollen diese erbracht werden. Das setzt Langfristigkeit im Denken und Kurzfristigkeit im Handeln voraus. Im Mittelpunkt können aus unserer Sicht dabei nur die Kundenund Wirkungsorientierung sowie die Wirtschaftlichkeit stehen. Es ist doch völlig klar: Personalqualifizierung und Erhöhung der Flexibilität des Personals sind wichtige Voraussetzungen und Begleitaufgaben. Mir ist auch klar, dass hier der neuralgische Punkt dieses Prozesses liegt, denn Veränderungen können nur dann zielstrebig umgesetzt werden, wenn es einen gemeinsamen Willen von Beteiligten und Betroffenen gibt - den sehen wir noch nicht in allen Ressorts -, wenn Ressortegoismen innerhalb der Landesregierung, in den Ministerien, nicht mehr den Reformern das Leben schwer machen. Dazu gehört eben auch, Aufgaben- und Verwaltungsegoismus innerhalb der Verwaltungen, aber auch der unterschiedlichen Ebenen von Verwaltung zu überwinden.

Nicht zuletzt mangelt es aus unserer Sicht an der Einbindung der politischen Akteure. Wir brauchen uns aber in diesem Prozess wechselseitig. Darum kommen wir tatsächlich nicht herum.

Gestatten Sie mir zwei abschließende Zitate. Ich möchte einmal nicht die Klassiker bemühen, sondern uns selbst, damit das nicht wieder zu Gelächter führt. Herr Speer, Sie sagten:

„Unsere Richtschnur lautet: Nicht alles, was der Staat regeln kann, muss der Staat auch regeln. Aber das, was er tut, muss sich durch Effizienz und Bürgerfreundlichkeit auszeichnen. Das ist das übergreifende Ziel aller Anstrengungen. Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern Dienstleistung für den Bürger. Bürokratieabbau ist eine Chance, die Arbeit der Verwaltung zu vereinfachen und unnötige Aufgaben abzubauen.“

Meine geschätzte Kollegin Tina Fischer antwortete:

„Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung sind gerade für uns Politiker ganz wichtig Themen, denn die Verwaltung ist unser Fenster zum Bürger. Die Verwaltung transportiert unsere Ideen, Initiativen und Vorschläge.“

Dann habe ich nur noch eine Bitte: Satteln Sie einfach um! Lassen Sie die Postkutsche sein und nutzen Sie endlich einen modernen ICE! - Danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will nicht gleich behaupten, dass wir schon in einem ICE sitzen - das ist hier auch gar keine Frage -, aber wir sind auf einem guten Weg und haben schon die Dampflok hinter uns gelassen. Ich glaube, wir sind schon zu weiten Teilen elektrifiziert. Ich will das aber gern mit Blick auf den Prozess der Aufgabenkritik belegen.

Sie dürfen nicht das eine mit dem anderen durcheinanderbringen. Ich glaube, das haben Sie hier vorn getan. Sie haben gesagt, wir seien da noch nicht weit gekommen. Sie haben von ei

ner Vision gesprochen. Ich will Ihnen das einmal aufzeigen. Ich will Ihnen auch empfehlen - das ist sicherlich auch in Ihren Fächern gelandet; vielleicht hatten Sie bis jetzt zu wenig Zeit -, da einmal hineinzuschauen. Es ist ein langer Weg, aber es gibt zum Beispiel einen Onlinekatalog für Unternehmen und Unternehmer. Das ist nur ein Beispiel. Das würde ich Ihnen zur Lektüre empfehlen. Frau Mächtig, ich werde Ihnen diesen Katalog gern zur Verfügung stellen.

Aufgabenkritik ist eine Daueraufgabe; das ist auch unter uns Parlamentariern, glaube ich, über die Fraktionsgrenzen hinweg, unumstritten. Diese Daueraufgabe ist zu untersetzen. Wir haben dabei Effizienzreserven vollständig auszuschöpfen. Das ist das Gebot der Stunde. Wir haben einen unheimlich langen Weg zur Haushaltskonsolidierung vor uns. Dabei spielt der sozialverträgliche Personalabbau eine ganz entscheidende Rolle. Dieser ist nur im Zusammenhang mit einer ganz ehrlichen, offensiven Aufgabenkritik - übrigens dann auch gemeinsam mit den Beschäftigten - zu bewältigen.

Zweitens: Wir müssen dabei unnötige Aufgaben abbauen. Ich glaube, dazu haben wir im Land Brandenburg einen dicken, umfassenden Katalog aufgeschrieben.

Drittens - das ist das Ziel des Parlaments - streben wir eine außerordentlich bürgerfreundliche Verwaltung an, wobei die Landesverwaltung im Wesentlichen große Verwaltungsaufgaben über ihre entsprechende Gesetzesvollziehung übernimmt.

Ich will nur einmal ein paar Punkte nennen, Frau Kollegin Mächtig. Sie haben hier ein bisschen den Eindruck erweckt, wir seien da noch ein bisschen hinterm Busch. Ich sagte vorhin, wir sitzen noch nicht im ICE, aber wir sind schon gut auf dem Weg.

So haben wir im Ergebnis der Aufgabenkritik Ausgliederungen beschlossen. In dem Bericht wird deutlich, wie viele der Aufgaben, die wir uns vorgenommen hatten, bereits umgesetzt sind. 61 % sind inzwischen erledigt. Das betrifft Ausgliederungen, Landesbetriebe etc. und ist uns Abgeordneten bekannt.

Ferner haben wir Aufgabenbündelungen beschlossen. Hier beträgt die Umsetzungsquote nicht 9, sondern 89 %.

Was die Zusammenarbeit mit dem Bundesland Berlin angeht, sind wir uns auch einig: Wenn es schon zu keiner Fusion kommt, mit der alle Effizienzvorteile genutzt werden könnten, so ist dennoch eine enge Zusammenarbeit angesagt. Hinsichtlich der Erledigung entsprechender Vorhaben liegen wir bei 85 %.

Was die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente, etwa der Kosten- und Leistungsrechnung, angeht, ragen die Polizei und auch die Staatskanzlei besonders hervor. Die Erfahrungen sind insbesondere dann gut, wenn mit der Kostenund Leistungsrechnung nicht über das Ziel hinausgeschossen, sondern dort angesetzt wird, wo wir zum Schluss über das Controlling auch etwas behalten können.

Ich will noch etwas zu Punkt 5 - Personalbedarfsplanung - sagen. Ausgangspunkt ist: Sollen Behörden zusammengelegt und Personal sozialverträglich abgebaut werden, muss man sich selbstverständlich die Frage stellen, welche Aufgaben in Zukunft noch erledigt werden müssen und wie man die Personalreserve, die durch freiwilliges Ausscheiden, Renteneintritt,